SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/2877 18. Wahlperiode 2015-04-10 Kleine Anfrage der Angeordneten Petra Nicolaisen (CDU) und Antwort der Landesregierung – Minister für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume Bearbeitung von Anträgen zur Errichtung von Windkraftanlagen 1. Wie viele noch nicht beschiedene Anträge auf Errichtung von Windkraftanlagen gibt es aktuell in Schleswig-Holstein für welche Kreise und kreisfreien Städte? Nachfolgend sind nur laufende immissionsschutzrechtliche Verfahren per 30.03.2015 aufgelistet. Über baurechtlich zu genehmigende Windkraftanlagen (WKA) liegen der Landesregierung keine Informationen vor. Dithmarschen 70 Herzogtum Lauenburg 5 Nordfriesland 84 Ostholstein 77 Plön 1 Rendsburg-Eckernförde 32 Schleswig-Flensburg 40 Segeberg 28 Steinburg 5 Stormarn 9 Drucksache 18/2877 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 2. Wie viele Anträge auf Errichtung von Windkraftanlagen wurden seit dem 01.01.2015 neu gestellt und wie viele hiervon wurden bereits mit welchem Ergebnis beschieden? Es wird auf die Eingangsbemerkung der Antwort zu Frage 1 verwiesen. Kreis Eingänge Erteilte Genehmigungen Dithmarschen 21 7 Nordfriesland 12 Ostholstein 8 Rendsburg-Eckernförde 14 1 Schleswig-Flensburg 31 1 Segeberg 28 Steinburg 6 3. Wie werden die Teilfortschreibungen der Regionalpläne zur Ausweisung von Eignungsgebieten für die Windenergienutzung aktuell in die Bearbeitung von Anträgen einbezogen, bzw. werden diese als wirksam behandelt? Die Begründung der Entscheidungen des OVG Schleswig vom 20.01.2015 liegt seit dem 10.03.2015 vor. Am 31.03.2015 hat die Landesregierung fristwahrend die Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt, um die Möglichkeit einer Überprüfung des Urteils durch das Bundesverwaltungsgericht zu erhalten. Die Teilfortschreibungen der Regionalpläne von 2012 kommen daher in dieser Phase unverändert zur Anwendung. Das bedeutet für die noch nicht abgeschlossenen immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren, das sie wie bisher fortzuführen sind. 4. Wie und in welchem Umfang werden aktuell Anträge zur Errichtung von Windkraftanlagen bearbeitet? Siehe Antwort zu Frage 3. 5. Welche Veränderungen ergeben sich aus Sicht der Landesregierung aktuell und zukünftig für die Genehmigung von Windkraftanlagen? Siehe Antwort zu Frage 3. Es ist feste Absicht der Landesregierung, die Windenergienutzung auch weiterhin räumlich zu steuern. Dies ist auch das Ergebnis des Planungsgesprächs zu den Folgen des OVG-Urteils am 02.02.2015 beim 3 Ministerpräsidenten des Landes Schleswig-Holstein. Die beabsichtigte landesplanerische Sicherungsmaßnahme nach § 14 Abs. 2 ROG für bei den Genehmigungsbehörden gestellte Anträge im Falle des Eintretens der Rechtskraft der Urteile kann nach derzeitiger Einschätzung frühestens greifen, wenn die neuen in Aufstellung befindlichen Ziele der Raumordnung hinreichend konkret formuliert sind. Hierfür laufen derzeit die Vorbereitungen. 6. aus den Urteilen des Oberverwaltungsgerichts zu den Teilfortschreibungen der Regionalpläne zur Ausweisung von Eignungsgebieten für die Windenergienutzung in den Planungsräumen I und III, auch in Bezug auf die Teilfortschreibungen für die übrigen Planungsräume? Derzeit liegen für die übrigen Planungsräume noch keine gerichtlichen Entscheidungen vor. Solange kommen auch hier die Teilfortschreibungen von 2012 zur Anwendung.