SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/3028 18. Wahlperiode 2015-06-04 Kleine Anfrage des Abgeordneten Heiner Rickers (CDU) und Antwort der Landesregierung – Minister für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume Ausgleichsgelder in den Kreisen 1. Wie ist der aktuelle Stand zur Errichtung eines landesweiten Kompensations- katasters? 2. Wie hat sich der Flächenumfang naturschutzrechtlicher Kompensationsflä- chen in den Jahren 2013 und 2014 entwickelt? Die Fragen 1 und 2 werden zusammen beantwortet. Derzeit wird an der Erstellung eines landesweiten Kompensationsverzeichnis- ses mit Daten nach der Ökokontoverordnung aus den Kreisen und kreisfreien Städten gearbeitet. Im Zuge der aktuellen Novelle des Landesnaturschutzgesetzes soll eine Er- gänzung des § 7 der Ökokontoverordnung dahingehend erfolgen, dass die Unteren Naturschutzbehörden neben den Sachdaten auch die zugehörigen raumbezogenen Fachdaten (Geometrien) in einem digitalen Geoinformations- system zu erfassen haben. Diese Daten sind dann regelmäßig der zuständi- gen Oberen Naturschutzbehörde zu übermitteln, welche diese in ein landes- weites Kompensationsverzeichnis (Kataster) überführt und in geeigneter Form öffentlich zugänglich machen wird. Drucksache 18/3028 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 Daher liegen der Landesregierung aktuell nur Daten aus dem Jahr 2010 vor. Der Flächenumfang naturschutzrechtlicher Kompensationsflächen (Aus- gleichs- und Ersatzflächen) beträgt in Schleswig-Holstein mit Stand 31.12.2010 ca. 25.000 ha, das entspricht ca. 1,6 % der Landesfläche. 3. In welcher Höhe fielen in den Jahren 2013 und 2014 in den einzelnen Kreisen/ kreisfreien Städten Ersatzgelder an? Kreise und kreisfreie Städte Ersatzzahlungen in 2013 in 2014 Flensburg 67.879,20 0,00 Kiel 134.602,35 249.346,80 Lübeck 17.260,99 19.458,40 Neumünster 31.340,04 11.462,50 Dithmarschen 3.349.145,12 5.494.639,02 Herzogtum Lauenburg 510.488,36 691.192,71 Nordfriesland 4.771.337,50 8.693.318,80 Ostholstein 127.508,56 168.443,87 Pinneberg 204.891,08 230.236,14 Plön 42.964,55 16.478,35 Rendsburg-Eckernförde 196.900,22 543.587,04 Schleswig-Flensburg 2.140.776,19 7.798.284,53 Segeberg 700.004,49 526.015,28 Steinburg 1.099.808,07 937.961,72 Stormarn 47.332,20 168.006,83 4. Ist es in den Jahren 2013 und 2014 vorgekommen, dass von den unteren Na- turschutzbehörden vereinnahmte Ersatzzahlungen nicht innerhalb der vorge- schriebenen zwei Jahre verausgabt werden konnten und dann an die Oberste Naturschutzbehörde fielen? Im Jahr 2013 konnten die von den Unteren Naturschutzbehörden insgesamt vereinnahmten Ersatzzahlungen bis auf 4.785 Euro vollständig verausgabt werden. Die 4.785 Euro fielen folglich an die Oberste Naturschutzbehörde. Im Jahr 2014 ergab sich keine Ersatzzahlung, die an die Oberste Natur- schutzbehörde fiel. 3 5. Über welche bisher nicht verausgabten Mittel im Rahmen der Ersatzzahlun- gen verfügen die einzelner Kreise und kreisfreien Städte aktuell? Darüber liegen der Landesregierung keine aktuellen Zahlen vor. Im Übrigen wird auf die gesetzliche Verwendungsfrist (§ 9 Abs. 5 LNatSchG) von zwei Jahren verwiesen.