SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/2863 18. Wahlperiode 2015-04-01 Kleine Anfrage des Abgeordneten Oliver Kumbartzky (FDP) und Antwort der Landesregierung – Minister für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume Castorbehälter aus Wiederaufbereitungsanlagen 1. Ist der Landesregierung bekannt, wie lange die Genehmigung der Castorbe- hälter für Wiederaufbereitungsabfälle gilt, die nach Schleswig-Holstein bzw. in die Bundesrepublik Deutschland gebracht werden sollen? Die CASTOR-Behälter selbst verfügen über keine eigenständige Genehmigung . Die Zwischenlagergenehmigung ist eine Aufbewahrungsgenehmigung für Kernbrennstoffe, die unter den Randbedingungen des Gebäudes und der Behälter erteilt wird. Die Genehmigungen für die Standortzwischenlager sind auf 40 Jahre ab erster Einlagerung begrenzt. Die derzeit aktuellen Genehmigungen der Standortzwischenlager in Schleswig-Holstein schließen weder Wiederaufarbeitungsabfälle noch CASTOR-Behälter für Wiederaufarbeitungsabfälle ein. Hierfür müssten Änderungsgenehmigungen beim zuständigen Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) beantragt werden. Das ist bislang nicht geschehen. 2. Was soll geschehen, wenn die Genehmigung für die Castorbehälter ausläuft, bevor ein Bundesendlager verfügbar ist? Wie unter Ziff. 1 dargestellt, ist das Auslaufen der Genehmigung nicht auf die CASTOR-Behälter bezogen, sondern betrifft die Aufbewahrungsgenehmigungen insgesamt. Grundsätzlich hätten die Betreiber die Möglichkeit, beim BfS rechtzeitig vor dem Auslaufen der bestehenden Genehmigungen neue Aufbewahrungsgenehmigungen zu beantragen. Nach Vorstellung der schleswig- Drucksache 18/2863 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 holsteinischen Landesregierung ist diese Lösung nicht anzustreben. Minister Dr. Habeck hat sich dafür ausgesprochen, die Frage der Zwischenlagerung bis zur Inbetriebnahme eines Endlagers für hochradioaktive Abfälle neu zu diskutieren und mit der Endlagerdebatte zu verzahnen. 3. Ist es richtig, dass sich die einzige existente Einrichtung zur Reparatur von Castorbehältern mit Abfällen aus der Wiederaufbereitung auf dem Gelände des Zwischenlagers Gorleben, nicht jedoch in Schleswig-Holstein oder anderswo in Deutschland befindet? Reparaturen an CASTOR-Behältern können grundsätzlich auch in den Standortzwischenlagern vorgenommen werden. Bei einer Undichtigkeit im Bereich des Sekundärdeckels ist eine Instandsetzung im Standortzwischenlager möglich . Reparaturen am Primärdeckel können derzeit nur in der Pilotkonditionierungsanlage am Standort des Zwischenlagers Gorleben vorgenommen werden . 4. Ist es richtig, dass Castoren mit Abfällen aus der Wiederaufbereitung nach derzeitiger Genehmigung im Falle der Undichtheit sofort ihre Zulassung für den Straßen- oder Schienentransport verlieren und daher nicht zur Reparatur nach Gorleben gebracht werden dürfen? Bei einer Undichtigkeit im Bereich des Sekundärdeckels ist eine Instandsetzung im Zwischenlager möglich. Bei einer Undichtigkeit im Bereich des Primärdeckels kann das Doppeldeckelsystem mit einem aufgeschweißten sog. Fügedeckel wieder hergestellt werden. CASTOR-Behälter für Abfälle aus der Wiederaufarbeitung verfügen über eine verkehrsrechtliche Zulassung nur bei intaktem Primärdeckel, während CASTOR-Behälter für Brennelemente eine verkehrsrechtliche Zulassung auch bei (lediglich) intaktem Sekundärdeckel haben. 5. Wie will die Landesregierung verhindern, dass möglicherweise undicht gewordene Castoren mit Wiederaufbereitungsabfällen mangels vorhandener Infrastruktur nicht in Schleswig-Holstein repariert werden können? Wie in der Antwort auf Frage 3 ausgeführt, können Reparaturen an CASTORBehältern grundsätzlich auch in den Standortzwischenlagern vorgenommen werden. Im Übrigen fällt die Befassung mit dieser Frage im Rahmen eines Genehmigungsverfahrens in die Zuständigkeit des Bundes. 6. Ist die Landesregierung der Auffassung, dass das Risiko einer Undichtheit eines Castors mit Wiederaufarbeitungsabfällen zu vernachlässigen ist? Nein; siehe Antworten auf die Fragen 3 bis 5. Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/2863 3 7. Ist die Landesregierung bereit, weitere Rückstände aus der Wiederaufbereitung im Ausland, die bisher für den Transport nach Ahaus vorgesehen sind, in Schleswig-Holstein zwischenzulagern? Die Zwischenlagerung von Rückständen aus der Wiederaufarbeitung in dem Zwischenlager Ahaus steht nicht aktuell an. Die Aufbewahrung von hochdruckkompaktierten radioaktiven Abfällen in Transport- und Lagerbehältern einer neuen Bauart in Ahaus ist beim BfS beantragt . Derzeit erfolgt eine vollständige Überarbeitung des Behälterkonzepts für diese Abfälle. Dadurch verschiebt sich voraussichtlich der Zeitpunkt für den Beginn der Rückführung von Frankreich nach Deutschland auf 2025.