SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/2858 18. Wahlperiode 15-04-02 Kleine Anfrage des Abgeordneten Christopher Vogt (FDP) und Antwort der Landesregierung – Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie Geschwindigkeitsbeschränkungen zur Vermeidung von Kollisionen mit Individuen der vorkommenden Fledermauspopulationen in Schleswig-Holstein 1. Auf welchen Streckenabschnitten von Bundes-, Landes – und Kreisstraßen in Schleswig-Holstein liegen Geschwindigkeitsbeschränkungen zur Vermeidung von Kollisionen mit Individuen der regional vorkommenden Fledermauspopulationen vor? Vorbemerkung: Für die Anordnung von Geschwindigkeitsbeschränkungen sind grundsätzlich die Verkehrsbehörden der Kreise und die örtlichen Verkehrsbehörden zuständig. Eine umfassende Befragung aller Verkehrsbehörden konnte im Rahmen der Beantwortungsfrist für kleine Anfragen nicht erfolgen ; die nachfolgenden Antworten basieren auf den eingegangenen Antworten und Angaben des LBV.SH. Antwort: Im Bereich der B 207 Lübeck – Pogeez ist in Teilbereichen, die ein erhöhtes Kollisionsrisiko für die vorkommenden Fledermausarten aufweisen, die Geschwindigkeit beschränkt. Im Bereich von Mönchneversdorf (Gemeinde Schönwalde) wurde auf der L 216 wegen der intensiven Ein-und Ausflugzeiten von Fledermäusen eine temporäre Geschwindigkeitsreduzierung auf 50 km/h für die Zeit vom 1. März bis 10. April und 15. August bis 31. Dezember eines jeden Jahres angeordnet. Drucksache 18/2858 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 2. In welchen Fällen wurden diese Beschränkungen erst nachträglich angeordnet ? Antwort: Die Beschränkungen sind grundsätzlich im Planfeststellungsbeschluss festgelegt . Im Bereich der L 216 datiert die erste Anordnung vom 27. Juni 1996. 3. Auf welchen Abschnitten sind solche Beschränkungen geplant bzw. im Zuge der Planung von Neubauten voraussichtlich notwendig? Antwort: Der Beschluss für den Neubau der A 20 zwischen Weede und Wittenborn sieht für den Bereich der dann zu verlegenden B 206 zwischen zwei Kreisverkehrsplätzen eine Beschränkung der Geschwindigkeit vor. Als Teil der vom Bundesverwaltungsgericht aufgetragenen Verpflichtung erfolgen weitere Erfassungen der Fledermausvorkommen. Daran schließt sich eine Überprüfung der in den Planunterlagen und im Beschluss vorgesehenen Maßnahmen an. Nach derzeitigem Kenntnisstand sind darüber hinaus keine weiteren Abschnitte für derartige Beschränkungen vorgesehen.