SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/2979 18. Wahlperiode 2015-05-20 Kleine Anfrage des Abgeordneten Daniel Günther (CDU) und Antwort der Landesregierung – Minister für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume Erneuerung und Erweiterung des Großgeräteparks des Landeslabors Neumünster Vorbemerkung des Fragestellers: Laut Pressemitteilung des Ministeriums für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume vom 9. April 2015, hat das Landeslabor Neumünster zusätzli- che Finanzmittel in Höhe von 1,8 Millionen Euro zur Erneuerung und Erweiterung des Großgeräteparks erhalten. Vorbemerkung der Landesregierung: Zur Sicherstellung eines umfassenden gesundheitlichen Verbraucherschutzes ist es erforderlich, die steigenden Anforderungen an die aktuell bestehenden Untersu- chungsnormen und Analyseverfahren zu gewährleisten. Investitionen im Rahmen der Erneuerung und Erweiterung in zukunftsweisende Analysenmethoden sind hierfür Voraussetzung. In diesem Zusammenhang ist im Landeslabor Schleswig-Holstein (LSH) unter anderem auch die Anschaffung eines so genannten Next Generation Sequencers (NGS) vorgesehen. Mit diesem modernen Analysegerät wird es möglich sein, in sehr effizienter Weise eine routinemäßige Sequenzierung des kompletten Genoms von Organismen vorzunehmen (Genom-Analytik). Das Gerät bietet für das LSH vielfältige Einsatzmöglichkeiten, insbesondere bei den Untersuchungen auf das Vorhandensein von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) oder im Bereich der Mikrobiologie zur Bestimmung von tierischen Krankheitserregern. Drucksache 18/2979 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 1. Besteht grundsätzlich die Möglichkeit, dass vorhandene freie Kapazitäten an- derer Labore für Analyseverfahren mit einem Next Generation Sequenzer ge- nutzt werden? a) Wenn ja, unter welchen Voraussetzungen? Grundsätzlich bestünde die Möglichkeit, Proben in anderen Laboren untersu- chen zu lassen. Voraussetzung hierfür wäre allerdings, dass ein entspre- chendes Labor geeignete Verfahren etabliert und validiert hat und hinsichtlich der erforderlichen Qualitätsnormen über eine Akkreditierung verfügt. Darüber hinaus müsste sichergestellt sein, dass aufgrund kurzfristiger Untersuchungs- fristen freie Kapazitäten vorhanden wären, wenn Proben des LSH zur Unter- suchung anstehen. Eine derartige Planung und Abstimmung ist für diese Art der Analysenmethoden kaum zu realisieren. Damit wäre auch die erforderli- che zeitnahe Analytik nicht zu gewährleisten. b) Wenn ja, welche Labore würden dafür in Frage kommen? Im Bereich der Untersuchungen auf gentechnisch veränderte Organismen (GVO) ist dem LSH kein Labor bekannt, welches eine Akkreditierung für den Einsatz des Next Generation Sequencing besitzt. Für Untersuchungen auf z. B. Bakterien sind einige Anbieter (z. B. Eurofins) bekannt, bei denen der Fokus jedoch auf human-pathogene Keime gerichtet ist. c) Wenn ja, wurde im Vorfeld geklärt, ob andere Labore die Analyseverfahren mit einem Generation Sequenzer durchführen könnten?  Wenn ja, mit welchem Ergebnis?  Wenn nein, warum nicht? Siehe Antworten zu den Fragen 1 a) und 1 b). 2. Wäre statt der Neuinvestition in einen Next Generation Sequenzer auch eine Kooperation zum Beispiel mit dem Institut für Klinische Molekularbiologie der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel möglich? a) Wenn ja, wurde eine Kooperation im Vorfeld geprüft und mit welchem Er- gebnis?  Wenn nein, warum nicht? Wie unter Frage 1b ausgeführt, sind mögliche Kooperationen an bestimmte Voraussetzungen gebunden, die das kooperierende Labor zu erfüllen hätte. Um einen einheitlichen und effizienten Verbraucherschutz auf hohem Niveau zu gewährleisten, sind labortechnische Weiterentwicklungen und Ersatzbe- schaffungen im LSH unabdingbar, wozu auch die Anschaffung eines Geräts gehört, welches für den Einsatz nach dem Verfahren des Next Generation 3 Sequencing geeignet ist. Damit bietet sich die Möglichkeit, ohne nennenswer- te Mehrkosten auch auf diesem Gebiet die notwendige labortechnische Wei- terentwicklung einzuleiten und zudem breite Einsatzmöglichkeiten bei gleich- zeitig höherem Probendurchsatz zu schaffen. 3. Ist die Neuinvestition in einen Next Generation Sequenzer mit Folgekosten verbunden? a) Wenn ja, in welcher Höhe? Folgekosten entstehen im Rahmen der im Laborbetrieb üblicherweise anfal- lenden Verbrauchsmaterialien. Diese betragen je nach Matrix und Untersu- chungsart circa 50 bis 150 Euro pro Lauf, wobei in jedem Lauf mehrere Pro- ben untersuchbar sind. Hinzu kommen Kosten für eine jährliche Wartung so- wie ggfs. Reparaturkosten, die zum jetzigen Zeitpunkt nicht genau bezifferbar sind.