SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/2945 18. Wahlperiode 11. Mai 2015 Kleine Anfrage der Abgeordneten Katja Rathje-Hoffmann (CDU) und Antwort der Landesregierung - Ministerium für Soziales, Gesundheit, Wissenschaft und Gleichstellung Einführung einer Ausbildungsumlage in der Altenpflege Vorbemerkung der Fragestellerin: Im Dezember 2012 wurde beschlossen, die rechtlichen Möglichkeiten für eine schleswig-holsteinische Ausbildungsumlage in der Altenpflege oder eine gemeinsame Umlage aller Pflegefachprofessionen (Kranken-, Kinderkranken, Altenpflege) prüfen zu lassen und dem Landtag gegebenenfalls einen entsprechenden Gesetzentwurf vorzulegen. Der Abschlussbericht zur wissenschaftlichen Untersuchung, ob die Voraussetzungen nach § 25 Altenpflegegesetz erfüllt sind, liegt seit Mitte des letzten Jahres vor. 1. Plant die Landesregierung die Einführung einer schleswig-holsteinischen Ausbil- dungsumlage in der Altenpflege? Antwort: Ja. Die Landesregierung plant die Einführung eines Umlageverfahrens zur Finanzierung der Ausbildungsvergütung in der Altenpflege. 2. Wenn ja, zu wann plant sie die Einführung? 3. Wenn nein, warum nicht? Antwort zu den Fragen 2 und 3: Die Einführung des Umlageverfahrens ist für 2016 geplant.