SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/2880 18. Wahlperiode 2015-04-15 Kleine Anfrage des Abgeordneten Sven Krumbeck und Antwort der Landesregierung - Ministerin für Schule und Berufsbildung Dauerbefristungen im Schuldienst Vorbemerkung der Landesregierung: Bei den nachfolgenden Angaben zur Zahl befristeter Verträge ist zu berücksichtigen, dass es sich dabei ganz überwiegend um Beschäftigungsverhältnisse handelt, die eingegangen wurden, um einen wegen Krankheit, Mutterschutz oder Elternzeit von Lehrkräften sonst drohenden Unterrichtsausfall zu vermeiden. Vor diesem Hinter- grund erklärt es sich, dass 20% dieser Verträge eine Laufzeit von weniger als einem Monat und 50% eine Laufzeit von höchstens drei Monaten aufweisen. Insgesamt sind 78% aller befristeten Verträge für die Dauer von maximal einem halben Jahr abgeschlossen worden. Die Antworten auf die Fragen 1. bis 3. beziehen sich auf die Lehrkräfte, die im öffent- lichen Schuldienst des Landes beschäftigt waren bzw. sind. 1. Trifft es zu, dass das Land mit einzelnen Lehrerinnen oder Lehrern mehr als 40 einzelne (bedingte oder befristete) Arbeitsverträge hatte? Antwort: Ja, siehe Antwort zu Frage 2. 2. Wie viele Lehrerinnen und Lehrer standen in den letzten drei Jahren im Lan- desdienst, die jeweils bereits mehr als 10, 20, 30 oder 40 Arbeitsverträge mit dem Land hatten? Für die Gesamtzahl der Verträge sind auch über drei Jahre hinausgehende Zeiträume zu berücksichtigen. Verlängerungen von Verträgen sind als eigenständiger Vertrag zu zählen. Zusätzlich ist anzugeben, wie viele dieser Personen aktuell im Landesdienst stehen und ob es sich hierbei eben- falls um befristete oder unbefristete Verträge handelt. Antwort: a) In den letzten drei Jahren waren 443 Personen mit mehr als 10 bis 20 befristeten Verträgen im öffentlichen Schuldienst beschäftigt. Davon sind 334 aktuell noch im Schuldienst des Landes tätig. In dieser Gruppe befinden sich 176 Lehrkräfte, die in ein Beamtenverhältnis übernommen worden sind, und 31, mit denen ein unbefriste- tes Beschäftigungsverhältnis begründet worden ist. Weitere 127 Personen sind be- fristet beschäftigt. b) In den letzten drei Jahren waren 36 Personen mit mehr als 20 bis 30 befristeten Verträgen im öffentlichen Schuldienst beschäftigt, 28 davon sind aktuell noch im Schuldienst des Landes tätig. Unter ihnen befinden sich fünf in einem Beamtenver- hältnis, sechs in einem unbefristeten und 17 in einem befristeten Beschäftigungsver- hältnis. c) In den letzten drei Jahren waren zwei Personen mit mehr als 30 bis 40 befristeten Verträgen im öffentlichen Schuldienst beschäftigt; davon ist aktuell noch eine Person befristet eingestellt. Die zweite steht nicht mehr im Schuldienst; sie ist bereits über 65 Jahre alt. d) In den letzten drei Jahren war eine Person mit mehr als 40 befristeten Verträgen im öffentlichen Schuldienst beschäftigt. Sie steht inzwischen in einem unbefristeten Beschäftigungsverhältnis. Bezogen auf alle befristeten Verträge wird ergänzend darauf hingewiesen, dass - ca. 2% der Verträge eine Laufzeit bis zu einer Woche, - ca. 18% der Verträge eine Laufzeit von acht Tagen bis zu einem Monat, - ca. 30% der Verträge eine Laufzeit von mehr als einem bis zu drei Monaten und - ca. 28% der Verträge eine Laufzeit von mehr als drei Monaten bis zu einem halben Jahr hatten (siehe auch Vorbemerkung). 3. Wie viele Arbeitsverträge im o.g. Sinne hatten die zehn am häufigsten beschäf- tigten Lehrerinnen und Lehrer? Antwort: Die zehn Lehrkräfte mit den meisten befristeten Verträgen im öffentlichen Schul- dienst hatten 48, 38, 31, 28, 27, 26, 25 (3 Fälle) und 24 befristete Verträge. 4. Wie viele Befristungskontrollklagen wurden in den letzten drei Jahren jeweils gegen das Land geführt? Wie viele hiervon wurden durch das Land gewonnen, wie viele durch die Klägerin oder den Kläger und wie viele wurden auf andere Art und Weise erledigt? Wie viele entfielen jeweils auf Lehrerinnen und Lehrer? Antwort: In den letzten drei Jahren haben 15 Lehrkräfte die Unwirksamkeit einer Befristung ihres Vertragsverhältnisses gegenüber dem für Bildung zuständigen Ministerium ge- richtlich geltend gemacht. Die zuständigen Gerichte haben in drei Fällen im Sinne der Klägerinnen und Kläger entschieden, in elf Fällen wurde der Rechtsstreit im Wege eines Vergleiches erledigt. Dabei wurde in sieben Fällen eine unbefristete Weiterbe- schäftigung zugesagt. Ein Verfahren ist aktuell noch nicht abgeschlossen. Darüber hinaus sind keine Befristungskontrollklagen gegen das Land geführt worden.