SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/ 303 18. Wahlperiode 16.11.12 Kleine Anfrage des Abgeordneten Wolfgang Kubicki (FDP) und Antwort der Landesregierung - Finanzministerin HSH Nordbank Vorbemerkung: Bezugnehmend auf den Bericht des Spiegels Nr. 44 / 2012 vom 29. Oktober 2012 „Gierig und erfolglos“ und daran anknüpfender Meldungen frage ich die Landesregierung: 1. Frage: Seit wann hat die Landesregierung Kenntnis vom vertraulichen Bericht der für die EU-Kommission getätigten Wirtschaftsprüfungsgesellschaft und der darin geäußerten Inhalte über erhöhte Vorstandsvergütungen bzw. über deren Zweifel an der Nachhaltigkeit des neuen Geschäftsmodells? Antwort: Die Landesregierung hat seit dem 23. August 2012 Kenntnis von dem Entwurf und seit dem 14. September 2012 von der endgültigen Fassung des „Quartalsberichts Q2-2012 zur Überwachung der Einhaltung des Umstrukturierungsplans sowie der Zusagen und Auflagen des Beschlusses der Kommission vom 20. September 2011 über die staatliche Beihilfe SA.29338 der Bundesrepublik Deutschland an die HSH Nordbank“. Aufgrund der enthaltenen Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse handelt es sich um einen vertraulichen Bericht, dessen Inhalte im Rahmen der Beantwortung einer Kleinen Anfrage nicht veröffentlicht werden können. Den Mitgliedern des Unterausschusses für Unternehmensbeteiligungen des Landes wurde der Bericht zur vertraulichen Einsichtnahme zur Verfügung gestellt. Drucksache 18/303 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 2. Frage: Wann ist die Landesregierung als Vertreterin des Landes Schleswig-Holstein, die gemeinsam mit der Freien und Hansestadt Hamburg 83,26 Prozent der Aktien hält, an den Aufsichtsrat bzw. den Vorstand herangetreten, um eine Klärung der divergierenden Auffassungen der EU-Kommission und der HSH Nordbank herbeizuführen? Antwort: Die Finanzministerin hat mit Schreiben vom 15. August 2012 an den Aufsichtsratsvorsitzenden der Bank deutlich gemacht, dass sie die damals bereits bekannten Bedenken der EU-Kommission teilt, dass während der Zeit der Umstrukturierung kein Anspruch auf Tantiemen erworben werden darf und sie davon ausgeht, dass von Seite des Aufsichtsratsvorsitzenden alle Bemühungen unternommen werden, um eine mit der EU konforme Lösung zu finden. Mit gemeinsamem Schreiben vom 5. November 2012 haben der Finanzsenator der FHH und die Finanzministerin des Landes SH dem Aufsichtsratsvorsitzenden der Bank mitgeteilt, dass die Länder großen Wert auf die Einhaltung aller Zusagen und Auflagen, die mit der Entscheidung der EU-Kommission im HSH Nordbank-Verfahren verbunden sind, legen und ihn noch einmal ausdrücklich gebeten, das Vorstandsvergütungssystem so anzupassen, wie es die Auflagen der EU-Kommission erfordern. 3. Frage: In der Ausgabe der „Kieler Nachrichten“ vom 29. Oktober 2012 im Artikel „Finanzaufsicht verlangt einen Abwicklungsplan“ wird die Finanzministerin Monika Heinold mit den Worten zitiert: „Ich möchte, dass sich die HSH an die Auflagen der EU hält und habe das der Bank schon im Sommer mitgeteilt.“ Im Hinblick auf diesen Artikel frage ich die Landesregierung, wann ist diese Mitteilung erfolgt und was hat die Landesregierung unternommen bzw. unternimmt Sie, um ihrer Haltung Geltung zu verschaffen? Antwort: s. Antwort zu 2. 4. Frage: Dem Bericht des Spiegels zufolge sind der Aufsichtsrat bzw. der Vorstand der HSH Nordbank von den Auflagen und Vorgaben der EU-Kommission eklatant abgewichen. Falls sich durch diese Abweichung Belastungen für die Bank ergeben , wird die Landesregierung den Aufsichtsrat bzw. den Vorstand in Haftung nehmen? Antwort: Eine eklatante Abweichung von der Gesamtheit der in dem Beschluss der EUKommission genannten Auflagen und Zusagen ist nach Kenntnis der Landesregierung bisher nicht festzustellen. Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/ 303 3 5. Frage: Seit wann ist der Landesregierung bekannt, dass die HSH Nordbank mit der Vorlage eines Resolution Plans gegenüber der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (Bafin) in Verzug ist? Antwort: Die Bank wurde nach ihren eigenen Angaben erstmals am 10. Oktober 2012 von der BaFin gebeten, einen Resolution-Plan vorzulegen. Sie ist in engem Kontakt mit der BaFin hinsichtlich der Zeitplanung. Von einem Verzug ist der Landesregierung nichts bekannt Im Übrigen sieht die HSH Anfragen oder Anforderungen der Bankenaufsicht sowie deren Beantwortung als Betriebs- und Geschäftsgeheimnis im Sinne von § 93 Abs. 1 S. 3 AktG.an, zu denen sie der Landesregierung keine Auskunftsberechtigung erteilt hat. 6. Frage: Wie will die Landesregierung sicherstellen, dass die Vorlage des Resolution Plans in der von der Bafin vorgegebenen Frist von vier Wochen erfolgt? Antwort: Die Erledigung von Anfragen und Anforderungen der BaFin sind vorrangig Angelegenheit der Bank. Die Landesregierung ist in regelmäßigem Austausch mit der Bank hinsichtlich der Anforderungen der BaFin und geht von einer fristgerechten Vorlage aus. 7. Frage: Ist es zutreffend, dass bei der einvernehmlichen Auflösung des Vertrages des Vorstandsvorsitzenden Dr. Paul Lerbinger dessen Vollwert (Zahlungen bis zum Ende der Laufzeit einschließlich der variablen/erfolgsabhängigen Vergütung sowie der Altersversorgung und etwaiger Leistungen) erbracht werden muss? Antwort: Fragen bezüglich der Vergütung von Mitgliedern des Vorstands fallen in die Zuständigkeit des Aufsichtsrates des HSH Nordbank AG. Im Hinblick auf die zu schützenden personenbezogenen Daten werden auch von der HSH Nordbank AG keine Auskünfte zu individuellen Verträgen gegeben.