SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/2884 18. Wahlperiode 15-04-14 Kleine Anfrage des Abgeordneten Christopher Vogt (FDP und Antwort der Landesregierung - Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie Landesstraße L 205: Halbseitige Sperrung der Straßenbrücke über den ElbeLübeck -Kanal bei Büchen – Nachfrage zur Drucksache 18/2709 1. Die halbseitige Sperrung der Straßenbrücke dauert seit 25 Jahren an. Sind der Landesregierung aus Schleswig-Holstein als auch Beispiel aus dem gesamten Bundesgebiet, für 25 Jahre andauernde halbseitige Sperrungen von Straßenbrücken bekannt? Antwort: Nein. 2. Die halbseitige Sperrung erfolgte im Jahr 1990 auf Anordnung des zuständigen Ministeriums. Wie lautet der vollständige Wortlaut der Anordnung für die halbseitige Sperrung? Antwort: Die halbseitige Sperrung resultiert aus dem Ergebnis einer im Jahr 1988 durchgeführten statischen Nachrechnung der Brücke. Diese hatte zum Ergebnis , dass die Brücke in eine von zwei nachfolgenden Möglichkeiten einzustufen ist: 1.) Zweispurverkehr mit Gewichtsbeschränkung auf 16 t, 2.) Einspurverkehr ohne Gewichtsbeschränkung (Brückenklasse 30) mit Radweg . Drucksache 18/2884 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 Der Kreis Herzogtum Lauenburg hat mit verkehrsbehördlicher Anordnung vom 5. Februar 1988 wie folgt entschieden (Auszug): „L 205, km 1,212 / Elbe-Lübeck-Kanal (Büchen) Bezug nehmend auf die gemeinsame Ortsbesichtigung am 25.01.1988 bestehen gegen die Einrichtung einer Lichtsignalanlage zum Zwecke einer einspurigen Verkehrsführung auf dem betreffenden Brückenbauwerk keine Bedenken , zumal bauliche Maßnahmen oder Verkehrsbeschilderungen zur Sicherstellung eines Einrichtungsverkehrs nicht realisierbar sind. Ferner würden meinerseits im Einvernehmen mit der Polizei bezüglich einer Gewichtsbeschränkung auf 16 t Bedenken bestehen, da der gesamte Schwerverkehr aus Richtung Süden den Elbe-Lübeck-Kanal erst bei Mölln überqueren könnte. Für den Zielverkehr in den Raum Gudow/Sterley/Lehmrade würde dieses einen großen Umweg bedeuten.“ 3. Die Landesregierung hatte 2013 angekündigt, Gespräche aus dem Jahr 2010 zwischen Wirtschaftsministerium, Wasser- und Schifffahrtsamt und dem Landesbetrieb für Straßenbau und Verkehr über einen Ersatzneubau fortzusetzen . Im Zuge dieser Gespräche sollte auch für eine Kostenbeteiligung des Bundes geworben werden. Wie lautet der aktuelle Stand der Gespräche? In welchem Rahmen würde sich eine Kostenbeteiligung des Bundes bewegen? Antwort: Die erneute Kontaktaufnahme mit der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung (WSV) in 2014 hat ergeben, dass es keine Möglichkeiten für einen gemeinsamen Einstieg in eine Ersatzneubauplanung für die Brücke über den ElbeLübeck -Kanal im Zuge der L 205 gibt, solange seitens des Bundes ein Ausbau des Elbe-Lübeck-Kanals nicht vorgesehen ist. Hinsichtlich der Begründung wird auf die Antwort zu den Fragen 3 bis 5 der Drucksache 18/2709 verwiesen. 4. Sollte noch in 2015 mit den Planungen für einen Ersatzneubau begonnen werden – bis zu welchem Zeitpunkt könnte die Fertigstellung eines Ersatzneubaus frühestens erfolgen? Antwort: In Anbetracht der ungeklärten planerischen Randbedingungen (u.a. Wasserstraßenkreuzungsvereinbarung , Mittelverfügbarkeit, Ausführungsvariante, anzuwendendes Rechtsverfahren) können derzeit keine belastbaren Aussagen zu Planungszeiten für einen Ersatzneubau getroffen werden. 5. Ist ein Ersatzneubau der Straßenbrücke als „notwendige Infrastrukturmaßnahme “ vorgesehen, welche ab 2018 in der Finanzplanung mit jährlich 100 Mio. € berücksichtigt sind (Infrastrukturbericht 2014, S.3)? Wenn nein, warum nicht? 3 Antwort: Ein Ersatzneubau der Brücke bei Büchen ist nicht als „notwendige Infrastrukturmaßnahme “ zur Aufnahme in das Infrastrukturprogramm der Landesregierung angemeldet worden. Zur Begründung wird auf die Antworten zu Frage 3 sowie zu den Fragen 3 bis 5 der Drucksache 18/2709 verwiesen.