SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/3004 18. Wahlperiode 2015-05-29 Kleine Anfrage der Abgeordneten Angelika Beer (PIRATEN) und Antwort der Landesregierung – Minister für Inneres und Bundesangelegenheiten Richtlinie über die Herrichtung von Unterkünften für die dezentrale Unterbringung für Asylsuchende und 'Flüchtlingspakt' der Landesregierung Das Ministerium für Inneres und Bundesangelegenheiten veröffentlichte am 1. April 2015 – IV 244 – die 'Richtlinie über die Herrichtung von Unterkünften für die dezentrale Unterbringung für Asylsuchende' (Veröffentlicht im Amtsblatt für Schleswig-Holstein; Ausgabe 20. April 2015; Seite 546) Am 6. Mai 2015 veröffentlichte die Landesregierung ein Leitbild mit dem Titel 'Flüchtlingspakt Willkommen in Schleswig-Holstein Integration vom ersten Tag an'. 1. Die Richtlinie weist Anteilfinanzierungen bis zur Höhe von 25.000 Euro aus, die jede Kommune beantragen kann.  Wie hoch ist das geplante Gesamtbudget p. a.?  In welchem Haushaltstitel ist dieses zu finden? Antwort: Das Gesamtbudget für 2015 beträgt 1,5 Mio. Euro und ist im Haushaltstitel 0407 883 01 (MG 03) abgebildet. 2. Die Richtlinie empfiehlt eine Anbindung an den öffentlichen Personennahverkehr und der Zugang zu medizinischen, schulischen und sonstigen Einrichtungen des täglichen Lebens sowie zu integrationsrelevanten Angeboten, soweit dies realisierbar ist. Wie möchte die Landesregierung dieses mit dem 'Flüchtlingspakt' in Einklang bringen, der diese Integrationsmaßnahmen in den Mittelpunkt stellt? Drucksache 18/3004 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Antwort: Die Entscheidung über die Verteilung der Flüchtlinge in die kreisangehörigen Städte und Gemeinden, in deren Rahmen dem Aspekt der Integrationsfreundlichkeit Rechnung getragen werden sollte, fällt nicht in die Zuständigkeit des Landes. Mit der Empfehlung unterstreicht die Landesregierung ihre Position, dass Flüchtlinge in einem möglichst integrationsfreundlichen Umfeld untergebracht werden sollen. 3. Wie hoch ist das Gesamtbudget für das Wohnraumförderprogramm 2015- 2018, wie setzt sich dieses zusammen und in welchem Haushaltstitel ist es zu finden? Antwort: Das Programmvolumen für das Wohnraumförderprogramm 2015 bis 2018 beläuft sich auf insgesamt 360 Mio. Euro. Zusätzlich besteht im Rahmen des Wohnraumförderprogramms ein Kontingent für das Projekt „Neues gemeinschaftliches Wohnen für Flüchtlinge“ in Höhe von mindestens 20 Mio. €. In dem Budget in Höhe von 360 Mio. Euro sind für die Förderung von Eigentumsmaßnahmen insgesamt 40 Mio. Euro reserviert. Für die Mietwohnraumförderung sind insgesamt: 316 Mio. Euro vorgesehen. Außerdem werden insgesamt 4 Mio. Euro für die energetische Stadtsanierung (0,5 Mio. Euro), das Programm für private Vermieter und Selbstnutzer (2 Mio. Euro) sowie für Konzepte und Modellprojekte (1,5 Mio. Euro) bereitgehalten. Die Finanzierung der Programmmittel für die soziale Wohnraumförderung erfolgt in Gänze durch das Zweckvermögen Wohnraumförderung / Krankenhausfinanzierung bei der Investitionsbank. Eine Inanspruchnahme des Landeshaushaltes erfolgt nicht. Jedoch sind Informationen zum Wohnraumförderungsprogramm der Anlage des Haushalts zum Kapitel 0416 „Zusätzliche Erläuterungen – Soziale Wohnraumförderung “ zu entnehmen. 