SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/2927 18. Wahlperiode 2015-05-08 Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Patrick Breyer (PIRATEN) und Antwort der Landesregierung – Minister für Inneres und Bundesangelegenheiten Datenmissbrauch durch Polizeibeamte und andere Landesbedienstete seit 2012 1. Wie viele Vorwürfe der widerrechtlichen Erhebung oder Verwendung personenbezogener Daten durch Landesbedienstete zu nicht-dienstlichen Zwecken sind der Landesregierung seit 2012 bekannt geworden (bitte aufschlüsseln nach Jahr)? Welcher Sachverhalt lag jeweils zugrunde und welche Konsequenzen hatte er für den Täter? Antwort: a) Im Berichtszeitraum wurden den Bußgeldstellen bei den Obersten Landesbehörden 37 Sachverhalte mitgeteilt, in denen der Verdacht einer unzulässigen Datenverarbeitung bestand. In 12 Fällen lag eine berechtigte Datenverarbeitung vor. In 6 Fällen wurde aufgrund des Opportunitätsprinzips kein OWI-Verfahren eingeleitet. In zwei Fällen lag eine nicht ahndungsfähige fahrlässige Begehungsweise vor und in einem Fall war eine Bundesbehörde zuständig. 16 Bußgeldverfahren wurden geführt. 2012: 5 2013: 4 2014: 7 b) Die Sachverhalte sind dadurch gekennzeichnet, dass die dienstlich zur Verfügung stehenden Informationsquellen für private Zwecke genutzt wurden. c) In 6 Fällen wurde ein Disziplinarverfahren eingeleitet. In den geführten Bußgeldverfahren wurden Bescheide erlassen, die einen Ahndungsrahmen von 50,-- und 1000,-- € nutzten. Fünf Verfahren wurden nach Einspruch vor dem AG Kiel verhandelt. In einem Fall wurde das festgesetzte Bußgeld Drucksache 18/2927 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 bestätigt, in einem weiteren Fall wurde es reduziert. Drei Verfahren wurden wegen Geringfügigkeit eingestellt. 2. In wie vielen dieser Fälle wurden die Betroffenen benachrichtigt? Antwort: In 16 Fällen war eine Benachrichtigung der Betroffenen nicht notwendig, weil die Voraussetzungen des § 27 a LDSG nicht vorlagen. In 5 Vorgängen erhielten die von der unzulässigen Datenverarbeitung Betroffenen durch das geführte Verfahren bzw. im Rahmen eines vorgeschalteten Strafverfahrens Kenntnis. In einem Fall wurde die von der unzulässigen Datenverarbeitung betroffene Person gesondert benachrichtigt. 3. Kann die Landesregierung bestätigen, dass beim Zoll durchschnittlich jede fünfzigste automatisierte Datenabfrage begründet werden muss und diese Begründungen stichprobenartig überprüft werden? Wie steht die Landesregierung zu einer Übertragung dieser Vorkehrung auf Abrufverfahren der Eingriffsbehörden des Landes? Antwort: a) Es liegen der Landesregierung keine Erkenntnisse über die Ausgestaltung von automatisierten Datenabfragen beim Zoll vor. b) Eine Übernahme der durch den Fragesteller dargestellten Verfahrensweise beim Zoll zur Begründung von Datenabfragen in Abrufverfahren würde den Standard in der Protokollierung bei den Eingriffsbehörden des Landes herabsetzen und ist daher keine Alternative. 4. Erfolgt bei der Polizei inzwischen eine Protokollierung des Verantwortlichen jedes lesenden Datenzugriffs? Wird jede Suche nach Vorgängen gegen eine Person protokolliert? Antwort: a) Nein, die Landespolizei nimmt Bezug auf die Erörterung der polizeilichen Protokollierung im Innen- und Rechtsausschuss am 27.02.2013 und weist erneut darauf hin, dass die gesetzlichen Vorgaben umgesetzt werden. Eine Protokollierung der lesenden Zugriffe des Sachbearbeiters und des Fachvorgesetzten für ihnen zugewiesene Vorgänge wurde nicht eingerichtet. b) Es besteht keine gesetzliche Grundlage für die Protokollierung der Suche nach Vorgängen als solcher, denn damit ist kein Eingriff in den Schutzbereich des Informationsgrundrechts verbunden. Dennoch werden in übergeordneten Verfahren die Suchparameter aus polizeifachlichen Gründen protokolliert, in anderen Verfahren nicht.