SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/2941 18. Wahlperiode 15-05-15 Kleine Anfrage des Abgeordneten Volker Dornquast (CDU) und Antwort der Landesregierung - Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie AKN-Entscheidung zur Elektrifizierung Vorbemerkung des Fragestellers: Am 14. April 2015 berichtete die örtliche Presse über die Elektrifizierung der AKN. Dabei stellt die Sprecherin der Bahngesellschaft fest, dass noch keine finale Entscheidung über das Projekt vorliegt. 1. Trifft es zu, dass für die Elektrifizierung der AKN Strecke noch keine abschließende Entscheidung vorliegt? Wenn ja, welche Gründe gibt es dafür? Antwort: Die Feststellung der Sprecherin der AKN ist zutreffend. Eine endgültige Entscheidung über die Realisierung des Projektes kann erst dann getroffen werden, wenn die Höhe der Zuwendungen des Bundes aus dem GVFGBundesprogramm feststeht. Derzeit ist das Projekt zum GVFG Bundesprogramm zwar angemeldet, aber nur in Kategorie C (Vorhaben bedingt aufgenommen) aufgeführt. 2. Wann ist damit zu rechnen, dass diese Maßnahme sichergestellt ist? Antwort: Der Antrag auf die Zuwendung nach dem GVFG-Bundesprogramm kann erst nach Abschluss des Planfeststellungsverfahrens gestellt werden, weil erst dann die erforderlichen Kostenangaben ermittelt werden können. Das Planfeststellungsverfahren wird nach jetzigem Stand etwa im 4. Quartal 2017 abgeschlossen sein, evtl. Klageverfahren würden diese Zeitschiene verlängern.