SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/2996 18. Wahlperiode 2015-05-20 Kleine Anfrage des Abgeordneten Tobias Koch (CDU) und Antwort der Landesregierung - Ministerin für Schule und Berufsbildung Einbestellung der Ahrensburger Grundschul-Direktoren ins Ministerium für Schule und Berufsbildung Vorbemerkung des Fragestellers: Am 12. März 2015 war der Bildungssauschuss zu Gast an der Grundschule Am Schloss in Ahrensburg. Im Anschluss an den offiziellen Teil der Veranstaltung wurde den Ausschussmitgliedern eine Unterschriftensammlung Ahrensburger Grundschul- lehrinnen und -lehrer gegen die Besoldungspläne der Landesregierung überreicht. Die aushändigende Lehrkraft hat dabei nicht nur äußerlich, sondern auch verbal deutlich gemacht, dass sie in ihrer Funktion als Vertreterin der Gewerkschaft Erzie- hung und Wissenschaft (GEW) handelt. 1. Trifft es zu, dass aufgrund dieses Sachverhaltes die Direktoren der Ahrensbur- ger Grundschulen ins Ministerium einbestellt bzw. vorgeladen worden sind? 1.1 Wenn nein: Wie stellt sich der Sachverhalt aus Sicht des Ministeriums dar? 1.2 Wenn ja: Was wurde mit der Einbestellung/Vorladung bezweckt? Ist beabsich- tigt, weitere Konsequenzen zu ziehen? Wenn ja, welche? Hält das Ministerium das eigene Vorgehen für angemessen? Wenn ja; wie begründet das Ministeri- um diese Vorgehensweise? Drucksache 18/2996 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 Antwort: Nein; am 24.03.2015 ging im Ministerium für Schule und Berufsbildung unter dem Briefkopf der vier Ahrensburger Grundschulen eine „Resolution zum Entwurf des ge- planten Besoldungsgesetzes“ ein, die von 67 Grundschullehrkräften unterzeichnet wurde. Daraufhin wurden die Schulleitungen der vier Ahrensburger Schulen für den Nachmittag des 19.05.2015 in die Grundschule Am Schloss eingeladen, um ihnen die Position der Landesregierung zu den in der „Resolution“ aufgestellten Forderun- gen zu erläutern.