SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/2943 18. Wahlperiode 15-05-15 Kleine Anfrage des Abgeordneten Sven Krumbeck (PIRATEN) und Antwort der Landesregierung – Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie Fahrtkostenerstattung für Schüler der Sek. II durch Jobcenter 1. Besitzt die Landesregierung Kenntnisse über Schüler der Sekundarstufe II, die selbst oder deren Familien Leistungen nach dem ALG II oder anderen Sozialleistungen erhalten und die Mittel aus dem Bildungs- und Freistellungspaket für die Schülerbeförderung erhalten? Wenn ja, um wie viele Schüler handelt es sich, die insgesamt Anspruch auf entsprechende Leistungen haben? Es wird darum gebeten, die Frage aufgeschlüsselt nach Kreisen zu beantworten. Antwort: Hierzu liegen der Landesregierung keine Erkenntnisse vor. Darstellbar sind die Gesamtausgaben aus den in § 28 SGB II und § 6b BKGG geregelten Bedarfen für Bildung und Teilhabe für die Schülerbeförderung gem. § 28 Absatz 4 SGB II für die Rechtskreise Bundeskindergeldgesetz (BKGG) und SGB II. Eine weitere Unterteilung in der Zuordnung dieser Daten wird nicht vorgenommen. Die Ausgaben für 2014 (aus der Abrechnung gem. § 46 Absatz 8 Satz 4 SGB II) stellen sich wie folgt dar: 2. Wie viele Schüler der Sekundarstufe II erhalten für die Kosten der Schülerbeförderung aus Mitteln des BuT? Antwort: Siehe Antwort zur Frage 1. 3. Wird die Antragsstellung in allen Kreisen gleich gehandhabt? Wenn ja, welche rechtlichen Grundlagen geben dies vor? Wenn nein, welchen Ermessungsspielraum können die Jobcenter nutzen? Antwort: Auf den Bericht der Landesregierung Drs. 18/697 wird verwiesen. 4. Hat die Landesregierung Kenntnis von Schülern, die ihre Schullaufbahn vor der Sek. II abbrechen mussten, weil ihnen keine Mittel zur Deckung der Schülerbeförderungskosten zur Verfügung gestellt wurden? Wenn ja, um wie viele Schüler handelt es sich? Es wird darum gebeten, die Frage aufgeschlüsselt nach Kreisen und kreisfreien Städten zu beantworten. Antwort: Der Landesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor, der Grund für das Ausscheiden aus der Schule ist kein Merkmal der Amtlichen Schulstatistik.