SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/3021 18. Wahlperiode 2015-06-03 Kleine Anfrage des Abgeordneten Wolfgang Kubicki (FDP) und Antwort der Landesregierung – Minister für Inneres und Bundesangelegenheiten Besuch des israelischen Staatspräsidenten in Kiel 1. Welche Kosten sind im Rahmen des Besuchs des israelischen Staatspräsidenten Reuven Rivlin für welche Posten angefallen, und wer wird diese Kosten tragen? Bitte einzeln aufführen. Antwort: Jeder öffentliche Aufgabenträger kommt für die ihm entstehenden Kosten selbst auf. Die Kosten des Bundes sind der Landesregierung nicht bekannt. Die Kosten der Landespolizei lassen sich erst nach dem Vorliegen der Abrechnungen abschließend beziffern. Für den Einsatz der unterstützenden Länderpolizeien liegen diese in der Regel erst nach mehreren Monaten vor. Deshalb wurde für die Fremdkräfte ein Erfahrungswert von 190 € pro Einsatzkraft und Tag angesetzt. Die voraussichtlichen Kosten des Landes Schleswig-Holstein für den Einsatz der Landespolizei und der Staatskanzlei sind in der nachfolgenden Übersicht dargestellt: Drucksache 18/3021 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 2. Welche Sicherheitsmaßnahmen, wie etwa Absperrungen, Evakuierungen und Polizeikontrollen sind für den Staatsbesuch getroffen worden? Antwort: An den jeweiligen Veranstaltungsorten wurden Sicherheitsbereiche mit Durchlassstellen eingerichtet. In die äußeren Sicherheitsbereiche wurde z. B. Anwohnern und Beschäftigten nach dem Nachweis ihrer Berechtigung begleiteter Zutritt gewährt. Zutritt in die inneren Sicherheitsbereiche erhielten Berechtigte nach Kontrolle und Durchsuchung. Hierfür wurden Kontrollstellen bestehend aus Torrahmensonden und Gepäckdurchleuchtungsanlagen an den relevanten Objekten betrieben. Die Fahrtstrecken des israelischen Präsidenten auf der Straße und auf dem Wasser wurden temporär gesperrt und vom Verkehr frei gehalten. Evakuierungen wurden nicht veranlasst. 3. Wie viele Polizeieinsatzkräfte waren zur Sicherung des Staatsbesuchs erforderlich ? a) Wie viel Personal stellt die Landespolizei? b) Wie viel Personal stellt die Bundespolizei? c) Inwiefern ist die Bundeswehr zur Absicherung eingesetzt worden? Plankosten Polizei Anlass bzw. Maßnahme 364.800,00 € Mehrkosten für Fremdkräfte aus anderen Bundesländern/dem Bund (4 Hundertschaften x 3 Tage und 2 Hundertschaften x 2 Tage) á 190 €/Tag und Beamten 103.863,00 € Übernachtung der Fremdkräfte in Hotels/Herbergen/Sonstige inclusive Frühstück und Abendkost 22.000,00 € 2.200 Verpflegungsbeutel für den Einsatztag 26.000,00 € Mietkosten für 6 Torsonden, 8 Sonden und 2 Röntgengeräte 500,00 € Funkmessdienst Niedersachsen 400,00 € DSL-Kapazität für das BKA 400,00 € ISFN-Anschluss für EA Luft 427,00 € Mietkosten für einen Radlader mit Stapelgabel und einer Hebebühne 3.100,00 € Miete für 3 sondergeschützte Kfz 1.100,00 € Mietkosten eines Containers für die Personendurchsuchung 4.440,00 € Anmietung Parkfläche und Räume 2.600,00 € Bewachung Parkfläche Hafen Ostseekai durch ein Wachunternehmen 4.800,00 € Mietkosten für 1.000 m Absperrgitter Stadtgebiet und Hafen 5.800,00 € Mietkosten für Sichtschutz Yachtclub, CAU und See (Schlepper Kiel) 3.700,00 € Kosten für die Bereitschaftsdienste externer IuK-Dienstleister 230,86 € Miete für zwei Dixi-WC 544.160,86 € Summe Polizei Kosten Staatskanzlei Anlass bzw. Maßnahme 10.570,00 € Protokollarische Belange und Medienbetreuung 10.570,00 € Summe Staatskanzlei 554.730,86 € Gesamtsumme Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/3021 3 Antwort: a) 1.271 Einsatzkräfte der Landespolizei und 638 Einsatzkräfte aus den unterstützenden Bundesländern MecklenburgVorpommern , Hamburg, Bremen, Niedersachsen, Hessen und NordrheinWestfalen . b) 48 Einsatzkräfte. c) Für die Umsetzung der Raumschutzmaßnahmen Luft wurde für die Dauer des Staatsbesuches ein Flugbeschränkungsgebiet im Bereich Kiel eingerichtet. Auf Grundlage der Kooperationsvereinbarung des Bundes und der Länder „Sicherheit im Luftraum“ vom 03.02.2015 unterstützte die Bundeswehr das Land Schleswig-Holstein im Rahmen der Amtshilfe und stellte ein Luftlagebild in Form von Radarbildern zur Verfügung. Hierfür wurde ein Mitarbeiter der Bundeswehr eingesetzt. Die Zuständigkeit für die Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Flugbeschränkungsgebiet verblieb bei der Landespolizei Schleswig-Holstein. 4. Wie viele Überstunden sind durch den Polizeieinsatz anlässlich des Staatsbesuchs insgesamt angefallen? Fällt durch den Polizeieinsatz auch finanziell vergütbare Mehrarbeit an? Wenn ja: Wie viel und wie sind die Kosten, die für die Vergütung anfallen? Antwort: Eine Beantwortung war in der für die Beantwortung einer Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich, da dies mit hinreichender Genauigkeit nur über eine namensgebundene aufwändige Recherche im Zeiterfassungssystem der Landespolizei möglich ist.