SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/2854 18. Wahlperiode 15-04-13 Kleine Anfrage des Abgeordneten Hans-Jörn Arp (CDU) und Antwort der Landesregierung – Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie Erhalt von Autobahnen und Bundesstraßen Vorbemerkung des Fragestellers: In der heutigen Ausgabe der Schleswig-Holsteinischen Landeszeitung wird Verkehrsminister Meyer mit der Bemerkung zitiert, das Land könnte bis 2018 jährlich 20 Mio. Euro mehr in den Erhalt von Autobahnen und Bundesstraßen stecken, als bisher vom Bund zugewiesen wurden. Dazu bräuchte er zwar mehr Planungspersonal, doch 20 neue Planer seien zuletzt schon eingestellt worden. Vorbemerkung der Landesregierung: Die Erhaltung von Autobahnen und Bundesstraßen stellt ein wichtiges Ziel der Schleswig-Holsteinischen Landesregierung dar. Grundlage der Erhaltungsplanung der Bundesfernstraßen ist insbesondere die Finanzplanung des Bundes. Zwischen dem Bund und dem Land werden Erhaltungsstrategien abgestimmt. Die konkrete Vorbereitung der Erhaltungsmaßnahmen richtet sich nach der Bauprogrammplanung , die jährlich mit dem Bund abgestimmt wird. Im Regelfall ist bei Erhaltungsmaßnahmen kein planungsrechtliches Verfahren erforderlich. Die Zahl der Mitarbeiter der Planfeststellungsbehörde ist seit 2012 wieder auf 20 aufgestockt worden. 1. Um welche konkreten Projekte handelt es sich? 2. Wie ist der Planungsstand der jeweiligen Projekte? 3. Welche Projekte sind derzeit baureif? Drucksache 18/2854 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 4. Wie ist das jeweilige Volumen der einzelnen Projekte? 5. Wie verteilen sich die einzelnen Projekte auf die Jahre 2015 – 2018? Die Fragen 1 bis 5 werden wegen des Sachzusammenhangs zusammen beantwortet : Nach den bisherigen Informationen des Bundes ist vorgesehen, zusätzliche Mittel für den Zeitraum 2016 bis 2018 zur Verfügung zu stellen. In diesem Zeitraum könnten folgende Erhaltungsprojekte zusätzlich begonnen werden: BAB A 1, Bad Schwartau - Sereetz, Grundhafte Erneuerung einschl. Lärmvorsorge (A 1) Es liegt bestandskräftiges Baurecht vor. Die Haushaltsunterlage liegt dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) zur Erteilung des Gesehenvermerkes vor. Die Gesamtkosten der Maßnahme sind mit 68,185 Mio. € berechnet. Für dieses Projekt werden in 2017 ca. 10 Mio. € und 2018 ca. 25 Mio. € benötigt. BAB A 21, Bornhöved - Stolpe, Grundhafte Erneuerung der Fahrbahn Der Vorentwurf / die Haushaltsunterlage wird gerade aufgestellt und soll im Sommer 2015 dem BMVI zur Erteilung des Gesehenvermerkes vorgelegt werden. Ein baurechtliches Verfahren ist nicht erforderlich. Die Gesamtkosten der Maßnahme werden mit rund 20 Mio. € geschätzt. Für dieses Projekt werden in 2016 und in 2017 jeweils 10 Mio. € benötigt. 6. Welche konkreten Personalressourcen sind aus Sicht der Landesregierung erforderlich , um rechtzeitige Baureife für diese Projekte zu erreichen? Antwort: Zur endgültigen Herstellung der Baureife der Projekte müssen noch weitere Detailplanungen sowie die Erstellung der Bauausschreibungen erfolgen. Darüber hinaus bedingt die Durchführung der Projekte zusätzliche Personalressourcen bei Bauüberwachung und - abrechnung. Für die in 2016 bis 2018 zusätzlich umzusetzenden Bauinvestitionen werden bei Unterstützung durch externe Ingenieurbüros 18 Personen beim LBV-SH zusätzlich benötigt. Für die externe Unterstützung werden im Zeitraum 2015 bis 2018 insgesamt zusätzliche Werkvertragsmittel in Höhe von rund 5,8 Mio. € erforderlich sein.