1 SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/3030 18. Wahlperiode 2015-05-20 Antwort der Landesregierung auf die Große Anfrage der Fraktion der CDU Dem demografischen Wandel effektiv begegnen - Die Sportentwicklung in Schleswig-Holstein vorantreiben und die Vereine fit für die Zukunft machen Drucksache 18/2464 Federführend ist das Ministerium für Inneres und Bundesangelegenheiten Drucksache 18/3030 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 Vorbemerkung: In Schleswig-Holstein sind 793.834 Menschen in 2.616 Sportvereinen und in 50 Lan- desfachverbänden als Mitglieder organisiert. Davon 513.633 Erwachsene sowie 280.201 Kinder und Jugendliche (Stand per 01.01.2014, LSV S.-H.). Darüber hinaus nutzen viele Nichtvereinsmitglieder die Kursangebote und andere Maßnahmen aus dem Bereich des Präventions- und Rehabilitationssports der Verei- ne. Schon diese Zahlen allein machen die gesellschaftliche Bedeutung des Sports deutlich. Die Vielfalt der vereinsgebundenen Sportangebote stehen nicht nur für Be- wegungsförderung, sondern auch für Gesundheitserziehung, soziale Begegnung, In- tegration und Inklusion sowie gesellschaftliches Engagement. Aber auch der Sport unterliegt einem Strukturwandel. Neben dem demografischen Wandel verlieren die Vereine Mitglieder durch ein verändertes Freizeitverhalten, durch den Trend zur Indi- vidualisierung und durch eine stärkere Kommerzialisierung des Sports. Die Haushaltssituation von Schleswig-Holstein stellt in diesem Zusammenhang eine weitere Herausforderung für den Sport dar. Der Landessportverband (LSV) Schles- wig-Holstein erhält im Vergleich zu den anderen Landessportbünden am wenigsten Fördermittel (auf die jeweiligen Bundesländer bezogen). Aus Sicht der CDU-Landtagsfraktion bedarf es einer langfristig angelegten Strategie bezüglich der Sportentwicklung, für die der organisierte Sport auch die Hilfe nicht nur der Kommunen, sondern auch des Landes benötigt. Daraus folgt, dass dieser Ent- wicklungsprozess entsprechend gefördert werden muss, um die Herausforderungen der Zukunft auch im Sport anzunehmen. Wir wollen das Sportland Schleswig- Holstein aus dem Tabellenkeller der Förderung und der Entwicklung herausholen! Dies vorausgeschickt, fragen wir die Landesregierung: A. Mitgliederentwicklung 1. Wie ist die Entwicklung der Mitgliederzahlen der Jahre 2008 bis einschließlich 2013? (Bitte aufgeschlüsselt nach Kindern (0 bis 14 Jahre), Jugendlichen (14 bis 18 Jahre), Jungerwachsenen (18 bis 25 Jahre) sowie Geschlechtern und Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/3030 3 im Folgenden in Zehnjahresschritten sowie nach Zuordnung zu den Landes- fachverbänden und – sofern möglich – bitte auch geordnet nach den 15 Stadt- und Kreissportverbänden des Landes). Antwort: Zur Beantwortung der Fragen 1 und 2 hat die Landesregierung den Lan- dessportverband (LSV) um eine Darstellung gebeten, die als Anlage beigefügt wird. Für die Darstellung hat der LSV auf Zahlen der jährlichen Bestandserhe- bung zurückgegriffen. Zahlen zur Darstellung in Zehnjahres-Altersstufen ab dem 25. Lebensjahr der Vereinsmitglieder liegen nicht vor. Statt dessen wird unterteilt in: Kinder bis 14 männlich (m), Kinder bis 14 weiblich (w), Jugendli- che 15 bis 18 m, Jugendliche 15 bis 18 w, Erwachsene 19 bis 26 m, Erwach- sene 19 bis 26 w, Erwachsene 27 bis 40 m, Erwachsene 27 bis 40 w, Er- wachsene 41 bis 60 m, Erwachsene 41 bis 60 w, Erwachsene ab 61 m und Erwachsene ab 61 w. Zu Frage 1: Die Tabelle A 1.1 stellt die Mitgliederzahlen, geordnet nach Kreis- und Stadtsportverbänden, zwischen 2008 und 2013 dar. Tabelle A 1.2 zeigt die Mitglieder 2008 bis 2013 nach Jahrgangsgruppen und Geschlecht mit Zuordnung zu den Landesfachverbänden (LFV). Tabellenabschnitt A 1.3 beantwortet die Teilfrage nach Jahrgangsgruppen und Geschlecht, aufgeteilt nach Kreissportverbänden (KSV). Die Aufteilung der Mitglieder nach den Lan- desfachverbänden und den Kreis- und Stadtsportverbänden ergibt sich aus Tabelle A 1.4. 2. Wie stellt sich die Entwicklung der Sportvereine und -fachverbände in den Jahren 2008 bis einschließlich 2013 in absoluten Zahlen und in Prozent dar? (Bitte tabellarische Darstellung und wenn möglich sortiert nach den 15 Stadt- und Kreissportverbänden.) Antwort: Zwischen 2008 und 2013 ist eine Abnahme der Anzahl der Sportvereine um 74 Vereine zu verzeichnen - von 2.736 im Jahr 2008 auf 2.662 im Jahr 2013, entsprechend um 2,7 Prozent. Eine tabellarische Darstellung liegt mit der Ta- belle in Anlage A 2.1 vor. Auch die Mitgliederzahlen der Landesfachverbände Drucksache 18/3030 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 4 (LFV) haben zwischen 2008 und 2013 abgenommen, von 762.255 im Jahr 2008 auf 704.863 im Jahr 2013. Der Rückgang um 57.252 Mitglieder ent- spricht einer Quote von 7,5 Prozent. Eine tabellarische Darstellung liegt mit der Tabelle in Anlage A 2.2 vor. Dabei muss berücksichtigt werden, dass sich der Landesverband „Bergsteigen/Klettern“ im Jahr 2010 komplett aufgelöst hat und zuletzt über 2.243 Mitglieder verfügte. Der Verband „Jiu-Jitsu“ hat sich 2010 mit 849 Mitgliedern dem „Ju-Jutsu“-Verband angeschlossen. B. Sportentwicklung 3. Wie viele und welche Kommunen haben wann eine Sportentwicklungsplanung durchgeführt respektive durchführen lassen? 4. Welche Institute oder Personen wurden mit der Erhebung der Daten und der Durchführung der Sportentwicklungsplanungen von den Kommunen beauf- tragt und wie viel haben diese Expertisen jeweils gekostet und wer hat diesel- ben finanziert (Kommune, Kreis, Land, KSV, LSV, Vereine, Sponsoren usw.)? 5. Welche zusammengefassten Schlussfolgerungen hatten die Gutachten und was konkret wurde davon real umgesetzt beziehungsweise wie sieht der Zeit- rahmen für die Umsetzung der einzelnen Komponenten der jeweiligen Sport- entwicklungspläne für die Kommunen aus? Antwort zu Fragen 3 bis 5: Für die Ermittlung der Informationen wurden sämtliche Kommunen (über die Ämter und Kreise) des Landes auf freiwilliger Basis um Antworten zu den Fra- gen gebeten. Danach gaben 15 Kommunen an, eine Sport(stätten)- entwicklungsplanung durchgeführt zu haben, sechs Kommunen sehen eine solche Planung für die Zukunft vor. Die Auswertung wird in Tabellenform be- reitgestellt, s. Anlage B1. Die dort nicht dargestellten, lt. Frage 5 „zusam- mengefassten Schlussfolgerungen“, wurden z.T. als Anlagen von den Kom- munen zurückgesendet, die als weitere Anlagen beigefügt werden, siehe An- lagen C 1 - C 11). Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/3030 5 Sämtliche weiteren Kommunen des Landes haben die Frage nach einer durchgeführten oder geplanten Sport(stätten)entwicklungsplanung mit „Nein“ beantwortet. 6. Welches Resümee zieht die Landesregierung aus den Ergebnissen zu den Ziffern eins bis einschließlich fünf und welche Perspektiven sieht die Landes- regierung objektiv für die Sportentwicklung in Schleswig-Holstein und mit wel- chen Maßnahmen wird sie unterstützend tätig werden? 7. Welches Fazit zieht der Landessportverband sowie die ihm angeschlossenen 15 Stadt- und Kreissportverbände aus den Ergebnissen zu den Ziffern eins bis einschließlich fünf und welche Perspektiven sieht der organisierte Sport für die Sportentwicklung in Schleswig-Holstein und welche möglichst konkreten Handlungsempfehlungen an die politischen Entscheider ergeben sich daraus? Vorbemerkung der Landesregierung: Da sich im Rahmen der Erhebung zu den Fragen 3 bis 5 nur 15 Kommunen aktiv beteiligt haben, sehen sich Landesregierung und Landessportverband (zugleich für die Stadt- und Kreissportverbände) nicht in der Lage, aus diesen Ergebnisse hinreichende Schlüsse zu ziehen und daraus ableitend Maßnah- men bzw. Handlungsempfehlungen für die gesamte Sportlandschaft in Schleswig-Holstein abzugeben. Weil dennoch gute Erkenntnisse zur Sport- entwicklung des Landes vorliegen, haben sich Landesregierung und Lan- dessportverband darauf verständigt, eine gemeinsame Einschätzung dieser Entwicklung vorzunehmen. Darin ist eine Analyse aus den Antworten zu Fra- gen 1 und 2 eingeflossen. Zugleich wird verwiesen auf die Fragen 21 bis 24, in deren Antworten ebenfalls die Perspektiven der Sportentwicklung in Schles- wig-Holstein umfassend dargestellt werden. Antwort zu Fragen 6 und 7: Veränderungen in der Bevölkerungsstruktur, beim Sportverhalten, im Bil- dungssystem oder bei den öffentlichen Haushalten sind nur einige der Her- ausforderungen, die Handlungs- und Innovationsbedarf in Bezug auf den Sport nach sich ziehen. Gleichzeitig sind eine Bedeutungssteigerung des Drucksache 18/3030 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 6 Sports und eine zunehmende Anerkennung seines wachsenden positiven so- zialen Engagements festzustellen, die zugleich neue Möglichkeiten für die Sportentwicklung eröffnen. Die zentralen Perspektiven und Herausforderun- gen an die Sportentwicklung aus Sicht der Landesregierung werden im Fol- genden dargestellt. In diesen Feldern wird die Landesregierung unterstützend tätig, indem sie in einen laufenden Abstimmungs- und Informationsprozess, insbesondere mit dem Landessportverband getreten ist, um die Herausforde- rungen zu erkennen, zu benennen und im Rahmen der personellen und haus- halterischen Möglichkeiten positiv auf sie einzuwirken. Demografische Entwicklung: Sport(stätten)entwicklungsplanung muss sich dem dynamischen Wandel der Bevölkerungsstruktur stellen. Prognostiziert wird in der Bevölkerungsvoraus- berechnung des Landes ein insgesamt genereller Bevölkerungsrückgang bis 2025, der sich jedoch räumlich unterschiedlich auswirken wird. Während die Städte z.T. Bevölkerungszuwächse verzeichnen, nimmt die Zahl der Bevölke- rung in ländlichen Regionen eher ab. Da Wachstums- und Schrumpfungspro- zesse sowohl regional als auch in einzelnen Stadtteilen sehr unterschiedlich ausfallen, sind bei der Sportentwicklungsplanung entsprechend differenzierte Planungen erforderlich. Verändern wird sich vor allem die Altersstruktur mit einem Rückgang der in der Vergangenheit besonders sportaktiven Bevölkerungsgruppen (ältere Kin- der, Jugendliche und junge Erwachsene) bei gleichzeitiger Zunahme älterer Menschen, die bis vor wenigen Jahren unterdurchschnittlich sportlich enga- giert waren, die jedoch die Sportentwicklung zunehmend prägen werden (sie- he dazu auch die Tabellen A.1.3 und A.1.4 in der Anlage). Der Bevölkerungsrückgang und der Wandel der Altersstruktur wird begleitet durch die steigende Zahl von Migrantinnen und Migranten. Wie Menschen mit Migrationshintergrund die Sportlandschaft hinsichtlich der Sportarten und Or- ganisationsformen beeinflussen werden, lässt sich derzeit nicht prognostizie- Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/3030 7 ren. Eine gezielte Ansprache, besondere Programme, infrastrukturelle und or- ganisatorische Anpassungen sowie interkulturelle Sensibilisierungen sind be- reits jetzt erforderlich und werden umgesetzt. Dieser Prozess wird sich vo- raussichtlich verstärken. Wandel der Sportnachfrage: Korrespondierend zum Prozess des demografischen Wandels vollzieht sich ein Wandel in der Sportnachfrage. Beobachtbar ist eine Erweiterung des Sportartenspektrums, verbunden mit einer Ausweitung des individuellen Sporttreibens in den Themenfeldern Ausdauer, Fitness und Gesundheit. Es gibt eine Vielfalt von Sportorientierungen, die vom Leistungs- und Hochleis- tungssport über den Wettkampfsport im Verein bis zu Modellen des Freizeit-, Gesundheits- und Fitnesssports reicht. Unterschiedlichste Alters- und Ziel- gruppen, die spezifische Angebote, Organisationsformen und Bewegungs- räume benötigen, sind sportlich aktiv. Sportliche Aktivitäten werden nicht nur in Sportanlagen wie Sportplätzen, Sporthallen oder Schwimmbädern ausge- übt, sondern zunehmend im öffentlichen Raum: in der freien Natur, auf Stra- ßen oder Plätzen. Somit ist die gesamte Kommune langfristig als ein Sport- raum zu sehen. Neben der Möglichkeit, Sport privat organisiert durchzuführen, hat sich eine große Vielfalt an Sportanbietern entwickelt. Sportvereine, die noch immer die weitaus größte Zahl der Sportaktiven an sich binden, stehen in Konkurrenz zu kommerziellen Sportanbietern. Sportvereine reagieren mit eigenen Angeboten darauf, in der Hoffnung, dadurch mehr Mitgliedschaften zu generieren sowie bestehende Mitgliedschaften festigen zu können. Die Wirkung muss differen- ziert betrachtet werden: Sportvereine – nicht nur in Schleswig-Holstein - ha- ben insgesamt eine hohe Zahl von regulären, über das Jahr hinausgehenden kontinuierlichen Mitgliedschaften eingebüßt (siehe Tabellen zu Frage 1 und 2). Durch das Angebot von zeitlich befristeten Kursen, wie etwa Gesundheits-, Fitness- oder Koronarsport-Kurse haben die Vereine allerdings eine Vielzahl von Menschen zusätzlich an sich binden und damit zugleich zusätzliche Ein- nahmen generieren können, die das Gesamtbudget – trotz der regulären Mit- Drucksache 18/3030 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 8 gliederverluste – anheben. Sollte sich dieser Trend jedoch fortsetzen und ver- stärken, könnte dies auch mit einem stetigen Rückgang regulärer Vereinsmit- gliedschaften einhergehen, da eher kurzfristige Kurse gebucht, statt fester Mitgliedschaften eingegangen werden könnten. Das heißt: in der Zunahme von Kurzzeit-Angeboten in den Vereinen liegt nicht allein die Chance, neue Mitglieder zu gewinnen, wie noch vor einigen Jahren angenommen, sondern auch die Gefahr, insgesamt Mitglieder zu verlieren, die ehrenamtlich tätig sein könnten - bei gleichzeitig steigenden Einnahmen durch einzeln zu entrichten- de Kursgebühren. Diese Entwicklung ist der Landesregierung und dem Lan- dessportverband bekannt. Im Rahmen des im Jahr 2014 begonnenen „LSV- Kommunaldialogs“ und weiteren, gesonderten Veranstaltungen tritt der LSV mit seinen Vereinen und Verbänden sowie auch mit den Kommunen in einen Dialog, um diese Mitgliederentwicklung gemeinsam zu analysieren. Über die Ergebnisse und die daraus zu ziehenden Konsequenzen befindet sich die Landesregierung mit dem Landessportverband in einem engen Austausch. Veränderungen im Bildungssystem: Das Bildungssystem erlebt derzeit tief greifende Umbrüche, die von der Ele- mentarerziehung bis zu lebenslangen Lernprozessen reichen. Dies hat sowohl inhaltlich als auch strukturell Auswirkungen auf die Sportentwicklung. Der Ausbau der frühkindlichen Bildung und Erziehung ist ein bildungspolitischer Schwerpunkt in Deutschland. Zunehmend mehr Kindertagesstätten und Ganz- tagsschulen schaffen Voraussetzungen für Bewegung, Spiel und Sport. Viele Schulen sind in Ganztagsschulen umgewandelt worden, wobei zunächst die offene Ganztagsschule mit einem Pflichtunterricht am Vormittag und frei- willigen Arbeitsgemeinschaften am Nachmittag das Grundmodell ist. Gebun- dene Ganztagsschulen mit ganztägigem Pflichtunterricht sind hingegen selten. Ganztagsschulen haben strukturelle Auswirkungen auf den Vereinssport, weil Schülerinnen und Schüler nachmittags stärker als in der Vergangenheit an Schulen gebunden sind. Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/3030 9 Die Schulzeit bis zum Abitur wurde auf 12 Schuljahre reduziert. In der Konkur- renz zwischen erhöhten zeitlichen Anforderungen der Schule und sportlicher Erfolge kann es sein, dass sich viele Schülerinnen und Schüler für ein erfolg- reiches Abschneiden in der Schule und gegen ein stärkeres Sportengagement entscheiden. Kinder, die bereits sehr früh im Sportverein sozialisiert wurden, bleiben den Vereinen jedoch oft langjährig als Mitglieder erhalten. Dies bleibt wesentliche Voraussetzung zur Entwicklung von Leistungs- und Spitzensport- karrieren. Die Landesregierung hat daher mit Beginn der Einführung des G8- Gymnasiums insbesondere die duale Karriere im Sport gestärkt, um Sportta- lenten neue Möglichkeiten zu bieten, Schule und Sport miteinander vereinba- ren zu können und so auch Leistungs- und Spitzensportler im Land zu halten. Zur Stärkung der dualen Karriere wurden folgende Schritte durch die Landes- regierung initiiert:  Als Folge des „Bologna-Beschlusses“ mit dem Ziel, in Europa einen einheit- lichen Bildungsraum zu schaffen, wurden alle Studiengänge auf Bachelor und Master umgestellt. Die straffe Studienorganisation kann zur Folge ha- ben, dass sich für die Studierenden der zeitliche Umfang für sportliche Akti- vitäten reduziert. Daher hat die Landesregierung eine Profilquote an Uni- versitäten und Fachhochschulen eingeführt, um studierwilligen Spitzen- sportlern eine gesonderte Zulassung zu ermöglichen.  Einführung der „Partnerschulen des Leistungssports“ mit entsprechender Stundenausstattung für Lehrkörper zur Koordinierung zwischen Schul- und Sportanforderungen  Einführung der Möglichkeit, in der allgemeinen Verwaltung des Landes die Ausbildungszeit zu verlängern, um Sport- und Berufskarriere verbinden zu können.  