SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/2868 18. Wahlperiode 07. April 2015 Kleine Anfrage des Abgeordneten Volker Dornquast (CDU) und Antwort der Landesregierung - Finanzministerium Erbfälle des Landes Entsprechend der Gesetzlage erbt das Land Schleswig-Holstein immer dann, wenn andere Erben nicht zu ermitteln sind oder diese das Erbe ausschlagen. Wie haben sich in den letzten fünf Jahren die Zahlen der Erbschaftsfälle und die Gesamteinnahmen aus diesen Fällen entwickelt? Antworten: 1.) Wie haben sich in den letzten fünf Jahren die Zahlen der Erbschaftsfälle entwickelt? 2010 33 Fälle 2011 27 Fälle 2012 150 Fälle 2013 126 Fälle 2014 189 Fälle Drucksache 18/2868 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 2.) Wie haben sich in den letzten fünf Jahren die Einnahmen aus diesen Fällen entwickelt? 2010 508.250,00 € 2011 404.350,00 € 2012 425.600,00 € 2013 337.395,00 € 2014 350.696,00 €