SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/2937 18. Wahlperiode 2015-05-11 Kleine Anfrage der Abgeordneten Heike Franzen (CDU) und Antwort der Landesregierung - Ministerin für Schule und Berufsbildung Arbeitsunfähigkeitstage der Lehrkräfte in Schleswig-Holstein 1. Wie hat sich die Zahl der Arbeitsunfähigkeitstage der verbeamteten Lehrkräfte in Schleswig-Holstein innerhalb der vergangenen fünf Jahre entwickelt (bitte insgesamt und für alle Schularten in absoluten und prozentualen Zahlen ange- ben sowie nach den Altersgruppen (20-29), (30-39), (40-49), (50-59), (60+) auf- schlüsseln)? Welche psychischen und/oder physischen Leiden lagen dem zugrunde (bitte aufschlüsseln nach den Kategorien: „Psychische, psychosomatische Erkran- kungen“, „Organische Erkrankungen“ und „Unbekannte, sonstige Krankheitsbil- der“)? Antwort: Zur Zahl der Arbeitsunfähigkeitstage werden derzeit keine statistischen Erhebungen angestellt. Die Frage, welche psychischen und/oder physischen Leiden der Arbeits- unfähigkeit zugrunde lagen, kann generell nicht beantwortet werden, weil die Ar- beitsunfähigkeitsbescheinigung, die dem Dienstherrn vorzulegen ist, aus daten- schutzrechtlichen Gründen keine Angaben zur Art der Erkrankung enthält. Drucksache 18/2937 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 2. Wie hat sich die Zahl der Arbeitsunfähigkeitstage der angestellten Lehrkräfte in Schleswig-Holstein innerhalb der vergangenen fünf Jahre entwickelt (bitte ins- gesamt und für alle Schularten in absoluten Zahlen und für jede Schulart ange- ben sowie nach den Altersgruppen (20-29), (30-39), (40-49), (50-59), (60+) auf- schlüsseln)? Welche psychischen und/oder physischen Leiden lagen dem zu- grunde (bitte aufschlüsseln nach den Kategorien: „Psychische, psychosomati- sche Erkrankungen“, „Organische Erkrankungen“ und „Unbekannte, sonstige Krankheitsbilder“)? Antwort: Es gelten die Ausführungen bei der Antwort zu Frage 1 entsprechend. 3. Welche Maßnahmen ergreift die Landesregierung, um die Gesundheit und Leis- tungskraft der Lehrkräfte nachhaltig zu fördern und zu verbessern? Antwort: Das Ministerium für Schule und Berufsbildung (MSB) sieht es als eine zentrale Auf- gabe an, die Gesundheit der Lehrkräfte zu erhalten und zu fördern. Dabei werden nicht nur die Verpflichtungen erfüllt, die sich aus den dienst- und arbeitsrechtlichen Normen ergeben, sondern die Lehrkräftegesundheit wird darüber hinausgehend durch eine Reihe weiterer Maßnahmen gefördert. Als Beispiele dafür sind insbeson- dere die Angebote des Instituts für Qualitätsentwicklung Schleswig Holstein (IQSH) in dessen Zentrum für Prävention (Gesunde Schule, Sucht- und Gewaltprävention) so- wie in der Personalentwicklung und Führungskräftequalifizierung zu nennen (vgl. da- zu Internetportal: http://www.schleswig- holstein.de/DE/Landesregierung/IQSH/Organisation/ZfP/ZfP.html). Der Schulpsychologische Dienst setzt einen seiner Arbeitsschwerpunkte bei der Beratung und Supervision von Lehrkräften, um so zur Erhaltung ihrer Gesundheit beizutragen. Die Landesregierung hat zur Verbesserung der personellen Situation im schulpsychologischen Dienst die Anzahl der Planstellen und Stellen für Schulpsycho- loginnen und Schulpsychologen von 17 auf 32 erhöht und damit fast verdoppelt. Die bisher schon ergriffenen Maßnahmen werden nun auch in den Rahmen eines Gesamtkonzeptes der Landesregierung gestellt, das am 2. Februar 2015 als „Ver- einbarung nach § 59 Mitbestimmungsgesetz (MBG) zur Einführung eines Betriebli- 3 chen Gesundheitsmanagements in der schleswig-holsteinischen Landesverwal- tung“ abgeschlossen worden ist. Das MSB hat zur Umsetzung dieser Vereinbarung eine Projektgruppe gebildet, in der Schulaufsicht, Schulleitung, Personalvertretung, Schwerbehindertenvertretung, IQSH und Arbeitsmedizinischer Dienst vertreten sind. Dieses Gremium hat den Auftrag, Ansatzpunkte für weitere Verbesserungen bei der Gesundheitsförderung von Lehrkräften zu identifizieren und daraus entsprechende Handlungsstrategien abzuleiten.