SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/2895 18. Wahlperiode 2015-04-20 Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Patrick Breyer (PIRATEN) und Antwort der Landesregierung – Minister für Inneres und Bundesangelegenheiten Überwachung des Anti-Atom-Camps (Nachfrage) 1. Wie viele Hubschraubereinsätze durch andere Stellen als die Landespolizei fanden auf Grund des Camps statt? Wer hat diese veranlasst, wer war davon informiert? Antwort: Die Landespolizei hat keine Hubschrauber eingesetzt und auch nicht den Einsatz von Hubschraubern durch andere Stellen beauftragt. Der Landesregierung sind keine Einsätze anderer Stellen auf Grund des Camps bekannt. 2. Auf welcher juristischen Grundlage und nach welchen Richtlinien wurden Helikopterflüge genehmigt, insbesondere wenn der Helikopter während des Flugs ohne Positionslampen im Einsatz war? Antwort: Auf die Antwort zur Frage 1 wird verwiesen. 3. Waren die Helikopterflüge bei der Luftraumüberwachung angemeldet? Antwort: Auf die Antwort zur Frage 1 wird verwiesen. Drucksache 18/2895 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 4. Welche technischen Mittel kamen zum Einsatz, um während der Dauer des Anti-Atom-Camps Teilnehmer polizeirechtlich oder strafprozessual zu überwachen (einschließlich der sich auf den Helikoptern befindlichen Mittel)? Antwort: Keine. Im Übrigen wird auf die Antwort zur Frage 1 verwiesen. 5. Fand eine Telekommunikationsüberwachung oder der Einsatz von IMSICatchern statt? Antwort: Diese Frage wurde bereits in der Drucksache 18/2644 des SchleswigHolsteinischen Landtages vom 28.01.2015 mit der Antwort zur Frage 10 beantwortet. 6. Kamen Digitalkameras mit Teleobjektiven zum Einsatz? Antwort: Auf die Antwort zur Frage 4 wird verwiesen. 7. Fand eine Zusammenarbeit mit anderen Bundesländern oder Bundesbehörden statt? Falls ja, wie sah diese Zusammenarbeit genau aus? Antwort: Eine Zusammenarbeit erfolgte mit der Bundespolizei im Rahmen ihrer originären Zuständigkeit für die Bahnanlagen im Verlauf von Brücken über den Nord-Ostsee-Kanal. 8. Wurden Daten zum Camp oder mutmaßlich beteiligten Personen zwischen der Landespolizei und anderen Behörden ausgetauscht? Antwort: Ein Datenaustausch mit der Bundespolizei erfolgte im Rahmen der geltenden Rechtsvorschriften. 9. Wie kam die Gefahrenprognose zustande? Wurden Daten und Prognosen zu bestimmten Personen erstellt oder abgefragt, falls ja, zu wie vielen? Welche Polizeidienststellen (auch aus anderen Bundesländern oder auf Bundesebene) wurden zur Gefahrenprognose eingeschaltet oder angefragt? Wurde der Verfassungsschutz angefragt - wenn ja, welche Ämter? Antwort: Nachdem das Anti-Atom-Camp 2014 beim Landeskriminalamt SchleswigHolstein bekannt geworden war, wurden Erkenntnisanfragen an die Sicherheitsbehörden in Deutschland gestellt. Es fand ein Informationsaustausch mit den Dienststellen statt, die in den Vorjahren mit dem Anti-Atom-Camp befasst Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/2895 3 waren. Die dort erlangten und eigene Erkenntnisse flossen in die Lagebewertung mit ein. 10. Womit waren die eingesetzten Polizeibeamten beschäftigt, wenn keine Observation des Camps erfolgt ist? Antwort: Diese Frage wurde bereits in der Drucksache 18/2644 des SchleswigHolsteinischen Landtages vom 28.01.2015 mit der Antwort zur Frage 1 beantwortet. 11. Welche Kosten verursachte der gesamte Polizeieinsatz? Antwort: 7.879 Einsatzstunden wurden dokumentiert. Nach der Personalkostentabelle (ohne Personalgemeinkosten) und einer angenommenen Durchschnittsbesoldung mit A 10 ergeben sich 261.898 €.