SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/2890 18. Wahlperiode 23.04.2015 Kleine Anfrage des Abgeordneten Heiner Rickers (CDU) und Antwort der Landesregierung – Ministerin für Justiz, Kultur und Europa Kosten der Tierwegnahmen und Tierbeschlagnahmen 1. In welchem Umfang fielen in den letzten drei Jahren im Rahmen der Tierbeschlagnahmen durch die Staatsanwaltschaft Kiel Kosten beim Land an bzw. in welcher Höhe ist das Land durch wen in Vorleistung gegangen? Antwort: In den Jahren 2012 bis 2014 sind durch die Staatsanwaltschaft Kiel wiederholt Tiere beschlagnahmt worden. Die durch diese Maßnahmen entstandenen Kosten sind aus dem Justizhaushalt des Landes beglichen worden. Zu der Höhe der Kosten (Transporte, Unterbringung, Futter, Tierarzt, Gutachter pp.) können belastbare Zahlen in der Kürze der zur Verfügung stehenden Zeit nicht mitgeteilt werden. Aus den Verfahren, die Notveräußerungen zum Gegenstand hatten, lässt sich ein Kostenaufkommen in Höhe von etwa 1,2 Mio. Euro feststellen. Hinzu kommen weitere Verfahren, in denen es zur Beschlagnahme von größeren Rinder- und Pferdebeständen gekommen ist. Hier dürften bei grober Schätzung 800 T Euro Kosten ausgelöst worden sein. Drucksache 18/2890 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Inwieweit die Auslagen als Verfahrenskosten im Falle von Verurteilungen für das Land realisierbar sind, lässt sich zurzeit nicht abschätzen. 2. Welches Ministerium war jeweils zuständig und welche Beträge fielen an für: a) Futter, b) Transport, c) Unterbringung und d) ggf. Weiteres? Antwort: Kosten im Rahmen von (Tier)beschlagnahmen werden über SAP allgemein als Auslagen in Rechtssachen erfasst. Eine Differenzierung in Kosten für Futter, Transport, Unterbringung und Weiteres ist nicht möglich. Um die Frage beantworten zu können, müssten sämtliche Verfahren einer händischen Auswertung zugeführt werden, was personell in der Kürze der zur Verfügung stehenden Zeit nicht zu leisten ist. 3. Trifft es zu, dass bereits Anfragen auf die mögliche Unterbringung von Tieren finanziell honoriert werden? Wenn ja, in welcher Höhe und welche Kosten fielen hierfür an? Antwort: Es sind keine „kostenpflichtigen Kostenvoranfragen“ bekannt geworden. 4. Auf welchen Betrag belief sich der von der VION geltend gemachte Schaden / Produktionsausfall? Antwort: Es wurde von VION kein Schaden/Produktionsausfall gegenüber der Landesregierung geltend gemacht. 5. In welcher Höhe wurde der VION eine Entschädigung aus der Landeskasse gezahlt und in welcher Höhe wurden dabei Kosten für verworfenes Fleisch übernommen? Ist inzwischen alles abgegolten oder stehen noch weitere Forderungen im Raum? Wenn ja, in welcher Höhe? Drucksache 18/2890 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 3 Antwort: Es wurde seitens der Landesregierung keine Entschädigung gezahlt. Forderungen bestehen nicht.