SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/3010 18. Wahlperiode 2015-05-28 Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Patrick Breyer (PIRATEN) und Antwort der Landesregierung - Minister für Inneres und Bundesangelegenheiten Mietpreisbremse 1. Beabsichtigt die Landesregierung oder das zuständige Ministerium, von dem Instrument der "Mietpreisbremse" (§ 556d BGB) zur Begrenzung der Mieterhöhung bei Neuvermietung Gebrauch zu machen? Wie begründet sie ihre Entscheidung? Antwort: Schleswig-Holstein wird die Mietpreisbremse so rasch wie möglich umsetzen. Sie ist in Gebieten mit gefährdeter Wohnraumversorgung ein notwendiges Regulativ, denn Mieten müssen auch für Normalverdiener bezahlbar bleiben. Dazu leistet die Mietpreisbremse einen Beitrag. Sie bremst den Mietanstieg, aber nicht die Investitionen in Neubau und Modernisierung. 2. Um wieviel Prozent steigen die Mieten im bundesdeutschen Durchschnitt? In welchen Gebieten Schleswig-Holsteins liegt der Mietanstieg über diesem Wert? 3. Bei wieviel Prozent liegt die Mietbelastung eines Haushalts im bundesdeutschen Durchschnitt? In welchen Gebieten Schleswig-Holsteins liegt die Mietbelastung über diesem Wert? 4. In welchen Gebieten Schleswig-Holsteins wächst die Wohnbevölkerung, ohne dass durch Neubautätigkeit insoweit erforderlicher Wohnraum geschaffen wird? Drucksache 18/3010 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 5. In welchen Gebieten Schleswig-Holsteins besteht geringer Leerstand bei großer Nachfrage? Antwort zu Fragen 2 - 5: Die im Mietrechtsnovellierungsgesetz aufgeführten Kriterien für die Gebietskulisse der Mietpreisbremse werden gerade gutachterlich bewertet. Belastbare Daten liegen dem Ministerium für Inneres und Bundesangelegenheiten aber zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht vor.