SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/ 2901 18. Wahlperiode 20. April 2015 Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Heiner Garg (FDP) und Antwort der Landesregierung - Finanzministerium Minderausgaben im Bereich Investitionen Vorbemerkung des Fragestellers: Zum Jahresabschluss 2014 wurden Minderausgaben im Bereich Investitionen in der Medien-Information des Finanzministeriums vom 4. Februar 2015 unter anderem damit begründet, dass im Bereich des Bundesbaus 45 Millionen Euro nicht durch den Haushalt, sondern direkt durch das Amt für Bundesbau bewirtschaftet wurden. 1. Welche Haushaltstitel sind in welcher Höhe davon im Einzelnen betroffen? Bitte nach Einzelplan und Haushaltstitel aufschlüsseln. Antwort: Einzelplan 12 - Hochbaumaßnahmen und Raumbedarfsdeckung des Landes Titel Zweckbestimmung Soll 2014  1211 - 231 02 MG 01 Erstattungen des Bundes für nicht bauvorhabenbezogene Sonderprogramme , Baunebenkosten für Baumaßnahmen und OrganleihekostenBundesbau an die GMSH 45.000 T€  1211 - 533 02 MG 01 Verträge für Sonderprogramme des Bundes 500 T€  1211 - 712 36 MG 01 Baunebenkosten für Baumaßnahmen des Bundes 14.000 T€  1211 - 713 36 MG 01 Kostenerstattung an die GMSH für Organleihe -Bundesbau 30.500 T€ Drucksache 18/ 2901 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 2. Lagen der Landesregierung vor und zum Zeitpunkt der Haushaltsberatungen für den Haushalt 2014 Informationen über das Vorgehen des Amtes für Bundesbau vor? Wenn ja, zu welchem Zeitpunkt? Wenn nein, wann wurde die Landesregierung erstmals über das Vorgehen des Amtes für Bundesbau informiert ? Antwort: Ja. Im Vollzug des Haushaltes 2013 hat der Bund die Praxis bereits angewendet . Zum Zeitpunkt der Haushaltsaufstellung war aufgrund der weiterhin geltenden Vereinbarung zwischen der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung und dem Land Schleswig-Holstein, vertreten durch das Finanzministerium sowie der Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR, vertreten durch den Geschäftsführer vom März 2007 nicht abschließend klar, ob der Bund seine, von ihm einseitig veränderte, Praxis erneut ändern würde. Gemäß § 6 Abs. a) der Vereinbarung ist das Land verpflichtet, die Mittel innerhalb von 10 Arbeitstagen an die GMSH weiterzuleiten, weshalb aus Sicht des Landes eine entsprechende Veranschlagung erforderlich war. Dies wurde mit dem Haushalt 2014 umgesetzt. 3. Liegen der Landesregierung Erkenntnisse vor, wonach sich das Vorgehen des Amtes für Bundesbau für die Haushaltsjahre 2015 und 2016 wiederholen wird? Wenn ja, welche Konsequenzen zieht die Landesregierung daraus? Antwort: Die Landesregierung geht nunmehr davon aus, dass der Bund keine Veränderung an der von ihm veränderten Praxis vornehmen wird. Aus diesem Grund entscheidet die Landesregierung im Zusammenhang mit der Aufstellung des Haushaltes 2016 über die konkrete Höhe der Veranschlagung , ggf. erfolgt nun die Ausweisung eines Leertitels.