SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/2866 18. Wahlperiode 2015-04-07 Kleine Anfrage der Abgeordneten Astrid Damerow und Karsten Jasper (CDU) und Antwort der Landesregierung – Minister für Inneres und Bundesangelegenheiten Unterbringung von Flüchtlingen und Asylbewerbern auf Hochschulgeländen Vorbemerkung Der Ministerpräsident hat in seiner Regierungserklärung im Schleswig-Holsteinischen Landtag am 18.02.2015, erklärt dass es am 17.02.2015 „ein Gespräch des Innenministers mit den Vertretern der Hochschulstädte über die Frage gegeben hat, welchen Beitrag sie dazu leisten können, die vor uns liegenden Herausforderungen anzunehmen“. 1. Welche Vertreter welcher Städte und Hochschulen haben an dem genannten Gespräch teilgenommen? Antwort: Dr. Ulf Kämpfer, Oberbürgermeister der Stadt Kiel Gerwin Stöcken, Stadtrat für Soziales, Gesundheit, Wohnen und Sport der Stadt Kiel Bernd Saxe, Bürgermeister der Hansestadt Lübeck Carsten Herzog, stellv. Fachbereichsleiter der Stadt Flensburg Ulf Stecher, Bürgermeister der Stadt Heide Frank Eisoldt, Kanzler der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel Susanne Mielke-Vesper, Geschäftsführung Präsidium der Christian-AlbrechtsUniversität zu Kiel Prof. Dr. Udo Beer, Präsident der Fachhochschule Kiel Dr. Arne Zerbst, Präsident der Muthesius Kunsthochschule Kiel Prof. Dr. Werner Reinhart, Präsident der Europa-Universität Flensburg Prof. Dr. Holger Watter, Präsident der Fachhochschule Flensburg Prof. Dr. Hanno Kirsch, Präsident der Fachhochschule Westküste Drucksache 18/2866 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 Prof. Enno Hartmann, Vizepräsident der Universität zu Lübeck, Jürgen R. Claußen, Kanzler der Musikhochschule Lübeck, 2. Wann wurde durch den Innenminister auf welchem Weg zu diesem Gespräch eingeladen? Antwort: Das Einladungsschreiben wurde nach vorheriger telefonischer Terminabstimmung am 17.02.2015 per Mail versandt. 3. Auf welchen Hochschulgeländen in Schleswig-Holstein sollen nach derzeitigem Stand wie viele Flüchtlinge und Asylbewerber auf welche Art und Weise untergebracht werden und wo bestehen bereits verbindliche Absprachen? 4. Welche Maßnahmen (z.B. Baumaßnahmen) sind wo erforderlich, um eine Unterbringung von Flüchtlingen zu ermöglichen? Antwort zu Fragen 3 und 4: Zum derzeitigen Zeitpunkt können die Fragen 3 und 4 noch nicht belastbar / abschließend beantwortet werden. Dies gilt sowohl hinsichtlich der Zahl der Aufnahmeplätze als auch hinsichtlich der erforderlichen (Bau-)Maßnahmen. Es ist geplant, bis Ende April d. J. zu belastbaren Antworten zu kommen. 5. Welche Hochschulen sehen aus welchen Gründen keine Möglichkeit zur Unterbringung von Flüchtlingen und Asylbewerbern auf ihren Geländen? Antwort: Sowohl die Hochschulen als auch die Städte, in denen die Hochschulen ansässig sind, haben sich in den bisherigen Gesprächen sehr unterstützend gegenüber des konzeptionellen Grundsatzes der Landesregierung gezeigt, in Campusnähe Erstaufnahmeeinrichtungen zu errichten, um sie als Studentenwohnungen nachzunutzen. In die Standortentscheidungen sind neben Alternativstandorten auf nicht landeseigenen Grundstücken in unmittelbarer Campusnähe auch Kosten- und baurechtliche Fragen einzubeziehen. In diesen Fällen zeichnet sich ab, dass die entbehrlichen Grundstücksflächen des Landes von der Größe her nicht auskömmlich sind bzw. kurzfristig nicht zur Verfügung gestellt werden können. Das kann allerdings zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht abschließend übersehen werden.