SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/2960 18. Wahlperiode 2015-05-19 Kleine Anfrage des Abgeordneten Jens-Christian Magnussen und Antwort der Landesregierung – Minister für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume Vermeidung von Schäden bei der Lagerung von Atommüll („Korrosionsbericht “) Vorbemerkung Am 29. April 2015 hat Energieminister Dr. Habeck seinen "Korrosionsbericht" vorge- stellt sich am gegenüber der Deutschen Presseagentur (dpa) dahingehend geäußert, dass es noch Jahrzehnte dauern werde, bis deutschlandweit die Abfälle aus dem Be- trieb der Kernkraftwerke in Schacht Konrad endgelagert werden. Vorbemerkung der Landesregierung Schleswig-Holstein hat als erstes Bundesland eine übergreifende, systematische Be- trachtung der Korrosionsproblematik an Fässern mit nicht Wärme entwickelnden ra- dioaktiven Abfällen für sämtliche Lagerstätten einschließlich einer historischen Aufar- beitung, der Erstellung eines landesweiten Lagerstättenkatasters und der Überprü- fung der bestehenden Kontrollmechanismen vorgenommen. Eine Arbeitsgruppe aus aktuellen und ehemaligen Mitgliedern der schleswig-holsteinischen Atomaufsicht und unabhängigen Sachverständigen hat sich mit der Frage beschäftigt, wie sich mög- lichst weitgehend verhindern lässt, dass künftig Korrosionsschäden an in Schleswig- Holstein gelagerten Behältern mit radioaktiven Abfällen entstehen, und wie sich si- cherstellen lässt, dass trotzdem noch auftretende Korrosion an solchen Behältern in Zukunft früher und zwar so rechtzeitig bemerkt wird, dass Gegenmaßnahmen ergrif- fen werden können. Der Bericht kann im Internet eingesehen werden http://www.schleswig- Drucksache 18/2960 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 hol- stein.de/DE/Landesregierung/V/Presse/PI/2015/0415/MELUR_150429_Rostschaeden_Atommuellfaes ser.html Im Übrigen wurde gegenüber der Deutschen Presseagentur (dpa) geäußert, dass die Einlagerungsphase sich über viele Jahre und Jahrzehnte hinziehen wird. 1. Wie lange dauert es nach Auffassung der Landesregierung noch, bis Schacht Konrad als Bestimmungsort und Endlager für diese Abfälle in Betrieb geht? Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) als Betreiber geht derzeit davon aus, dass das Endlager Konrad im Jahre 2022 fertiggestellt sein wird. Diese Annahme beruht auf einer aktuellen Abschätzung der Deutschen Gesellschaft zum Bau und Betrieb von Endlagern für Abfallstoffe mbH, die mit der Planung und der Errich- tung beauftragt ist. Das BfS hat hierzu mitgeteilt, dieser Termin sei allerdings nicht belastbar und mit erheblichen Unsicherheiten behaftet, die nicht näher quantifi- zierbar seien. 2. Was kann die Landesregierung tun, um den Prozess des Umbaus und der Eröff- nung von Schacht Konrad zu beschleunigen? Landesregierungen sind an diesem Prozess nicht beteiligt. 3. Wie lange müssen nach Einschätzung der Landesregierung die Menschen in Brunsbüttel und der Unterelberegion diese für Schacht Konrad vorgesehenen Ab- fälle noch in Ihrer Nachbarschaft ertragen? Im Anschluss an die Inbetriebnahme des Endlagers Konrad werden die endlager- gerecht konditionierten radioaktiven Abfälle über die Abruf- und Einlagerungslo- gistik des Betreibers BfS aus den verschiedenen Lagerstätten abgerufen und in den Schacht Konrad verbracht werden. Einlagerungstermine für einzelne Abliefe- rer lassen sich gegenwärtig nicht abschätzen. 4. Wann wurde der "Korrosionsbericht" in Auftrag gegeben? Die Arbeitsgruppe wurde Ende Oktober 2014 eingerichtet. 5. Was hat der "Korrosionsbericht" gekostet und welche konkreten neuen Erkennt- nisse und Ergebnisse hat der Bericht gebracht, die nicht schon vor dem Bericht 3 entweder durch die Betreibergesellschaft oder durch die Landesregierung selbst bekannt gegeben worden sind? Die Kosten für die Untersuchungen durch die fünf externen Mitglieder der Arbeits- gruppe belaufen sich auf ca. 72 T€. Die komplette Erfassung der schwach- und mittelradioaktiven Abfälle sowie die Ermittlung und Bewertung der Umstände, die in der Vergangenheit zu den Korrosionsschäden geführt haben, liefern die Grund- lage für eine Neuordnung des Umgangs mit radioaktiven Abfällen in kerntechni- schen Anlagen in Schleswig-Holstein, so dass in der Zukunft ähnliche Schäden vermieden werden können. Ein vergleichbares Vorhaben hat es bisher bundes- weit nicht gegeben. 6. Welche Anzahl an Mitarbeitern war über den gesamten Zeitraum der Erstellung der Studie aus dem Ministerium für Energie, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume bzw. der Atomaufsicht zuzüglich externer Berater gebunden? Die Arbeit der Arbeitsgruppe war so organisiert, dass kein Mitglied über den ge- samten Zeitraum ausschließlich mit der Durchführung der Untersuchungen be- traut war. Es wurden verschiedene Arbeitspakete an die einzelnen Mitglieder ver- geben und die Ergebnisse dann jeweils zusammengeführt. Die Bearbeitung der Arbeitspakete erfolgte dabei im Rahmen der regulären Aufgaben. In der Reaktor- sicherheitsbehörde waren zeitweise bis zu vier Mitarbeiter an der Bearbeitung be- teiligt. 7. Welche zusätzlichen Handlungsempfehlungen gibt der "Korrosionsbericht" über den bisherigen heutigen Stand hinaus? In dem Abschlussbericht werden Handlungsempfehlungen in vier Bereichen aus- gesprochen: Im ersten Bereich sind Handlungsempfehlungen für die Betreiber enthalten, die z.B. Verbesserungen im Bereich des Betriebsreglements, z.B. Abfall- und Rest- stoffordnungen, Prüfanweisungen, beinhalten. Im zweiten Bereich werden Optimierungsmaßnahmen für die Atomaufsicht dar- gestellt. Hier wird empfohlen, ein landesweites Kataster für Lagerstätten mit radi- oaktiven Abfällen einzurichten. Die übergeordneten Aspekte der Abfallbehand- lung, Lagerung sowie der Überwachung sollen durch das Entsorgungsreferat der Atomaufsichtsbehörde wahrgenommen werden. Damit entsteht eine zusätzliche Ebene der Qualitätssicherung zu den betrieblichen Aufsichtsaufgaben, die in den Anlagenreferaten bearbeitet werden. Drucksache 18/2960 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 4 Im dritten Bereich der Handlungsempfehlungen wird empfohlen, die Sachver- ständigen stärker in die Beaufsichtigung der einzelnen Schritte der Abfallbehand- lung einzubinden. Im vierten Bereich werden Verbesserungsmöglichkeiten im Regelwerk und die Einrichtung einer - möglichst bundesweiten - Atommülldatenbank empfohlen.