SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/2875 18. Wahlperiode 2015-04-14 Kleine Anfrage der Abgeordneten Karsten Jasper und Heike Franzen (CDU) und Antwort der Landesregierung - Ministerin für Schule und Berufsbildung Verbraucherbildung an Schulen Vorbemerkung der Fragesteller: Für die Sekundarstufe I der weiterführenden allgemeinbildenden Schulen wurde zum 1. August 2009 das Unterrichtsfach „Verbraucherbildung“ eingeführt. Hierbei geht es vor allem um die Themen Konsum und Lebensstil sowie Ernährung und Gesundheit mit den Lernfeldern „Rolle als Verbraucherin und Verbraucher“, „Wirtschaftliche und nachhaltige Lebensführung“, „Private Lebensführung als Potential“, „Essen und Er- nährung“, „Ernährung und Gesundheitsförderung“ und „Kultur und Technik der Nah- rungszubereitung“. Gerade in Zeiten, in denen das Thema Verbrauchertäuschung und Lebensmittelsi- cherheit immer mehr an Bedeutung gewinnt, ist es wichtig, sicherzustellen, dass Kin- der und Jugendliche bereits früh über Verbraucherschutz aufgeklärt werden. Ziel soll es sein, dass die Schülerinnen und Schüler ihre Entscheidungen als Konsumenten selbstbestimmt, gesundheitsfördernd, qualitätsorientiert, nachhaltig und sozial ver- antwortlich treffen können. Drucksache 18/2875 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 1. An welchen Schulen in Schleswig-Holstein gibt es tatsächliche Unterrichtsan- gebote im Lernfeld Verbraucherbildung - aufgeschlüsselt nach Schulformen, Schulstufen, Schulorten und Stundenzahlen? Antwort: Das Fach Verbraucherbildung ist in Schleswig-Holstein ein verpflichtendes Schulfach mit einem dazugehörigen Lehrplan für die Sekundarstufe I an Gemeinschaftsschu- len. In der Kontingentstundentafel ist es dem Bereich „Arbeit-Wirtschaft-Technik“ zu- geordnet. Die Kontingentstundentafel für die Gemeinschaftsschulen weist für den Bereich Arbeit, Wirtschaft und Verbraucherbildung insgesamt 4 Wochenstunden für die Jahrgangsstufen 5 und 6 und 11 Wochenstunden für die Jahrgangsstufen 7 bis 10, insgesamt also 15 Wochenstunden, aus. Im Rahmen der Vorgaben der Kontin- gentstundentafel und der von ihr eröffneten Gestaltungsmöglichkeiten konzipieren die Gemeinschaftsschulen den Unterricht in eigener Verantwortung. Eine Aufschlüs- selung nach Schulformen, Schulstufen, Schulorten und Stundenzahlen wäre nur durch eine Abfrage an den 185 Gemeinschaftsschulen mit und ohne Oberstufen zu ermitteln. Aufgrund der Schulferien ist dies innerhalb der für eine Kleine Anfrage ge- setzten Fristen nicht möglich. 2. Inwieweit werden die Schülerinnen und Schüler an berufsbildenden Schulen im Bereich Verbraucherbildung geschult? Wenn ja, in welcher Form und zu wel- chen Themen? Wenn nein, warum nicht? Antwort: Ein Lernfeld bzw. ein Lernbereich „Verbraucherbildung“ ist in den Lehrplänen für die unterschiedlichen Bildungsgänge in den berufsbildenden Schulen in Schleswig- Holstein nicht explizit vorgesehen. Jedoch stellt die „Verbraucherbildung“ als integra- tiver Bestandteil in berufsbezogenen Lernfeldern von vielen dualen Ausbildungsberu- fen und von vollschulischen Bildungsgängen einen wichtigen Gegenstand des Unter- richts dar. So weist der Lehrplan für das berufsübergreifende Fach Wirtschaft/Politik verschiedene Kernbereiche aus, bei denen das Themenfeld „Verbraucherbil- dung“ elementarer Bestandteil des Unterrichts ist. Dabei sind vor allem die Kernbe- reiche „Wirtschaftliche Zusammenhänge kennen und eigenes wirtschaftliches Han- deln gestalten“, „Im Wandel der Gesellschaft leben“ sowie „Heute für die Gegenwart 3 und die Zukunft sensibilisiert sein“ hervorzuheben. Der Lehrplan vom August 2014 hat Gültigkeit für alle Berufe der dualen Ausbildung sowie für die Bildungsgänge zur Erlangung der Fachhochschulreife. Eine entsprechende Berücksichtigung findet sich auch im Lehrplan Wirtschaft und Politik für die Bildungsgänge Fachoberschule und Berufsoberschule. Darüber hinaus werden in den Lernfeldern des berufsbezogenen Bereichs - je nach Ausbildungsberuf - Aspekte von Verbraucherinteressen themati- siert; sowohl aus Sicht des Kunden/Gastes/Verbrauchers als auch aus der Perspek- tive der unternehmerischen Verantwortung gegenüber diesen. 