SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/2826 18. Wahlperiode 2015-03-26 Kleine Anfrage der Abgeordneten Anita Klahn (FDP) und Antwort der Landesregierung – Minister für Inneres und Bundesangelegenheiten Inanspruchnahme von Wohnungsverweisungen 1. Wie wurde das polizeiliche Instrument der Wohnungsverweisung nach § 201a Landesverwaltungsgesetz in den letzten fünf Jahren angewendet (Fallzahlen bitte nach Kreisen und Orten aufschlüsseln)? Antwort: Wohnungsverweisungen nach § 201 a Landesverwaltungsgesetz werden in Schleswig-Holstein im Rahmen des Kooperations- und Interventionskonzeptes gegen häusliche Gewalt (KIK) ausschließlich in Fällen von häuslicher Gewalt für Auswertezwecke statistisch erfasst. Die Daten über polizeiliche Wegweisungen nach Kreisen und kreisfreien Städten werden erstmals seit dem Jahr 2013 mit Hilfe des polizeilichen Vorgangsbearbeitungssystems @rtus automatisiert erhoben. Davor erfolgte eine händische Zählung von Wegweisungen in den Polizeidirektionen . Anzahl Wegweisungen nach Fällen von häuslicher Gewalt: Polizeidirektionen 2009 2010 2011 2012 Bad Segeberg 89 92 88 86 Flensburg FL 105 72 71 58 Husum HU 30 9 14 18 Itzehoe IZ 73 29 38 47 Kiel KI 93 65 61 59 Lübeck HL 76 53 41 53 Neumünster NMS 86 95 86 78 Ratzeburg RZ 56 58 36 35 Gesamt 608 473 435 434 Drucksache 18/2826 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 2013 Kreise / kreisfreie Städte Polizeiliche Wegweisungen Kiel 69 Plön 6 Neumünster 43 Rendsburg-Eckernförde 41 Segeberg 33 Pinneberg 74 Steinburg 21 Dithmarschen 14 Flensburg 29 Schleswig-Flensburg 23 Nordfriesland 5 Lübeck 30 Ostholstein 6 Stormarn 22 Herzogtum Lauenburg 22 Gesamt 438 Die Ergebnisse der Auswertung für 2014 liegen noch nicht vor. 2. In wie vielen Fällen handelte es sich um wiederholte Wohnungsverweisungen? Antwort: Hierzu werden keine statistischen Daten erhoben. 3. In wie vielen Fällen wurden weitere Betretungsverbote ausgesprochen? Antwort: Siehe Antwort zu Frage 2. 4. In wie vielen Fällen wurde von der gefährdeten Person Anzeige gegen den Täter gestellt? Antwort: Siehe Antwort zu Frage 2. 5. Wurden Betretungsverbote wieder aufgehoben, wenn ja, in wie vielen Fällen und nach welchem Zeitraum? Hat zuvor eine Beratung stattgefunden? Antwort: Siehe Antwort zu Frage 2. 6. Wie hoch war der prozentuale Anteil an gefährdeten Personen, die eine Beratung nach § 201a Abs. 3 Landesverwaltungsgesetz wahrgenommen haben? Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/ #N!# 3 Antwort: Eine Erstberatung nach einer Wegweisung wurde wie folgt in Anspruch genommen : Jahr Prozentualer Anteil der Erstberatungen 2009 66,9 % 2010 71,0 % 2011 64,3 % 2012 70,0 % 2013 72,7 % 7. Wie viele der gefährdeten Personen waren weiblich (in Prozent)? Wie viele der Täter waren weiblich (in Prozent)? Antwort: Jahr Prozentualer Anteil weiblicher Opfer 2009 98,5 % 2010 100,0 % 2011 99,5 % 2012 98,7 % 2013 96,5 % Statistische Daten über die geschlechtsspezifische Erfassung von Tätern werden nicht erhoben. 8. Gab es signifikante Veränderungen bei der Inanspruchnahme von Frauenhaus- plätzen, seit dem das Instrument der Wohnungsverweisung eingeführt wurde? Wenn ja, welche Entwicklung hat stattgefunden? Wenn nein, was sind die Gründe dafür? Antwort: Signifikante Veränderungen in der Inanspruchnahme von Frauenhausplätzen seit der Aufnahme des § 201a in das Landesverwaltungsgesetz im Jahr 2004 sind nicht zu verzeichnen. Gründe dafür sind der Landesregierung nicht bekannt. 9. Wie bewährt sich nach Einschätzung der Landesregierung das Zusammenwirken des polizeilichen Instruments der Wohnungsverweisung und die Institution der Frauenhäuser im Sinne des Schutzes von Frauen und ihren Kindern? Antwort: Die polizeiliche Wegweisung und die Inanspruchnahme von Frauenhäusern zum Schutz vor häuslicher Gewalt haben sich grundsätzlich als wirksame Maßnahmen der Krisenintervention bewährt. Beide Maßnahmen sind als jeweils eigenständige Instrumente zum Schutz von Frauen und Kindern gut geeignet und werden je nach Einzelfallbewertung zur Krisenintervention genutzt.