SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/3027 18. Wahlperiode 2015-06-08 Kleine Anfrage der Abgeordneten Heike Franzen (CDU) und Antwort der Landesregierung - Ministerin für Schule und Berufsbildung Verlässlichkeit von Förderzentren Vorbemerkung der Landesregierung: Der Begriff der Verlässlichkeit gilt für Grundschulen. Für sie ist in § 3 Abs. 1 Satz 1 der Landesverordnung über Grundschulen für die tägliche Schulzeit ein fester Rah- men von vier Zeitstunden für die Eingangsphase und von mindestens fünf Zeitstun- den für die Jahrgangsstufen drei und vier festgelegt. Soweit Förderzentren mit Grundschulen organisatorisch verbunden sind und in der Primarstufe eigene Klassen führen, gelten für sie grundsätzlich die genannten Rege- lungen entsprechend. Generell widmen sich die Förderzentren einem breiten Spektrum von sonderpädago- gischen Förderschwerpunkten und weisen in Abhängigkeit von diesen Förderschwer- punkten erhebliche strukturelle Unterschiede auf: Bei den Förderzentren Lernen stellt sich die Frage der Verlässlichkeit immer selte- ner, weil Schülerinnen und Schüler mit diesem Förderbedarf zunehmend inklusiv un- terrichtet werden (Inklusionsquote im Schuljahr 2014/15: 81,8%) und eine allgemein- bildende Schule besuchen; dies gilt namentlich für die betroffenen Kinder im Grund- schulalter. Bei den Förderzentren geistige bzw. körperliche und motorische Entwicklung führen der Schülertransport und seine Bedingungen zu einem festen zeitlichen Rahmen, der Drucksache 18/3027 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 eingehalten werden muss und innerhalb dessen diese Förderzentren verlässlich sind. Neben diesen zwei größten Gruppen von Förderzentren unterstützt das Landesför- derzentrum Sehen die Schülerinnen und Schüler ausschließlich im inklusiven Unter- richt. Dies gilt weitgehend auch für das Landesförderzentrum Hören und Sprache sowie für die Landesförderzentren körperliche und motorische Entwicklung in Damp und Schwentinental, die für ihre eigene Schülerschaft ein Internat vorhalten. Das Landesförderzentrum Pädagogik bei Krankheit in Schleswig ist in einer Klinik unter- gebracht. 1. Welche organisatorischen bzw. finanziellen Hürden bestehen für eine Einfüh- rung der Verlässlichkeit in den Förderzentren? 2. Wie sind diese Hürden überwindbar? 3. Was würde die Einführung der Verlässlichkeit in den Förderzentren kosten? 4. Wer müsste die Kosten tragen? 5. Existiert ein Konzept zur Finanzierung der Verlässlichkeit in den Förderzentren? a) Wenn ja, wie sieht dieses Konzept aus? b) Wenn nein, warum nicht? c) Wenn nein, wird die Landesregierung ein entsprechendes Konzept entwi- ckeln?  Wenn ja, bis wann soll ein solches Konzept entwickelt werden?  Wenn nein, warum sieht die Landesregierung keinen Bedarf ein solches Konzept zu entwickeln? 6. Welche Probleme sieht die Landesregierung mit der diesbezüglichen Ungleich- behandlung von Familien mit schulpflichtigen Kindern in der Grundschule? 7. Wie rechtfertigt die Landesregierung diese Ungleichbehandlung gegenüber den betroffenen Eltern? Antwort zu den Fragen 1 bis 7): Siehe Vorbemerkung.