4. Auf Seite 24 des 'Flüchtlingspakts' wird neben dem Wohnraumförderprogramm 2015-2018 darüber hinaus ein 20-Millionen-EuroProgramm für gemeinschaftliche Wohnprojekte von Flüchtlingen erwähnt.  Was genau kann gefördert werden?  Wer kann Mittel aus diesem Förderprogramm abrufen?  In welchem Haushaltstitel ist dieses Programm zu finden? Antwort:  Zusätzlich zu dem Volumen für die soziale Wohnraumförderung stehen für den Bau, Umbau oder die Modernisierung von Wohnungen und Projekten des gemeinschaftlichen Wohnens für Flüchtlinge im Rahmen der Erstaufnahme insgesamt 20 Mio. Euro zur Verfügung.  Diese Darlehen sind in erster Linie für Kommunen als Investoren oder als Kooperationspartner für investierende Wohnungsunternehmen gedacht, die Gemeinschaftsunterkünfte sowie selbständige und eigenverantwort- Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/3004 liche Wohnformen für Flüchtlinge planen. Die Konditionen richten sich nach denen der Neubau- bzw. Bestandsförderung entsprechend der Finanzierungrichtlinien für die soziale Wohnraumförderung in Schleswig-Holstein (IV 243 - 514.101; Amtsbl. SH 2014, 476). Ebenso gelten grundsätzlich die baulichen Standards der sozialen Wohnraumförderung . Für die Nutzung durch Flüchtlinge relevante Standardanpassungen werden im Einzelfall zugelassen. Dadurch entstehen Wohnmöglichkeiten für eine große Anzahl von Flüchtlingen, die Wohnstandards und -qualitäten erfüllen und damit weit über den Gegebenheiten von Containern, Hallen o.ä. liegen.  Siehe Antwort zu Frage 3. 5. Aus welchem Haushaltstitel soll die Pauschale i. H. v. 900 Euro je Flüchtling, welche die Kommunen als Integrationspauschale erhalten, finanziert und wie hoch ist das dafür vorgesehene Gesamtbudget p. a.? Antwort: Die Auszahlung der Integrationspauschale soll aus Titel 0407 - 633 03 (MG 02) ab dem 01.07.2015 erfolgen. Bis zum 30.06.2015 wird aus diesem Titel die bisherige Betreuungskostenpauschale (BKP) ausgezahlt. Im Rahmen des Entwurfs eines Nachtragshaushalts für das Haushaltsjahr 2015 wird eine Erhöhung des Titelansatzes um 10.722,2 T€ auf 13.922,2 T€ vorgesehen. Diese Erhöhung berücksichtigt eine Übergangsregelung zur Abrechnung der BKP für die Anzahl der am 30.06.2015 dezentral untergebrachten Asylbewerberinnen und Asylbewerber. Das jeweilige Gesamtbudget p.a. errechnet sich zukünftig aus der Anzahl der Flüchtlingszugänge in den Kommunen multipliziert mit der einmaligen Integrationspauschale je Flüchtling. 6. Werden für die unter Frage 1, 3, 4 und 5 angeführten Kosten Umschichtungen im geplanten Haushalt vorgenommen oder muss zusätzlich Geld aufgenommen werden?  Bitte nach den betroffenen Haushaltstiteln und den jeweiligen Beträgen aufschlüsseln. Antwort: Zu Fragen 1, 3 und 4: Im Rahmen des Entwurfs eines Nachtragshaushalts für das Haushaltsjahr 2015 müssen weder Umschichtungen vorgenommen, noch muss zusätzlich Geld aufgenommen werden. Zu Frage 5: Im Entwurf eines Nachtragshaushalts für das Haushaltsjahr 2015 werden Umschichtungen vorgenommen. Diese Umschichtung von Haushaltsmitteln ist konkret keinem abgebenden Haushaltstitel zuzuordnen. Sie erfolgt im Rahmen der Anpassung der Ansätze des Gesamthaushalts. Die Landesregierung verweist diesbezüglich auf den Entwurf eines Nachtragshaushalts für das Haushaltsjahr 2015.