Federführender Einsatz auf Bundesebene im Rahmen der Sportminister- konferenz zur Einführung und Umsetzung einer Vereinbarung zwischen DOSB, DIHK und Sportministerkonferenz zur dualen sportlichen und beruf- lichen Karriere in IHK-Berufen. Drucksache 18/3030 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 10 Herausforderungen an den Vereinssport: Die Sportvereine sind vor dem Hintergrund der bereits skizzierten Verände- rungsprozesse insbesondere mit folgenden Herausforderungen konfrontiert: Im Kontext zahlreicher gesellschaftlicher Veränderungen ist auch weiterhin von einer grundsätzlichen Bereitschaft zum ehrenamtlichen Engagement, ei- ner der beiden Hauptressourcen der Sportvereine, auszugehen. Doch sind Transformationen des Ehrenamtes in Bezug auf Dauer, Form, Projektbezug, Regelmäßigkeit, Nutzenbedürfnisse, Motive und Ansprüche auf Weiterbildung und Selbstverwirklichung zu beobachten und aktiv zu gestalten. Aus einem veränderten Nachfrageprofil und aufgrund der Ausdifferenzierung der Sportarten resultieren auch neue qualitative Anforderungen an die Sport- anlagen und -räume. Vom Anstieg der Gesamtnachfrage nach Sport profitie- ren die Sportvereine nicht mehr vollständig – sie müssen ihre Strategien und Aktivitäten für eine zeitgemäße Angebotsentwicklung sowie für die Mitglieder- gewinnung weiterentwickeln. Obwohl Sportvereine bereits einen expliziten Beitrag zur Gesundheitsversor- gung und zur Prävention leisten, sind die Potenziale der Sportmotive „Ge- sundheit und Fitness“ für die Profilbildung zukünftig ebenso aktiv zu erschlie- ßen wie die übrigen breiten- und wettkampfsportorientierten Dimensionen. Die oben beschriebene Entwicklung zur Ganztagsschule sowie die Verkür- zung der Schulzeit sind einerseits mit erheblichen Konkurrenzproblemen zwi- schen Schulen und Vereinen (um Kinder und Jugendliche, um Leh- rer/Übungsleiter, um Sporthallenzeiten etc.) verbunden, bringen gleichzeitig jedoch auch neue Möglichkeiten der Zusammenarbeit. Der hohe Gemeinwohlcharakter der Vereinsangebote zeigt sich durch zahlrei- che Kooperationen, z. B. mit Kindergärten, Schulen, Krankenkassen. Durch eine Zunahme an Kooperationen und neuen Partnerschaften (z. B. in den Be- reichen Integration, Inklusion, Familie, Umwelt, Gesundheit, Jugendhilfe) kön- nen Sportvereine ihre Handlungsmöglichkeiten erweitern und einen wichtigen Beitrag für die Sportentwicklung des Landes und der Kommunen leisten. Dar- Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/3030 11 über hinaus stellt sich verstärkt die Frage nach Kooperationen der Vereine un- tereinander bis hin zu Vereinsfusionen. Bürgerschaftliches Engagement, Ehrenamt und soziale Anerkennung durch den Sport gewinnen an Bedeutung, insbesondere auch bei Wirtschaftsunter- nehmen auf der Suche nach Fachkräften. Staat und Kommunen sollten die Potenziale und das Leistungsspektrum der Sportvereine als Quelle des sozia- len Kapitals in ihre Politik einbeziehen. Vor diesem Hintergrund ist es notwen- dig, die Sportvereine und deren lokale Zusammenschlüsse an Prozessen der Sport(stätten)entwicklungsplanung in den Kommunen substantiell zu beteili- gen. 8. Hält die Landesregierung eine „konzertierte Aktion“ zwischen Land, Kommu- nen und dem organisierten Sport unter Zuhilfenahme weiterer möglicher För- derer für eine Sportentwicklungsplanung für notwendig und wenn ja, in wel- cher Form und welche Auswirkungen und Dimensionen haben weitere Sport- entwicklungsplanungen auf das Sportbudget der künftigen Landeshaushalte? Wenn nein, weshalb nicht? Antwort: Die Sportlandschaft in Schleswig-Holstein mit rd. 2.600 Vereinen und rd. 800.000 Mitgliedschaften ist stark ausdifferenziert. Bei der Betrachtung der Sportentwicklung müssen von Kommune zu Kommune, von Verein zu Verein eine Vielzahl von Einflussfaktoren individuell ermittelt werden. Daher könnte eine mögliche landesweite „konzertierte“ Sportentwicklungsplanung allenfalls nur indifferent landesweite Entwicklungstendenzen aufzeigen. Siehe auch die Antwort zu Frage 6 und 7. Die Landesregierung begrüßt jedoch ausdrücklich Sport(stätten)entwicklungs- planungen im Rahmen von kommunalen Kooperationen bis hin zu kreisweiten Sportentwicklungsplanungen, die geeignet sind, Kompetenzen und öffentliche Mittel nachhaltig einzusetzen. Im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung liegt es in der Verantwortung der jeweiligen Kommunen, Sport(stätten)entwicklungsplanungen aufzustellen. Drucksache 18/3030 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 12 Gleichwohl appellieren sowohl die Landesregierung als auch der Lan- dessportverband an Kommunen sowie Sportvereine und -verbände, entspre- chende Planungen vorzunehmen, um ein verlässliches Instrumentarium zum gegenwärtigen und künftigen Sportgeschehen in einer Kommune sowie zu den dafür erforderlichen Sportstätten zu erhalten. Somit ist bei jeder Sport(stätten)entwicklungsplanung von einer „konzertierten Aktion“ zwischen Kommunen, Vereinen, Verbänden und zumeist auch dem Land auszugehen. Bereits seit 2010 schafft die Landesregierung Anreize zur Entwicklung von Sport(stätten)entwicklungsplänen. Sie werden mit je 5.000 Euro gefördert. Im Rahmen der Überarbeitung der Sportförderrichtlinie des Ministeriums für Inne- res und Bundesangelegenheiten soll die Fördersumme, dank der Erhöhung der Sportfördermittel durch den Gesetzgeber, auf bis zu 10.000 Euro erhöht werden. Die überarbeitete Sportförderrichtlinie wird Mitte 2015 in Kraft treten. Mit Stand April 2015 hat das Ministerium für Inneres und Bundesangelegen- heiten bisher insgesamt 13 Sport(stätten)entwicklungsplanungen unterstützt. C. Strukturentwicklung im organisierten Sport 9. Wie bewertet die Landesregierung die vom DOSB und dem LSV entwickelten Programme im Zusammenhang mit der zukünftigen Sportpolitik – einschließ- lich des Sportes für Menschen mit Behinderungen – in Schleswig-Holstein? Antwort: An Programmen des DOSB und des LSV zur „zukünftigen Sportpolitik“ liegt eine so große Zahl vor, dass die einzelnen Programme und ihre Untergliede- rungen hier nicht dargestellt und bewertet werden können. Als Spiegelbild ih- rer Zeit und der gesellschaftlichen Rahmenbedingungen passen sich die Dachorganisationen des Sports laufend aktuellen Strömungen und Herausfor- derungen an, stellen Entwicklungstendenzen dar und bieten den Vereinen Lö- sungsmöglichkeiten und Hilfestellungen an. Die Entwicklung seit 1945, von einem System des „Wettkampfsports für Jün- gere“ zu einer Bewegung des „Sports für Alle“ dokumentiert dies nachhaltig und eindrucksvoll. In dem Zusammenhang hat auch der Sport für Menschen Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/3030 13 mit Behinderungen in den vergangenen Jahrzehnten nach und nach deutlich an Gewicht gewonnen. Einen neuen und grundlegenden Impuls erlangte die- ser Prozess mit der Verabschiedung des „Übereinkommens über die Rechte von Menschen mit Behinderungen“ (UN-Behindertenrechtskonvention, in Kraft getreten am 03. Mai 2008) durch die Generalversammlung der Vereinten Na- tionen, in der die Inklusion als verpflichtend festgeschrieben wurde. DOSB und LSV haben den Anspruch, die selbstbestimmte, gleichberechtigte und gleich- wertige Teilnahme und Teilhabe von Menschen mit und ohne Behinderungen im und durch Sport zu ermöglichen. Bewegung, Spiel und Sport sind beson- ders geeignet, das gegenseitige Kennenlernen und Zusammenwirken von Menschen mit und ohne Behinderungen zu fördern, den Gedanken der selbst- bestimmten, gleichberechtigten Teilhabe im Bewusstsein zu verankern und Menschen mit Behinderungen in unserer Gesellschaft zu stärken. In den Sportvereinen Schleswig-Holsteins wird Inklusion in einer Vielzahl von Maß- nahmen gelebt – nicht zuletzt durch die Mitgliedschaft des Rehabilitations- und Behinderten-Sportverbandes Schleswig-Holstein (RBSV-SH) im Landessport- verband. Es gilt, diese Aktivitäten weiter auszubauen und immer mehr Mög- lichkeiten für ein gemeinsames Sporttreiben zu schaffen. Eines der bedeutendsten Programme des LSV im Zusammenhang mit einer auf die Zukunft ausgerichteten Sportpolitik stellt der „Sportpolitische Orientie- rungsrahmen“ (SPORA) dar. Der aktuelle SPORA 2016 baut auf dem Sportpo- litischen Orientierungsrahmen 2008-2012 auf, der unter Beteiligung der Mit- gliedsorganisationen im Rahmen eines Strategieentwicklungsprozesses erar- beitet wurde. Mit dem ersten, 2008 veröffentlichten „SPORA 2012“, wurde ei- ne damals über die Landesgrenzen hinaus beachtete Bestandsaufnahme der Sportentwicklung in einem Bundesland und den daraus resultierenden Anfor- derungen für die Arbeit in den Vereinen und Verbänden dokumentiert. Auch in der aktuellen Version des SPORA 2016 wird das breite Handlungsspektrum der Arbeit des Landessportverbandes deutlich. Es umfasst grundlegende sportpolitische Fragen wie die Sicherung der Sportförderung oder die künftige Rolle des Sports bei den Veränderungen in der Bildungslandschaft. Zur Stabi- lisierung der herausragenden gesellschaftlichen Kraft des organisierten Sports in Schleswig-Holstein ist weiterhin die Erarbeitung innovativer fachlicher Kon- Drucksache 18/3030 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 14 zeptionen und Modelle für eine zukunftsfähige Vereinsentwicklung erforder- lich. Zugleich besitzt der Erhalt eines zeitgemäßen Unterstützungs- und Ser- viceangebotes für die Mitgliedsorganisationen des LSV eine hohe Priorität. Die Landesregierung bewertet den „SPORA“ des LSV als eine wichtige Grundlage zur strategischen Ausrichtung der Sportpolitik des LSV für einen vierjährigen Rhythmus, der einem Olympischen Zyklus entspricht. Er bildet eine konzepti- onelle Basis für die Arbeit des Verbandes und konzentriert sich auf wesentli- che perspektivisch bedeutende Handlungsfelder. 10. Welche Auswirkungen sind durch den demografischen Strukturwandel für den Sport allgemein zu erwarten (organisiert im Verein und selbstorganisiert) und welche Schlussfolgerungen sind daraus für die künftige Ausrichtung der Sportpolitik der Landesregierung zu ziehen? Antwort: Im „Netzwerk Daseinsvorsorge“ hat die Landesregierung differenzierte Infor- mationen zusammengestellt, um den Kommunen und Regionen zu helfen, Anpassungsstrategien für ihre Infrastruktur zu entwickeln und den demografi- schen Wandel zukunftsgerichtet zu begleiten. Das Netzwerk Daseinsvorsorge knüpft an das Aktionsprogramm regionale Daseinsvorsorge des Bundesminis- teriums für Verkehr und digitale Infrastruktur an, das bundesweit Modellregio- nen bei der Bewältigung der Folgen des demografischen Wandels unterstützt. Eine dieser Modellregionen ist zurzeit der Kreis Schleswig-Flensburg. Der Landessportverband hat bereits in seinem Grundlagendokument „Sportpoliti- scher Orientierungsrahmen 2012 – 2014“ grundlegende Hinweise u.a. zur Förderung der Mitgliederentwicklung, zur Beteiligung an Sportentwicklungs- planungen und zur Zukunftsfähigkeit der Vereine im allgemeinen gegeben. Speziell für den Sport stellen die demografischen Effekte neue Herausforde- rungen für das Sport- und Bewegungsangebot dar (siehe auch die Antwort auf Frage 6 und 7). Einerseits muss davon ausgegangen werden, dass sich mittel- bis langfristig die Anzahl vereinsgebundener Sporttreibender verringert und andererseits eine höhere Anzahl älterer Mitbürgerinnen und Mitbürger zu einer Verschiebung der Nachfrage nach Sport- und Bewegungsangeboten führen Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/3030 15 kann. Neben der quantitativen Nachfrage nach Sport- und Bewegungsangebo- ten wird sich aufgrund des demografischen Wandels somit auch die qualitative Nachfrage verschieben und der Anteil der Senioren in den Sportvereinen wird steigen. Der demografische Wandel hat somit Veränderungen in der Sportlandschaft zur Folge, auf die die Sportvereine durch Anpassung der Sportangebotsstruk- tur, damit einhergehend auch die Kommunen in Bezug auf das räumliche An- gebot, reagieren müssen. Insgesamt ist mit höheren Ansprüchen in der Frei- zeitgestaltung bei gleichzeitiger Flexibilität und erhöhter Mobilität des Einzel- nen zu rechnen, d.h. individuelle Angebote gewinnen an Bedeutung. Die Sportorganisationen des Landes, vom Landessportverband über die Kreis- und Fachsportverbände bis zu den Vereinen vor Ort und die Kommu- nen als Träger der öffentlichen Sporträume und Sportstätten stehen somit vor der Aufgabe, Angebote zu entwickeln, die an die aktuellen und zukünftigen Bedürfnisse angepasst sind. Eine gemeinsam von Sportvereinen/-verbänden und den Kommunen entwickelte Sport(stätten)-entwicklungsplanung kann dies leisten. Daher ist die Förderung zur Erstellung entsprechender Planung durch die Landesregierung verstärkt worden, siehe auch Antwort zu Frage 8. 11. Mit welchen Maßnahmen will die Landesregierung die Sportstrukturen in Schleswig-Holstein ausbauen und effektiver gestalten und wird die Landesre- gierung hierfür weitere Zuwendungsmittel zur Verfügung stellen? a.) Wenn ja, in welcher Höhe und für welche Maßnahmen? b.) Wenn nein, weshalb nicht? Antwort: zu 11 a.): Die Landesregierung Schleswig-Holstein anerkennt in ihrer Sportpolitik die Au- tonomie des Sports und das Recht auf kommunale Selbstverwaltung. Der Kern der Sportförderung liegt in der Unterstützung und Weiterentwicklung ei- nes landesweiten, vielfältigen und sozialverträglichen Sportangebotes. Dafür stehen der Landesregierung aufgrund des Gesetzes zur Ausführung des Ers- ten Staatsvertrages zum Glücksspielwesen in Deutschland (Erster GlüÄndStV Drucksache 18/3030 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 16 AG) vom 1. Februar 2013 (GVOBl. Schl.-H., S. 64, zuletzt geändert durch das Gesetz zur institutionellen Förderung des Landesfeuerwehrverbandes vom 15. Dezember 2014 (GVOBl. Schl.-H. S. 493) von den Zweckabgaben, nach Erfül- lung der anderen sich aus dem Gesetz ergebenden Verpflichtungen, acht Pro- zent, mindestens 8 Mio. Euro für die Förderung des Sports zur Verfügung. Davon sind 90 Prozent für den Landessportverband Schleswig-Holstein e.V., acht Prozent für die allgemeine Förderung des außerschulischen Sports (Mi- nisterium für Inneres und Bundesangelegenheiten) und zwei Prozent für die Förderung des außerunterrichtlichen Schulsports (Ministerium für Schule und Berufsbildung) bestimmt. Die folgenden Maßnahmen werden im Rahmen der Sportförderrichtlinie des Ministeriums für Inneres und Bundesangelegenheiten insbesondere gefördert:  der Breitensport (vorrangig Kinder und Jugendliche),  Sportmaßnahmen für Menschen mit Behinderungen,  Einrichtungen des Leistungssports (Baumaßnahmen und Betriebskosten von Bundesstützpunkten und Leistungssportzentren der Landesfachver- bände und Häuser der Athleten) insbesondere bei anteiliger Förderung des Bundes,  Sportveranstaltungen mit überregionaler Bedeutung, z.B. Meisterschaften,  Erstellung von kommunalen Sport(stätten)entwicklungsplänen,  Umsetzung von Maßnahmen für Bewegung im öffentlichen Raum auf Grundlage einer Sportentwicklungsplanung,  Maßnahmen zur Integration durch Sport,  Maßnahmen gegen Doping im Sport,  Maßnahmen zur Unterstützung der Teilhabe von Kindern und Jugendlichen am Vereinssport, insbesondere wenn die Berechtigung nach dem Bildungs- und Teilhabepaket der Bundesregierung vorliegt,  Partnerschulen des Leistungssports,  Fußball Fan-Projekte. Für das Jahr 2015 werden darüber hinaus zwei Millionen Euro zur Förderung der kommunalen Schwimmsportstätteninfrastruktur zur Verfügung gestellt. Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/3030 17 zu 11 b): Entfällt. 12. Wie sollten sich nach Ansicht der Landesregierung die Sportvereine auf den demografischen Strukturwandel, auf geringere finanzielle Zuwendungen (be- dingt durch Mitgliederrückgang), auf Veränderungen der Nachfrage nach Sportangeboten sowie auf Kooperationsmöglichkeiten in den einzelnen Sozi- alräumen (Gemeinde(n), Kleinstadt, Stadtteile, Kreise) einstellen? Antwort: Die Änderung der quantitativen und qualitativen Nachfrage nach Sport- und Bewegungsangeboten hat sowohl Auswirkungen auf die Angebotsstrategie von Sportvereinen wie auch auf kommunaler Ebene (siehe auch die Antwort auf Frage 6 und 7). Um ein der Nachfrage angepasstes Angebot für die Be- völkerung sichern zu können, bedarf es von Seiten der Vereine und der Kom- munen möglichst gemeinsamer, planerischer Überlegungen und Entscheidun- gen. Bei einer gemeinsam von Kommune und Sportverein(en) erarbeiteten Sport(stätten)entwicklungsplanung kann damit auch ein wichtiger Beitrag zur kommunalen Entwicklung geleistet werden. Ein wesentliches Aufgabenfeld für die Vereine, in Zusammenarbeit mit den Kommunen, bildet die Herausbildung öffentlicher Räume zu multifunktional nutzbaren Standorten sowohl für freie als auch für vereinsgebundene Sport- und Bewegungsmöglichkeiten. Weiter- hin wird eine funktionale Verknüpfung der „klassischen“ Sportstätten und -räume untereinander mit unterschiedlichen Möglichkeiten zur Ausübung von Sport und Bewegung empfohlen. Dem kann auch die Schließung von Sport- stätten und die Konzentration auf weniger, aber den modernen Anforderungen angepasste Sporträumlichkeiten, zugrunde liegen. Wegen der sich ändernden Nachfrage nach Sport- und Bewegungsangeboten sowie der sich wandelnden Motive für das Sporttreiben sollten Vereine dar- über nachdenken, normierte Sportstätten anzupassen. Je nach Standort und Wettkampftauglichkeit muss dabei die jeweilige Wettkampfnutzung bei einer möglichen Rückführung der Normierung betrachtet und zukunftstauglich quan- tifiziert werden. Insbesondere in wettkampfarmen Sporträumen sollte vor allem die Eignung für die Sportausübung nach den Zielen der Gesundheitsvorsorge Drucksache 18/3030 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 18 und der Freude an Sport und Bewegung betrachtet werden. Im Sinne demo- grafie- und sozialgerechter Planung sollten Strategien zur Mehrfachnutzung von Sportstätten durch möglichst breite Nutzergruppen sowie zur Vernetzung mit sonstigen Einrichtungen der sozialen Infrastruktur erarbeitet werden. Bei der Planung zur Neu- und Umgestaltung von Sportstätten und -räumen sollten auch moderne Möglichkeiten der Informations- und Kommunikationstechnolo- gien sowie der Barrierefreiheit (auch für Menschen mit Seh- und Hörbehinde- rungen) einfließen, um inklusiven Sport für alle Gesellschaftsgruppen zu er- möglichen. In wettkampfstarken Sporträumen und –gebieten hingegen sollten Nutzungsmöglichkeiten für Leistungs- und Spitzensport zielgerichtet vorgehal- ten werden, um auch dem vereinsgebundenen Wettkampfsport qualitativ kon- kurrenzfähige Trainings- und Wettkampfmöglichkeiten zu bieten. Nur dadurch kann Schleswig-Holstein das Image als „Sportland“ festigen und ausbauen. Des Weiteren sollten die Vereine ihre Sportangebote verstärkt auch ihren Kommunen als Standortvorteil anbieten und entwickeln und in Zusammenar- beit mit Sport- und Sozialeinrichtungen mit einem Entwicklungskonzept ver- binden - Stichwort: ‚Gesunde Kommune‘. Dazu gehören auch neue Formen der Kooperation, mit denen Akteure aus den Bereichen Sport, Stadtplanung, Soziales und Umwelt – auch über die Kommunalgrenzen hinweg – dezentrale Strukturen stärken und institutionalisieren können. Darüber hinaus empfiehlt die Landesregierung den Vereinen, in kommunalen und regionalen Gremien für eine verstärkte Unterstützung und Interessenver- tretung des Sports zu werben. Die seit Mitte der 90-er Jahre vollzogene, suk- zessive Abwertung von selbstständig tagenden Sportausschüssen sollten von Sportvereinen kritisch hinterfragt werden. Viele Sportausschüsse wurden an- deren Ausschüssen, wie etwa dem Schul-, Jugendhilfe, den Sozialausschüs- sen oder den Hauptausschüssen untergliedert. Damit einher ging ein nicht zu vernachlässigender, politischer Bedeutungsverlust des Sports in den kommu- nalpolitischen Gremien. 13. Welche Einrichtungen könnten die Sportvereine bei einer zukunftsfähigen Neuausrichtung beraten und unterstützen? Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/3030 19 Antwort: Die Herausforderungen des demografischen Wandels und die damit einher- gehende zukunftsfähige Neuausrichtung aufzustellen ist ein Gemeinschafts- akt, der von den Sportvereinen in Zusammenarbeit mit gesellschaftlich rele- vanten Gruppen und vor allem in Zusammenarbeit mit den Kommunalvertre- tungen und -verwaltungen erarbeitet werden sollte. Die Kreissportverbände und der Lan- dessportverband sind für die Sportvereine die originären, ersten Beratungs- instanzen. Im weiteren Verlauf einer Neuausrichtung können weitere Partner der jeweiligen Kommunen, wie etwa Vertreter von Sozialeinrichtungen, Schu- len, Unternehmen und Bauplaner einbezogen werden. Das Bundesinstitut für Sportwissenschaft bietet für eine erfolgreiche Sport(stätten)entwicklungsplanung umfangreiche Hilfen in Form eines Leitfa- dens an. Darüber hinaus stellt der Deutsche Olympische Sportbund umfang- reiches Material für eine zukünftige Ausrichtung der Sportvereine zur Verfü- gung. 14. Wie stehen die Landesregierung und der LSV sowie die 15 Kreis- und Stadt- sportverbände zu der Forderung, künftig den Förderschwerpunkt auch auf die Entwicklung moderner Vereinsstrukturen zu legen - gegebenenfalls durch eine Modifikation der Förderkriterien – und welche Kriterien müssten dann aus Sicht der Landesregierung und des organisierten Sportes formuliert sein? Antwort: a) der Landesregierung: Der Landesregierung ist die Forderung, den Förderschwerpunkt auf moderne Vereinsstrukturen zu legen, nicht bekannt. Größter Förderer des Sports ist die Öffentliche Hand; Kommunen, Land und Bund leisten im Rahmen ihrer jewei- ligen Zuständigkeiten einen unverzichtbaren und verlässlichen Beitrag: Die Kommunen haben dabei für das weite Spektrum des Breitensports den größ- ten Anteil an der staatlichen Sportförderung. Der Sport in seiner ganzen Viel- falt und steten Fortentwicklung bildet die gesellschaftlichen Veränderungen zum größten Teil eins zu eins ab. Die Förderstruktur der Landesregierung Drucksache 18/3030 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 20 nimmt im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel seit jeher Rücksicht auf ent- sprechende Veränderungen und Anregungen der Sportorganisationen, sowohl im Leistungs- wie im Breitensport und bildet neue Förderschwerpunkte in der jeweils gültigen Fassung der Sportförderrichtlinie des Ministerium für Inneres und Bundesangelegenheiten ab. Siehe auch die Antwort zu Frage 11. b) des Landessportverbandes und der Kreis- und Stadtsportverbände: Dem Landessportverband Schleswig-Holstein ist eine Forderung, „künftig den Förderschwerpunkt auf die Entwicklung moderner Vereinsstrukturen zu legen“, nicht bekannt. Die Zuwendung an den Landessportverband Schleswig- Holstein ist gemäß des § 9 Abs. 3 des Gesetzes zur Ausführung des Ersten Staatsvertrages zum Glücksspielwesen in Deutschland insbesondere be- stimmt für die Arbeit des Landessportverbandes, seiner Einrichtungen, Sport- vereine, Kreissportverbände und der Sport-Fachverbände in den Bereichen des Leistungssports und des Breitensports. Unter dieser Vorgabe beschäfti- gen sich der Landessportverband mit seinen angeschlossenen Vereinen und Verbänden in eigener Verantwortung im Rahmen der Autonomie des Sports permanent mit der Optimierung und „Modernisierung“ der Vereinsstrukturen. Hierbei ist grundsätzlich zu berücksichtigen, dass es „die“ moderne Vereins- struktur in einem Flächenland nicht gibt. Ein ausschließlich ehrenamtlich ge- führter Dorfverein mit fünfzig Mitgliedern steht gänzlich anderen organisatori- schen Herausforderungen gegenüber als ein Großsportverein mit mehreren tausend Mitgliedern und Hauptamtlichkeit. Beide können sehr unterschiedlich aufgestellt sein und gleichsam modern, effizient und bedarfsorientiert arbeiten. Gefordert sind eine stete Anpassung der Arbeitsstrukturen an sich verändern- de gesellschaftliche, gesetzliche, finanzielle und personelle Rahmenbedin- gungen. Der Kreissportverband Ostholstein hinterfragt ebenfalls die Definition einer „modernen Vereinsstruktur“ und hält eine Änderung von Förderkriterien für nicht erforderlich. Im Vordergrund der Sportentwicklung steht dagegen, sich nachhaltig auf Bevölkerungs- und Altersentwicklungen einzustellen und dieser Entwicklung entsprechend vorausschauend die gewünschten Sportangebote zu entwickeln und bereitzustellen und auch die entsprechenden Sportstätten Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/3030 21 vorzuhalten. Ausgehend von der demografischen Entwicklung mit künftig we- niger jungen Menschen in den Schulen und Vereinen sowie einem Anstieg der Alterspyramide wird eine Veränderung bei der Inanspruchnahme von Sport- angeboten und Sportstätten gefolgert. Sportangebote bedingen hierbei ent- sprechende Sportstätten. Der Anstieg der Alterspyramide bedarf der Schaf- fung von Sportstätten für altersgerechte Sportangebote. Für die jüngeren, wettkampf- und leistungsorientierten Sportler sollte das Hauptaugenmerk auf den Erhalt und die Sanierung der Sportstätten gelegt werden. Eigentümer die- ser Sportstätten werden mit Ausnahme von Spezialvereinen (z. B. Tennis, Reiten, Schießen, Segeln) die Kommunen sein. Die meisten der ländlich ge- prägten Vereine wären gar nicht in der Lage, Großanlagen wie Sportplätze und Hallen selbst zu finanzieren. Aus diesem Grund ist es aus Sicht des Kreissportverbandes zwingend erforderlich, neben der Vereinsförderung über den Landessportverband auch die Kommunen durch das Land mit entspre- chenden Finanzhilfen beim Bau und der Sanierung der Sportstätten zu unter- stützen. Grundsätzlich müssten sich hierbei Vereine und Kommunen im Rah- men einer Sportstättenplanung zusammensetzen und auch in Anlagen und Bauten im Modulsystem investieren. Der Kreissportverband Ostholstein stellt zudem einen Mangel an Schwimmhallen für den Sport und für die Schwimm- ausbildung fest. Der Kreis Ostholstein hat in seiner Richtlinie zur Sportförde- rung die Förderung von Schwimmhallen und Freibädern ausdrücklich ausge- nommen, weil kein Geld vorhanden ist. Der Kreissportverband Dithmarschen hält den Stellenwert des Sports in etli- chen Bereichen (mangelnde Unterstützung durch Politik, fehlende Sportämter) für nur wenig ausgeprägt. Er hinterfragt, ob die Politik an ehrenamtlich geführ- ten Vereinen festhalten will, da das Ehrenamt mehr und mehr überfordert wird. Generell bedürfen Vereinsstrukturen stets der Überarbeitung. „Moderne Ver- einsstrukturen“ lassen sich vor diesem Hintergrund nur in größeren Vereinen mit einer hauptamtlichen Geschäftsführung realisieren. Für kleinere Vereine werden Kooperationen als Alternative angesehen. Fusionen werden zunächst nicht favorisiert, da in Dithmarschen ein besonderes Traditionsbewusstsein in den Vereinen vorherrscht. Grundsätzlich muss bedacht werden, dass kein Verein, mag er noch so klein sein, auf der Strecke gelassen werden darf. Der Drucksache 18/3030 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 22 Kreissportverband regt einen Rechtsanspruch zur Sportförderung wie in den Bundesländern Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz an. Der Kreissportverband Rendsburg-Eckernförde begrüßt grundsätzlich eine Förderung zur Entwicklung moderner Vereinsstrukturen – möglicherweise durch die Förderung einzelner „best practice“-Beispiele. Er stellt dabei fest, dass ungeachtet der Tatsache, dass moderne Vereinsstrukturen für die Verei- ne unabdingbar sind, sich diese nicht über eine Einzelförderung erzwingen lassen. Vielmehr muss an den Ursachen der Probleme der Vereine gearbeitet werden. Immer mehr ehrenamtliche Vereine werden durch die gesetzlichen Vorschriften (Finanz- und Steuerrecht) gedrängt, Sportlerinnen und Sportler mit Spezialkenntnissen vorzuhalten. Dies gilt sinngemäß auch für die Organi- sation und das generelle Verwaltungsmanagement. Diese Anforderungen be- lasten nicht nur die zurzeit tätigen Ehrenamtler, sondern erschweren auch die Gewinnung von ehrenamtlichen tätigen Menschen. Eine Lösung in Richtung Hauptamtlichkeit ist nur für größere Vereine möglich. Andere werden diesen Weg mangels fehlender Finanzmittel nicht beschreiten können. Eine Förderini- tiative erreicht diese Vereine nicht. Förderinitiativen, von denen nur einzelne Vereine in Schwerpunktregionen profitieren und die vielen Vereinen im ländli- che Raum, auch vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung, kei- nen Nährwert bietet, sind fraglich. Trotzdem ist es wichtig, finanzielle Anreize zu schaffen, die aber aus konzeptionellen Gründen nicht als Einmal- Unterstützung verstanden und umgesetzt werden dürfen. Eine Förderkulisse sollte sich an den notwendigen Erfordernissen in den Vereinsstrukturberei- chen Risikomanagement, Informations- und Wissensmanagement, Finanzma- nagement und Organisationsmanagement orientieren. Der Kreissportverband Segeberg hinterfragt ebenfalls die Definition für „mo- derne Vereinsstrukturen“ und stellt fest, dass es grundsätzlich eines an die Umstände des Zeitgeistes angepassten Satzungsrechts (Mitgliedschaft, Wahl- zeiten) bedarf. Weiterhin muss im Sportstättenbereich umgedacht werden; klassische Sportstätten sind nicht mehr überall im bisherigen Maße erforder- lich. An ihre Stelle treten zusätzlich „Sporträume“. Generell dürfen ehrenamt- lich geführte Vereine nicht durch Bürokratie überfordert werden. Es sollte zu- Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/3030 23 dem hauptamtliche Unterstützung des Ehrenamts eingesetzt werden, wo dies möglich ist, ggf. auch in Teilzeit. 15. Welchen Stellenwert wird die Spitzensportförderung sowie die Unterstützung von Leistungszentren im Zusammenhang mit öffentlichen Zuwendungen für den Sport künftig haben, wenn nicht frühzeitig in die Sanierung der Sportstät- ten und in die weitere Förderung des Breitensports investiert wird? Antwort: Der Breitensport bildet die Basis des Leistungs- und Spitzensports. Daher ist es unverzichtbar, dass der Breitensport in den rund 2.600 Sportverein des Landes auf verlässliche Strukturen in den Kommunen zurückgreifen kann. Zu- gleich wirken der Leistungs- und der Spitzensport über ihre gesellschaftliche und medial aufbereitete Anerkennung auf den Breitensport vorbildgebend zu- rück. Breitensport sowie Leistungs- und Spitzensport unterstützen sich so ge- genseitig. Jede sportpolitische Maßnahme erfolgt daher in Anerkennung der Autonomie des Sports, der sich selbst organisiert und seine Angelegenheiten in eigener Verantwortung regelt. Staatliche Sportförderung ist subsidiär und setzt daher voraus, dass die Organisationen des Sports die zu fördernden, im Landesinte- resse liegenden Maßnahmen nicht oder nicht vollständig aus eigenen Mitteln finanzieren können. Die Sportförderungen der Kommunen, des Landes und des Bundes bedingen sich gegenseitig: im Breitensport, im Leistungssport und im Spitzensport, zum Zwecke eines landesweiten, vielfältigen und sozialver- träglichen Sportangebotes. Grundsätzlich ist eine nachhaltige Spitzensportför- derung von dem Vorhandensein entsprechender Trainings- und Wettkampf- stätten abhängig. Davon profitiert naturgemäß auch der Breitensport. Im Spit- zensport ist es darüber hinaus notwendig, spezielle Leistungszentren vorzu- halten, die den Athletinnen und Athleten optimale Trainingsbedingungen ga- rantieren. Hier gibt es in Schleswig-Holstein mit den Bundesstützpunkten für Segeln, Rudern und Beachvolleyball herausragende Standorte, die auch sei- tens der Landesregierung gefördert werden. Neben den o.g. Sportarten gibt es weitere (z.B. Schwimmen, Leichtathletik, Reiten, Handball, Badminton, Turnen Drucksache 18/3030 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 24 etc.), die insbesondere im Nachwuchsbereich über eine große Anzahl von ta- lentierten Sportlerinnen und Sportlern verfügen. Für deren Entwicklung ist ne- ben der Bereitstellung einer guten Infrastruktur die Weiterentwicklung des Verbundsystems Schule/Leistungssport und die Qualifizierung von Trainern von hoher Bedeutung. Landesregierung und Landessportverband sind bezüg- lich der letztgenannten Aspekte in einem stetigen Dialog. D. Sportstättenentwicklung 16. Welche Auswirkungen werden nach Ansicht der Landesregierung, des LSV und der 15 Stadt- und Kreissportverbände das Aufschieben notwendiger In- vestitionen (Sanierung, Grundinstandsetzung, ggfls. Neubauten) bei den Sportanlagen und Bädern in den nächsten zehn Jahren vor dem Hintergrund des demografischen Wandels zur Folge haben? Antwort a) der Landesregierung: Die Kommunen Schleswig-Holsteins haben, wie in einer Erhebung im Jahr 2014 ermittelt (s. Drs. 18/1951, Seite 19 der Anlage), allein zwischen 2012 und Mitte November 2013 mehr als 61 Millionen Euro für Sanierungen und Modernisierungen in die Sportstätteninfrastruktur investiert. Sie haben damit eindrucksvoll unter Beweis gestellt, dass sie die Bedeutung und die Notwen- digkeit der Ertüchtigung und Modernisierung der Sportstätten erfasst haben und entschlossen angehen. Demografische und gesellschaftspolitische Ver- änderungen sowie die Ausdifferenzierung von Sportaktivitäten werden insge- samt weder zu einem weiteren Zuwachs noch zu einem spürbaren Rückbau der Sportstätten führen. Allerdings ist ein Umstrukturierungsprozess innerhalb der Sportanlagenstruktur zu erwarten. Zum Beispiel werden Menschen höhe- ren Alters eine größere Nachfrage nach gedeckten Sportanlagen auslösen, insbesondere nach kleineren, möglichst multifunktionalen, leicht erreichbaren Sporthallen und Sporträumen im Ortsteil sowie nach mehr frei zugänglichen Sportanlagen. Folglich wird sich das Spektrum der Sportstätten insgesamt ausdifferenzieren und zu einer größeren Typenvielfalt durch Sanierung, Mo- Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/3030 25 dernisierung und Ersatzbauten führen. Aber auch regelgerechte Wettkampf- Sportstätten zählen nicht zuletzt wegen des Schulsports zum Kernbestandteil des örtlichen Sportanlagenangebots. Sportvereine, deren Mitglieder, junge Sportaktive und Leistungssportaktive werden weiterhin regelgerechte Sport- stätten nachfragen. b) des Landessportverbandes und der Kreis- und Stadtsportverbände: Der Zustand der Sportstätten in Schleswig-Holstein hat generell Einfluss auf die Leistungsfähigkeit, die Konkurrenzsituation und die Mitgliedersituation, somit auf die Zukunftsfähigkeit der Sportvereine. Normierte Sportanlagen bil- den dabei weiterhin die Basis für den organisierten Sport, sofern er wett- kampforientiert ist. Aufgrund des demografischen Wandels und den in diesem Zusammenhang veränderten Formen der Sportausübung nimmt der Bedarf an nicht normierten Sportstätten zu. Multifunktionale und kleinteilige Hallen und Räume bzw. Räume für gesundheits- und fitnessorientierten Sport sind erfor- derlich. Das Sportstättenspektrum wird sich in den nächsten Jahren bedarfs- gesteuert weiter ausdifferenzieren. Neben der Einbindung dieser Thematik im Rahmen von Sanierungen der Sportstätten sind ebenso Investitionsvorhaben in entsprechende Neu- und Umbauten sinnvoll. Ein Aufschieben notwendiger Investitionen in Maßnahmen wie Sanierung, Grundinstandsetzung oder Neubau kann zur Folge haben, dass die Mitgliederzahlen der älteren Vereinsmitglieder rückläufig sind, weil das gewünschte altersgerechte Sportangebot im Verein mangels passender Sportstätte fehlt. Die Konkurrenzsituation gegenüber anderen Sportvereinen aber insbesondere gegenüber den gewerblichen Anbietern und anderen so- zialen Organisationen mit Sportangebot wird für Vereine bedrohlicher. Der po- tentielle Vereinskunde orientiert sich um. Heute ist die Gruppe der Älteren häufig finanziell so ausgestattet, dass auch höhere Preise für ein Sportange- bot gezahlt werden, wenn das Preis-/Leistungsverhältnis stimmt. Der gewerb- liche Anbieter rückt in den Fokus. Der Kreissportverband Rendsburg-Eckernförde hält die Attraktivität des Sports in all seinen Facetten nicht nur, aber maßgeblich, an die Qualität der jeweili- Drucksache 18/3030 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 26 gen Sportstätten gebunden. Je hochwertiger, multifunktional und den örtlichen Bedürfnissen Rechnung tragend, desto mehr Menschen werden Sport treiben. Vor dem Hintergrund der Bedeutung des Sportes im sozialen Miteinander sind aber gerade effektive Investitionen in Sportanlagen gefragt. Insbesondere dort, wo auf Grund des demografischen Wandels Sportzentren entstehen oder weiter ausgebaut werden müssen. Diese Zentren sind vermutlich stark an die Schulstandorte gebunden. Daneben ist es aber erforderlich, im ländlichen Raum adäquate Sportanlagen, angepasst an die jeweiligen Verhältnisse vor- zuhalten. Dies betrifft, auf Basis der Ergebnisse des Sportentwicklungsplans Rendsburg-Eckernförde, vorwiegend Kinder bis zur Absolvierung der Grund- schule und die Senioren. Ein weiteres Aufschieben von notwendigen Investiti- onen würde die Sportlandschaft aus Sicht des Kreissportverbandes nachhaltig ins Negative verändern. Der Kreissportverband Dithmarschen ist der Auffassung, dass es in der Ver- gangenheit versäumt wurde, Reserven zu bilden und sich nachhaltig mit der Thematik auseinander zusetzen. Die Kommunen sind größtenteils hoch ver- schuldet und können sich kaum eine Anschubfinanzierung leisten. Allerdings braucht der Sport heute und jetzt adäquate und nutzbare Sportstätten. Erfor- derlich sind daher zusätzliche Sondermittel des Landes zur Sportstättensa- nierung. Sicherlich ist unter demografischen Gesichtspunkten zu berücksichti- gen, dass nicht an jedem Ort und jeder Gemeinde eine Sporthalle und Schwimmbad vorzuhalten ist. Es ist abzuwägen, ob man in marode Sportstät- ten weiter investieren sollte, wenn man im Nahbereich (~ 10 km) andere Schwimmbäder stärken könnte. Schließungen von Bädern würden allerdings insbesondere die älteren Menschen treffen. Wassersport und Schwimmen ist gerade bei den Älteren sehr beliebt, denn es ist gesund, gelenkschonend und entlastet auch kurzzeitig vom Körpergewicht. Der Kreissportverband Segeberg befürchtet gravierende Auswirkungen, da Kommunen den Sport betreffende Leistungen zunehmend als „freiwillige Leis- tungen“ aus ihrer Haushaltsplanung streichen. Vereine können aber ohne Be- teiligung der Kommunen nicht bauen/sanieren. Unattraktive (veraltete, maro- de) Sportanlagen zerstören den Vereinssport. Die Verlagerung in den Wirt- Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/3030 27 schaftsbereich (Fitnessstudios) mag auf den ersten Blick eine Alternative sein, die Steuerzahler und öffentlicher Hand nicht weh tut. Aber die soziale Kompo- nente hängt am Vereinswesen: Sozial Schwache finden eher Zugang zum Verein mit seinen verhältnismäßig geringen Gebühren; die Identifikation mit dem Verein ist sinnstiftend für Menschen, die sonst am Rande der Gesell- schaft stehen; das Ehrenamt rekrutiert sich aus der Masse, die im Verein aktiv ist. Das Stichwort „Volksgesundheit“ ist brandaktuell. Attraktive bzw. verfügba- re Sportanlagen sorgen für sportliche Betätigung, das wiederum entlastet das Sozialsystem. Der demografische Wandel erfordert eine sofort in Angriff zu nehmende Sportentwicklungsplanung, die diesen Aspekt berücksichtigt. Zu- sammenlegungen von Sportstätten, also eine Zentralisierung, würde im Flä- chenkreis eine noch größere Mobilität gerade älterer Menschen erfordern. Die Verfügbarkeit öffentlicher Bäder ist unbefriedigend. Die Nutzung der vorhan- denen Bäder durch den Vereinssport (Schwimmerziehung; Gesundheitssport) ist nicht im erforderlichen Umfang möglich. Es besteht daher die Forderung, ein Konjunkturpaket Sport (analog Konjunkturpaket II) – unter Berücksichti- gung einer Ausgleichsfunktion für finanzschwache Kommunen aufzulegen. Darüber hinaus darf es keine Nutzungsgebühren für kommunale Sportstätten geben. Anstelle dessen braucht der Sport Städte und Gemeinden, in denen die Gestaltung und Förderung des Sports eine gemeinschaftliche Aufgabe von Sportselbstverwaltung und öffentlicher Hand sind, in denen die Vereine ge- fördert und Vertreter der Sportvereine in den Gemeinden ernst genommen werden, die ein gutes Klima und Anerkennung für ehrenamtliches Engage- ment schaffen und weiter Sportstätten (Sporträume) planen, bauen und unter- halten. 17. Mit welchen konkreten Maßnahmen und in welcher Höhe will die Landesregie- rung insbesondere den organisierten Sport unterstützen, um den aufgelaufe- nen Sanierungsstau bei Sportstätten und Bädern abzubauen und bis wann soll dieser aufgelöst sein? Antwort: Mit den vom Haushaltsgesetzgeber zur Verfügung gestellten Mitteln ist es der Landesregierung nur begrenzt möglich, den Bau- oder Umbau vereinseigener Drucksache 18/3030 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 28 oder kommunaler Sportstätten im breitensportlichen Bereich zu fördern. Mit der Zuwendung der Mittel gemäß dem „Gesetz zur Ausführung des Staatsver- trages zum Glücksspielwesen in Deutschland vom 1. Februar 2013 (GVOBl. Schl.-H. S. 64), zuletzt geändert durch das Gesetz zur institutionellen Förde- rung des Landesfeuerwehrverbandes vom 15. Dezember 2014 (GVOBl. Schl.