SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/2847 18. Wahlperiode 2015-04-01 Kleine Anfrage des Abgeordneten Sven Krumbeck (PIRATEN) und Antwort der Landesregierung - Ministerin für Schule und Berufsbildung „Mit offenen Karten spielen“ - Gleicher Lohn für gleichwertige Arbeit im Lehrerbereich Vorbemerkung des Fragestellers: Am 3. März 2015 erklärte die Bildungsministerin der Öffentlichkeit in einer Presse- mitteilung sinngemäß: Alle neuen Lehrkräfte an weiterführenden Schulen bekommen zukünftig in Schleswig-Holstein A13. Sie tun das Gleiche, und sie bekommen das Gleiche. 1. Warum wurden bei den Plänen zur Reform der Lehrerbesoldung die Lehrkräfte des Primarbereichs nicht berücksichtigt? Antwort: Das Lehramt an Grundschulen ist in die Überlegungen zur besoldungsrechtlichen Einstufung der neuen Lehrämter einbezogen. Im Ergebnis ist die Zuordnung in die Besoldungsgruppe A 12 beizubehalten, weil sich - ungeachtet der angeglichenen Studiendauer - in inhaltlicher Hinsicht sowohl die Ausbildung als auch die Amtsinhal- te von den statusrechtlich mit A 13 zu bewertenden Lehrämtern an weiterführenden Schulen unterscheiden. Diese Bewertung wird von allen Bundesländern, die ebenfalls das Lehramt an Grundschulen eingeführt haben, geteilt. Das MSB wird aber Gespräche über die Be- soldung von Grundschullehrkräften mit anderen Bundesländern führen. 2. Warum wurden die Fachlehrer im Rahmen ihres Tätigkeitsbereichs nicht be- rücksichtigt? Antwort: Das Lehramt für Fachpraxis an berufsbildenden Schulen (Fachlehrkraft) ist hinsicht- lich der Ausbildung und Amtsinhalte unverändert und folglich nach wie vor mit A 10 zu bewerten. 3. Warum werden nur die neuen Lehrkräfte bedingungslos in die Tarifgruppe A13 eingestuft? Antwort: Das neue Lehramt an Gemeinschaftsschulen und Gymnasien (Sekundarschullehr- amt) wird zukünftig das Lehramt an Realschulen und das Lehramt an Gymnasien sowie das unter der Vorgängerregierung eingeführte Lehramt an Gemeinschafts- schulen ersetzen. Den bisherigen Ämtern vergleichbar sollen Lehrämter, die zum Unterricht in der Sekundarstufe I und II befähigen, der Besoldungsgruppe A 13 zu- geordnet werden. Lehrkräfte mit einer Lehrbefähigung für die Sekundarstufe II in bei- den Unterrichtsfächern sollen wie bisher zusätzlich die allgemeine Stellenzulage gem. § 47 Nr. 2 c Besoldungsgesetz Schleswig-Holstein (SHBesG) erhalten. Lang- jährig an den ab 01.08.2007 bestehenden Gemeinschaftsschulen tätigen Haupt- schullehrkräften soll über einen Zeitraum von acht Jahren sukzessive der Wechsel in die Besoldungsgruppe A 13 ermöglicht werden. 4. Wie viele Lehrer, die heute an den weiterführenden Schulen tätig sind, werden nicht automatisch in die Tarifgruppe A13 eingestuft? Wie hoch ist ihr prozentua- ler Anteil an der gesamten Gruppe der Lehrer an weiterführenden Schulen? Wie viel weniger Lohn erhalten diese Lehrer konkret? Es wird darum gebeten, die Frage exakt in absoluten Zahlen und im prozentua- len Anteil bzw. Euro zu beantworten. Antwort: Die Antwort zu Frage 4 ergibt sich aus nachstehender Tabelle: Lehrkräfte an weiterführenden Schulen Anzahl * % Gesamt BesGr. A 10 bis A 16 19.006 LK** 100 % darunter BesGr. A 10 bis A 12 Z 3.376 LK** 17,76 % *Daten basieren auf der aktuell verfügbaren Erhebung mit Stand vom 03.11.2014 ** jeweils einschließlich Funktionsstellen ohne Lehrkräfte in Ausbildung Der Grundgehaltssatz der Eingangsstufe der jeweiligen Besoldungsgruppen ergibt sich aus Anlage 5 zum Besoldungsgesetz Schleswig-Holstein (beigefügt). KA_Besoldung im Lehrerbereich_StK 20150401100308050