SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/2906 18. Wahlperiode 2015-04-27 Kleine Anfrage des Abgeordneten Oliver Kumbartzky (FDP) und Antwort der Landesregierung - Ministerin für Schule und Berufsbildung Einsatz von Seniorlehrkräften Vorbemerkung des Fragestellers: Die Landesregierung ermöglicht den Schulen die Anstellung von sogenannten Senior- lehrkräften zur Vermeidung von Unterrichtsausfall, insbesondere in Mangelfächern. 1. Wie viele Seniorlehrkräfte werden in welchen Fächern eingesetzt? Antwort: Gesamtzahl der derzeit eingesetzten Seniorlehrkräfte nach Schularten unterteilt: GS FöZ GemSoO GemSmO Gym BBS bisherige RS/RegS 26 5 21 11 39 47 1 Stand: 20. April 2015 Aufteilung nach Fächern: Die nachfolgende Fächerauflistung beinhaltet die Unterrichtsfächer mit Fakultas und gibt lediglich einen Anhaltspunkt für den Unterrichtseinsatz der jeweiligen Seniorlehr- kraft. Sie erlaubt wegen der Mehrfachlichkeit (siehe Anmerkung zur Tabelle) und des Drucksache 18/2906 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 denkbaren Einsatzes auch in anderen als den studierten Fächern keinen unmittelba- ren Rückschluss auf den tatsächlichen Einsatz. Der konkrete Unterrichtseinsatz be- ruht auf der jeweiligen Unterrichtsverteilung der Schulen und wird statistisch nicht erfasst. GS FöZ GemSoO GemSmO Gym BBS bisherige RS/RegS Agrarwirtschaft (FR) 1 Bautechnik (FR) 5 Biologie 7 3 5 2 6 1 BWL 3 Chemie 2 6 4 Deutsch 14 1 9 7 11 3 1 Drucktechnik (FR) 1 Elektrotechnik (FR) 4 Englisch 6 3 1 4 4 Ernährung, Hauswirtschaft (FR) 1 Farb- und Raumgestaltung (FR) 1 Französisch 1 4 1 Gemeinschaftskunde 6 Geographie 4 4 5 7 Geschichte 4 1 3 3 6 Gesundheit/Hygiene (FR) 4 Gesundheitspflege 1 Haushaltslehre 1 Holztechnik (FR) 2 HSU Hygiene 1 Informatik Körperpflege (FR) 2 Kunst 5 1 4 1 Latein 1 Mathematik 2 2 8 6 Metalltechnik (FR) 13 Musik 1 1 1 1 Philosophie 3 Psychologie 1 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/2906 3 Physik 5 3 Politik 1 Rechtskunde 1 Religion evangelisch 2 1 1 3 3 Religion katholisch 2 Sonderpädagogik 4 Sozialpädagogik 2 Sozialwissenschaften, Sozialkunde 3 Spanisch Sport 7 2 8 2 6 6 Technik 2 Technisches Werken 1 1 Textiles Werken 3 2 1 1 Türkisch 1 VWL 2 Wirtschaft/Politik 1 2 1 3 Wirtschaft, Verwaltung (FR) 6 Wirtschaftsgeographie 1 Zahntechnik 2 (FR = Fachrichtung) Anmerkung: Die Angaben lassen keine Umrechnung auf die Personenzahl zu, da Lehrkräfte ein, zwei oder auch mehr Fächer haben können. 2. Gibt es einen Schwerpunkt des Einsatzes von Seniorlehrkräften im mathema- tisch-naturwissenschaftlichen Bereich aufgrund des Mangels an Lehrern in die- sen Fächern? Antwort: Aus der Antwort zu Frage 1 ergibt sich ein Schwerpunkt sowohl im mathematisch- naturwissenschaftlichen (insgesamt 62 Zählungen in den Fächern Biologie, Chemie, Mathematik und Physik) als auch im sprachlichen Bereich (insgesamt 70 Zählungen in den Fächern Deutsch, Englisch, Französisch). Wie bereits unter Frage 1 ausge- führt, erlauben diese Zahlen jedoch keinen unmittelbaren Rückschluss auf den tat- sächlichen Einsatz der Seniorlehrkräfte. Drucksache 18/2906 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 4 3. Wie ist das Verfahren für die Einstellung einer Seniorlehrkraft? Antwort: Der Unterrichtseinsatz von Seniorlehrkräften ist nur dann zulässig, wenn geeignete Nachwuchskräfte für den an der Schule entstandenen Vertretungsbedarf nicht zur Verfügung stehen. Wie bei allen anderen Einstellungen ist ein Auswahlverfahren unter Beteiligung der Gremien (örtlicher Personalrat, Gleichstellungsbeauftragte und ggf. Schwerbehindertenvertretung) durchzuführen. Seniorlehrkräfte können sich über das zentrale Bewerbungsverfahren für befristete Beschäftigungen im Online Stellenmarkt Schule bewerben. Darüber hinaus steht den Schulen die Web-Anwendung SenLK zur Verfügung, in der alle Lehrkräfte im Ruhe- stand verzeichnet sind, die ihre Bereitschaft für Vertretungsunterricht und ihre Einwil- ligung zur Aufnahme in diese Datenbank erklärt haben. 4. Gibt es eine Altersgrenze für Seniorlehrkräfte? Wenn ja, wo liegt diese Grenze und nach welchen Kriterien wird sie festgelegt? Antwort: Nein. 5. Stellt die Festlegung einer Altersgrenze eine Form von Altersdiskriminierung dar? Wenn nein, warum nicht? Antwort: Siehe Antwort zu Frage 4.