- H. S. 493)“ an den Landessportverband im Januar 2015 war die Auflage ver- bunden, mindestens 2,1 Millionen Euro jährlich für Investitionen für den Neu- bau, die Sanierung und Verbesserung von Sportstätten der Mitgliedsverbände und –vereine zu verwenden (bis 2014 betrug diese Auflage 1,6 Mio. Euro). Kommunale Sportstätten können mit diesen Mitteln nicht gefördert werden. Mit den dem Ministerium für Inneres und Bundesangelegenheiten zur Verfügung stehenden Sportfördermitteln wird Sportstätteninfrastruktur nur bei Einrichtun- gen des Leistungssports (Baumaßnahmen und Betriebskosten von Bundes- stützpunkten und Leistungssportzentren der Landesfachverbände und Häuser der Athleten), insbesondere bei anteiliger Förderung des Bundes, gefördert. Für das Jahr 2015 stehen darüber hinaus zwei Millionen Euro zur Förderung der kommunalen Schwimmsportstätteninfrastruktur zur Verfügung (s. Richtlinie im Amtsblatt Schl.-H. vom 16. März 2015, S. 447). 18. Welche so genannten „Trendsportarten“ werden in Schleswig-Holstein ausge- übt, welche davon sind in welchen Fachverbänden landes- und bundesweit organisiert? Antwort: Trendsport ist eine Bezeichnung für neue Sportarten, die sich von traditionel- len Sportarten abgrenzen lassen und nicht als Breitensport einzuordnen sind. Eine exakte Definition dieses Begriffs ist nicht vorhanden. Daher ist eine trennscharfe Beantwortung nach einzelnen Trendsportarten nicht möglich. In aller Regel werden neue oder auch nur modifizierte Sportarten dann zu Trendsportarten, wenn sie durch marketingstrategische Maßnahmen der Sportartikelhersteller oder anderer im Segment „Sport“ tätigen Wirtschaftsun- ternehmen initiiert oder aufgegriffen und beworben werden. Ob man dann noch bei näherer Betrachtung von einem verstärkten Trend sprechen kann, Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/3030 29 wäre zumindest zu hinterfragen. Zumal solche Trends, wie z. B. bei der Aero- bic-Welle, nach anfänglichen Hochs dann auch wieder abebben können. Insgesamt gesehen bewirken Trendsportarten eine Belebung des Sportbe- reichs, in einigen Fällen auch eine Bereicherung der Sportlandschaft insge- samt. Betrachtet man Trendsportarten über eine längere Zeitdauer hinweg, so kann festgestellt werden, soweit es sich nicht um Modeerscheinungen handelt, dass die Landesregierung, der Landessportverband und die Fachverbände die Nachfrage nach solchen Sportarten als positive Anregung verstehen und auf- greifen. Aus den Bereichen Breiten-, Freizeit- und Gesundheitssport der Sport- organisationen werden die Sportarten analysiert und daraus fachgerechte und fundierte Angebote entwickelt. Anschließend erfolgt der Transfer zu den Ver- einen. Der Tag des Sports des Landessportverbandes, die größte Breitensportveran- staltung des Landes, bietet jährlich weit mehr als 200 Angebote zum An- schauen, zum Mitmachen und zum Ausprobieren an. Im Rahmen dieser Ver- anstaltung gelingt es, Trendsportarten aus der Jugendkultur einer breiten Öf- fentlichkeit zu präsentieren. 19. Wie verläuft die Mitgliederentwicklung der unter Ziffer 18 genannten Trend- sportarten in den letzten zehn Jahren? (Bitte in einer Tabelle für jede Sportart und das jeweilige Jahr aufführen.) Antwort: Siehe Antwort zu Frage 18. Eine Darstellung der Mitgliederentwicklung in Trendsportarten ist nicht möglich. 20. Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung darüber, welche Sportstätten für die Ausübung dieser Trendsportarten zur Verfügung stehen und welche Sportdisziplinen benötigen neue Sporträume (Freiflächen, eigene Hallen und Plätze sowie Anlagen usw.), damit die Aktiven ihren Sport adäquat ausüben können? Drucksache 18/3030 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 30 Antwort: Für den Trend Gesundheit, Fitness, Wellness sowie für Seniorensportangebo- te in den Vereinen reichen häufig kleinere, nicht normierte Sporträume aus, um diese Zielgruppenangebote zu unterbreiten. Der Bedarf an entsprechen- den Sporträumen wird zunehmen, da sich die Vereine in Schleswig-Holstein verstärkt den veränderten Sportbedürfnissen und den demografischen Her- ausforderungen anpassen. Die in der Jugendkultur verankerten Trendsportar- ten verlangen kaum normierte Sportstätten und definieren sich häufig dadurch, dass sie die Orte für ihre Sportausübung selbst wählen und dazu den öffentli- chen Raum nutzen. Andererseits werden die in zahlreichen Kommunen ange- legten Skateranlagen oder Streetball-Treffs nach wie vor gut angenommen. Bei Planung und Bau entsprechender Sportanlagen sollte auf das Mitsprache- recht der Jugendlichen geachtet werden. E. Weitere Handlungsfelder der Sportentwicklung 21. Wie bewertet die Landesregierung die Entwicklung in den Bereichen a.) Sport für ältere Menschen? b.) Sport für Menschen mit Migrationshintergrund? c.) Sport für Kinder- und Jugendliche sowie Familien? d.) Sport und Inklusion e.) Sport für Menschen mit geringem Einkommen f.) Sport und Umwelt g.) Sport und Gesundheit (Präventions- und Rehabilitationssport) Vorbemerkung der Landesregierung: Die Entwicklung in den unter Frage 21 bis 23 a) bis g) dargestellten Bereichen werden von der Landesregierung und dem Landessportverband in gleicher Weise bewertet, daher haben sich die Landesregierung und der Landessport- verband auf eine gemeinsame Beantwortung der Fragestellung geeinigt. Ein- zelbewertungen der Fachverbände und Kreis- und Stadtsportverbände werden unter den jeweiligen Bereichen gesondert dargestellt. Die Antworten werden unter Frage 24 dargestellt. Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/3030 31 22. Wie bewertet der Landessportverband die Entwicklung in den Bereichen a.) Sport für ältere Menschen? b.) Sport für Menschen mit Migrationshintergrund? c.) Sport für Kinder- und Jugendliche sowie Familien? d.) Sport und Inklusion e.) Sport für Menschen mit geringem Einkommen f.) Sport und Umwelt g.) Sport und Gesundheit (Präventions- und Rehabilitationssport) 23. Wie bewerten die Fachverbände die Entwicklung in den Bereichen a.) Sport für ältere Menschen? b.) Sport für Menschen mit Migrationshintergrund? c.) Sport für Kinder- und Jugendliche sowie Familien? d.) Sport und Inklusion e.) Sport für Menschen mit geringem Einkommen f.) Sport und Umwelt g.) Sport und Gesundheit (Präventions- und Rehabilitationssport) 24. Wie bewerten die 15 Stadt- und Kreissportverbände die Entwicklung in den Bereichen a.) Sport für ältere Menschen? b.) Sport für Menschen mit Migrationshintergrund? c.) Sport für Kinder- und Jugendliche sowie Familien? d.) Sport und Inklusion e.) Sport für Menschen mit geringem Einkommen f.) Sport und Umwelt g.) Sport und Gesundheit (Präventions- und Rehabilitationssport) Antwort zu Fragen 22 bis 24: a) Sport für Ältere Der demografische Wandel macht sich in den Sportvereinen Schleswig- Holsteins deutlich bemerkbar: Der Anteil der Über-60-Jährigen an der Bevöl- kerung beträgt etwa 25 Prozent. Von den 814.618 Mitgliedern der 2.600 Drucksache 18/3030 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 32 Sportvereine (lt. Bestandserhebung des Landessportverbandes vom Mai 2014) sind 143.000 über 60 Jahre alt, das sind fast 18 Prozent, mit steigender Tendenz. Hinzu kommt gerade unter den Älteren die große Zahl der Nichtver- einsmitglieder, die befristete Kursangebote aus dem Bereich des Präventions- und Rehabilitationssports der Vereine wahrnehmen. Die höhere Lebenserwartung der Männer und Frauen schafft Potentiale, stellt die Gesellschaft aber auch vor große Herausforderungen: Ein generelles Defi- zit-Modell des Alterns ist dabei infrage zu stellen. Anstelle von Altersnormen sollten neue Altersbilder entwickelt werden. Körperfunktionen, die nicht bean- sprucht werden, verkümmern mit steigendem Alter. Daher gilt als allgemein anerkannt, gesund und kompetent älter zu werden, um die Selbständigkeit und Mobilität möglichst lange zu erhalten. Der Landessportverband Schleswig- Holstein entwickelt bereits seit mehr als 15 Jahren Konzepte und Programme, die in den Sportvereinen umgesetzt werden, um zielgruppengerechte, ge- sundheitsorientierte Angebote bereit zu stellen und neue niedrigschwellige Zu- gangswege zu eröffnen. Es sollen nicht nur die bisherigen Vereinsmitglieder gebunden, sondern weitere Ältere und auch Hochaltrige für Sport und Bewe- gung gewonnen werden, denn Sport und Bewegung • tragen deutlich zur Erhaltung der Gesundheit, Selbständigkeit und Mobili- tät bei, • steigern die Lebensqualität im Alter, • können auch im höheren Alter sinnvoll begonnen werden, • fördern die Gesundheitskompetenz und das Gesundheitsbewusstsein, • können altersbedingten Krankheiten vorbeugen, • sind eine adäquate Maßnahme der Sturzprävention, • fördern eine Kultur des aktiven Alterns, • ermöglichen gesellschaftliche Partizipation und die Ansprache beider Ge- schlechter. Die rund 2.600 Sportvereine Schleswig-Holsteins garantieren die Nachhaltig- keit des Angebotes. Durch das gemeinsame Sporttreiben in der Gruppe mit qualifizierten Übungsleiterinnen und Übungsleitern ist die Freude an der Be- wegung gewährleistet. Der Landessportverband hat zusätzlich in den vergan- Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/3030 33 genen Jahren diverse Programme entwickelt und erfolgreich umgesetzt. So unter anderem das Projekt AKTIV 70PLUS, ein qualifiziertes, nach §20 SGB V (Leitfaden Prävention) anerkanntes Kursprogramm, das von der Christian- Albrechts-Universität zu Kiel evaluiert wurde. Durch dieses Projekt konnten mehr als 3.000 Menschen für Sport und Bewegung gewonnen werden. Im Rahmen einer Kooperation mit dem Forum Pflegegesellschaft wird ein lan- desweites Netzwerk „Alter in Bewegung“ angestrebt. Einrichtungen der Alten- hilfe kooperieren mit Sportvereinen, um mehr Bewegung in die Seniorenein- richtungen zu bringen. Auch dieses Projekt wurde vom Institut für Sportwis- senschaft evaluiert und läuft sehr erfolgreich. Unter Einbeziehung des Kompe- tenzzentrums Demenz der Alzheimer Gesellschaft Schleswig-Holstein wird in diesem Jahr ein weiteres wichtiges Betätigungsfeld erschlossen: Sportvereine kooperieren mit ambulanten Pflegediensten, um auch Menschen mit einer dementiellen Erkrankung und deren Angehörige in den Genuss der Bewegung zu bringen. Darüber hinaus gilt es, zeitgemäße, gesundheitsorientierte Ange- bote noch mehr in den Sportvereinen zu implementieren, um auch die so ge- nannten „Best Ager“ für Sport und Bewegung zu begeistern. Im Rahmen eines Innovationsprojektes des Deutschen Olympischen Sportbundes wurde ein Konzept entwickelt, um Kooperationen zwischen kleinen und mittelständi- schen Unternehmen und Sportvereinen in Schleswig-Holstein zu ermöglichen. Der Golfverband Schleswig-Holstein betont, dass der Golfsport grundsätzlich eine Sportart ist, die man von etwa 6 Jahren bis ins hohe Alter betreiben kann, somit also ein Sport für alle Generationen ist. Aber insbesondere eignet sich der Golfsport auch für ältere Personen. Auf Grund seiner moderaten körperli- chen Belastung und seiner großen Ausdauerwirkung ist es der ideale Sport für Personen jenseits der 60. Während des Golfsports legt man in einem gemäch- lichen Tempo zwischen 5 und 7 km Strecke in der Natur zurück. Das bedeutet, man verbringt zwischen 4 und 6 Stunden am Stück an der frischen Luft. Die Bewegungsausmaße kann jeder Spieler individuell (ggf. mit einem Golflehrer) für sich festlegen und trainieren und dabei auch seine Erfolge erlangen. Somit ist die Technik des Sports auch auf die körperlichen Gegebenheiten der älte- ren Menschen einstellbar. Drucksache 18/3030 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 34 Auch der Tischtennis-Verband Schleswig-Holstein weist darauf hin, dass der Tischtennissport eine Life-Time Sportart ist und bis ins hohe Alter ausgeübt werden kann. Dieser Aspekt hat daher bereits jetzt eine große Bedeutung im Tischtennissport. Die Landesveranstaltungen im Bereich der Senioren / Senio- rinnen sind die Veranstaltungen mit den größten Teilnahmefeldern. Der Tisch- tennissport hat sich auf diese Entwicklung eingestellt. Aufgrund der Bevölke- rungsentwicklung wird dem Bereich Seniorensport weiterhin eine zunehmende Bedeutung gegeben. Laut Kreissportverband Rendsburg-Eckernförde bieten die Sportvereine im Kreis seit Jahren in unterschiedlichem Maß Sport im Seniorenbereich an. Die Vereine entscheiden in ihrer Eigenständigkeit, welche Bereiche für sie in ihrer Region umsetzbar erscheinen bzw. umsetzbar sind. Insgesamt sieht der Kreissportverband in allen Bereichen einen steigenden Bedarf. Deshalb er- scheint es wichtig, insbesondere die Themen Finanzen und Strukturierungs- notwendigkeiten parallel inhaltlich auf den Weg zu bringen. Der Kreissportverband Dithmarschen sieht im Seniorenbereich noch Potential. Es gibt bereits einige Reha-Sportgruppen mit sehr gutem Zulauf u.a. beim TuRa Meldorf und Marner TV sowie weitere 50plus bis 70plus-Angebote. Durch die neue Übungsleiter-Ausbildung „Sport für Ältere“ wird dieser Bereich derzeit gestärkt. Der KSV Dithmarschen arbeitet daran und baut zurzeit ein Netzwerk auf, um auch Kooperationen zwischen Altenpflegeheimen und Sportvereinen möglich zu machen. Für den Kreissportverband Segeberg ist der Seniorenbereich eines der wichtigsten Themenfelder. Schwerpunkt in der Durchführung ist das Kurssystem. Dieses macht allerdings den Geldfluss von Vereinen zu Dachverbänden löchrig (Kursteilnehmer werden in Bestandser- hebungen nur in geringem Umfang erfasst). Das Satzungsrecht muss ggf. an- gepasst werden. Auch die Sportstätten bzw. Sporträume der Zukunft (Neubau) und vorhandene (Sanierung) müssen daran angepasst werden, auch mit dem Schwerpunkt Sanitärbereiche/Umkleiden. Gegebenenfalls sollten auch sport- untypische Einrichtungen förderfähig gemacht werden. Der Kreissportverband Ostholstein veranstaltet seit 2010 regelmäßig mit den Mitgliedsvereinen und Kreisfachverbänden Zukunftskonferenzen. Dabei wird ständig auf die demo- Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/3030 35 grafische Entwicklung eingegangen. Nordic Walking, Walking, Radwandern und Boule sind heute in vielen Mitgliedsvereinen eine Selbstverständlichkeit. An der Bekanntmachung der Sportart „Discgolf“ wird seit ca. drei Jahren gear- beitet. Zurzeit wird versucht, die Sportart „Bowls“ aus Mitteln des LSV- Innovationsfonds in Ostholstein zu installieren. Eventuell haben auch all diese Bemühungen dazu beigetragen, den Mitgliederbestand über zehn Jahre ins- gesamt relativ stabil zu halten. b): Sport für Menschen mit Migrationshintergrund: „Menschen mit Migrationshintergrund“ ist ein politisch-wissenschaftlicher Be- griff, der höchst unterschiedliche soziale Gruppen umfasst. Laut dem Statisti- schen Bundesamt zählt dazu, wer nach 1949 in die Bundesrepublik einge- wandert ist, wer keine deutsche Staatsangehörigkeit besitzt (auch wenn er/sie in Deutschland geboren wurde), wer in Deutschland geboren und eingebürgert wurde, wer in Deutschland als Deutsche/Deutscher geboren wurde und min- destens ein Elternteil hat, der zugewandert ist oder hier als Auslände- rin/Ausländer geboren wurde. Von 81,7 Millionen Menschen der Bundesrepub- lik Deutschland hatten im Jahr 2011 etwa 15,7 Millionen oder 19,3 Prozent ei- nen sogenannten Migrationshintergrund – 10,6 Millionen Zugewanderte und 5,1 Millionen Nachkommen Zugewanderter (Quelle: Bundesanstalt für Migrati- on und Flüchtlinge). In Schleswig-Holstein leben rund 352.000 Menschen mit Migrationshinter- grund, das entspricht einem Anteil an der Bevölkerung von 12,4 Prozent. Je- doch haben knapp 23 Prozent der 3 bis 6-jährigen Kinder – Tendenz steigend – schon heute ausländische Wurzeln (Quelle: Ministerium für Inneres und Bundesangelegenheiten des Landes Schleswig-Holstein). Zur Integration von Menschen mit Migrationshintergrund in den Sport beteiligt sich der Landessportverband Schleswig-Holstein bereits seit 1990 sehr erfolg- reich an dem bundesweiten Programm „Integration durch Sport“. Dieses be- trachtet Zuwanderung als Bereicherung für die deutsche Sportlandschaft. Viel- falt und Besonderheiten unterschiedlicher Kulturen werden nicht als Gegen- satz, sondern als Ergänzung zueinander und als Gewinn für alle betrachtet. Drucksache 18/3030 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 36 Dazu gehört, die Pluralität unserer Gesellschaft sowie die Potentiale, Erfah- rungen und Kompetenzen wie den Umgang mit verschiedenen Sprachen, Sys- temen und Kulturen, die Zugewanderte, aufgrund ihrer Migrationsgeschichte einbringen können, anzuerkennen und zu nutzen. Integration kann nur über Dialog und Interaktion gelingen. Aufeinander zuzugehen und miteinander zu kommunizieren ist Grundvoraussetzung für eine erfolgreiche Integrationsar- beit. In Schleswig-Holstein unterstützt und fördert das Programm „Integration durch Sport“ den Dialog zwischen Migrantinnen und Migranten und der ein- heimischen Bevölkerung – sowohl innerhalb von Sportgruppen, Vereinen und vereinsorganisiertem Sport insgesamt als auch in kommunalen und überregi- onalen Netzwerken. Integration ist ein langfristiger, kontinuierlicher Prozess, der über die perma- nente Verständigung über gemeinsame Grundlagen des Zusammenlebens und Miteinanders im Sport immer wieder neu definiert wird. Vor diesem Hin- tergrund stellt Integration durch Sport eine dauerhafte Aufgabe für alle dar, die sich grundsätzlich nicht nur auf die Zugewanderten bezieht, sondern ebenso die Einheimischen betrifft. Allerdings wirkt Sport nicht per se integrativ. Der organisierte Sport in Schles- wig-Holstein mit seinen über 2.600 Vereinen bietet mit seinen weitreichenden individuellen Chancen und sozialen Möglichkeiten ein wichtiges Handlungsfeld für die Integration von Menschen mit Migrationshintergrund und der einheimi- schen Bevölkerung. Der Integrationsprozess im und durch den Sport muss je- doch aktiv gestaltet werden. Die Integrationspotentiale des vereinsorganisier- ten Sports werden durch gezielte Maßnahmen bewusst angeregt und geför- dert. Die Sportvereine und –verbände in Schleswig-Holstein, die sich für die Integration von Menschen mit Migrationshintergrund einsetzen, müssen bei der Bewältigung dieser Herausforderung unterstützt werden. Der einzelne Sportverein verfügt häufig nicht über ausreichende Ressourcen und Kenntnis- se, um ganzheitliche Integrationskonzepte zu entwickeln. Daher muss neben finanzieller Unterstützung ausreichend professionelle Beratung angeboten werden. Zur Unterstützung der ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbei- ter an der Vereinsbasis müssen Rahmenbedingungen geschaffen werden, die Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/3030 37 die Förderung von Integrationsprozessen ermöglichen. Hier greift die intensive Begleitung und Betreuung der Maßnahmen durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Programms im Landessportverband Schleswig-Holstein. Der Aspekt der interkulturellen Öffnung ist ein unverzichtbarer Bestandteil der Integrationsarbeit im Sport. Interkulturelle Öffnung stellt eine zentrale Voraus- setzung für eine erfolgreiche Integrationsarbeit im Sport dar und zielt auf den gleichberechtigten Zugang aller Bevölkerungsgruppen zum Sport. Dabei ist in- terkulturelle Öffnung nicht nur Vermittlung von interkulturellen Kompetenzen wie Verständnis, Akzeptanz, Einfühlungsvermögen und Erweiterung der eige- nen Sichtweise. Vielmehr muss dieses Grundverständnis darüber hinaus auch