SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/3013 18. Wahlperiode 2015-05-29 Kleine Anfrage der Abgeordneten Astrid Damerow und Petra Nicolaisen (CDU) und Antwort der Landesregierung – Minister für Inneres und Bundesangelegenheiten Erstaufnahme von Flüchtlingen in Eggebek 1. Wie ist der aktuelle Planungsstand zur Errichtung einer Erstaufnahmeeinrichtung in Eggebek, bzw. wann wurde die abschließende Entscheidung zu einer solchen getroffen? Antwort: Der aktuelle Planungsstand sieht eine Übergangslösung mit 500 Plätzen vor. 2. Wann und auf welchem Weg hat die Landesregierung zum ersten Mal Gespräche mit der Gemeinde Eggebek, dem Amt Eggebek und dem Kreis Schleswig-Flensburg über die Errichtung einer vorübergehenden Erstaufnahmeeinrichtung Eggebek aufgenommen? Antwort: Am 04.05.2015 hat es ein erstes Gespräch mit dem Bürgermeister der Gemeinde Eggebek sowie dem Leitenden Verwaltungsbeamten des Amtes gegeben. Am 11.05.2015 wurden die Fraktionsvorsitzenden über den aktuellen Planungsstand informiert. Die Information von Amts- und Drucksache 18/3013 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 Mandatsträgern der Gemeinde Eggebek, des Amtes Eggebek und des Kreises Schleswig-Flensburg erfolgte am 20.05.2015. 3. Wann und wie wurden die von der Errichtung einer Erstaufnahme betroffenen Anwohner und Einwohner von Eggebek von der Landesregierung über die Planungen informiert und gab es im Vorfeld der Entscheidung Beteiligungsmöglichkeiten der Bevölkerung an einer entsprechenden Diskussion? Antwort: Die Einwohnerversammlung fand am 27.05.2015 statt. 4. Wie plant die Landesregierung eine ausreichende Versorgung der Flüchtlinge und Asylbewerber, etwa mit medizinischen Leistungen, sicher zu stellen? Antwort: Die Ausschreibung der entsprechenden Gewerke erfolgt durch das Landesamt für Ausländerangelegenheiten Neumünster. 5. Plant die Landesregierung innerhalb oder im unmittelbaren Umfeld der Einrichtung die Errichtung einer Polizeistation und wenn ja, mit wie vielen Planstellen und aus welchen Polizeistandorten sollen diese abgezogen werden? Antwort: Ja. Die Besetzung soll mindestens 1:4 sein. Die konkreten personellen Hinterlegungen werden in die Gesamtbetrachtungen zur Stärkung defizitär ausgestatteter Aufgabenbereiche einbezogen werden. Eine Reduzierung der Planstellen in den örtlichen Polizeidienststellen wird damit nicht verbunden sein. Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/3013 3 6. Wann konkret plant die Landesregierung die Eröffnung der Einrichtung? Antwort: Zum Herbst 2015. 7. Wie wird in der Einrichtung in Eggebek die Antragstellung und Bearbeitung von Asylanträgen konkret organisiert und wo soll diese stattfinden? Antwort: Die Landesregierung geht davon aus, dass das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge vor Ort eine Außenstelle einrichten und die Asylanträge dort bearbeiten wird. 8. Wie wird sich nach Ansicht der Landesregierung die Einrichtung in Eggebek auf die Verweildauer von Flüchtlingen und Asylbewerbern in den Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes insgesamt auswirken? Antwort: Die Übergangslösung sichert zusätzliche Aufnahmeplätze bereits zum Herbst 2015. Damit wird sich die Verweildauer in der Erstaufnahmeeinrichtung insbesondere in den Wintermonaten verlängern. So nähert sich die Verweil- dauer den angestrebten sechs Wochen.