SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/2935 18. Wahlperiode 28. April 2015 Antwort der Landesregierung auf die Große Anfrage der Fraktion der PIRATEN Umsetzung des Aktionsplans für Menschen mit Behinderung Federführend ist das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Wissenschaft und Gleichstellung Drucksache 18/2935 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 1. Was hat die Landesregierung seit dem 22. November 2013 getan, um den Landtagsbeschluss umzusetzen? Es wird darum gebeten, die einzelnen Schritte des Umsetzungsplans darzulegen, die Beteiligten, die angestrebten Zeitfenster, die finanzielle Ausgestaltungen über mögliche Arbeitsgruppen hinaus und die konkreten Zieldefinitionen darzulegen und die Frage aufgeschlüsselt nach Ministerien zu beantworten. 2. Welche konkreten Arbeitsschritte beziehen sich dabei auf: - den umfassenden Anspruch behinderter Menschen auf Teilhabe, Gleichberechtigung und Selbstbestimmung - die Verwirklichung von Chancengleichheit und Wahlfreiheit - die Orientierung an den Fähigkeiten und Ressourcen von Menschen mit Behinderung - die Erfordernisse einer barrierefreien Umwelt und Mobilität - den Anspruch auf individuelle Unterstützung in allen Lebensbereichen - die Bekämpfung von Diskriminierung - die Stärkung der Selbstorganisation der Menschen mit Behinderung und - die Sozialraumorientierung? Es wird darum gebeten, die einzelnen Arbeitsschritte entsprechend der genannten Bereiche darzulegen, die Beteiligten, die angestrebten Zeitfenster, die finanzielle Ausgestaltungen über mögliche Arbeitsgruppen hinaus und die konkreten Zieldefinitionen darzulegen und die Frage aufgeschlüsselt nach Ministerien zu beantworten. 3. Wie bezieht die Landesregierung die Bereiche - Arbeit und Beschäftigung - Berufliche Ausbildung - Wohnen und Leben in der Gemeinde - inklusive Bildung und Erziehung - Schutz von Menschen mit Behinderungen in Einrichtungen der Jugendhilfe und der Eingliederungshilfe - Schutz und Förderung von Menschen mit Behinderung in anderen stationären Einrichtungen - Teilhabe am politischen, öffentlichen Leben, am kulturellen Leben sowie an Erholung , Freizeit und Sport in die Erstellung des Aktionsplan ein? Welche Akteure sind an den einzelnen Prozessen jeweils beteiligt? Es wird darum gebeten, die einzelnen Arbeitsschritte entsprechend der genannten Bereiche darzulegen, die Beteiligten, die angestrebten Zeitfenster, die finanzielle Ausgestaltungen über mögliche Arbeitsgruppen hinaus und die konkreten Zieldefinitionen darzulegen und die Frage aufgeschlüsselt nach Ministerien zu beantworten. 4. Wie beurteilt die Landesregierung die Einführung eines wissenschaftsbasierten Screenings, um ein Lagebild in Schleswig-Holstein zu erstellen auf dessen Basis strukturelle, indirekte und direkte Benachteiligungen festgesellt und in Kooperation mit Organisationen für Menschen mit Behinderungen Maßnahmen entwickelt Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/2935 3 werden können, die volle Integration und gleichwertige Partizipation gewährleisten können? Falls die Landesregierung ein solches Screening befürwortet: In welchem Zeitraum wird es von wem mit welchen Zeit- und Finanzaufwand durchgeführt? Falls die Landesregierung ein solches Screening ablehnt: Aus welchen Gründen tut sie dies und welche Alternativen sieht die Landesregierung, um strukturelle, indirekte und direkte Benachteiligungen festzustellen? Mit welchem Zeit- und Kostenaufwand werden diese Alternativen von wem in welchem Zeitraum umgesetzt? 5. Wie beurteilt die Landesregierung die Realisierung von Selbsthilfeprogrammen in Kooperation mit den Krankenkassen, um Inklusions- und Partizipationspotentiale von Menschen mit Behinderung weiter auszubauen? Falls die Landesregierung die Realisierung solcher Selbsthilfeprogramm unterstützt : Welche Vereinbarungen wurde dazu mit den Krankenkassen und ggf. Weiteren Partnern geschlossen? Welche Vereinbarungen sollen dazu in welchem Zeitraum und welchen Partnern mit welchen Kosten- und Zeitaufwand geschlossen werden? Falls die Landesregierung keine eigenen Anstrengungen unternimmt, um kooperative Selbsthilfeprogramme zu entwickeln: Warum wird dieser Weg nicht beschritten und welche Alternativen plant die Landesregierung, um die Inklusionsund Partizipationspotentiale