SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/2973 18. Wahlperiode 15-05-21 Kleine Anfrage der Abgeordneten Heike Franzen (CDU) und Antwort der Landesregierung – Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie Bildungspaket 2012 - Rückzahlung des Bundes Vorbemerkung der Fragstellerin: Das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel hat im April 2015 entschieden, dass der Bund den Ländern rund 284 Millionen Euro aus dem Bildungs- und Teilhabepaket 2012 zurückzahlen muss. 1. Wie hoch belaufen sich die Rückzahlungen, die Schleswig-Holstein erhält? Antwort der Landesregierung: Der 1. Senat des BSG verurteilte in seiner Sitzung am 10. März 2015 die Bun- desrepublik zur Rückzahlung der einbehaltenen Mittel für Leistungen für Bil- dung und Teilhabe (BuT), die im Jahr 2012 nicht verausgabt wurden. Die Rückzahlung für Schleswig-Holstein beträgt 9.776.007,21 €. Der Betrag setzt sich zusammen aus dem einbehaltenen Betrag von 9.513.471,41 € (Ver- rechnung von April bis Juni 2014 mit der Abrechnung der Bundesbeteiligung gem. § 46 Abs. 5 bis 6 SGB II) und der Verzinsung dieses Betrages in Höhe von 262.535,80 €.) Drucksache 18/2973 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 2. Wie wird die Landesregierung diese Mittel verwenden? Antwort der Landesregierung: Die Mittel werden gem. § 7 Abs. 1 des Gesetzes zur Ausführung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (AG-SGB II) und des § 6b Bundeskindergeldgesetz (AG-SGB II/BKGG) i.V.m. § 7 Abs. 2 Nr. 2 und § 7 Abs. 5 AG-SGB II/BKGG zweckgebunden an die Kreise und kreisfreien Städte zugewiesen. Diese Mittel dürfen damit neben der Finanzierung der Leistungen des Bildungs- und Teil- habepaketes auch für Maßnahmen der Schulsozialarbeit, die Fortführung der Förderung von Mittagessen von Schülerinnen und Schülern in Horteinrichtun- gen und zur Finanzierung von Ausrüstungsgegenständen im Rahmen des § 28 Abs. 7 SGB II oder § 6b BKGG verwendet werden. a) Wird das Geld an die Kommunen weitergeleitet (bitte aufschlüsseln)?  Wenn nein, warum nicht? Antwort der Landesregierung: Der Bund hat diese Mittel in Folge des BSG-Urteils bereits dem Land über- wiesen. Das Land seinerseits hat den Kreisen und kreisfreien Städten die Mittel mit Datum 7.4.2015 wie folgt überwiesen: