SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/2857 18. Wahlperiode 15-04-02 Kleine Anfrage des Abgeordneten Christopher Vogt (FDP) und Antwort der Landesregierung – Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie Stellenentwicklung im Planungsbereich für Neu- und Ausbaumaßnahmen des Straßennetzes sowie für Ingenieurbauwerke in Schleswig-Holstein - Nachfrage zu Drs. 18/2418 Vorbemerkung: Der LBV-SH sucht auf seiner Internetseite zum nächstmöglichen Zeitpunkt Ingenieurinnen /Ingenieure der Fachrichtung Bauingenieurwesen an den Standorten Kiel, Flensburg, Rendsburg, Itzehoe und Lübeck. 1. Wie viele Stellen für Ingenieurinnen/Ingenieure der Fachrichtung Bauingenieur- wesen sind derzeit insgesamt ausgeschrieben? 2. Für welche Geschäftsbereiche und welche Dezernate sind die Stellen für Ingenieurinnen /Ingenieure der Fachrichtung Bauingenieurwesen vorgesehen? Die Fragen 1 und 2 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Der LBV-SH hat aufgrund ungeplanter Personalabgänge allein hier 7 Personalbedarfe in verschiedenen Bereichen. Dazu zählen insbesondere - Planung, Entwurf, - Brückenbau, - Betriebsdienst. Darüber hinaus ist vorgesehen, bis zu 7 der im Rahmen der natürlichen Fluktuati- Drucksache 18/2857 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 on in 2015 freiwerdenden Stellen nachzubesetzen, um die Leistungsfähigkeit des LBV-SH nachhaltig sicherzustellen. Für 2015 ergibt sich damit ein Personalbedarf an Ingenieurinnen und Ingenieuren von bis zu 14, um das vorhandene Bauprogramm abzuarbeiten und notwendige Erhaltungsmaßnahmen sach- und fachgerecht umsetzen zu können. 3. Wann und aus welchem Grund erfolgte die Entscheidung, die neuen Stellen für Ingenieurinnen/Ingenieure der Fachrichtung Bauingenieurwesen auszuschreiben ? Antwort: Die Entscheidung zur Ausschreibung steht in Zusammenhang mit bereits erfolgten bzw. absehbaren Abgängen. Über die Notwendigkeit der Neueinstellungen wurde im Januar 2015 Einvernehmen zwischen dem MWAVT und dem LBV-SH hergestellt. 4. In der Antwort der Landesregierung der Kleinen Anfrage "Stellenentwicklung im Planungsbereich für Neu- und Ausbaumaßnahmen sowie für Ingenieurbauwerke" (Drs. 18/2418) heißt es zur Frage 3: ‚Es ist vorgesehen, den notwendigen Planungsaufwand entweder mit dem vorhandenen Personal des Landesbetriebes oder durch Beauftragung Dritter umzusetzen.‘ Waren die in der Vorbemerkung aufgeführten ausgeschriebenen Stellen in der Antwort auf diese Frage bereits berücksichtigt ? Wenn nein, warum sollen diese dann jetzt geschaffen werden? 5. In der Antwort der Landesregierung in derselben Kleinen Anfrage heißt es zur Frage 4: ‚Offene Stellen im Planungsbereich sind nicht vorhanden.‘ Waren die in der Vorbemerkung aufgeführten ausgeschriebenen Stellen in der Antwort auf diese Frage bereits berücksichtigt? Wenn nein, warum sollen diese dann jetzt geschaffen werden? Die Fragen 4 und 5 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Die Antworten 3 und 4 der Drucksache 18/2418 beziehen sich auf die Frage, ob im Zusammenhang mit dem Straßenzustandsbericht 2014 (Drucksache 18/2066) Neueinstellungen im Planungsbereich vorgesehen sind. Der LBV-SH hat hierzu ausgeführt, dass Planungsaufgaben in Eigenleistung oder unter Einbeziehung Dritter wahrgenommen werden. Das Planungspersonal bemisst sich nicht aus dem Straßenzustand, sondern aus den Bauvolumina, die der Gesetzgeber der Straßenbauverwaltung zur Erhaltung des Landesstraßennetzes zur Verfügung stellt. Auf den Seiten 21 und 22 des Berichts ist ausgeführt, dass im Zeitraum 2014 bis 2017 jährlich rund 25 Mio. Euro für Erhaltungsmaßnahmen zur Verfügung stehen. Dieses erwartete Bauvolumen ist in die Personalplanung eingeflossen . Durch die Nachbesetzung individueller Abgänge und ausgewählter Stellen in den technischen Bereichen der Straßenbauverwaltung, die im Rahmen der natürlichen Fluktuation frei werden, sind die vorgesehenen Bauprogramme im Landesstraßenbau umsetzbar.