Bestandteil der Sportorganisation auf allen Ebenen werden. Die Sensibilisie- rung der Sportlerinnen und Sportler und der haupt- und ehrenamtlichen Mitar- beiterinnen und Mitarbeiter auf allen Ebenen der Sportvereine und –verbände in unserem Land ist für die Belange einer Integration durch Sport eine grund- legende Voraussetzung. Darüber hinaus bedarf es Angebotsstrukturen, die den unterschiedlichen Lebenslagen und Lebenswelten der einzelnen Bevölke- rungsgruppen Rechnung tragen. Nicht zuletzt ist eine stärkere Repräsentanz von Menschen mit Migrationshintergrund in den haupt- und ehrenamtlichen Funktionen des organisierten Sports notwendig, um deren Bedürfnisse und In- teressen angemessen zu vertreten. In mehreren Kreisen in Schleswig-Holstein gibt es bereits sehr erfolgreiche Projekte, die es in relativ kurzer Zeit über eine gut funktionierende Netzwerk- arbeit geschafft haben, eine Willkommenskultur im Sport zu schaffen. In dieser Weise beispielgebende Vereine wie die TuS Gaarden, der TSV Plön, der TV Trappenkamp oder der Gettorfer TV, arbeiten bereits seit Jahren intensiv an der Integration von Menschen mit Migrationshintergrund in ihre Vereinsange- bote und wenden sich neben der allgemeinen Integrationsarbeit verstärkt der Integration von Flüchtlingen und Asylsuchenden zu. Zukünftig wird es von Bedeutung sein, freiwillig engagierte Migrantinnen und Migranten für die Mitarbeit in den Vereinen des Landessportverbandes zu ge- winnen. Mit gezielten Seminaren und Fortbildungen wendet sich der Lan- Drucksache 18/3030 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 38 dessportverband schon seit einigen Jahren an diese Zielgruppe. In den über 30 Stützpunktvereinen des Programms landesweit konnten Integrationsbeauf- tragte gefunden werden, die die Arbeit vor Ort koordinieren und als Ansprech- partnerinnen und Ansprechpartner für die Zielgruppe zur Verfügung stehen. Der Landessportverband ist bestrebt, weiterhin alle seine Vereine und Ver- bände von der Querschnittsaufgabe der interkulturellen Arbeit und Öffnung im Sport zu überzeugen und z.B. über Patenschaftsmodelle einen wichtigen Bei- trag zur Integration in den Sport zu leisten. Der Golfverband Schleswig-Holstein geht davon aus, dass insbesondere mit Hinblick auf den Fachkräftemangel und den damit verbundenen Einwanderun- gen von ausländischen Fachkräften in den kommenden Jahren immer mehr Personen mit Migrationshintergrund den Weg auf die Golfanlagen in Schles- wig-Holstein finden. Laut Tischtennis-Verband Schleswig-Holstein ist der Anteil von Menschen mit Migrationshintergrund im Tischtennissport des Tischtennisverbandes Schles- wig-Holstein und des Deutschen Tischtennisbundes noch unter dem Durch- schnitt des Bevölkerungsanteils ohne Migrationshintergrund. Tischtennis zählt zu den Sportarten, die weltweit ausgeübt werden und sich einer großen Popu- larität erfreuen. Vielen der Migranten und insbesondere Flüchtlingen ist diese Sportart bekannt. Das Interesse am Tischtennissport aus diesen Bevölke- rungsgruppen steigt stetig. Die Ausübung einer Sportart im Sportverein bietet den Migranten die Möglichkeit, die Integration in unsere Gesellschaft besser bewerkstelligen zu können. Für den Tischtennissport ist dieser Aspekt eine große Herausforderung: einerseits im Hinblick auf eine möglichst reibungslose Teilnahme am Trainingsbetrieb und am Mannschaftssport bei geringen forma- len Voraussetzungen, andererseits im Hinblick auf die finanziellen Hürden (Mitgliedsbeitrag, Mannschaftsmeldegelder etc.). Laut Kreissportverband Dithmarschen läuft die Integrationsarbeit in den Dith- marscher Sportvereinen beispielhaft. Die Teilnahme muslimischer Mädchen am Schwimmen wird eher als ein Schulproblem denn als ein Vereinsproblem angesehen. Für den Kreissportverband Segeberg ist der Sport für Menschen Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/3030 39 mit Migrationshintergrund ein Themenfeld, in dem die Vereine zurzeit viel Ei- gendynamik entwickeln. Gerade kleine Vereine im ländlichen Raum stoßen hier mitunter an ihre Grenzen, wenn gezielt Projekte (Land, Kreis) realisiert werden sollen, da man sich mitunter um „Einzelschicksale“ kümmert, die ei- gentlich durch einfache „Mitmachaktionen“ integriert werden können. Perspek- tivisch müssen Beitragszahlungen und Möglichkeiten der Bezuschussung deutlicher kommuniziert werden sowie Sport auch für nicht anerkannte Flücht- lingen ermöglicht werden – mit finanziellen Hilfen für die hier aktiven Vereine. Eine zielgerichtete Netzwerkarbeit kann den Vereinen Zugangswege von und zu Menschen mit Migrationshintergrund eröffnen. Zudem sollte persönliche Betreuung erfolgen sowie Kontakte zu sozialen Einrichtungen gepflegt wer- den. Der Kreissportverband Ostholstein ist der Auffassung, dass das Thema „Mig- ration“ Alltag für diejenigen ist, die eine Aufenthaltserlaubnis haben und in Deutschland leben und arbeiten. Schwieriger ist die Situation für Flüchtlinge und Asylbewerber. Die Vereine sind zwar offen, hilfsbereit und treffen auch flexible Entscheidungen; Probleme stellen sich insbesondere bei wechselnder Aufenthaltsdauer vor Ort dar. Das Thema bedarf daher auch überregionaler fachlicher wie auch finanzieller Begleitung. Auf Antrag der Länder Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thürin- gen hat die Integrationsministerkonferenz auf ihrer 10. Sitzung am 25./26. März 2015 in einem Beschluss an die Bundesregierung appelliert „das Pro- gramm ‚Integration durch Sport‘ für alle Asylsuchenden und Geduldeten unab- hängig von der zu erwartenden Aufenthaltsdauer zu öffnen“. Grund für diesen Beschluss war die Tatsache, dass das Programm bislang nur für Migrantinnen und Migranten mit dauerhaftem Aufenthaltsstatus, nicht aber für Flüchtlinge ohne diesen Status offen stand. Die Kategorisierung von an Integration und Sport interessierten Menschen nach Aufenthaltsstatus ging jedoch an der Realität vorbei. Stattdessen sollten im Rahmen des Programms die Chancen und Stärken des Sports uneingeschränkt auch für die Integration von Flücht- Drucksache 18/3030 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 40 lingen genutzt werden. Dies könnte nicht nur die Integration der Flüchtlinge unterstützen, sondern auch zur gesellschaftlichen Akzeptanz beitragen und eine weitere Bereitschaft zur Aufnahme von Flüchtlingen befördern. Auf Vor- schlag Schleswig-Holsteins wurde der Bund außerdem gebeten, die sich aus einer Öffnung des Programmes für Flüchtlinge resultierenden zusätzlichen An- forderungen zu berücksichtigen und eine gegebenenfalls erforderliche finanzi- elle Aufstockung des Programmes vorzunehmen. Hinweis: „Integration durch Sport" ist ein Programm des Bundesministeriums des In- nern und Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB). Es wird vom Bun- desamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) mit jährlich 5,4 Mio. Euro geför- dert. Das Bundesministerium des Innern (BMI) begleitet das Programm und die Förderung fachlich. Der DOSB koordiniert die Verteilung der Mittel auf die Ländersportbünde. Auf Länderebene wird das Programm eigenverantwortlich von Landes- und Regionalkoordinatoren umgesetzt, die die Sportvereine, Netzwerkpartner und freiwillig Engagierten an der Basis in ihrer Integrations- arbeit konzeptionell, planerisch und organisatorisch unterstützen. Am 5. März 2015 hat der Landessportverband Schleswig-Holstein (LSV) ein Sofort-Programm zur Integration von Asylsuchenden und Flüchtlingen in den und durch den Sport in Schleswig-Holstein vorgestellt. Die öffentliche Präsen- tation wurde vom Minister für Inneres und Bundesangelegenheiten aktiv be- gleitet und gewürdigt. Mit dem Programm reagiert der LSV auf die aktuellen Zahlen der Asylsuchenden und Flüchtlinge. Das Maßnahmenpaket des Landessportverbandes und der Sportjugend ent- hält:  Übernahme des Versicherungsschutzes durch den Landessportverband für alle Asylsuchenden/Flüchtlinge, die an Angeboten in den Vereinen und Verbänden des Landessportverbandes teilnehmen wollen. Dieser Schutz gilt sowohl für die Sportlerinnen und Sportler als auch für Begleitpersonen.  Einrichtung einer Steuerungsgruppe, in der u.a. Vertreter des LSV, der Sportjugend Schleswig-Holstein, des Flüchtlingsrates, des Ministeriums Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/3030 41 für Inneres und Bundesangelegenheiten sowie Integrationsbeauftragte mitarbeiten, um alle Fragen zum Thema kurzfristig und lösungsorientiert zu bearbeiten.  Bestandsaufnahme und Bedarfsermittlung, um die örtlichen Kontaktstellen für Asylsuchende und Flüchtlinge mit Vereinen und Verbänden des Lan- dessportverbandes zusammenzubringen.  Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Schule und Berufsbildung des Landes Schleswig-Holstein in Bezug auf schulpflichtige Kinder und Ju- gendliche. Dabei Förderung der Kooperation von Vereinen mit den ca. 100 DAZ-Zentren (Deutsch als Zweitsprache), in denen schulpflichtige Kinder und Jugendliche unterrichtet werden.  Sensibilisierung der Sportvereine und -verbände bezüglich des Themas Asylsuchende/Flüchtlinge durch Unterstützung der Netzwerkarbeit mit Or- ganisationen vor Ort sowie Qualifizierung der Vereine und Verbände für dieses Thema.  Eventuelle finanzielle Unterstützung von Einzelmaßnahmen und in Zu- sammenarbeit mit anderen Organisationen.  Erarbeitung eines Antwortkatalogs (FAQ) als Unterstützung für die Verei- ne und Verbände zu Themen wie notwendige Vereinsmitgliedschaft, Teil- nahme am Wettkampfbetrieb der Verbände, Residenzpflicht, minderjähri- ge Asylsuchende, Sozialleistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket etc. c): Kinder und Jugendliche, Familien: Bewegung, Spiel und Sport haben eine elementare Bedeutung für die physi- sche, psychische und soziale Entwicklung von Kindern und Jugendlichen, un- geachtet ihrer Herkunft. Die aktive Teilnahme am Sport mit Gleichaltrigen ge- hört für Kinder und Jugendliche zu den wichtigsten Stützen des Heranwach- sens und erlaubt es, Erfahrungen in der Gruppe zu sammeln und soziale Handlungsweisen einzuüben. Der organisierte Sport Schleswig-Holsteins er- möglicht die Berücksichtigung der verschiedenen Interessen von Kindern und Jugendlichen in Bezug auf ihr Sporttreiben. Die zentrale Herausforderung für die Sportorganisation liegt im Umgang mit veränderten Rahmenbedingungen. Diese ergeben sich aus dem demografischen Wandel, den veränderten Motiv- Drucksache 18/3030 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 42 lagen der Jugendlichen, der Attraktivität der Vereins- und Verbandsstrukturen sowie insbesondere der zeitlichen Verknappung, die sich aus dem Ausbau der Ganztagsangebote, der Verkürzung der gymnasialen Schulzeit und der Ver- dichtung der Studiengänge ergibt. Jene Faktoren wirken sich maßgeblich auf die zur Verfügung stehenden Zeit- und Personalressourcen in den Vereinen und Verbänden aus. Der Landessportverband unterstützt Vereine und Ver- bände durch Initiativen und Projekte zur Bewegungs- und Gesundheitsförde- rung wie beispielsweise „Kinder in Bewegung“, „Kita & Verein“ sowie „Schule & Verein“ und regt damit zur aktiven Mitgestaltung bei der Bewältigung dieser Aufgaben an. Der Landessportverband bewertet in dem Zusammenhang die erfolgte und weiterführende Unterstützung der Landesregierung als unerläss- lich und von großer Bedeutung für die erfolgreiche Gestaltung der Bewe- gungsförderung von Kindern und Jugendlichen. Die Familien sind seit jeher eine sehr wichtige Zielgruppe für Sportvereine. Mittlerweile wird deutlich, dass Sportvereine durch die gezielte Ansprache von Familien einen besonderen Mehrwert erreichen: Familien können die Mitglie- derentwicklung positiv beeinflussen, indem Eltern durch ihre Kinder und Kin- der durch ihre Eltern für das Sporttreiben motiviert und an den Verein gebun- den werden. Außerdem sind Großeltern und Eltern oft bereit, sich ehrenamt- lich für den Sport ihrer Kinder und Enkel zu engagieren. Die Familienpolitik hat allerdings das Potential des Sports noch nicht in vollem Umfang erkannt. Im Sportverein wird Familienfreundlichkeit erlebbar. Durch die gemeinsamen sportlichen Aktivitäten wird der Zusammenhalt der Familie gestärkt und aus der gemeinsam verbrachten Zeit wird ein sehr positiv besetz- tes Erlebnis. Sportvereine sind als Mehrgenerationentreffpunkte attraktive Orte der Begegnung und des Miteinanders. Es ist für alle ein Gewinn, wenn die Zu- sammenarbeit politischer Akteure im Themenfeld Familie mit dem Sportverein ausgebaut wird. Der demografische Wandel wird die Bevölkerungsstruktur in Deutschland in den kommenden Jahren stark verändern und wirkt sich auch auf Familien aus. Die Zahl fester Familienstrukturen hat seit 1950 sehr stark abgenommen und Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/3030 43 wird weiterhin sinken – im Gegenzug werden die Menschen immer älter: der Bevölkerungsanteil der über 50-jährigen mit aktuell 41 Prozent ist seit 1950 um 14 Prozent Punkte gestiegen und steigt allen Vorausberechnungen zufol- ge weiter an. Zentraler Ansatz, um den gesellschaftlichen und demografischen Veränderungen entgegenzuwirken, kann die Stärkung der Familie als Ge- meinschaft sein. Der Sport kann dazu beitragen, Familien zu stärken: Mit ge- nerationsübergreifenden Angeboten ermöglichen Sportvereine Begegnungen verschiedener Altersgruppen, verbessern dadurch deren Kommunikation und bieten einen guten Ansatz, um familieninterne Netzwerke zu bilden. Dieser Kontakt zu anderen ist besonders in einer Zeit wachsender Individualisierung wichtig. Auch der organisierte Sport muss sich, um dies zu erreichen, inhaltlich und strukturell auf die gesellschaftlichen Entwicklungen einlassen und diese beim Gestalten von Angeboten und Rahmenbedingungen in seinen Vereinen berücksichtigen. Sportvereine sind dabei der ideale Partner für Familien. Im Landessportver- band Schleswig-Holstein sind über 2.600 Sportvereine organisiert. Viele von ihnen orientieren sich mehr und mehr an den Bedürfnissen der heutigen Fami- lienstrukturen bzw. den Arbeits- und Schulanforderungen ihrer Mitglieder und haben spezielle Angebote im Programm. Eltern-Kind Sport am Wochenende, den auch Berufstätige wahrnehmen können, Fitnesskurse für junge Mütter mit Betreuung für die Kleinsten oder gemeinsame Paddel-Segelerlebnisse gehö- ren schon zum Standard vieler Vereine in Schleswig-Holstein. Familiensport im Verein ermöglicht neben der Sozialisation auch Integration und Partizipati- on. Sportvereine verstehen sich daher als Begegnungsstätte. Ziel ist es, dass zukünftig noch mehr Vereine und Verbände nach dem Motto arbeiten „Fami- lien willkommen“, um familienfreundlicher zu werden und noch mehr Familien zu ermöglichen, aktiv das Vereinsleben zu bereichern. Der Landessportverband Schleswig-Holstein hat bereits 2004 eine Familien- sportkonzeption erstellt, Familiensport in den Vereinen gezielt gefördert und Materialien für Familiensportfeste entwickelt. 2012 erhielt der LSV den Zu- schlag für ein vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Ju- gend gefördertes Projekt, das äußerst erfolgreich mit den Fachverbänden Drucksache 18/3030 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 44 Aikido, Jiu-Jitsu, Ju-Jutsu und Judo durchführt wurde. Unter dem Titel „Fami- lien raufen (sich) zusammen“ ging es darum, Familien gemeinsam „auf die Matte“ zu bekommen und im Familienverband Gesundheit zu trainieren. Zahl- reiche Familien haben nicht nur an den Kursen teilgenommen, sondern sich auch langfristig einem Verein angeschlossen. Aufgrund des großen Erfolges hat der LSV das Programm ausgebaut und um die Zusammenarbeit mit weite- ren Verbänden erweitert. Im Rahmen dieser Maßnahmen sind bis heute mehr als 60 Kurse durchgeführt und viele Familien für den Sportverein gewonnen worden. Angestrebt wird in den kommenden Jahren eine Verbesserung der Zusammenarbeit des organisierten Sports in Schleswig-Holstein mit zahlrei- chen Akteuren, die sich ebenfalls mit Familien beschäftigen, wie Familienbil- dungsstätten, lokalen Bündnissen für Familien, Kitas, Schulen, den zuständi- gen Ämtern in den Kommunen, etc. Schnittstellen in der Arbeit dieser Organi- sationen mit dem Sport sollen aufgedeckt und Ideen für die Zusammenarbeit entwickelt werden. Der Golfverband Schleswig-Holstein sieht im Golf einen idealen Sport für Fa- milien und hier insbesondere von Kindern und Jugendlichen. Dies repräsen- tiert der Golfsport auch mit der Aktion „Familien auf den Platz“ im Rahmen des landesweiten Programms des LSV „Familien in Bewegung“. Der Golfsport ist eine der sehr wenigen Sportarten, bei dem alle Altersklassen und alle Leis- tungsklassen gemeinsam spielen können. Dies ist möglich durch das im Golf- spiel einzigartige Handicap-System. Auch der Tischtennis-Verband Schleswig-Holstein sieht in diesem Bereich den Tischtennissport gut aufgestellt und hat sich an Projekten im Familiensport, wie z.B. „Familien an den Tisch“ beteiligt. Die Kampagne „Tischtennis – Spiel mit!“ – eine gemeinschaftliche Kampagne des Deutschen Tischtennisbundes mit dem Tischtennisverband Schleswig-Holstein – hat in den zurückliegenden drei Jahren zu insgesamt 83 Kooperationen zwischen Schulen und Vereinen geführt. Der Erfolg dieser Kampagne war einer der Gründe, weshalb der Mit- gliederrückgang im Tischtennissport in den zurückliegenden Jahren gestoppt werden konnte. Dem Sport für Kinder- und Jugendlichen kommt neben dem Seniorensport eine große Bedeutung zu. Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/3030 45 Im Kreissportverband Dithmarschen gibt es für Kinder und Jugendliche sehr viele Sportangebote. Für Familien werden ebenfalls Sportangebote vorgehal- ten. Eine Statistik darüber wird jedoch nicht geführt. Gerade Veranstaltungen wie Schwimmtage oder Wettbewerbe u.a. „Sommer-Biathlon“ führen Familien zusammen. Auch das Aufrechterhalten von freizugänglichen Trimm-Dich- Pfaden in Dithmarschen ist ein wichtiger Aspekt. Weiterhin werden die Projek- te Schule & Vereine (18) sowie Kita & Vereine (9) angeboten. Gemäß Kreissportverband Segeberg hat sich durch veränderte Einkommens- und Berufswelten auch das Familienverhalten bzgl. des Sportvereins verän- dert: Die klassische Familienmitgliedschaft wird seltener, der Verein ist nicht „Heimat“ ganzer Familien; die Bindung zum Verein ist weniger fest als vor 20 Jahren. Die Übernahme von Verantwortung, mitunter das bloße Mithelfen fällt schwerer. Den Vereinen würden zudem oft die Mitgliedsbeiträge der Eltern fehlen, mit denen der Sport für Kinder finanzierbar wird. Eltern leben Kindern die in erster Aufzählung positiven Aspekte häufiger nicht mehr vor. Folglich ist es an den Übungsleitern und Trainern, Kinder und Jugendliche für die Sportausübung im Verein zu begeistern. Hierfür müssen aber auch Übungslei- ter und Trainer entsprechend motiviert werden, z.B. durch Ausweitung der Entschädigung bzw. Förderungsfähigkeit ihrer Tätigkeit. d): Sport und Inklusion: Die Sportministerkonferenz (SMK) hat sich der Aufgabe ‚Inklusion von Men- schen mit Behinderungen“ bereits umfangreich angenommen. Sie begreift die Umsetzung der Inklusion im Sport als ein längerfristiges Ziel, dessen Grundla- ge eine verstärkte Bewusstseinsbildung und Sensibilisierung darstellt. In die- sem Prozess legt die SMK Wert darauf, dass signifikante Verbesserungen im Bereich von Inklusion und Sport erreicht werden. Eine im Auftrag der SMK im Jahr 2013 realisierte, bundesweite Fachkonferenz hat über die wechselseitige Information hinaus zu weiteren Empfehlungen auf unterschiedlichen Hand- lungsfeldern geführt, die auf der 38. SMK am 6. und 7. November 2014 zu ei- ner neuerlichen Beschlussfassung geführt haben. Unter anderem verstärkt die SMK ihre bisherigen Bemühungen, die barrierefreie Zugänglichkeit und Nutz- Drucksache 18/3030 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 46 barkeit von Sportstätten für alle sportwilligen Menschen zu gewährleisten. Die Länder wurden gebeten, bei der Überprüfung der Förderrichtlinien zum Sport- stättenbau die grundsätzliche Förderfähigkeit von Maßnahmen zur Herstellung barrierefreier Zugänglichkeit und Nutzbarbarkeit zu berücksichtigen. Die SMK tritt dafür ein, dass auch die Erreichbarkeit von behindertengerechten Sportan- lagen mit berücksichtigt und die Zusammenarbeit zwischen Vereinen und Ver- bänden auf lokaler Ebene ausgebaut wird. Das Ministerium für Inneres und Bundesangelegenheiten hat die Belange von Menschen mit Behinderungen im Sport bereits seit längerem gewürdigt und insbesondere die Vorhaben und Projekte des Rehabilitations- und Behinder- tensportverbandes Schleswig-Holsteins gefördert. Um das Ziel der Inklusion zu erreichen, hat das Ministerium für Inneres und Bundesangelegenheiten „Maßnahmen zur Inklusion durch Sport“ als besonderen Fördertatbestand für eine überarbeitete Sportförderrichtlinie vorgesehen. In Folge der gesellschaftlichen Diskussion hinsichtlich der Inklusion von Men- schen mit Behinderungen in alle Bereiche der Gesellschaft sind auch inner- halb des Landessportverbandes, bei seinen Mitgliedsvereinen und -verbänden sowie den Partnern aus Politik und Verbänden die Aktivitäten in diesem The- menfeld verstärkt worden. Zugleich ist auf den unterschiedlichen Ebenen im organisierten Sport ein gestiegenes Interesse an Angeboten zur Sensibilisie- rung und Erstinformation wahrzunehmen. Als Ziel gilt es, einen aktiven Beitrag für einen flächendeckenden Ausbau der inklusiven Sportangebote in Schles- wig-Holstein zu leisten. Bei der Umsetzung der Forderungen aus der UN-Behindertenkonvention stößt man auf viel Verständnis und Offenheit bei den Engagierten im Sport. Der Weg zu einer inklusiven Sport- und Freizeitkultur kann durch den organisierten Sport entscheidend gestärkt werden, sofern es gelingt, wirksam zu Gedanken- und Verhaltensveränderungen zu gelangen. Dabei gilt es, insbesondere in den Bereichen Strukturen, Angebote und Übungsleiter-Qualifizierung anzusetzen. Hier bleibt als ein bestimmendes Thema stets die Ressourcenfrage, welche vor allem die personelle Betreuung, die in inklusiven Gruppen zu einer doppel- Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/3030 47 ten Betreuung führt, beinhaltet. Ebenso führt die Vielfältigkeit der Beeinträchti- gungen zu einer erhöhten Anforderung an die Qualifizierung der Übungsleiter. Eine barrierefreie Umgestaltung von Sportstätten sollte bereits im Zuge von Planungen für Sanierungsarbeiten an Sportstätten erfolgen. Für den Golfverband Schleswig-Holstein wird Inklusion in den Golfclubs in Schleswig-Holstein aktiv gelebt. So gibt es in vielen Clubs Golfer mit ver- schiedensten Behinderungen oder Beeinträchtigungen, die aktiv mit Golfern ohne Behinderung zusammen spielen und Wettkämpfe bestreiten. Daneben unterstützt der Golfverband Schleswig-Holstein insbesondere in seinen Schul- golfaktivitäten auch Projekte an Schulen für Menschen mit Behinderung. Au- ßerdem veranstaltet der Deutsche Golf Verband jährlich Deutsche Meister- schaften für Menschen mit Behinderung, an denen auch Teilnehmer aus Schleswig-Holstein erfolgreich teilnehmen. Der Tischtennis-Verband Schleswig-Holstein weist darauf hin, dass der Bun- desverband DTTB mit dem Deutschen Behindertensportverband eine Koope- rationsvereinbarung im Jahre 2014 geschlossen hat. Auf der Landesebene Schleswig-Holstein gibt es eine solche Vereinbarung noch nicht. Der TTVSH unterstützt schon seit einigen Jahren die Special Olympics im Bereich Tisch- tennis. Im Kreissportverband Dithmarschen setzt sich der Sportverein TuRa Meldorf sehr aktiv für das Thema ein. Die Sportjugend im Kreissportverband ist feder- führend für Sport und Inklusion und baut zurzeit ein Netzwerk auf. Für den Kreissportverband Segeberg ist Sport und Inklusion ein Thema, das zunehmend von den Vereinen aufgegriffen wird. Im baulichen Bereich besteht an den meisten Sportstätten Nachholbedarf, der von Vereinen und Kommunen oft nur langsam angegangen wird. Fragen nach Sonderförderung stellen sich dort, wo nachweislich akuter Handlungsbedarf (z.B. Inklusion ganzer Grup- pen) besteht. Drucksache 18/3030 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 48 e): Sport für Menschen mit geringem Einkommen: Die Landesregierung hat das Thema „Kinderarmut und Sport“ unter dem Vor- sitz Schleswig-Holsteins bereits im November 2009 in die Sportministerkonfe- renz (SMK) eingebracht. Dabei wurden zunächst im Rahmen einer Länderab- frage bundesweit Praxisbeispiele der Länder und Kommunen für die Eröffnung der Teilhabe benachteiligter Kinder und Jugendlicher am Vereinssport zu- sammengestellt. Die in einer „Best-Practice-Datei“ aufgelisteten Maßnahmen haben gezeigt, dass es vielfältige Ideen gibt, gerade diese Kinder und Jugend- lichen in die Gesellschaft zu integrieren und sie teilhaben zu lassen, anstatt sie weiter zu benachteiligen und gesellschaftlich auszugrenzen. Am Beispiel des schleswig-holsteinischen Projektes „Kein Kind ohne Sport“ wurde deutlich, wie dem bestehenden Problem, dass oftmals die verhältnismäßig geringen Vereinsbeiträge für einen Sportverein und Ausgaben für Sportbekleidung von den Familien benachteiligter Kinder- und Jugendlicher nicht aufgebracht wer- den können, begegnet werden kann. Die soziale Ausgrenzung durch geringes Einkommen in Familien hat keines- wegs an Aktualität verloren. Sport bietet hier Entwicklungsmöglichkeiten im Hinblick auf das soziale Wohlbefinden und die Gesundheit aller Familienmit- glieder. Mehr als 70.000 Kinder und Jugendliche sind allein in Schleswig- Hol- stein von Armut betroffen. In ihren Familien steht das Geld für Sport- und Frei- zeitaktivitäten der Kinder häufig nicht zur Verfügung. Eine Folge ist, dass vie- len Kindern und Jugendlichen auch der Zutritt zum Sportverein und damit die Teilhabe an seine gemeinschaftlichen und integrativen Aktivitäten verwehrt bleiben, weil der Beitrag nicht geleistet werden kann. Über das Bildungs- und Teilhabepaket des Bundes wird finanzielle Unterstüt- zung, z.B. für eine Mitgliedschaft im Sportverein, für benachteiligte Kinder und Jugendliche zur Verfügung gestellt. Auf der anderen Seite stoßen die Sportvereine teilweise an ihre Grenzen. Wa- ren früher nur einige Beitragsausstände zu verzeichnen, so verschärft sich die Problematik zusehends und stellt die Vereine vor neue Herausforderungen und Entscheidungen. Gleichwohl ermöglichen rund 2.600 Sportvereine in Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/3030 49 Schleswig-Holstein die Teilnahme von Kindern und Jugendlichen zu grund- sätzlich erschwinglichen Mitgliedsbeiträgen. Diese Beiträge können seit 1. Ja- nuar 2011 durch das Bildungs- und Teilhabepaket übernommen werden. Zu- sätzlich helfen viele Vereine mit individuellen Lösungen. Der Landessportver- band fördert diese Maßnahmen aktiv durch die Initiative „Kein Kind ohne Sport!“, die unter der Schirmherrschaft des Ministers für Inneres und Bundes- angelegenheiten steht. Es gilt, das Engagement bei der Integration und Inklu- sion von Menschen mit geringem Einkommen weiter zu fördern und mit Un- terstützung der Politik unbürokratische Hilfen zu stärken und Zugänge zu Sportstätten und Angeboten zu schaffen. In der Sportförderrichtlinie der Landesregierung sind „Maßnahmen zur Unter- stützung der Teilhabe von Kindern und Jugendlichen am Vereinssport, insbe- sondere wenn die Berechtigung nach dem Bildungs- und Teilhabepaket der Bundesregierung vorliegt“ ein gesonderter Fördertatbestand. Für den Golfverband Schleswig-Holstein stellt sich der Golfsport bei Betrach- tung aller für den Golfer anfallenden Kosten als eine Sportart mit hohen Kos- ten dar. Dies liegt aber in erster Linie daran, dass der Golfsport seine Sport- stätten komplett selbst finanzieren, bauen und bewirtschaften muss. Vergleicht man die Kosten für Kinder und Jugendliche, so belaufen sich die Mitglied- schaften in Schleswig-Holstein im Durchschnitt zwischen 100 und 120 Euro pro Jahr. Diese Beträge sind durchaus mit anderen Sportarten vergleichbar. Des Weiteren gibt es viele Golfclubs, die verschiedene Mitgliedschaftsformen mit entsprechenden Beiträgen anbieten, so dass es auch Angebote gibt für Personen mit einem mittleren bis niedrigen Einkommen. Der Tischtennis-Verband Schleswig-Holstein gibt an, dass innerhalb der Kam- pagne „Tischtennis – Spiel mit!“ Kindern und Jugendlichen, die aus Haushal- ten mit geringem Einkommen stammen, kostenlos Tischtennisschläger über- lassen wurden. Der Kreissportverband Dithmarschen hat 2011 einen Kooperationsvertrag mit dem Jobcenter Dithmarschen in Heide abgeschlossen, um die bürokratischen Drucksache 18/3030 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 50 Antragsangelegenheiten für seine Vereine zu verringern. In dieser Kooperati- on werden viele jugendliche Sporttreibende durch das Bildungs- und Teilha- bepaket finanziell unterstützt und können am qualifizierten Sport in den Ver- einen teilnehmen. Vereine bieten u.a. einen verringerten Eintrittspreis für die Trainingsstunden in Schwimmbädern an. Da Schwimmkurse im Verhältnis zu „einfachen“ Sportarten kostenintensiver sind, führt oft zur Vermeidung dieser Kurse durch Familien. Wenn Kinder erst in der Schule schwimmen lernen, ist es aus motorisch-pädagogischer Sicht fast schon zu spät, um das Schwim- men ein Leben lang beherrschen zu können. Im Sportverein TuRa Meldorf kann daher beispielsweise durch den Mitgliedsbeitrag zusätzlich ein kostenlo- ser Schwimmkurs für Anfänger / Wassergewöhnung wahrgenommen werden. Für den Kreissportverband Segeberg regeln kleine Vereine die Partizipation von Menschen mit geringem Einkommen zumeist pragmatisch. Gerade Per- sonengruppen mit niedrigem Einkommen sollten Zugang zum Sport erhalten, um für Entlastung im Gesundheitssystem zu sorgen und ihnen auch einen sinnstiftenden Inhalt des Alltags zu geben. Auch der Faktor Ehrenamt- Gewinnung ist hier von Interesse. Der Kreissportverband Ostholstein sieht das Thema des Sports für Menschen mit geringem Einkommen zum Teil durch das Bildungspaket im Rahmen der Teilhabe geregelt. Teilweise werden bereits lobenswerte Modelle wie Bei- tragspatenschaften für finanzschwache Mitglieder praktiziert. f):Sport und Umwelt: Vor dem Hintergrund der zu erwartenden Auswirkungen durch den demografi- schen Wandel lassen sich für den Bereich „Sport und Umwelt“ folgende Ent- wicklungen vermuten: Der Anteil der älteren Bevölkerung wächst. Dieser Be- völkerungsanteil erfreut sich zunehmend besserer körperlicher und geistiger Gesundheit und damit größerer Mobilität und ist damit weitaus vermehrt in der Lage, das ebenfalls wachsende Angebot an Freizeitaktivitäten (so auch Sport- angebote) wahrzunehmen. Daraus lässt sich ableiten, dass zumindest in Re- gionen, in denen sich die Erreichbarkeit derartiger Angebote im Wesentlichen nur durch die Nutzung des eigenen Fahrzeuges bewerkstelligen lässt, der in- Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/3030 51 dividuelle Personennahverkehr zunehmen wird. Dies gilt sowohl für die Er- reichbarkeit von inner- und außerstädtischen Sportgelegenheiten als auch für die Erreichbarkeit von Sportanlagen. Entsprechende Auswirkungen auf die Lärmschutzdiskussion im Sport sind zu erwarten. Ähnlich wie bei der Diskussion um die Sicherheit bei der Nutzung von Sport- gelegenheiten und Sportanlagen durch Frauen, wird sich bei der vermehrten Nutzung durch Senioren die Notwendigkeit ergeben, die innerstädtische Infra- struktur dem größeren Sicherheitsbedürfnis von Senioren anzupassen (Wege- führung, Beleuchtung). Ein seit Jahren zu beobachtender Trend in der Sportentwicklung ist die Ausdif- ferenzierung von Sportarten/-disziplinen. Ein gutes Beispiel hierfür ist die Nut- zung der sogenannten „Segways“. Diese Geräte waren zunächst für eine in- nerstädtische Nutzung entwickelt worden und nicht primär für eine sportliche Anwendung vorgesehen. Mittlerweile gibt es „off-road-Varianten“, die eine Nutzung in der freien Natur ermöglichen und bereits an einigen Stellen für Probleme sorgen, da diese Geräte oft nicht den üblichen gesetzlichen Definiti- onen unterliegen, die z.B. für eine Nutzung von Waldwegen vorgesehen ist. Der Nutzungsdruck auf die Sporträume in der Natur wird zunehmen. Dies wird sowohl quantitative als auch qualitative Auswirkungen haben. Neben der rein zahlenmäßigen Auswirkungen durch den höheren Anteil sportaktiver Senio- ren, die mit immer mehr unterschiedlichen Sportarten/-disziplinen (s.o.) die Naturräume als Sporträume nutzen werden, ist insbesondere auch davon auszugehen, dass diese Nutzung vermehrt in Gruppen stattfinden wird. Dieser Trend ist bei Senioren vermehrt wahrzunehmen, da dadurch gleichzeitig eine Vielzahl von seniorentypischen Ansprüchen erfüllt werden: Durch die Grup- penaktivität wird sozialer Kontakt ermöglicht, in der Gruppe werden Sicher- heitsansprüche erfüllt (sowohl hinsichtlich möglicher Übergriffe, als auch im Hinblick auf Einwirkungsmöglichkeiten bei gesundheitlichen Erfordernissen) und der „Gruppenzwang“ fördert die (sportliche) Betätigung. Somit ist davon auszugehen, dass sportliche Aktivitäten (Joggen, Wandern, Walking, Radfah- ren), die in jüngeren Bevölkerungsteilen oft auch wegen des Naturgenusses Drucksache 18/3030 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 52 allein (oder in sehr kleinen Gruppen) ausgeführt werden, durch Senioren ver- mehrt in (größeren) Gruppen stattfinden werden und damit ggf. gruppen- spezifische Auswirkungen auf den genutzten Naturraum haben werden, die bisher zu vernachlässigen waren. Da der Golfsport üblicherweise auf großen Flächen in der schleswig- holsteinischen Natur stattfindet, ist es ein sehr großes Bestreben des Golfver- bandes Schleswig-Holstein, den Sport in Einklang mit der Natur auszuüben. Zu diesem Zweck hat der Golfverband Schleswig-Holstein schon seit mehr als 10 Jahren einen Umweltbeauftragten, der die Golfanlagen beim Thema Um- weltschutz und umweltschonende Bewirtschaftung der Sportanlagen berät. Des Weiteren beteiligen sich rund 60 Prozent aller Golfanlagen in Schleswig- Holstein an der bundesweiten Aktion „Golf & Natur“ des Deutschen Golfver- bandes. Bei diesem Programm verpflichten sich die Golfclubs, ihre Sportanla- gen nach den neuesten Umweltschutz-Maßnahmen zu bewirtschaften und zu pflegen. Im Tischtennis wurden laut Tischtennis-Verband Schleswig-Holstein in den zu- rückliegenden Jahren einige Beschlüsse zur Wettspielordnung getroffen. Zu- gelassen sind nur noch umweltverträgliche und nicht gesundheitsgefährdende wasserlösliche Kleber für die Schlägerbeläge. Zuletzt wurde die Verwendung eines Plastikballes favorisiert, um die aus Zelluloid bestehenden Bälle – die in der Produktion und im Transport viele Umweltrisiken darstellen – abzulösen. Mit weiteren größeren umweltrelevanten Veränderungen wird gegenwärtig nicht gerechnet. Im Bereich des Kreissportverbandes Dithmarschen werden Schwimmbäder u.a. in Hemmingstedt mit Fernwärme (von der Raffinerie Heide), in Hennstedt (durch ein Blockheizkraftwerk), in Meldorf (Abwärme Evers Druck) sowie in Nordhastedt mit Solar beheizt. In den angeschlossenen Vereinen wird ver- sucht, Sport unter Umweltschutzbedingungen zu betreiben. Meistens sind die Sportvereine die Initiatoren, um für eine saubere Kommune zu sorgen. Jedoch führt die Kostenintensität umweltenergetischer Maßnahmen (Wärmedäm- mung, Stromgewinnung) in vielen Fällen dazu, dass nur die wichtigsten Maß- Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/3030 53 nahmen umgesetzt werden. Das Bewusstsein für eine saubere Umwelt ist ge- geben. In vielen Fällen treiben Dithmarscher ihren Sport in einer sauberen Na- tur und Landschaft. Dort, wo mit Schadstoffen/Immissionen (Flug-/Segel- /Schießsport u.a.) umgegangen wird bzw. zu rechnen ist, halten die Vereine die Auflagen ein. Für den Kreissportverband Segeberg ist Sport und Umwelt ein Themenfeld, auf das „Leuchtturm“-Vereine geradezu anspringen und sich sehr darin enga- gieren, u.a. im Zusammenwirken mit Schulen. Der Kreissportverband Ostholstein ist jedoch der Auffassung, dass insgesamt mehr auf regionale Verträge und Vereinbarungen gesetzt werden sollte als auf überregionale Gesetze, die die Bedingungen vor Ort oft nur ungenügend be- rücksichtigen können und zu übermäßigem Bürokratieaufwand in den Verei- nen führen. g: Sport und Gesundheit: Bewegung und Sport fördern das Wohlbefinden, die Lebensqualität sowie die Leistungsfähigkeit und damit wichtige Aspekte der menschlichen Gesundheit. Bewegung, Spiel und Sport leisten entscheidende Beiträge zu Bildungspro- zessen. Die positiven gesundheitlichen Wirkungen von körperlicher Aktivität sind aus präventiver, rehabilitativer und psychosozialer Sicht unumstritten. Gesundheit und Fitness sind grundlegende Motive von Menschen, Sport zu treiben. Mit regelmäßiger Ausübung erhöht sich die gesundheitliche Wirksam- keit, begleitet von ökonomischen Effekten: Kosten im Gesundheitswesen kön- nen eingespart werden; die Leistungsfähigkeit im Berufsleben wird verbessert. Regelmäßige Bewegung wirkt lebensbegleitend gesundheitsförderlich. Eine gesunde Entwicklung von Kindern ist ohne Anreize durch Bewegung, Spiel und Sport nicht möglich. Gesundheitsorientierte Verhaltensmuster werden zu großen Anteilen bereits im Kindesalter geprägt. Ein körperlich aktiver Lebens- stil schafft in jedem Lebensalter wichtige Ressourcen, die alltäglichen Heraus- forderungen besser zu bestehen. Bewegung im Alter verlangsamt den biologi- schen Alterungsprozess und hilft, Krankheiten besser und schneller zu über- Drucksache 18/3030 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 54 stehen. Bewegung und Sport sind wichtige Elemente einer zeitgemäßen Ge- sundheitspolitik und einer vorausschauenden Sozialpolitik. Diese Erkenntnis findet ihren Niederschlag in den Bestrebungen, die Gesundheitsförderung und die Prävention als feste Säule des Gesundheitswesens zu etablieren: Die Veränderung der Bewegungsgewohnheiten bei körperlich weitgehend inakti- ven Menschen in definierten Lebenswelten ist dabei ein erklärtes Ziel. Bereits heute berücksichtigt das „Rehabilitationsgesetz“ (Sozialgesetzbuch X) Sport als unverzichtbare, ergänzende Maßnahme zur medizinischen Rehabilitation. Sportvereine mit ihren vielfältigen, qualitätsgesicherten Angeboten können maßgebliche Akteure sowohl in der Prävention wie auch in der Rehabilitation sein. Verwiesen wird in diesem Zusammenhang auf den Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsförderung und der Prävention (Präventionsge- setz – PrävG), der derzeit im Deutschen Bundestag beraten wird. Mit dem Gesetz sollen die strukturellen Voraussetzungen dafür geschaffen werden, dass Gesundheitsförderung und Prävention in jedem Lebensalter und in allen Lebensbereichen als gemeinsame Aufgabe auch der Sozialversicherungsträ- ger unter Beteiligung auch der Unternehmen der privaten Krankenversiche- rung und der privaten Pflege-Pflichtversicherung unterstützt werden. Zudem wird ein Rahmen für die Verbesserung der Zusammenarbeit der Akteure auf Bundes- Landes- und kommunaler Ebene gesetzt. Bewegung und Sport werden in vielen gesellschaftspolitischen Feldern, wie der Bildungs-, Arbeits- und Sozialpolitik, immer stärker wahrgenommen. Zu- nehmend wird ihre Bedeutung für Bildungsprozesse und die individuelle Per- sönlichkeitsentwicklung erkannt. Sport, insbesondere im Verein, kann wichtige Beiträge zur sozialen Partizipation und Integration von sozial Benachteiligten und bildungsfernen Bevölkerungsgruppen leisten. Angesichts der sich ab- zeichnenden alternden Belegschaften gewinnen die Erhaltung der Beschäfti- gungsfähigkeit und der körperlichen wie geistigen Leistungsfähigkeit mit den Möglichkeiten von Bewegung und Sport an Bedeutung. Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/3030 55 Viele der mehr als 2.600 Sportvereine in Schleswig-Holstein haben sich in den vergangenen Jahren zu einem gesundheitsfördernden Lebensort im umfas- senden Sinne entwickelt. Sie verfügen über Organisations- und Angebots- strukturen, die sich an die im Laufe des Lebens verändernden Voraussetzun- gen und Motivlagen der Menschen anpassen. Damit eröffnen die Sportvereine den Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit, Bewegung, Spiel und Sport selbstbestimmt nach individuellen Interessen, Wünschen und Voraussetzun- gen lebensbegleitend zu betreiben. Die Sport- und Bewegungsangebote der Vereine sind fachlich fundiert, sozial orientiert und offen für die vielfältigen Strömungen und Neuerungen in der Gesellschaft. Die Sportvereine in Schles- wig-Holstein leisten damit einen erheblichen Beitrag zur Gesundheitsförde- rung. Darüber hinaus bieten sie Menschen, die ganz gezielt etwas für ihre Gesundheit tun wollen, ein qualitativ hochwertiges Angebot sowohl für die Prävention und die Gesundheitsförderung als auch in der Rehabilitation. Mit seinen Sportvereinen verfügt der Landessportverband über eine flächende- ckende institutionelle Infrastruktur, die zukünftig noch stärker als bisher im Sinne der Gesundheitsförderung, der Prävention und der Rehabilitation ge- nutzt werden kann und soll. Dies setzt ein Zusammenwirken aller Beteiligten des Sport-, Gesundheits-, Bildungs-, Arbeits- und Sozialsektors in Schleswig- Holstein voraus. Im Themenfeld Sport und Gesundheit sehen die Landesregierung und der Landessportverband künftig folgende Herausforderungen: - Schärfung des Öffentlichen Bewusstseins für die Bedeutung von Bewe- gung und Sport für die Gesundheit - Verbesserung der Information in der Bevölkerung über die gesundheits- orientierten Leistungen und Angebote der Sportvereine, - Intensivierung der Vernetzung zwischen dem gemeinwohlorientierten Sport und den Akteuren des Gesundheitssektors, - Sicherung und kontinuierlicher Ausbau der Strukturen und Qualitäten sportlicher Angebote im Präventions- und Rehabilitationsbereich, - Förderung der Bereitschaft der Vereine, gesellschaftliche Mitverantwor- tung für die Gesundheit der Menschen zu übernehmen, Drucksache 18/3030 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 56 - Unterstützung der Sportvereine, sich zu gesundheitsfördernden Lebensor- ten zu entwickeln, - Einbindung der Angebote der Sportvereine, im Rahmen des geplanten Präventionsgesetzes. Der Golfverband Schleswig-Holstein betont, dass aufgrund der im Punkt „Sport für ältere Menschen“ genannte Aspekte, Golf ein idealer Sport für Men- schen nach Herzerkrankungen und Ähnlichem ist. Des Weiteren kann Golf auch als therapiebegleitender Sport bei Burnout-Patienten empfohlen werden, da die Patienten sich in der freien Natur nur dem Sporttreiben hingeben kön- nen und sich psychisch erholen. Laut des Tischtennis-Verbandes Schleswig-Holstein forciert der DTTB bereits seit 2004 den „Gesundheitssport Tischtennis“ und hat dafür ein umfangreiches Kursprogramm entwickelt, das letztlich die Grundlage für die Zertifizierung als Präventionssport ausmacht. Der TTVSH hat in diesem Bereich bereits einige Trainer ausgebildet. Die Möglichkeiten und Chancen in diesem Bereich wer- den von vielen Vereinen noch nicht erkannt und sind daher bei weitem noch nicht ausgeschöpft. Sie bieten noch ein großes Entwicklungspotential für die Sportvereine. Für den Kreissportverband Dithmarschen ist die Thematik ein Schwerpunkt. Neben Herzsportgruppen in den Vereinen werden u.a. auch Kurse in Aqua- gymnastik und Aquajogging angeboten. Die örtlichen Vereine sind hierbei sehr aktiv. Der Kreissportverband Segeberg sieht eine starke Zunahme der Mitglie- derzahlen bei Reha- und Gesundheitssportvereinen in den vergangenen Jah- ren. Im Zusammenwirken mit Krankenkassen ist dieser Vereinssport für Ältere und Rehabilitanten eine wirtschaftlich attraktive Form der Gesunderhaltung und Wiederherstellung. 25. Welche weiteren, nutzbringenden Synergieeffekte von Sport mit zum Beispiel Wissenschaft, Wirtschaft, Tourismus und Gesundheit werden von der Landes- Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/3030 57 regierung mit welchen konkreten Maßnahmen und in welcher Zuwendungsmit- telhöhe jeweils gefördert? Antwort: Die Sportförderrichtlinie der Landeregierung regelt die Vergabe der Fördermit- tel für die allgemeine Förderung des außerschulischen Sports (zur Höhe siehe die Ausführungen in der Antwort auf Frage 11a). Die Sportförderung ist dazu bestimmt, die Arbeit des Landessportverbandes, seiner Einrichtungen, der Sportvereine und –verbände zu sichern und sie in die Lage zu versetzen, ein landesweit flächendeckendes, vielfältiges und sozialverträgliches Sportange- bot zu gewährleisten. Dazu gehören auch die in Frage 25 aufgelisteten Tätig- keitsfelder. Der Landessportverband nutzt Synergieeffekte auf vielfältige Wei- se. Beispielhaft seien genannt: die Zusammenarbeit mit der Landesärzte- kammer und Apothekenkammer, unter anderem im Bereich „Rezept für Be- wegung“ und „Sport pro Gesundheit“; die Zusammenarbeit mit der Landesver- einigung für Gesundheitsförderung, unter anderem in den Bereichen Senio- rensport, Gesundheitssport und „Rezept für Bewegung“; die Zusammenarbeit mit dem Forum Pflegegesellschaft, unter anderem im Bereich des Senioren- sports; die Zusammenarbeit mit dem Paritätischen Wohlfahrtsverband in den Bereichen „Integration durch Sport“ und „Sport gegen Gewalt“; die Zusam- menarbeit mit dem Landesjugendring, dem Kinderschutzbund, dem Weißen Ring, unter anderem im Bereich „Sport gegen Gewalt“ und „Integration durch Sport“; die Zusammenarbeit mit dem Institut für Sportwissenschaften an der Christian-Albrechts-Universität, unter anderem in der wissenschaftlichen Be- gleitung in den Bereichen Seniorensport, „Schule und Verein“ und „Rezept für Bewegung“. Darüber hinaus gibt es seit 2009 die LAG „Sport im Justizvollzug“, die eng mit dem Landessportverband zusammenarbeitet und folgende Aufgaben hat:  Entwicklung eines Rahmenkonzeptes für den Sport im Justizvollzug  Entwicklung von Anstaltskonzepten für den Sport in den Justizvollzugsan- stalten, der Jugendanstalt Schleswig und der Jugendarrestanstalt Molts- felde  Beratung der Vollzugsanstalten und des Justizministeriums zur Förderung des Sports Drucksache 18/3030 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 58  Unterstützung der Anstalten bei der Öffentlichkeitsarbeit Seit Konstituierung der LAG wurde in der Justizvollzugsanstalt Neumünster und der Jugendanstalt Schleswig jeweils eine Sporthalle gebaut, darüber hin- aus gibt es Planungen für den Bau einer Sporthalle in der JVA Kiel. In der Jus- tizvollzugsanstalt Neumünster wurde zudem ein hauptamtlicher Sportpädago- ge (M.A. Sportwissenschaften) eingestellt und in der Jugendanstalt Schleswig gibt es einen hauptamtlichen Sportbediensteten (ehemaliger Spitzensportler der Bundesmarine). Beide sind für die Organisation und Durchführung des Sports zuständig. Im Übrigen werden innerhalb des Vollzuges auch Bediens- tete zu Sportübungsleitern ausgebildet, so dass auch die Bediensteten Sport- maßnahmen durchführen können. Im neuem Landesstrafvollzugsgesetz wird im Rahmen der Vollzugs- und Eingliederungsplanung Sport als Behandlungs- maßnahme aufgeführt. In der Jugendanstalt Schleswig fand im Oktober die Auftaktveranstaltung für das Projekt „Anstoß für ein neues Leben“ (gemein- sam mit dem Landessportverband) statt, das jugendlichen Inhaftierten über den Sport in Ausbildungs- bzw. Arbeitsmaßnahmen sowie Sportvereine vor Ort integrieren soll. Die LAG hat es sich auch zur Aufgabe gemacht, die Sportbedarfe und -angebote für besondere Gefangenengruppen zu untersu- chen, hierbei geht es z.B. um Sportangebote für ältere Inhaftierte, suchtkranke Gefangene, Bedarfe im Frauenvollzug sowie Präventions- und Rehabilitati- onssport. Anlage A 1.2: Mitglieder 2008-2013 nach Jahrgangsgruppen und Geschlecht mit Zuordnung zu den LFV Fachgebiet Jahr Kinder- 14m Kinder- 14w Jugend15- 18m Jugend15- 18w Erwachsene 19-26m Erwachsene1 9-26w Erwachsene 27-40m Erwachsene 27-40w Erwachsene 41-60m Erwachsene 41-60w Erwachsene ab 61m Erwachsene ab 61w Aikido 2008 418 225 88 82 59 37 140 79 184 66 8 0 Aikido 2009 479 187 142 63 125 27 139 67 228 75 16 0 Aikido 2010 354 174 115 58 64 31 104 48 215 81 14 0 Aikido 2011 389 179 103 52 69 37 102 47 234 89 15 0 Aikido 2012 347 140 93 49 75 34 97 55 215 99 21 3 Aikido 2013 306 123 93 42 63 37 103 38 222 98 30 1 American Football 2008 148 391 246 168 261 130 286 56 83 24 4 6 American Football 2009 111 301 272 156 294 98 268 59 74 25 4 6 American Football 2010 119 299 271 132 333 112 246 69 89 32 10 7 American Football 2011 128 326 233 137 307 99 221 52 84 19 4 4 American Football 2012 143 323 254 165 379 103 258 49 105 19 3 6 American Football 2013 160 219 314 134 347 70 222 41 116 20 4 2 Badminton 2008 1436 1313 979 956 731 584 1546 999 2014 1144 293 98 Badminton 2009 1473 1325 985 949 710 563 1430 904 2095 1162 325 100 Badminton 2010 1548 1330 971 968 742 589 1348 883 2176 1166 316 112 Badminton 2011 1469 1224 986 835 731 613 1200 746 2275 1129 357 121 Badminton 2012 1163 930 759 648 564 466 868 527 1539 718 224 91 Badminton 2013 1149 899 680 627 552 406 741 437 1443 648 247 91 Baseball 2008 99 43 62 18 49 25 65 31 21 7 0 0 Baseball 2009 69 44 63 20 39 34 78 27 23 9 0 0 Baseball 2010 95 50 52 17 45 20 70 29 31 7 0 0 Baseball 2011 88 50 30 23 48 24 81 26 37 7 1 0 Baseball 2012 105 55 30 16 67 19 94 25 36 12 1 0 Baseball 2013 100 63 40 19 56 15 99 24 45 16 1 0 Basketball 2008 1357 579 986 474 727 310 744 237 394 144 63 9 Basketball 2009 1268 588 899 464 757 327 706 208 431 145 68 14 Basketball 2010 1300 567 930 471 739 285 745 226 411 150 71 10 Seite 1 von 12 Anlage A 1.2: Mitglieder 2008-2013 nach Jahrgangsgruppen und Geschlecht mit Zuordnung zu den LFV Fachgebiet Jahr Kinder- 14m Kinder- 14w Jugend15- 18m Jugend15- 18w Erwachsene 19-26m Erwachsene1 9-26w Erwachsene 27-40m Erwachsene 27-40w Erwachsene 41-60m Erwachsene 41-60w Erwachsene ab 61m Erwachsene ab 61w Basketball 2011 1210 577 899 393 703 286 751 218 501 152 83 10 Basketball 2012 1188 583 954 381 706 258 690 178 502 169 85 9 Basketball 2013 1117 539 1018 349 747 239 726 200 506 157 85 16 Bergsteigen/ Klettern 2008 56 37 44 31 46 22 71 36 96 66 50 48 Bergsteigen/ Klettern 2009 58 38 49 35 47 22 70 36 103 82 51 48 Bergsteigen/ Klettern 2010 95 86 112 78 151 96 250 182 443 277 288 185 Billard 2008 40 1 41 3 62 15 110 21 86 9 24 1 Billard 2009 33 3 41 1 56 7 109 19 112 9 30 0 Billard 2010 26 2 29 1 44 5 110 20 112 9 31 1 Billard 2011 25 2 26 1 49 6 107 21 118 8 30 0 Billard 2012 22 1 23 1 49 7 112 22 124 10 29 0 Billard 2013 23 2 32 4 53 9 97 16 151 11 29 1 Boxen 2008 379 96 359 76 327 61 281 69 200 37 44 4 Boxen 2009 414 125 336 86 370 57 286 66 206 53 52 5 Boxen 2010 451 155 338 87 403 68 317 67 239 56 60 4 Boxen 2011 495 152 315 99 361 68 330 86 271 57 74 5 Boxen 2012 737 237 445 142 414 92 335 80 338 83 84 10 Boxen 2013 620 193 377 132 450 97 342 89 322 89 84 12 Eissport 2008 66 11 30 6 37 11 53 19 87 35 29 11 Eissport 2009 64 9 25 4 43 15 55 23 83 33 24 7 Eissport 2010 80 14 31 7 44 5 49 18 91 34 26 9 Eissport 2011 99 13 45 9 47 9 63 13 95 33 43 12 Eissport 2012 91 18 50 9 63 15 76 21 103 32 47 14 Eissport 2013 94 17 51 12 44 15 65 17 96 23 53 15 Fechten 2008 219 78 86 40 61 28 60 47 55 43 14 6 Fechten 2009 226 93 88 54 54 30 60 51 66 48 12 10 Fechten 2010 220 107 97 56 55 26 61 40 70 50 13 8 Seite 2 von 12 Anlage A 1.2: Mitglieder 2008-2013 nach Jahrgangsgruppen und Geschlecht mit Zuordnung zu den LFV Fachgebiet Jahr Kinder- 14m Kinder- 14w Jugend15- 18m Jugend15- 18w Erwachsene 19-26m Erwachsene1 9-26w Erwachsene 27-40m Erwachsene 27-40w Erwachsene 41-60m Erwachsene 41-60w Erwachsene ab 61m Erwachsene ab 61w Fechten 2011 221 103 97 49 51 26 57 34 68 52 14 8 Fechten 2012 222 90 112 53 48 28 45 24 74 49 15 6 Fechten 2013 221 106 110 57 52 32 43 18 76 52 16 7 Floorball 2008 197 65 119 36 102 17 57 7 21 9 4 0 Floorball 2009 279 86 167 63 105 16 35 8 21 7 4 0 Floorball 2010 412 103 186 62 128 31 46 12 76 8 7 0 Floorball 2011 453 116 215 80 150 43 42 18 53 15 4 0 Floorball 2012 465 119 298 83 158 42 51 21 88 36 4 1 Floorball 2013 459 129 352 85 160 50 53 16 86 33 6 21 Fußball 2008 46562 6552 14504 3319 16224 2285 19648 1636 19518 1056 5162 253 Fußball 2009 45032 6732 14846 3617 16594 2441 18552 1665 19668 1216 5455 303 Fußball 2010 42965 6417 14706 3671 16967 2612 17733 1621 19573 1206 5202 318 Fußball 2011 41799 5942 14380 3523 17610 2758 16860 1599 19395 1171 5328 271 Fußball 2012 40630 5888 14277 3402 17800 2938 16443 1593 19147 1233 5485 342 Fußball 2013 39001 5778 13832 3199 18082 3125 16027 1540 18437 1158 5422 359 Gehörlosen- sport 2008 31 11 9 6 39 12 69 31 86 52 17 13 Gehörlosen- sport 2009 14 4 9 5 35 7 42 20 68 35 15 16 Gehörlosen- sport 2010 17 0 6 7 32 6 43 13 62 31 15 11 Gehörlosen- sport 2011 14 0 7 3 25 4 27 12 61 26 21 12 Gehörlosen- sport 2012 9 8 14 4 6 4 17 9 54 25 17 12 Gehörlosen- sport 2013 4 10 17 5 6 2 11 10 33 17 11 11 Gewicht- heben 2008 12 2 60 7 45 2 22 3 38 30 31 6 Gewicht- heben 2009 13 0 48 7 53 2 25 5 32 26 33 7 Seite 3 von 12 Anlage A 1.2: Mitglieder 2008-2013 nach Jahrgangsgruppen und Geschlecht mit Zuordnung zu den LFV Fachgebiet Jahr Kinder- 14m Kinder- 14w Jugend15- 18m Jugend15- 18w Erwachsene 19-26m Erwachsene1 9-26w Erwachsene 27-40m Erwachsene 27-40w Erwachsene 41-60m Erwachsene 41-60w Erwachsene ab 61m Erwachsene ab 61w Gewicht- heben 2010 8 0 41 8 57 5 28 3 37 26 34 37 Gewicht- heben 2011 9 0 32 4 50 5 24 2 29 23 43 7 Gewicht- heben 2012 7 0 14 2 38 5 15 1 16 18 32 6 Gewicht- heben 2013 8 0 16 0 44 6 17 5 19 17 34 7 Golf 2008 1317 601 804 272 1041 387 2695 1488 6746 5411 6984 4874 Golf 2009 1317 601 771 286 1036 399 3230 1912 6972 5322 7335 5192 Golf 2010 1347 603 817 300 1044 391 2924 1609 7472 5555 7753 5527 Golf 2011 1301 623 822 287 1087 414 2618 1433 7694 5572 7992 5707 Golf 2012 1137 600 817 278 1009 341 2281 1177 7179 5045 7513 5384 Golf 2013 1026 553 761 271 905 334 1870 943 6468 4495 6897 5130 Handball 2008 9824 9545 3881 3812 3242 3059 4448 3390 4250 1884 906 151 Handball 2009 9786 9297 3892 3711 3301 3073 4180 3126 4169 1917 849 200 Handball 2010 9488 8812 3926 3575 3381 3191 3728 2860 4196 1942 847 155 Handball 2011 9271 8489 3932 3812 3634 3363 3653 2769 4343 2004 931 193 Handball 2012 8794 8091 3879 3664 3698 3380 3443 2552 4246 1913 980 187 Handball 2013 8131 7631 3854 3595 3780 3307 3227 2404 4094 1853 994 205 Hockey 2008 807 559 214 152 153 101 196 116 264 92 80 16 Hockey 2009 809 588 195 169 148 83 170 109 266 102 73 18 Hockey 2010 799 582 210 171 154 84 144 101 256 108 77 18 Hockey 2011 750 558 223 216 139 76 131 85 265 117 74 16 Hockey 2012 705 514 235 197 129 81 119 87 241 125 68 27 Hockey 2013 666 617 214 225 148 106 123 78 264 113 71 17 Jiu-Jitsu 2008 212 139 77 31 70 28 76 17 66 16 3 1 Jiu-Jitsu 2009 168 126 87 26 62 14 77 29 79 14 6 0 Jiu-Jitsu 2010 238 141 110 42 79 17 88 24 87 15 7 1 Jiu-Jitsu 2011 38 20 11 5 12 2 6 5 1 1 1 0 Seite 4 von 12 Anlage A 1.2: Mitglieder 2008-2013 nach Jahrgangsgruppen und Geschlecht mit Zuordnung zu den LFV Fachgebiet Jahr Kinder- 14m Kinder- 14w Jugend15- 18m Jugend15- 18w Erwachsene 19-26m Erwachsene1 9-26w Erwachsene 27-40m Erwachsene 27-40w Erwachsene 41-60m Erwachsene 41-60w Erwachsene ab 61m Erwachsene ab 61w Judo 2008 3641 1490 648 265 311 138 289 126 339 133 76 7 Judo 2009 3424 1427 616 256 329 129 281 113 375 114 78 3 Judo 2010 3312 1397 598 239 345 143 287 119 350 123 83 11 Judo 2011 3189 1282 557 240 338 146 284 115 371 139 108 13 Judo 2012 3141 1239 509 230 320 131 253 121 343 134 95 9 Judo 2013 3101 1220 556 231 304 125 264 107 345 133 99 8 Ju-Jutsu 2008 623 323 181 62 110 37 136 49 133 39 5 1 Ju-Jutsu 2009 642 315 183 70 116 44 119 51 156 47 6 2 Ju-Jutsu 2010 743 345 175 71 113 39 118 57 150 50 5 2 Ju-Jutsu 2011 834 445 269 115 189 66 188 68 231 53 22 3 Ju-Jutsu 2012 829 396 250 124 175 59 190 63 243 53 22 6 Ju-Jutsu 2013 812 448 268 110 215 65 201 78 280 80 27 3 Kanu 2008 325 202 225 97 195 110 357 251 848 571 436 231 Kanu 2009 351 228 216 103 213 107 372 261 902 590 449 246 Kanu 2010 332 230 192 121 230 123 379 272 946 646 482 252 Kanu 2011 299 203 191 123 247 109 346 243 1001 672 509 269 Kanu 2012 322 204 177 118 241 121 375 263 1070 736 546 269 Kanu 2013 281 195 213 103 232 126 341 246 1110 759 559 276 Karate 2008 1674 987 503 323 336 192 372 280 508 220 48 5 Karate 2009 1698 1001 485 259 264 177 354 253 509 237 45 9 Karate 2010 1738 982 476 273 285 153 368 250 524 243 52 10 Karate 2011 1627 969 492 249 282 164 332 219 588 279 56 14 Karate 2012 1774 920 444 276 294 200 394 268 656 341 87 26 Karate 2013 1652 912 432 253 329 183 376 279 637 378 161 41 Kegeln 2008 253 150 130 75 170 88 362 245 1197 834 1716 894 Kegeln 2009 235 113 128 77 147 79 311 231 1077 729 1632 910 Kegeln 2010 234 110 136 62 142 65 294 193 1016 673 1537 799 Kegeln 2011 207 94 139 58 127 52 258 171 897 596 1482 803 Kegeln 2012 162 76 123 55 95 43 220 127 837 492 1356 785 Seite 5 von 12 Anlage A 1.2: Mitglieder 2008-2013 nach Jahrgangsgruppen und Geschlecht mit Zuordnung zu den LFV Fachgebiet Jahr Kinder- 14m Kinder- 14w Jugend15- 18m Jugend15- 18w Erwachsene 19-26m Erwachsene1 9-26w Erwachsene 27-40m Erwachsene 27-40w Erwachsene 41-60m Erwachsene 41-60w Erwachsene ab 61m Erwachsene ab 61w Kegeln 2013 123 62 102 49 108 49 182 115 739 447 1277 691 Kendo 2008 0 0 6 2 20 6 24 8 16 2 2 0 Kendo 2009 1 0 6 2 19 7 26 8 17 4 2 0 Kendo 2010 0 1 6 1 14 6 26 9 34 15 3 0 Kendo 2011 9 9 4 1 22 10 28 8 24 4 5 0 Kendo 2012 2 2 13 6 25 8 27 10 13 1 4 0 Kendo 2013 0 2 5 2 16 7 31 8 24 6 4 0 Leicht- athletik 2008 3707 4104 990 1032 565 511 848 897 2182 2239 1463 1056 Leicht- athletik 2009 3735 4050 1003 1080 603 534 788 836 2100 2242 1473 1094 Leicht- athletik 2010 3534 3815 897 1009 563 503 706 728 2201 2152 1517 1151 Leicht- athletik 2011 3405 3642 870 1002 568 539 659 649 2054 2040 1497 1062 Leicht- athletik 2012 3495 3639 820 982 544 543 584 628 1990 1995 1514 1129 Leicht- athletik 2013 3183 3541 874 998 541 553 577 598 1954 1915 1503 1040 Luftsport 2008 36 5 124 24 172 41 423 70 926 110 