SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/2940 18. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Volker Dornquast (CDU) und Antwort der Landesregierung - Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie Brückensperrung an der A7 Ulzburger Landstraße Vorbemerkung des Fragestellers: Im Januar 2015 wurde die Brücke über die A7 im Zuge der Ulzburger Landstraße für Baumaßnahmen gesperrt. Die Sperrung dieser nicht unwichtigen Verkehrsverbindung hat zu Beeinträchtigungen auf den Umleitungsstrecken geführt. Den Zeitungsberichten vom heutigen Tage zufolge, soll es bisher keine Baumaßnahmen an dieser Brücke gegeben haben. Vorbemerkung der Landesregierung Die Bundesautobahn A 7 wird derzeit im Rahmen eines ÖPP-Modells zwischen dem Autobahndreieck Bordesholm und dem Autobahndreieck Hamburg-Nordwest ausgebaut . Am 1. September 2014 war Vertragsbeginn für den sechs- bzw. achtstreifigen Ausbau und Betrieb der A 7. Auftraggeber ist die Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs - und bau GmbH (DEGES), die die Auftragsverwaltungen des Landes Schleswig-Holstein und der Freien und Hansestadt Hamburg vertritt. Auftragnehmer des Ausbaus und Betriebs der A 7 ist Via Solutions Nord (VSN), in deren Zuständigkeit auch die Brücken über der A 7 liegen. 1. Welche Schäden an der genannten Brücke haben zu der Sperrung geführt? Antwort: Die Sperrung der Brücke war aufgrund einer durchgeführten Sonderprüfung erforderlich, da eine Zunahme der Kappenschiefstellung und ein außer Lot stehendes Geländer festgestellt wurden. Die dazu erfolgte statische Nachrechnung ergab, dass die Standsicherheit der Kappe zwar unter Eigenlast ge- Drucksache 18/2940 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 geben ist. Eine Anpralllast durch abirrende Fahrzeuge am Schrammbord als auch horizontale Anpralllasten am Geländerholm können jedoch nicht aufgenommen werden. 2. Trifft es zu, dass seit der Sperrung der Brücke keine Baumaßnahmen durch- geführt wurden? Wenn ja, warum? Antwort: Ja. Zunächst musste der Auftragnehmer VSN ein Konzept zur Schadensbehebung und entsprechende Ausführungspläne erarbeiten. Die Prüfung und Freigabe der Ausführungspläne ist durch den Auftraggeber DEGES in der 17. Kalenderwoche erfolgt, so dass nun die Sanierungsmaßnahme vor Ort umgesetzt werden kann. 3. Wann ist mit entsprechenden Maßnahmen zu rechnen? Antwort: Mitte Mai 2015 soll die Sanierungsmaßnahme abgeschlossen sein.