SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/2830 18. Wahlperiode 30.03.2015 Kleine Anfrage des Abgeordneten Oliver Kumbartzky (FDP) und Antwort der Landesregierung - Ministerium für Soziales, Gesundheit, Wissenschaft und Gleichstellung Nachfrage - St. Franziskus Kinderheim auf Nordstrand Vorbemerkung: Die Landesregierung antworte auf eine Kleine Anfrage des Abg. Klaus Jensen (Drucksache 18/2697), dass sie Kenntnis über die bevorstehende Schließung des St. Franziskus Kinderheimes habe und dass ihr die Gründe dafür bekannt seien. Weiter wurde mitgeteilt, dass es in den vergangenen zwei Jahren bei der zuständigen Heimaufsicht keine Beschwerden über den baulichen Zustand des Gebäudes gab. 1. Was sind die Gründe für die Schließung des Kinderheimes auf Nordstrand? Falls bauliche Gründe angegeben werden: Wie erklärt sich die Landesregierung, dass es bei der zuständigen Heimaufsicht in den letzten zwei Jahren keine Beschwerden über den baulichen Zustand gab? Antwort: Mit Schreiben vom 27.01.2015 teilte der Träger der Einrichtung, der Caritasverband für Schleswig-Holstein e.V. mit, dass die Einrichtung St. Franziskus auf Nordstrand aufgrund baulicher Mängel und nicht darstellbarer Investitionskosten geschlossen werde. Es ist nicht Aufgabe der Landesregierung, Erklärungen dafür zu finden, warum es bei der zuständigen Heimaufsicht im Ministerium für Soziales, Gesundheit, Wissenschaft und Gleichstellung innerhalb der letzten zwei Jahre keine Beschwerden über den baulichen Zustand gab. Drucksache 18/2830 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 2. Ist die Landesregierung darüber informiert, dass bereits jetzt nach und nach Kinder aus ihrem gewohnten Umfeld gerissen und auf andere Heime verteilt werden ? Wie bewertet die Landesregierung dieses Vorgehen? Antwort: Die Landesregierung ist darüber informiert, dass Betreute der Einrichtung in andere Einrichtungen verlegt werden. Die Entscheidung zur Verlegung der Betreuten obliegt dem Träger und dem für die jeweilige betreute Person zuständigen örtlichen Träger der Jugendhilfe. Die Entscheidung wird durch die Landesregierung nicht bewertet. 3. Ist der Landesregierung bekannt, ob Kinder, die unmittelbar vor ihrem Schulabschluss stehen, diesen an ihrer bisherigen Schule auch machen können? Wird die Landesregierung dafür Sorge tragen, dass kein Kind, das unmittelbar vor dem Schulabschluss steht, in ein anderes Heim versetzt wird? Antwort: Nach Angaben des Trägers vom 20.02.2015 sollen vier Betreute bis Juli 2015 in der Einrichtung verbleiben, damit diese ihre bevorstehenden Schulabschlüsse in der aktuell besuchten Bildungseinrichtung erreichen können. 4. Sind seitens der Landesregierung Gespräche mit der Trägerin des Kinderheimes in Bezug auf die geplante Schließung geführt worden? Wenn ja, wann und mit welchem Inhalt? Antwort: Am 20.02.2015 berichtete der Träger über den aktuellen Sachstand zur geplanten Schließung der Einrichtung und erläuterte seine Bemühungen, möglichst gute Anschlusslösungen für die Betreuten wie auch für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu finden. 5. Wer übt die Aufsicht über das Kinderheim aus? Wie ist die Position der Aufsichtsbehörde zur Schließung des Heimes? Antwort: Die Aufsicht über die Einrichtung St. Franziskus obliegt der Heimaufsicht im Ministerium für Soziales, Gesundheit, Wissenschaft und Gleichstellung. Die Entscheidung zur Schließung einer Einrichtung fällt der Träger im Rahmen seiner Trägerhoheit und wird durch die Heimaufsicht nicht bewertet.