SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/ 2887 18. Wahlperiode 14. April 2015 Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Heiner Garg (FDP) und Antwort der Landesregierung - Finanzministerium Bearbeitungszeiten von Beihilfeanträgen 1. Wie hoch ist die tatsächliche durchschnittliche Dauer der Bearbeitung von Beihilfeanträgen beim Finanzverwaltungsamt? Antwort: Zum Stichtag der Anfrage betrug die durchschnittliche Bearbeitungszeit 27,3 Kalendertage. Dieser Durchschnittswert berücksichtigt die vorrangige Bearbeitung von Beihilfeanträgen mit Aufwendungen von mindestens 3.500 € und die Bearbeitung der übrigen Beihilfeanträge in der Reihenfolge ihres Posteingangs. 2. Wie hat sich die durchschnittliche Bearbeitungsdauer seit Oktober 2012 entwickelt ? Antwort: Die Entwicklung der durchschnittlichen Bearbeitungsdauer seit Oktober 2012 ist aus der nachstehenden Grafik ersichtlich: Drucksache 18/2887 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 Hinweis: Ab dem 23.02.2015 ist der bei der Ermittlung der durchschnittlichen Bearbeitungszeit zugrundeliegende Zeitraum von 30 auf 60 Tage erhöht worden , um auch Anträge mit einer Laufzeit von mehr als 30 Tage erfassen zu können. 3. Wurde das Ziel, im 1. Quartal 2013 eine Bearbeitungszeit von 14 Kalendertagen zu gewährleisten (siehe dazu Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage - Drucksache 18/251) erreicht? Wenn nein, warum nicht? Antwort: Das Ziel konnte im ersten Quartal 2013 größtenteils nicht erreicht werden. Das erste Quartal ist eines der antragsstärksten eines jeden Jahres, da in diesem erheblich mehr Beihilfeanträge eingereicht werden, in denen Aufwendungen für das gesamte vorangegangene Jahr geltend gemacht werden . In der Folge konnte aber mit Ausnahme kurzzeitiger Bearbeitungsspitzen eine längerfristige Reduzierung der Bearbeitungszeiten auch unter 14 Kalendertagen erreicht werden. 4. Wie haben sich die Fallzahlen bei den Beihilfeanträgen seit Oktober 2012 entwickelt? Bitte nach Anträgen aktiver Beamten und Versorgungsempfängern aufschlüsseln. Antwort: Die Entwicklung der Fallzahlen der bearbeiteten Beihilfeanträge seit Oktober 2012 ist in der folgenden Übersicht dargestellt: Fallzahlen (bearbeitete Beihilfeanträge) 2012 bis 31.03.2015 2012 2013 2014 31.03.2015 Beamtinnen/Beamte 154.001 149.672 147.100 36.013 Versorgungsempfänger 154.895 157.096 163.128 41.261 Gesamt 308.896 306.768 310.228 77.274 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/2887 3 5. Wie viele a. Widersprüche und b. Klagen gegen Beihilfebescheide liegen derzeit (Stichtag 27.03.2015) beim Finanzverwaltungsamt vor und wie hoch ist die durchschnittliche Dauer der Bearbeitung von Beihilfewidersprüchen? Antwort: Am Stichtag der Anfrage lagen im FVA 520 Widersprüche gegen Beihilfebescheide vor. Zu diesem Zeitpunkt waren 10 Klageverfahren anhängig . Die Bearbeitungszeit von Widersprüchen und Klagen ist stark einzelfallabhängig . Daten darüber werden nicht erhoben.