SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/2950 18. Wahlperiode 15-05-15 Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Patrick Breyer (PIRATEN) und Antwort der Landesregierung – Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie Infrastrukturabgabe ("Pkw-Maut") und Fehmarnbelttunnel Vorbemerkung: Bisher reisen viele Dänen nach Schleswig-Holstein, um preisgünstig einzukaufen. Der geplante Fehmarnbelttunnel soll auf deutscher Seite mit einer Autobahn angebunden werden. Für die Benutzung von Autobahnen soll künftig eine Infrastrukturabgabe erhoben werden, ohne dass das vom Bundestag beschlossene Gesetz eine Ausnahme für den Grenzverkehr vorsieht. Vorbemerkung der Landesregierung: Die deutsche Straßenanbindung an die Feste Fehmarnbeltquerung wird durch den Ausbau der Bundesstraße 207 erfolgen. Nach der derzeitigen Planung wird die Bundesstraße 207 hierbei zwar autobahnähnlich ausgebaut, aber zwischen der Anschlussstelle Heiligenhafen-Ost der Bundesautobahn A 1 und der Festen Fehmarnbeltquerung weiterhin eine Bundesstraße bleiben. 1. Wird es sich bei der Straße durch den geplanten Fehmarnbelttunnel, soweit sie sich auf deutschem Staatsgebiet befindet, um eine Bundesfernstraße (Autobahn) handeln? Antwort: Wie sich aus Artikel 4 Satz 1 des Staatsvertrages über eine Feste Fehmarnbeltquerung ergibt, soll der auf dem Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland liegende Straßenteil der Festen Fehmarnbeltquerung im Rahmen der Widmung die Eigenschaft einer Bundesfernstraße nach dem Bundesfernstraßengesetz erhalten. Nach den Planfeststellungsunterlagen für das Vorhaben soll der Straßenteil mit der Drucksache 18/2950 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 Verkehrsübergabe als Bundesfernstraße mit der Einstufung „Bundesautobahn“ gewidmet werden. 2. Wird das Durchfahren des Fehmarnbelttunnels nach bisherigen Planungen abgabenpflichtig sein im Sinne des vom Bundestag beschlossenen Entwurfs eines Gesetzes zur Einführung einer Infrastrukturabgabe für die Benutzung von Bundesfernstraßen? Antwort: Nach dem vom Bundestag in seiner Sitzung am 27.03.2015 verabschiedeten Gesetz wird die Benutzung des deutschen Straßenteils der Festen Fehmarnbeltquerung abgabepflichtig sein. Die Landesregierung erwartet aber, dass der Bundesgesetzgeber zu gegebener Zeit - entsprechend der im Gesetz (§ 1 Absatz 3) bereits vorgesehenen Ausnahme für Abschnitte von Bundesfernstraßen, für deren Benutzung eine Maut nach § 2 des Fernstraßenbauprivatfinanzierungsgesetzes erhoben wird (derzeit: Herrentunnel Lübeck und Warnowtunnel Rostock) - eine Ausnahmeregelung für die Feste Fehmarnbeltquerung schaffen wird, um auch bei der Festen Fehmarnbeltquerung eine doppelte finanzielle Heranziehung zu vermeiden. 3. Ist von einer Abgabenpflicht auch dann auszugehen, wenn Fahrzeugführer aus Dänemark die erste Abfahrt nach dem Tunnel nehmen? Antwort: Ja. 4. Mit welchen Auswirkungen auf die Zahl der dänisch-deutschen Verkehrsbewegungen rechnet die Landesregierung, falls das Gesetz wie vom Bundestag beschlossen in Kraft tritt, a) bezüglich der Relation Roedby-Puttgarden b) bezüglich des dänisch-deutschen Verkehrs insgesamt? 5. Mit welchen wirtschaftlichen Auswirkungen rechnet die Landesregierung, falls das Gesetz wie vom Bundestag beschlossen in Kraft tritt, a) bezüglich der Region Puttgarden b) bezüglich der dänisch-deutschen Grenzregion insgesamt? Die Fragen 4 und 5 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet: Die Landesregierung erwartet, dass ausländische Pkw-Fahrer die geplante Infrastrukturabgabe, die auf den Bundesautobahnen für ausländische Fahrzeughalter erhoben werden soll, teilwiese vermeiden werden und in grenznahen Bereichen auf das nachgeordnete Straßennetz ausweichen. Diese Verkehrsverlagerung würde zu einer zusätzlichen Verkehrsbelastung für die entsprechenden Landes- und kommunalen Straßen führen. Ferner vermindern sich möglicherweise Fahrten nach Schleswig-Holstein, die hauptsächlich dem Einkauf dienen. Konkrete Zahlen für die verkehrlichen und wirtschaftlichen Auswirkungen liegen der Landesregierung nicht vor. 6. Beabsichtigt die Landesregierung, im Bundesrat zu beantragen, den Vermittlungsausschuss anzurufen mit den Zielen 3 a) die Infrastrukturabgabe ohne automatisiertes Scanning von KfzKennzeichen zu erheben und b) den kleinen Grenzverkehr von der Abgabenpflicht auszunehmen? Antwort: Das Plenum des Bundesrates hat in seiner Sitzung am 8. Mai 2015 beschlossen, den Vermittlungsausschuss nicht anzurufen. 7. Ist der Landesregierung etwas von Plänen bekannt, den geplanten Fehmarnbelttunnel videozuüberwachen und die Kfz-Kennzeichen sämtlicher Benutzer ohne Anlass automatisiert einzuscannen? a) Von welchen Fahrzeugen sollen welche Daten erhoben werden? b) Welche Stellen sollen Zugriff auf die erhobenen Daten erhalten und zu welchen Zwecken? c) Wann sollen die Daten gelöscht werden? d) Richtet sich die Zulässigkeit bezüglich des deutschen Staatsgebiets nach deutschem Datenschutzrecht? e) Wie ist die Meinung des Landesdatenschutzbeauftragten zur Zulässigkeit der genannten Verfahren? f) Hält die Landesregierung die genannten Verfahren für zulässig? Antwort: Aus den Planfeststellungsunterlagen ist bekannt, dass als Teil des Verkehrssicherheitssystems eine Verkehrsbeeinflussung bei der Festen Fehmarnbeltquerung vorgesehen ist, die aus Verkehrsüberwachungskameras, Verkehrsdatenerfassungseinrichtungen und Wechsellichtzeichen besteht. Auch sollen Rettungs- und Feuerwehrkräfte über die Überwachungskameras zielgerichtet an mögliche Einsatzorte geleitet werden. Näheres zur Überwachung und Kennzeichenerfassung ist der Landesregierung nicht bekannt.