SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/2925 18. Wahlperiode 2015-05-04 Kleine Anfrage der Abgeordneten Oliver Kumbartzky (FDP) und Christopher Vogt (FDP) und Antwort der Landesregierung – Minister für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume Freilebende Nandus in Schleswig-Holstein 1. Seit wann gibt es freilebende Nandus in Schleswig-Holstein und in welchen Gebieten wurden sie bisher beobachtet? Im Herbst 2000 kamen aus einem illegalen Privatgehege im Kreis Herzogtum Lauenburg drei männliche und vier weibliche Nandus frei. Sie überquerten die dem Gehege benachbarte Wakenitz und gelangten nach Nordwestmecklenburg. Die ungenehmigte Nanduhaltung wurde durch die zuständige untere Naturschutzbehörde zwischenzeitlich aufgelöst. Die entkommenen Tiere gelangten in Mecklenburg-Vorpommern zur Fortpflanzung und einzelne Exemplare kehrten auch nach Schleswig-Holstein zurück. Hier wurden sie in den letzten Jahren vor allem östlich des Ratzeburger Sees beobachtet. 2. Hat sich das Ausbreitungsgebiet der freilebenden Nandus in SchleswigHolstein in den letzten Jahren vergrößert oder verkleinert? Bitte erläutern. Es werden bislang lediglich einzelne Tiere an wechselnden Orten in dem unter 1 bezeichneten Gebiet in Schleswig-Holstein beobachtet. Eine Einschätzung über möglicherweise sich ändernde Flächennutzungen erscheint auf der Grundlage dieser wenigen Beobachtungen fachlich nicht sinnvoll. Das Hauptverbreitungsgebiet liegt nach wie vor in Mecklenburg- Drucksache 18/2925 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 Vorpommern. 3. Wie hat sich die Zahl der freilebenden Nandus in Schleswig-Holstein ent- wickelt und wie erklärt sich die Landesregierung diese Entwicklung? Bitte nach Jahren aufschlüsseln. Die Zahl der freilebenden Nandus ist seit Jahren auf sehr niedrigem Niveau konstant geblieben. Die letzten hier vorliegenden Bestandsschätzungen gehen von 3 – 5 Tieren aus. Aufgrund der sehr geringen Anzahlen wird auf schleswig-holsteinischem Gebiet bislang kein dauerhaftes Monitoring der Art betrieben. 4. Welche Gefahren bestehen für die Nandus in Schleswig-Holstein? Bitte erläutern . Die freilebenden Nandus werden vor allem durch den Straßenverkehr gefährdet . In der Vergangenheit ist es im Kreis Herzogtum Lauenburg nach Auskunft von Naturschutzvertretern zu einzelnen Verkehrsunfällen mit Nandus gekommen. Darüber hinaus können die Tiere unter ungünstigen Witterungseinflüssen leiden. So werden strenge Winter in der Regel nur von Altvögeln und nicht von den Jungvögeln der betreffenden Jahre überlebt. 5. Sind durch die freilebenden Nandus in Schleswig-Holstein heimische Tier- arten gefährdet oder beeinträchtigt? Wenn ja, um welche Tierarten handelt es sich und in welchem Ausmaß sind sie gefährdet oder beeinträchtigt? Das Bundesamt für Naturschutz (BfN) hat im Jahr 2010 eine Invasivitätsbewertung für den Nandu vorgenommen und die Art in die Graue Liste – Beobachtungsliste eingestuft. Diese Listenkategorie enthält jene gebietsfremden Arten, für die Hinweise vorliegen, dass sie entweder heimische Arten direkt gefährden oder Lebensräume so verändern können, dass dies (indirekt) heimische Arten gefährdet . Für diese Arten stehen Monitoring und Forschung im Vordergrund, weiter gehende Handlungen erscheinen auf Grund des geringen Kenntnisstandes nicht gerechtfertigt zu sein. Aufgrund der geringen Zahlen in Schleswig-Holstein wurden bislang aufwändige weitere Untersuchungen nicht durchgeführt. 6. Entstehen durch die freilebenden Nandus Schäden in der Landschaft oder in anderen Bereichen? Wenn ja, welche und wodurch? Schäden wurden bislang nur aus Mecklenburg-Vorpommern auf landwirtschaftlichen Nutzflächen bekannt. Dort wurden Fraßschäden beklagt. Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/2925 3 7. Gibt es bereits oder plant die Landesregierung Maßnahmen im Zusammen- hang mit der Population der freilebenden Nandus in Schleswig-Holstein? Wenn ja, welche? Wenn nein, warum nicht? Es sind derzeit keine Maßnahmen geplant. Aufgrund der Invasivitätseinschätzung des BfN – siehe Antwort zu Frage 5 - und der im Vergleich zu Mecklenburg-Vorpommern sehr geringen Be- standszahlen wird derzeit kein weitergehender Handlungsbedarf für Schleswig-Holstein gesehen.