SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/2861 18. Wahlperiode 2015-04-01 Kleine Anfrage des Abgeordneten Oliver Kumbartzky (FDP) und Antwort der Landesregierung – Minister für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume Standortzwischenlager in Schleswig-Holstein 1. Hält die Landesregierung an ihrer Zusage fest, Castorbehälter mit Abfällen aus der Wiederaufbereitung statt in das vorhandene und genehmigte Zwischenlager Gorleben nach Schleswig-Holstein zu bringen? Wenn ja: Wieso hält die Landesregierung daran fest, wenn das Standortzwischenlager Brunsbüttel nach gerichtlicher Meinung nicht ausreichend gegen Terrorangriffe gesichert ist? Es trifft nicht zu, dass das Standortzwischenlager Brunsbüttel nach gerichtlicher Meinung nicht ausreichend gegen Terrorangriffe gesichert ist. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Schleswig war im Juni 2013 zu dem Ergebnis gelangt , dass das Bundesamt für Strahlenschutz als Genehmigungsbehörde bestimmte terroristische Risiken (mutwilliger Flugzeugabsturz und Angriff mit panzerbrechenden Waffen) nicht hinreichend ermittelt und bewertet habe. Das Bundesverwaltungsgericht hat im Januar 2015 festgestellt, dass die Rechtsauffassung des OVGs zum Schutz vor dem Einsatz panzerbrechender Waffen nicht zu beanstanden sei. Auf Grund der zum 1.1.2014 in Kraft getretenen Änderung des § 9a des Atomgesetzes ist eine Einlagerung von Brennelementen aus der Auslandswiederaufarbeitung im Zwischenlager Gorleben rechtlich nicht mehr zulässig. Daher müssen nun alternative Standorte gefunden werden. Grundsätzlich sind alle standortnahen deutschen Zwischenlager zur Aufnahme der 21 CastorBehälter aus Sellafield und der fünf aus La Hague geeignet. Allein die Auf- Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/2861 2 nahme in das Standortzwischenlager Brunsbüttel scheidet gegenwärtig in Folge der Entscheidung des OVG Schleswig aus. An der grundsätzlichen schleswig-holsteinischen Bereitschaftserklärung, unter bestimmten Voraussetzungen einige dieser Behälter in einem schleswig-holsteinischen Standortzwischenlager aufzunehmen, hat sich nichts geändert. 2. Da das Standortzwischenlager Brunsbüttel für die Castoren mit Abfällen aus der Wiederaufbereitung nicht zur Verfügung steht: Sollten solche Castoren – wenn schon überhaupt nach Schleswig-Holstein - nach Ansicht der Landesregierung besser nach Krümmel oder nach Brokdorf gebracht werden? (Bitte begründen.) Wie schon in der Antwort auf Frage 1 ausgeführt, sind – gegenwärtig mit Ausnahme des Lagers in Brunsbüttel – grundsätzlich alle standortnahen deutschen Zwischenlager zur Aufnahme der Castor-Behälter geeignet. Das Bundesumweltministerium hat kürzlich angekündigt, ein Konzept zu erarbeiten, das eine Verteilung der radioaktiven Abfälle an verschiedenen Standorten in einem bundesweit ausgewogenen Verhältnis vorsieht. Die schleswigholsteinische Landesregierung sieht keinerlei Anlass, diesem Konzept durch eigene Standortvorschläge vorzugreifen. 3. Was unterscheidet nach Auffassung der Landesregierung die Standortzwischenlager in Brokdorf und Krümmel von Brunsbüttel? Sicherheits- oder sicherungstechnische Unterschiede gibt es nach Auffassung der Landesregierung zwischen diesen drei Standortzwischenlagern nicht. 4. Wann läuft die Genehmigung der Standortzwischenlager für abgebrannte Brennstoffe in Krümmel und Brokdorf aus? Jeder Betreibergesellschaft eines Standortzwischenlagers ist vom Bundesamt für Strahlenschutz die Genehmigung erteilt worden, Kernbrennstoff aus dem Betrieb ihres Kernkraftwerks 40 Jahre lang – gerechnet vom Zeitpunkt der ersten Einlagerung – in ihrem Standortzwischenlager aufzubewahren. Die erste Einlagerung fand in Krümmel am 14.11.2006 und in Brokdorf am 5.3.2007 statt. 5. Kann der Betreiber auf Grundlage der von der Landesregierung ausgesprochenen Duldung weitere Castoren im Standortzwischenlager Brunsbüttel einlagern ? Nein. Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/2861 3 6. Was wird die Landesregierung dazu beitragen, dass durch die Leipziger Gerichtsentscheidung die Herstellung der Brennstofffreiheit als Voraussetzung für die Stilllegung und den Rückbau des Kernkraftwerks Brunsbüttel nicht verzögert wird? Nach Auffassung der Landesregierung könnte grundsätzlich auch die Möglichkeit der Lagerung von Kernbrennstoff aus dem Kernkraftwerk Brunsbüttel im nahen Standortzwischenlager Brokdorf in Betracht gezogen werden. Einen entsprechenden Antrag müsste allerdings die Betreibergesellschaft des Standortzwischenlagers Brokdorf beim Bundesamt für Strahlenschutz stellen.