SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/2953 18. Wahlperiode 2015-05-19 Kleine Anfrage der Abgeordneten Heike Franzen (CDU) und Antwort der Landesregierung - Ministerin für Schule und Berufsbildung Evaluation des Entwicklungsberichtes Vorbemerkung der Fragestellerin: Der Landtag hat die Landesregierung aufgefordert, auf der Grundlage einer geeigne- ten Evaluation standardisierte Vorgaben für die Entwicklung von an Kompetenzen orientierten Entwicklungsberichten zu entwickeln. 1. Wann ist mit den Ergebnissen der Evaluation des im Schuljahr 2014/15 einge- setzten Entwicklungsberichts zu rechnen und wie sollen sie der Öffentlichkeit vorgestellt werden? Antwort: Der schriftliche Bericht zur Evaluation wird noch vor Beginn der Sommerferien 2015 vorliegen. Die Veröffentlichung der Evaluationsergebnisse erfolgt dann zeitnah. Über die Form ist noch nicht abschließend entschieden. 2. Hinsichtlich welcher Fragestellung wird der Entwicklungsbericht evaluiert? Drucksache 18/2953 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 Antwort: Der Evaluationsbericht wird hinsichtlich zweier zentraler Fragen evaluiert: a) Akzeptanz und b) Eignung des Kompetenzrasters zur Feststellung der fachlichen und überfachlichen Kompetenzen 3. Welche Gruppen werden in den Evaluationsprozess mit eingebunden? Antwort: Eltern und Lehrkräfte der 4. Jahrgangsstufe von acht Grundschulen (vier davon mit Berichtszeugnissen, vier mit Notenzeugnissen) wurden in den Evaluationsprozess eingebunden. 4. Werden die Landeselternbeiräte mit in den Prozess einbezogen? Wenn nein, warum nicht? Antwort: Der Staatssekretär des Bildungsministeriums hat die Landeselternbeiräte (LEB) in den regelmäßig mit ihm stattfindenden Gesprächen über das Evaluationsvorhaben unterrichtet. Darüber hinaus hat das Bildungsministerium im Landesschulbeirat, in dem auch die LEB vertreten sind, am 10.11.2014 ebenfalls darüber informiert. Nach Vorlage des schriftlichen Berichts über die durchgeführte Evaluation werden den LEB auch die Ergebnisse vorgestellt. 5. Können die Schulen weiterhin die von ihnen entwickelten Entwicklungsberichte verwenden oder muss der neue an Kompetenzen orientierte Entwicklungsbe- richt verpflichtend eingesetzt werden? Antwort: Durch Erlass des Bildungsministeriums vom 18.06.2014 (NBl. MBW. Schl.-H. S. 146) werden die Schulen verpflichtet, den Entwicklungsbericht in der darin veröffentlichten Fassung als Grundlage für die Elterngespräche zum ersten Halbjahr der 4. Jahr- gangsstufe zu verwenden. 3 6. Sollen Schulen, die sich für Noten entschieden haben, den Entwicklungsbericht zusätzlich verwenden? Antwort: Alle Schulen sind gemäß § 7 Absatz 2 der Grundschulverordnung verpflichtet, ein Elterngespräch zum Ablauf des ersten Halbjahres der 4. Jahrgangsstufe zu führen und dabei als Grundlage den Entwicklungsbericht zu verwenden.