von Menschen mit Behinderung weiter auszubauen? Welche Planungen gibt es dazu, welche Zeitfenster sollen genutzt werden und wer setzt diese Alternativen im welchem Kostenrahmen um? 6. Wie berücksichtigt die Landesregierung in ihren Planungen Behindertenorganisationen , die Mehrfachdiskriminierungen wie Behinderung und Geschlecht, Behinderung und Migration thematisieren? Gibt es für diese Zielgruppe spezielle Förderprogramme ? Wenn ja, welche Förderprogramme sind dies? Wer realisiert diese in welchem Zeit-und Kostenrahmen mit welchen konkreten Zielvorgaben? Wenn nein, welcher Alternativen hat die Landesregierung für diese Zielgruppe erarbeitet ? Wer realisiert diese in welchem Zeit-und Kostenrahmen mit welchen konkreten Zielvorgaben? 7. Konnte die Landesregierung im Rahmen ihrer Arbeiten feststellen, ob es individuelle Rechtspositionen gibt, die sich aus der UN-Konvention ergeben und die auf Landesebene zu regeln sind? Wenn ja, um welche handelt es sich konkret? Gibt es verbindliche Definitionen der "Angemessenheit" sofern Gesetzgeber und Gerichte über "angemessene Vorkehrungen" zu entscheiden haben? 8. Inwieweit arbeitet die Landesregierung daran, Gesetze und Verordnungen, die Menschen mit Behinderung direkt betreffen, nur unter Konsultation von Behindertenorganisationen und dem Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung zu erarbeiten und dem Landtags vorzulegen? Drucksache 18/2935 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 4 a) Welche Gesetze und weitere Rechtsvorschriften, die Menschen mit Behinderung direkt betreffen, sind seit November 2013 konkret entstanden und wurden unter Beteiligung der Behindertenorganisationen und dem Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung realisiert? b) a) Welche Gesetze und weitere Rechtsvorschriften, die Menschen mit Behinderung direkt betreffen, sind seit November 2013 konkret entstanden und wurden ohne Beteiligung der Behindertenorganisationen und dem Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung realisiert? 9. Welche Maßnahmen hat die Landesregierung eingeleitet, um eine Bewusstseinsänderung . z.B. durch Marketing-Strategien, im Sinne der UNBehindertenkonvention in der Gesellschaft zu bewirken? Es wird darum gebeten, die einzelnen Arbeitsschritte entsprechend der genannten Bereiche darzulegen, die Beteiligten, die angestrebten Zeitfenster, die finanzielle Ausgestaltungen über mögliche Arbeitsgruppen hinaus und die konkreten Zieldefinitionen darzulegen und die Frage aufgeschlüsselt nach Ministerien zu beantworten. 10. Beabsichtigt die Landesregierung, dem Landtag über den Aktionsplan für Menschen mit Behinderung regelmäßig Bericht zu erstatten? Wenn ja, ab wann soll dies geschehen und in welchem Rhythmus? Antwort auf die Fragen 1 bis 10: Die Landesregierung ist derzeit dabei, einen Landesaktionsplan für Menschen mit Behinderung zu erarbeiten, um hierdurch einen wesentlichen Beitrag zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Schleswig-Holstein zu leisten. Ziel des Aktionsplans ist es, die Anliegen von Menschen mit Behinderung als Selbstverständlichkeit in allen Bereichen politischen Handelns zu begreifen und im Sinne einer dauerhaft zu erfüllenden Verpflichtung zu berücksichtigen (disability mainstreaming). Die Erstellung sowie die Umsetzung des Aktionsplanes liegen als Querschnittsaufgabe in der Verantwortung jedes einzelnen Ressorts. Das heißt, jedes Ressort wird im Rahmen der eigenen Zuständigkeit über Notwendigkeit und Umfang von Maßnahmen zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention entscheiden. Die Ressorts sind derzeit dabei, eigene Ressortpläne zu erstellen, zum Teil auf der Grundlage eines bereits vorhandenen Inklusionskonzepts. Das Ministerium für Soziales, Gesundheit , Wissenschaft und Gleichstellung wird diese Ressortpläne im Frühjahr 2016 zu einem ersten Entwurf eines Landesaktionsplans zusammenfassen. Im Anschluss wird dieser dann der Öffentlichkeit vorgestellt. Wie bereits im März 2014 im Sozialausschuss dargelegt, ist mit der Fertigstellung des Aktionsplanes Ende 2016 zu rechnen. Im Übrigen wird auf den von der PIRATEN-Fraktion für die Juni-Sitzung des Landtages angeforderten schriftlichen Bericht verwiesen, in dem die Landesregierung einen aktuellen Zwischenstand darlegen wird.