SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/2938 18. Wahlperiode 11. Mai 2015 Kleine Anfrage der Abgeordneten Heike Franzen (CDU) und Antwort der Landesregierung - Ministerium für Soziales, Gesundheit, Wissenschaft und Gleichstellung Zukunft der Schulbegleitung Vorbemerkung der Fragestellerin: Im vergangenen Jahr hat die Landesregierung Gespräche mit dem SchleswigHolsteinischen Landkreistag sowie dem Städteverband Schleswig-Holstein geführt, um über die zukünftige Finanzierung der Schulbegleiter zu diskutieren. In einem ersten Ergebnis wurde sich auf Eckpunkte einer Übergangsregelung bis zum 31.12.2015 verständigt. 1. Ist die Finanzierung der Schulbegleitung für das Schuljahr 2015/16 gesichert? a) Wenn ja, wie sieht das Finanzierungsmodell aus? b) Wenn nein, warum nicht? Antwort: Die Finanzierung der Unterstützung von Schülerinnen und Schülern mit Behinderung bzw. sonderpädagogischen Förderbedarf ist sichergestellt. Die Finanzierung der Hilfen zur angemessenen Schulbildung („Schulbegleitung“) wird durch die örtlichen Träger der Sozial- und Jugendhilfe sichergestellt. Das Land beteiligt sich daran im Rahmen der geltenden Bestimmungen zum kommunalen Finanzausgleich. Drucksache 18/2938 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 2. Welche Differenzen bestehen bei der zukünftigen Finanzierung zwischen dem Sozial- und dem Bildungsministerium, wie es die Lübecker Nachrichten vom 2.04.2015 berichteten? Antwort: Es bestehen keine Differenzen zwischen dem Sozial- und dem Bildungsministerium . 3. Wie hat sich die Zahl der Anträge auf Schulbegleitung innerhalb der vergangenen fünf Jahre entwickelt? Antwort: Die Zahl der Anträge auf Schulbegleitung sind von den örtlichen Trägern der Sozial - und Jugendhilfe nicht zu erfassen. Demzufolge liegen diese Zahlen nicht vor. 4. Wie hat sich die Zahl der Schulbegleiterinnen und Schulbegleiter innerhalb der vergangenen fünf Jahre entwickelt? Antwort: Die Zahl der Schulbegleiterinnen und Schulbegleiter sind von den örtlichen Trägern der Sozial- und Jugendhilfe nicht zu erfassen. Demzufolge liegen diese Zahlen nicht vor. 5. Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um als Schulbegleiterin oder als Schulbegleiter tätig sein zu dürfen? Antwort: Allgemein geltende Regelungen über die Voraussetzungen für die Durchführung von Hilfen zur angemessenen Schulbildung gibt es nicht. Die örtlichen Träger der Sozial- und Jugendhilfe entscheiden, durch welche Voraussetzungen dem individuellen Teilhabebedarf entsprochen werden kann und treffen hierzu Vereinbarungen mit den Einrichtungen und Diensten.