SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/2932 18. Wahlperiode 15-05-11 Kleine Anfrage des Abgeordneten Oliver Kumbartzky (FDP) und Antwort der Landesregierung – Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie Landeshafen Friedrichskoog Vorbemerkung des Fragestellers: Der Landtag hat am 20.02.2014 zum Thema Landeshafen Friedrichskoog u.a. beschlossen (Drs. 18/1616): „Der Landtag bittet die Landesregierung, die verschiedenen Optionen mit ihren jeweiligen Vor- und Nachteilen sowie finanziellen, wirtschaftlichen und ökologischen Folgen transparent und umfassend aufzuzeigen.“ 1. Wann hat die Landesregierung die Einziehung des Hafens in Friedrichskoog als Landeshafen verfügt? Antwort: Am 7. Juli 2014. 2. Sah die Landesregierung den o.g. Landtagsbeschluss zum Zeitpunkt der Einziehungsverfügung als abgearbeitet an? Antwort: Ja. 3. Wann und in welcher Form sind die verschiedenen Optionen aufgezeigt worden ? Wurden alle am Prozess Beteiligten informiert und eingebunden? Drucksache 18/2932 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 Antwort: Im Landtag wurde im Plenum am 30.05.2013 und am 20.02.2014, im Petitionsausschuss am 8.12. und am 11.12.2014, im Finanzausschuss am 20.11.2014, und im Wirtschaftsausschuss am 05.02.2014 und am 26.11.2014 über die weitere Zukunft Friedrichskoogs debattiert. In verschiedensten Gesprächen unter Beteiligung von Minister Meyer, von Staatssekretär Dr. Nägele , von Minister Dr. Habeck, Mitarbeitern des MWAVT, des MELUR, des LKN, des LLUR und externer Experten wurden sämtliche Aspekte wiederholt vor Ort und in Kiel besprochen. 4. Wann und aus welchen Gründen wurde die sofortige Vollziehung der Einziehungsverfügung angeordnet? Antwort: Die Anordnung der sofortigen Vollziehung erfolgte am 2. April 2015. Begründet wurde die Anordnung mit den Kostenfolgen eines weiteren Abwartens der endgültigen Rechtskraft der gerichtlichen Entscheidung in letzter Instanz angesichts der Erfolgsaussichten der Klage. 5. Welche finanziellen, wirtschaftlichen und ökologischen Folgen hat die Einziehung des Hafens als Landeshafen? Antwort: Durch die Einziehung wird die Einsparung von Landesmitteln erreicht. Deshalb war die Einziehung des Hafens von der letzten Landesregierung angeschoben und dem Stabilitätsrat als Einsparmaßnahme gemeldet worden. Die weiteren wirtschaftlichen und ökologischen Folgen hängen von den Entscheidungen der Gemeinde über die weitere touristische Entwicklung des ehemaligen Hafenareales ab. Wenn das vorliegende touristische Entwicklungskonzept zielstrebig umgesetzt wird, hat Friedrichskoog erhebliche Entwicklungsmöglichkeiten . 6. Wird die Landesregierung mit der Gemeinde Friedrichskoog und den verschiedenen Nutzern des Hafens in einen Dialog treten, um den Hafen befahrbar zu erhalten? Wenn ja, welche Voraussetzungen müssen vorliegen? Wenn nein, warum nicht? Antwort: Die Landesregierung ist stets gesprächsbereit und wird den von ihr begonnenen Dialog weiter fortführen. Voraussetzung für einen weiteren Dialog bleibt, dass die Gemeinde vor Beginn der Bauarbeiten am Schöpfwerk ein tragfähiges Konzept vorlegt, wie der Hafenbetrieb ohne aktive Beteiligung des Landes finanziert und organisiert wird.