SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/2934 18. Wahlperiode 28. April 2015 Antwort der Landesregierung auf die Große Anfrage der Fraktion der PIRATEN Finanzielle und personelle Vorbereitung der staatlichen Hochschulen auf den doppelten Abiturjahrgang 2016 Federführend ist das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Wissenschaft und Gleichstellung Drucksache 18/2934 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 1. Wird die Landesregierung im Nachtragshaushalt 2015 zusätzliche finanzielle Mittel für die staatlichen Hochschulen abbilden und gegenfinanzieren? Wenn ja, um welche Mittel handelt es sich im Einzelnen? Wenn nein, wann wird die Landesregierung die erforderlichen Mittel zur Verfügung stellen und auf welcher Grundlage wird sie dies tun? Antwort: Eine Entscheidung wurde noch nicht getroffen. 2. Welche Bedarfe haben die Hochschulen bei der Landesregierung konkret angemeldet ? Es wird darum gebeten, die Frage aufgeschlüsselt nach Hochschulstandorten, wissenschaftlichen Personal, nicht-wissenschaftlichen Personal, Lehrräume und Büros mit den vorgeschriebenen Nebenräumen, Mensakapazitäten und studentischem Wohnraum zu beantworten. Antwort: Die Hochschulen haben bei der Landesregierung keine Bedarfe in dem o.g. Sinne angemeldet, sondern in ihrem Schreiben vom 9. März 2015 auf das Problem der Unterfinanzierung in den Grundhaushalten nach den Berechnungen zum Hochschulfinanzierungssystem (HOFIS), der fehlenden Planungssicherheit und den gestiegenen Raumbedarf durch die hohen Studierendenzahlen verwiesen. Im Hinblick auf den Hochschulpakt III machen sie darüber hinaus geltend, dass Fächerpreise im Hochschulpakt zum Teil unter den Fächerpreisen des Ausstattungs -, Kosten- und Leistungsvergleiches (AKL) liegen und nur für vier Jahre fließen , also nur einen Teil der Masterstudiengänge einbeziehen. 3. Welche Bedarfe wird die Landesregierung konkret nachfinanzieren? Es wird darum gebeten, die Frage aufgeschlüsselt nach Hochschulstandorten, wissenschaftlichen Personal, nicht-wissenschaftlichen Personal, Lehrräume und Büros mit den vorgeschriebenen Nebenräumen, Mensakapazitäten und studentischem Wohnraum zu beantworten. Antwort: Nachdem die Regierungschefinnen und Regierungschefs von Bund und Ländern am 11. Dezember 2014 dem Hochschulpakt III zugestimmt haben, hat Wissenschaftsministerin Alheit die Hochschulkommission ins Leben gerufen, die sich am 23. Januar 2015 konstituiert hat. Dort wird bis zum 30. Juni 2015 die Verteilung der Hochschulpaktmittel erörtert und für die unter der Antwort zu Frage 2 genannten Probleme eine gemeinsame Lösung erarbeitet. Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/2934 3 4. Wie wird das 2012 bereit gestellte Sondervermögen zur Hochschulsanierung gemeinsam mit den Hochschulen genutzt? Es wird darum gebeten, die konkreten Bau- und Sanierungsmaßnahmen an den jeweiligen Hochschulstandorten zu benennen und das Zeitfenster für die jeweilige Realisierung zu skizzieren. Antwort: Das Sondervermögen zur Hochschulsanierung wird zur Umsetzung der folgenden Maßnahmen verwendet: Maßnahme Kosten in Euro Fertigstellung CAU Zahnmedizinische Kliniken , UKSH Campus Kiel 5 Mio. 2017 CAU - Tierhaltung - Ersatzneubau ca. 26 Mio. 2018 CAU - Juridicum – Ersatzneubau ca. 21 Mio. 2020 CAU - Angerbauten ca.16 Mio. aus Sondervermögen Erstes Maßnahmenpaket bis 2019 FH Lübeck - Herrichtung von Gebäude 14 und 15 ca. 5,4 Mio. 2016 UzL, ZMSZ, Tierhaltung/S 3- Labore ca. 8,2 Mio. 2015 bis 2018 UzL, Isotopenlabor (Radionuklidlabor ) ca.4 Mio. 2017 5. Wie wird die Landesregierung die 10 Millionen Euro nachfinanzieren, die durch die Streichung der Kürzung im Bereich Hochschulmedizin am Standort Lübeck in der Nennung an den Stabilitätsrat durch Einsparungen an anderer Stelle erbracht werden müssen? Antwort: Die Landesregierung hat sich auf ein Bündel von Ersatzmaßnahmen verständigt. Folgende Maßnahmen sollen mit dem nächsten Bericht neu gemeldet bzw. in ihrer Höhe geändert werden: Drucksache 18/2934 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 4 2016 2017 2018 2019 2020 in Mio. Euro Gebührenanhebung/Verzicht auf Gutachten 0,33 0,33 0,33 0,33 0,33 Umsetzung EFRE-Programm, Anhebung Eigenanteil 0,50 0,50 0,50 0,50 0,50 Reduzierung durch Entlastungsmaßnahmen im Betreuungswesen 1,00 2,00 3,00 4,00 5,00 Erhöhung der Entlastung durch 2. KostRModG (aufgrund Ist 2014) 1,00 1,00 1,00 1,00 1,00 Absenkung der Ausgaben für Stationäre Hilfe zur Überwindung sozialer Schwierigkeiten 0,10 0,20 0,30 0,40 0,50 Einsparung im IT-Bereich 1,00 1,00 1,00 1,00 1,00 Energy-Contracting 2,00 Summe Jahreswirkung 3,93 5,03 6,13 7,23 10,33 6. Hat die Landesregierung im Einvernehmen mit der Landesregierung Vereinba- rungen zur möglichen Verwendung der einzelnen Hochschulrücklagen getroffen? Wenn ja, wie sehen diese Vereinbarungen für den jeweiligen Hochschulstandort konkret aus? Antwort: Die Landesregierung wird im Rahmen des in der Hochschulkommission verabredeten Verfahrens mit den Hochschulen auch über die Verwendung der Rücklagen sprechen.