SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/2951 18. Wahlperiode 15. Mai 2015 Kleine Anfrage des Abgeordneten Johannes Callsen (CDU) und Antwort der Landesregierung – Ministerin für Justiz, Kultur und Europa Finanzierung Theaterbau Schleswig 1. Ist die Berichterstattung in den Schleswiger Nachrichten vom 31. März 2015 „Spoorendonk machte ihm unmissverständlich klar, dass es von ihr kein Geld geben wird für einen Theater-Neubau in Schleswig“ richtig? Wenn nein, wie hat sich die Kulturministerin in dem Gespräch mit dem Schleswiger Bürgermeister geäußert? Die Kulturministerin hat dem Schleswiger Bürgermeister in einem Gespräch am 30. März, an dem auch der Aufsichtsratsvorsitzende des Landestheaters Bürgermeister Gilgenast, Theaterintendant Grisebach sowie Vertreter aller kommunalen Spitzenverbände teilnahmen, noch einmal deutlich gemacht, dass das Land - wie von der Stadt erwartet - die Finanzierungslücke in der erwarteten Höhe bei einem Neubau mit Gesamtkosten von 18,6 Millionen Euro nicht schließen kann. 2. Wird die Landesregierung die Stadt Schleswig finanziell beim Neubau eines Theaters unterstützen? Wenn ja, unter welchen Voraussetzungen, wann, aus welchen Mitteln und in welcher Höhe? Drucksache 18/2951 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 Siehe dazu Antwort zu Frage 1. Ein kostengünstigeres Konzept liegt nicht vor. 3. Wird die Landesregierung die Stadt Schleswig finanziell beim Bau einer Spiel- stätte für das Landestheater unterstützen? Wenn ja, unter welchen Voraussetzungen, wann, aus welchen Mitteln und in welcher Höhe? Ob und wie eine Spielstätte in Schleswig entstehen kann, ist derzeit offen. Zunächst ist die Stadt Schleswig am Zuge und muss in den zuständigen Gremien Entscheidungen treffen und ein belastbares Konzept vorlegen. 4. Wird die Landesregierung die von der Kulturministerin angedachte Summe von 5 Mio. Euro für den Bau einer Spielstätte als „Stadthalle, in der auch Theater gespielt wird“ (Schleswiger Nachrichten vom 31.03.2015) angesichts der Haushaltslage der Stadt Schleswig als Kreditaufnahme kommunalaufsichtlich und haushaltsrechtlich genehmigen? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, mit welchen Maßgaben? Vorbemerkung: Die Kulturministerin hat keine Summe von 5 Millionen Euro für den Bau einer Spielstätte angedacht. 5 Millionen Euro ist die von der Stadt Schleswig festgesetzte Summe, die für den Neubau eines Stadttheaters als Eigenanteil zur Verfügung gestellt werden sollte. Die Frage kann nicht beantwortet werden, da in diesem Falle eine aktualisierte Haushaltsplanung zu Grunde zu legen wäre. Von dieser aktualisierten Haushaltsplanung ausgehend wäre eine Entscheidung über den Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sowie über den Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen zu fällen. Eine Entscheidung über die Kreditaufnahme für einzelne Projekte erfolgt nicht. 5. Stehen die vor dem Hintergrund der vorgesehenen Theater-Nutzung für die Schadstoff-Sanierung der Hesterberg-Gebäude im Landeshaushalt bereitgestellten 800.000 Euro noch zur Verfügung? Wenn ja, ist die Landesregierung bereit, dieses Geld für den Neubau eines Theaters oder einer Spielstätte in Schleswig zur Verfügung zu stellen? Wenn nein, wofür wurden diese Mittel verwendet? Drucksache 18/2951 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 3 Nein, die Mittel stehen nicht mehr zur Verfügung. Sie waren lediglich einmalig in 2014 veranschlagt und wurden der Stiftung Schleswig-Holsteinische Landesmuseen unter anderem für den Magazinumbau auf dem Hesterberg und die dortige Schadstoffsanierung zur Verfügung gestellt.