3. Liegen der Landesregierung Erkenntnisse darüber vor, ob sich das Unterrichts- fach „Verbraucherbildung“ bewährt hat? Wenn ja, welche? Wenn nein, warum nicht? Antwort: In Zusammenarbeit mit der Universität Flensburg und dem Institut für Qualitätsent- wicklung an Schulen Schleswig-Holstein (IQSH) ist eine Evaluation der Umsetzung des Faches Verbraucherbildung an den Gemeinschaftsschulen geplant. Erste Er- gebnisse sollen in einem Workshop im ersten Halbjahr des Schuljahres 2015/16 vor- gestellt werden. Die Evaluation soll auch Aufschluss darüber geben, durch welche Fortbildungsangebote die Inhalte des Lehrplans Verbraucherbildung noch wirksamer umgesetzt werden können. 4. Sieht die Landesregierung die Notwendigkeit, die Themen Verbraucherbildung im Allgemeinen und Verbraucherschutz im Speziellen an den Schleswig- Holsteinischen Schulen verstärkt zu behandeln? Wenn ja, wie soll dies gesche- hen? Wenn nein, warum nicht? Antwort: Vor möglichen Entscheidungen sollen die Ergebnisse der in der Antwort zu Frage 3 genannten Evaluation ausgewertet werden. 5. Inwiefern ist der Bereich Verbraucherbildung Gegenstand der Lehrerausbildung an den Universitäten in Schleswig-Holstein? Drucksache 18/2875 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 4 Antwort: An der Europa-Universität Flensburg wird im Masterstudiengang Lehramt für Ge- meinschaftsschulen der Teilstudiengang „Ernährung und Verbraucherbildung“ ange- boten. 6. Welche Fort- und Weiterbildungsangebote sind in Schleswig-Holstein für Lehr- kräfte im Lernfeld Verbraucherbildung vorhandenen? Antwort: Seit dem Schuljahr 2012/13 gibt es jährlich einen Zertifizierungskurs Verbraucherbil- dung für fachfremd unterrichtende Lehrkräfte an allgemein bildenden Schulen mit durchschnittlich 20 Teilnehmerinnen und Teilnehmern. Die Lehrkräfte werden in sechs Modulen über ein Schuljahr mit allen Lernfeldern des Lehrplans Verbraucher- bildung und deren Umsetzung im Unterricht vertraut gemacht. Des Weiteren gibt es pro Halbjahr in der Regel zwei ganztägige Fortbildungsveranstaltungen. Außerdem haben Schulen und Lehrkräfte die Möglichkeit, sich über eine Abrufveranstaltung fortzubilden. Am 21. März 2015 fand ein Landesfachtag Verbraucherbildung unter dem Titel „Verbraucherbildung unterrichten - Alltagskompetenzen stärken“ statt. 7. Welche Projekte zur Verbraucherbildung an Schulen werden vom Land Schleswig-Holstein gefördert? Antwort: Verbraucherbildung ist ein reguläres Schulfach, siehe auch Antwort zu Frage 1; des- halb ist eine zusätzliche Förderung durch das Land in diesem Bereich nicht notwen- dig. 8. In welcher Höhe bezuschusst das Land Schleswig-Holstein diese Projekte im Einzelnen? Antwort: entfällt 5 9. Wie unterstützt die Landesregierung Konzepte der Ernährungsbildung in Ver- netzung mit der Schulverpflegung? Antwort: Die Landeskoordinatorin für „Gesunde Schule“ des IQSH moderiert regelmäßig das Netzwerk „SH-Schulen mit Geschmack“. Zudem arbeitet die Vernetzungsstelle Schulverpflegung SH eng mit der Landesfachberaterin Verbraucherbildung des IQSH zusammen. Es ist das gemeinsame Bestreben, für das Schulessen die Qualitätskrite- rien der DGE (Deutsche Gesellschaft für Ernährung) zu etablieren, auch, um eine Verknüpfung mit dem schulinternen Fachcurriculum herzustellen. Allerdings sind die Möglichkeiten des Landes hier begrenzt, da das Schulessen i.d.R. in die Zuständig- keit der Schulträger fällt.