485 39 Luftsport 2009 33 6 109 12 176 46 385 60 953 111 498 40 Luftsport 2010 38 3 138 23 193 44 409 70 1021 109 543 43 Luftsport 2011 22 4 121 18 187 46 369 79 970 130 519 69 Luftsport 2012 22 7 127 18 164 38 357 69 973 123 530 65 Luftsport 2013 17 4 127 24 179 40 329 58 970 117 561 51 Minigolf 2008 29 21 18 8 18 10 65 36 107 52 46 26 Minigolf 2009 7 6 18 12 19 10 58 20 107 58 46 30 Minigolf 2010 7 6 14 6 21 10 45 16 96 49 45 26 Minigolf 2011 3 6 7 4 20 8 39 16 70 40 30 19 Minigolf 2012 7 8 4 2 24 5 32 13 76 41 47 26 Minigolf 2013 6 7 3 3 22 4 28 10 64 34 33 22 Seite 6 von 12 Anlage A 1.2: Mitglieder 2008-2013 nach Jahrgangsgruppen und Geschlecht mit Zuordnung zu den LFV Fachgebiet Jahr Kinder- 14m Kinder- 14w Jugend15- 18m Jugend15- 18w Erwachsene 19-26m Erwachsene1 9-26w Erwachsene 27-40m Erwachsene 27-40w Erwachsene 41-60m Erwachsene 41-60w Erwachsene ab 61m Erwachsene ab 61w Moderner Fünfkampf 2008 14 4 2 1 2 1 5 1 4 0 1 1 Moderner Fünfkampf 2009 15 6 3 1 2 0 4 2 7 0 8 10 Moderner Fünfkampf 2010 9 3 4 3 2 0 4 2 4 0 1 1 Moderner Fünfkampf 2011 6 6 6 2 2 0 4 1 2 0 1 1 Moderner Fünfkampf 2012 5 6 3 3 2 0 3 1 3 0 1 1 Moderner Fünfkampf 2013 15 7 3 3 2 1 3 2 3 0 1 1 Motorsport SH 2008 160 31 98 20 84 11 225 47 385 59 181 16 Motorsport SH 2009 190 27 111 20 95 22 218 50 397 67 174 16 Motorsport SH 2010 171 28 118 16 105 24 189 38 409 73 168 17 Motorsport SH 2011 164 35 140 22 106 22 181 40 423 76 182 19 Motorsport SH 2012 171 41 145 22 111 17 127 34 435 88 165 14 Motorsport SH 2013 167 27 128 20 107 19 131 37 362 78 164 19 Motoryacht 2008 52 39 38 9 38 15 140 37 543 152 578 155 Motoryacht 2009 54 34 25 20 35 11 127 38 527 156 537 138 Motoryacht 2010 48 36 20 15 46 10 149 45 585 156 607 176 Motoryacht 2011 49 43 22 15 40 11 146 50 545 145 589 152 Motoryacht 2012 52 40 18 18 48 11 117 36 518 143 550 145 Motoryacht 2013 38 35 15 17 31 9 104 33 495 147 527 150 Pferdesport 2008 1673 11965 607 5458 615 5201 1452 6304 3241 5423 2018 843 Pferdesport 2009 1583 11475 532 5350 512 5316 1252 5991 3258 5845 1977 867 Seite 7 von 12 Anlage A 1.2: Mitglieder 2008-2013 nach Jahrgangsgruppen und Geschlecht mit Zuordnung zu den LFV Fachgebiet Jahr Kinder- 14m Kinder- 14w Jugend15- 18m Jugend15- 18w Erwachsene 19-26m Erwachsene1 9-26w Erwachsene 27-40m Erwachsene 27-40w Erwachsene 41-60m Erwachsene 41-60w Erwachsene ab 61m Erwachsene ab 61w Pferdesport 2010 1440 10733 580 5216 526 5462 1188 5861 3191 6295 2033 874 Pferdesport 2011 1388 10294 465 5217 567 5472 1084 5668 3123 6574 2067 916 Pferdesport 2012 1309 9242 485 5099 524 5602 990 5490 2910 6650 2140 959 Pferdesport 2013 1166 8915 500 4952 564 5592 897 5435 2840 6683 2153 958 Radsport- Solidarität 2008 25 37 21 22 20 20 18 11 52 39 17 29 Radsport- Solidarität 2009 17 28 16 15 8 6 16 12 46 28 31 25 Radsport- Solidarität 2010 19 65 18 14 13 7 28 20 58 27 22 20 Radsport- Solidarität 2011 20 20 15 19 8 9 13 13 33 30 21 21 Radsport- Solidarität 2012 16 19 16 16 11 8 14 13 34 27 24 15 Radsport- Solidarität 2013 16 70 12 19 8 7 9 11 12 10 21 21 Radsport-Verband BDR 2008 92 168 95 25 90 36 356 79 730 252 307 169 Radsport-Verband BDR 2009 87 196 100 31 95 25 311 86 744 283 374 250 Radsport-Verband BDR 2010 78 199 81 39 102 24 289 93 715 208 338 210 Radsport-Verband BDR 2011 55 93 82 29 84 24 259 82 787 213 371 228 Radsport-Verband BDR 2012 62 178 67 34 90 26 245 76 842 235 380 215 Radsport-Verband BDR 2013 70 157 69 43 89 33 229 65 892 234 382 189 Reha und Be- hindertensport 2008 254 226 88 78 120 123 353 422 1303 1689 3325 3075 Reha und Be- hindertensport 2009 290 222 77 71 128 142 331 497 1352 1923 3346 3315 Seite 8 von 12 Anlage A 1.2: Mitglieder 2008-2013 nach Jahrgangsgruppen und Geschlecht mit Zuordnung zu den LFV Fachgebiet Jahr Kinder- 14m Kinder- 14w Jugend15- 18m Jugend15- 18w Erwachsene 19-26m Erwachsene1 9-26w Erwachsene 27-40m Erwachsene 27-40w Erwachsene 41-60m Erwachsene 41-60w Erwachsene ab 61m Erwachsene ab 61w Reha und Be- hindertensport 2010 295 219 109 89 158 200 343 600 1542 2305 3469 3546 Reha und Be- hindertensport 2011 265 202 104 82 185 267 385 692 1631 2577 3824 4107 Reha und Be- hindertensport 2012 302 229 129 93 190 266 401 704 1602 2686 3719 4102 Reha und Be- hindertensport 2013 216 111 136 73 223 241 396 638 1633 2905 3816 4263 Ringen 2008 91 5 32 2 25 2 27 5 12 2 5 1 Ringen 2009 87 55 25 10 27 3 25 23 14 22 5 1 Ringen 2010 56 9 29 1 23 1 26 1 13 4 7 1 Ringen 2011 44 7 22 0 33 2 25 1 17 4 6 1 Ringen 2012 39 7 19 1 31 0 26 2 18 4 4 1 Ringen 2013 36 3 24 0 34 0 27 2 23 6 15 4 Rollsport 2008 221 394 78 74 67 78 116 170 180 215 35 28 Rollsport 2009 174 444 54 78 78 75 127 165 194 203 32 23 Rollsport 2010 204 401 61 94 94 84 129 186 174 225 30 21 Rollsport 2011 226 436 70 110 91 82 130 178 210 261 44 28 Rollsport 2012 203 447 83 99 71 89 127 194 219 241 46 25 Rollsport 2013 203 457 75 85 64 100 99 176 229 243 41 33 Rudern 2008 490 280 462 239 371 149 481 310 950 534 950 418 Rudern 2009 470 242 505 246 335 151 470 289 994 562 992 420 Rudern 2010 458 234 527 228 361 174 473 311 982 594 975 421 Rudern 2011 480 220 527 258 391 170 458 315 1024 628 998 416 Rudern 2012 492 226 482 248 375 152 404 263 953 600 1013 431 Rudern 2013 470 237 531 230 429 175 396 263 970 607 1021 412 Schach 2008 523 106 246 29 206 41 418 34 741 42 560 23 Schach 2009 455 88 217 35 170 28 336 28 722 33 578 20 Schach 2010 476 115 222 42 167 35 303 40 794 72 622 38 Schach 2011 459 79 203 20 157 33 266 26 759 37 596 16 Seite 9 von 12 Anlage A 1.2: Mitglieder 2008-2013 nach Jahrgangsgruppen und Geschlecht mit Zuordnung zu den LFV Fachgebiet Jahr Kinder- 14m Kinder- 14w Jugend15- 18m Jugend15- 18w Erwachsene 19-26m Erwachsene1 9-26w Erwachsene 27-40m Erwachsene 27-40w Erwachsene 41-60m Erwachsene 41-60w Erwachsene ab 61m Erwachsene ab 61w Schach 2012 452 81 229 19 162 20 255 36 766 52 616 12 Schach 2013 444 92 239 24 170 27 241 36 742 52 597 28 Schützen 2008 1497 421 1626 506 1395 536 2702 1098 7931 3009 6961 2376 Schützen 2009 1405 426 1545 442 1386 546 2603 1053 7688 2942 6911 2390 Schützen 2010 1349 381 1486 417 1351 543 2339 950 7650 2874 6982 2506 Schützen 2011 1284 375 1309 389 1284 523 2220 909 7399 2679 6985 2502 Schützen 2012 1187 331 1226 317 1302 515 1955 823 7274 2609 6891 2440 Schützen 2013 1145 376 1226 353 1294 524 2019 824 7005 2485 6926 2405 Schwimmen 2008 6092 6253 628 667 398 472 481 654 895 1045 418 643 Schwimmen 2009 6013 6264 653 688 406 506 471 658 940 1106 430 681 Schwimmen 2010 5833 6163 693 686 427 483 469 667 963 1018 434 709 Schwimmen 2011 5656 5894 666 671 460 482 423 629 984 1020 455 660 Schwimmen 2012 5848 5987 641 682 400 458 374 548 883 1019 446 799 Schwimmen 2013 5986 6314 667 651 450 466 438 565 1000 1101 459 765 Segeln 2008 1850 955 1200 597 1358 573 3597 1066 8198 2377 7500 1569 Segeln 2009 1976 1066 1076 623 1373 604 3125 1201 8356 2519 7635 1671 Segeln 2010 1935 965 1093 682 1395 592 2851 1123 8431 2570 7866 1769 Segeln 2011 1889 964 1069 614 1388 588 2978 1135 8297 2634 7971 1841 Segeln 2012 1934 975 1062 573 1333 593 2550 1008 8390 2747 7952 1813 Segeln 2013 1767 911 1106 576 1300 600 2682 1031 8171 2735 8148 1896 Skilauf 2008 45 57 77 64 49 52 95 140 556 374 339 159 Skilauf 2009 60 79 62 69 50 38 63 96 518 336 298 132 Skilauf 2010 14 20 35 46 38 30 48 62 413 269 293 128 Skilauf 2011 55 56 45 53 69 57 58 76 449 339 417 273 Skilauf 2012 37 44 33 44 56 52 36 68 332 304 250 176 Skilauf 2013 23 17 36 27 56 40 33 45 265 244 242 179 Sportfischen 2008 665 28 1039 27 928 27 1897 108 4160 204 2473 120 Sportfischen 2009 721 35 998 24 946 28 1904 97 4378 221 2558 126 Sportfischen 2010 689 22 874 31 881 20 1642 74 4023 237 2332 130 Seite 10 von 12 Anlage A 1.2: Mitglieder 2008-2013 nach Jahrgangsgruppen und Geschlecht mit Zuordnung zu den LFV Fachgebiet Jahr Kinder- 14m Kinder- 14w Jugend15- 18m Jugend15- 18w Erwachsene 19-26m Erwachsene1 9-26w Erwachsene 27-40m Erwachsene 27-40w Erwachsene 41-60m Erwachsene 41-60w Erwachsene ab 61m Erwachsene ab 61w Sportfischen 2011 693 31 820 28 910 31 1575 67 4003 225 2276 135 Sportfischen 2012 668 29 837 18 930 40 1583 78 3937 240 2394 110 Sportfischen 2013 586 41 794 35 905 43 1471 112 3736 251 2331 155 Squash 2008 21 14 16 5 19 14 55 25 121 24 16 9 Squash 2009 30 16 15 7 17 13 49 27 125 25 17 9 Squash 2010 40 39 17 8 28 15 61 21 126 30 19 9 Squash 2011 22 11 31 12 29 13 43 15 130 34 21 9 Squash 2012 23 10 29 10 25 12 43 11 134 38 23 10 Squash 2013 17 8 25 8 34 11 38 12 131 34 23 8 Taekwondo 2008 531 365 181 111 123 83 150 91 92 69 8 3 Taekwondo 2009 512 309 175 107 133 83 150 82 103 59 4 3 Taekwondo 2010 490 301 135 86 110 61 124 69 100 66 8 2 Taekwondo 2011 498 329 139 86 106 66 104 75 97 74 4 5 Taekwondo 2012 494 334 166 82 123 68 121 55 126 56 5 17 Taekwondo 2013 533 353 153 86 113 63 132 73 143 84 32 29 Tanzen 2008 372 3159 349 1002 364 604 720 1108 2533 2883 1267 1227 Tanzen 2009 418 3328 400 1020 355 604 634 981 2455 3006 1314 1288 Tanzen 2010 451 3370 385 982 389 602 553 950 2469 3002 1307 1367 Tanzen 2011 446 3193 385 944 390 599 502 931 2337 2955 1253 1393 Tanzen 2012 456 3600 420 1084 434 686 565 921 2453 3334 1368 1447 Tanzen 2013 436 3373 321 1077 410 721 448 962 2293 3300 1240 1363 Tauchen 2008 140 83 158 65 161 85 450 231 770 340 138 26 Tauchen 2009 158 72 156 70 158 83 387 199 833 324 162 49 Tauchen 2010 144 70 159 71 154 77 399 195 827 330 174 35 Tauchen 2011 146 89 175 61 153 92 367 191 857 374 204 44 Tauchen 2012 123 72 146 70 181 100 339 186 854 370 186 37 Tauchen 2013 134 83 146 65 178 101 312 181 847 358 194 48 Tennis 2008 6005 4020 2722 2097 1902 1249 3358 2286 10249 7890 8062 4665 Tennis 2009 6051 4071 2841 2122 1878 1209 3014 2127 9686 7590 8092 4739 Seite 11 von 12 Anlage A 1.2: Mitglieder 2008-2013 nach Jahrgangsgruppen und Geschlecht mit Zuordnung zu den LFV Fachgebiet Jahr Kinder- 14m Kinder- 14w Jugend15- 18m Jugend15- 18w Erwachsene 19-26m Erwachsene1 9-26w Erwachsene 27-40m Erwachsene 27-40w Erwachsene 41-60m Erwachsene 41-60w Erwachsene ab 61m Erwachsene ab 61w Tennis 2010 6245 4157 2889 2198 1839 1269 2901 2001 9258 7242 8145 4787 Tennis 2011 6332 4125 2883 2167 1831 1261 2813 1893 8986 6959 8476 4906 Tennis 2012 6034 4124 2835 2152 1796 1292 2627 1783 8578 6696 8406 4906 Tennis 2013 6073 4078 2794 2129 1801 1212 2462 1687 8171 6374 8364 4755 Tischtennis 2008 2611 1181 1775 575 1345 393 2552 769 4149 1158 2255 433 Tischtennis 2009 2709 1207 1674 565 1295 398 2413 691 4207 1145 2384 440 Tischtennis 2010 2911 1200 1554 540 1260 419 2254 647 4182 1189 2442 490 Tischtennis 2011 2747 991 1448 484 1261 411 2086 533 4041 1144 2480 429 Tischtennis 2012 2811 992 1485 477 1245 429 2073 503 4233 1179 2622 455 Tischtennis 2013 2821 983 1377 427 1153 389 1919 430 4071 1096 2562 505 Triathlon 2008 104 93 63 34 93 61 291 111 403 122 33 4 Triathlon 2009 106 109 44 39 71 50 271 122 403 177 33 26 Triathlon 2010 139 106 59 54 79 48 242 124 412 163 51 8 Triathlon 2011 160 115 69 58 85 42 275 134 527 193 78 11 Triathlon 2012 113 106 63 63 84 46 301 129 559 259 71 21 Triathlon 2013 148 103 63 67 98 45 276 129 539 193 69 10 Turnen 2008 35498 51460 2848 5985 1898 5105 3419 19919 7529 32200 6745 22071 Turnen 2009 34698 50377 2828 6046 1988 5492 3086 18737 7342 31960 6964 22506 Turnen 2010 33350 48640 2663 5728 2039 5355 3021 16855 7191 30144 6977 21848 Turnen 2011 32890 47118 2543 5681 2097 5432 2661 15694 6961 29742 7263 22558 Turnen 2012 32076 46073 2759 6092 2218 5581 2613 15470 7017 29575 7622 23386 Turnen 2013 31022 44795 2838 6254 2400 5888 2684 15180 7114 29962 8103 24597 Volleyball 2008 514 940 580 1371 717 1083 1642 1311 2250 1151 502 210 Volleyball 2009 509 884 599 1250 712 1059 1431 1267 2338 1267 536 222 Volleyball 2010 554 974 590 1288 765 1158 1365 1249 2210 1311 513 289 Volleyball 2011 539 898 505 1160 685 1092 1245 1169 2198 1289 586 234 Volleyball 2012 521 916 469 1111 676 1079 1177 1058 2224 1227 594 201 Volleyball 2013 502 844 445 1070 638 1036 1061 981 2153 1239 559 202 Seite 12 von 12 Anlage B1: Antworten zu Fragen 3 - 5 der Großen Anfrage, Drs. 18/2464 alle kreisfreien Städte und Kreise Stand: 24.03.2015 Geplant ja wann Flensburg 01001000 X 2015 Neumünster 01004000 X 2011/ 2012 Frau Dipl.-Ing. Sabine Slapa, Planungsbüro "die raumplaner", Alt- Moabit 62, 10555 Berlin in Kooperation mit Prof. Dr. Robin Kähler,seinerzeit Schillerstr. 2, 24116 Kiel (Christian- Albrechts- Universität Kiel, CAU) 35.000,00 Stadt Neumünster (20.000 €), orga- nisierter Sport aus städtischen Sportfördermit- teln (10.000 €), IM SH (5.000 € aus Sportfördermitteln) Das Gutachten nebst Anlagen ist einsehbar unter http://www.neumuenster.d e/cms/index.php?article_id =1536. Die Kernaussagen der Gutachter wurden auf den Seiten 119 bis 122 zusammengefasst. Stadt Neumünster und organisierter Sport, vertreten durch den Kreissportverband Neumünster, haben sich auf die finanziellen Rahmenbedingungen der zukünftigen Sport- förderung unter Berück- sichtigung des städti- schen Haushaltskonsoli- dierungsprozesses geeinigt. Aktuell wird ein Sportstättenkonzept für Außensportanlagen und Sporthallen erarbeitet (Maßnahmenfeld 1). Das Sportstättenkonzept soll Ende 2015 fertig gestellt sein. Danach werden die weiteren Maßnahmenfelder 2 bis 5 erarbeitet, zunächst mit dem Schwerpunkt auf der Neuregelung der Sport- förderungsgrundsätze. Ansonsten wird die Sport- entwicklungsplanung in Neumünster als ständiger Prozess verstanden, der nicht mit der einmaligen Bearbeitung der Maßnah- menfelder 1 bis 5 abge- schlossen wird. Geesthacht 01053032 X 2015 Schenefeld 01056044 X ab 2015 Pinneberg 01056039 X Trappenkamp 01060089 X 2016 nach Aufhebung Sperrvermerk durch Politik! Welche zusam- mengefassten Schlussfolgerun- gen hatten die Gutachten? Was konkret wurde davon bereits umgesetzt? Zeitrahmen der Umsetzung der einzelnen Komponenten Name Gem.- Kennz. Wurde eine Sport(stätten)ent- wicklungsplanung durchgeführt? Mit der Erhebung beauftragte Institutionen Gesamt- Brutto- kosten An der Finanzierung beteiligte Institutionen Seite 1 Anlage B1: Antworten zu Fragen 3 - 5 der Großen Anfrage, Drs. 18/2464 alle kreisfreien Städte und Kreise Stand: 24.03.2015 Geplant ja wann Welche zusam- mengefassten Schlussfolgerun- gen hatten die Gutachten? Was konkret wurde davon bereits umgesetzt? Zeitrahmen der Umsetzung der einzelnen Komponenten Name Gem.- Kennz. Wurde eine Sport(stätten)ent- wicklungsplanung durchgeführt? Mit der Erhebung beauftragte Institutionen Gesamt- Brutto- kosten An der Finanzierung beteiligte Institutionen Henstedt-Ulzburg 01060039 X 2009- 2011 Institut für koope- rative Planung und Sportent- wicklung Dr. Se- fan Eckl, Flecken- weinberg 13c 70192 Stuttgart 5.591,25 Gemeinde Henstedt- Ulzburg Innenministerium SH (Förderung) siehe anliegendes Gutachten siehe anliegende Matrix siehe anliegende Matrix Gettorf 01058058 X 2011/ 2012 Die Raumplaner Prof. Dr. Robin Kähler, Uni Kiel 20.125,29 Gemeinde Gettorf, Land SH - Sportfördermittel siehe Beiblatt Maßnahmenplan siehe Beiblatt Maßnahmenplan Sportforum 2015 - 2016 Kreis Rendsburg- Eckernförde 01058 X 2014 Prof. Dr. Jens Flatau, Daniel Matuszczak, M. A., Finja Rohkohl, M. A. Alexander Fuchs, B. A., Jan Hamann Institut für Sport- wissenschaft, Kiel 20.000,00 Kreis hat in Zu- sammenarbeit mit dem Kreissport- verband die Finanzierung übernommen. Fortbestand, Weiter- arbeit und Erweiterung der SEP-Steuerungs- gruppe. Anregung zu und Koordination von Kooperationen zwi- schen Kommunen und zwischen Sportvereinen. Anregung zu (inter-)kom- munalen Sportentwick- lungsplanungen. Be- mühen um Fördermög- lichkeiten, insbeson- dere für ländliche Regionen. noch keine; Gutachten ist erst Ende 2014 veröffentlicht worden. kurz- bis mittelfristige Umsetzung der im Gutachten genannten Maßnahmen (ohne feste zeitliche Vorgaben). Elmshorn 01056015 X 06/11 bis 05/15 Institut für Kooperative Planung und Sportentwicklung - IKPS Stuttgart 50.448,56 Stadt Elmshorn - Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein s. Anlagen Seite 114 - 118 s. anliegende Excel- Tabelle "Anhang Mitteilung Sachstandsbericht" s. Anlage "Auswertung der Handlungsempfehlungen Seite 2 Anlage B1: Antworten zu Fragen 3 - 5 der Großen Anfrage, Drs. 18/2464 alle kreisfreien Städte und Kreise Stand: 24.03.2015 Geplant ja wann Welche zusam- mengefassten Schlussfolgerun- gen hatten die Gutachten? Was konkret wurde davon bereits umgesetzt? Zeitrahmen der Umsetzung der einzelnen Komponenten Name Gem.- Kennz. Wurde eine Sport(stätten)ent- wicklungsplanung durchgeführt? Mit der Erhebung beauftragte Institutionen Gesamt- Brutto- kosten An der Finanzierung beteiligte Institutionen Ammersbek 01062090 X 2007 Planungsbüro Pätzold und Snowatzky, Katharinenstr. 31, 49078 Osnabrück 7.078,27 Gemeinde Ammersbek Rechnerischer Fehlbe- stand von 2 Einzelsport- hallen, 1 Dreifachsport- halle (überwiegend durch die Sportart Hand- ball), 1 Gymnastikraum (überwiegend nicht- organisierter Sport), 1 Kleinspielfeld und Beachsportanlage. Überschuss ist bei Großspielfeld, Tennis- platz und Leichtath- letikanlage zu erkennen. Folgende Empfehlungen wurden gegeben: Aufgabe einer Sportanlage (Nutzungsänderung), Umorganisation einer Leichtathletik-Einrichtung (kein Bedarf an organi- siertem Sport) in den Mindestbestand (Kurz- streckenlauf, Hochsprung, Weitsprung) und neue Rund-laufstrecke für Freizeit-läufer. Ein Groß- spielfeld mit Kunststoff- rasenbelag ausstatten und neue Angebote für ältere Bürger im nichtorga- nisierten Bereich und Verbesserung der Vielfalt. Ein Großspielfeld wurde im Jahr 2014 mit einem Kunststoffrasenbelag ausgestattet. Zurzeit sind keine weiteren Maßnahmen geplant. Seite 3 Anlage B1: Antworten zu Fragen 3 - 5 der Großen Anfrage, Drs. 18/2464 alle kreisfreien Städte und Kreise Stand: 24.03.2015 Geplant ja wann Welche zusam- mengefassten Schlussfolgerun- gen hatten die Gutachten? Was konkret wurde davon bereits umgesetzt? Zeitrahmen der Umsetzung der einzelnen Komponenten Name Gem.- Kennz. Wurde eine Sport(stätten)ent- wicklungsplanung durchgeführt? Mit der Erhebung beauftragte Institutionen Gesamt- Brutto- kosten An der Finanzierung beteiligte Institutionen Ahrensburg 01062001 X 2003 - 2005 Bergische Univeristät Wuppertal rd. 20.000 Stadt Ahrensburg siehe Anlage siehe Anlage siehe Anlage Eckernförde 01058043 X 2012/ 2014 Herr Prof. Dr. Kähler, Uni Kiel 25.263,18 EU (AktivRegion), Land SH, Stadt Eckernförde siehe Anlage siehe Anlage Es ist kein Zeitrahmen vorgegeben. Bad Oldesloe 01062004 X 2008 Institut für Kooperative Planung und Sportentwicklung (ikps), Stuttgart 45.000 Stadt Bad Oldesloe siehe Kurz- und Langfassung des Gutachtens auf der städtischen Webseite: http://badoldesloe.de/Hom epage_Stadt_OD/HPCont ent_Stadtumbau_West/Pla nungsgrundlagen/Sportent wicklungsplanung.php Umbau des Grand- platzes Exer zum Kunst- rasenplatz, Erweiterung der Umkleide- und Sanitärbereiche im Travestation, Erweit- erung der Umkleide- und Sanitärbereiche im Kurparkstadion, Sanie- rung/Neubau der Umkleidebereiche am Sportplatz Wendum, Verlagerung des Übungs- und Spielbe- triebs des THC Oldes- loe (Hockey) auf den Sportplatz Masurenweg und Erneuerung des dortigen Kunstrasens, Neuausrichtung der kommunalen Sportver- waltung Es gibt derzeit keine verbindlich festgelegte Prioritätenabfolge für die weiteren Maßnahmen. Malente 01055028 X 2015/ 2016 Seite 4 Anlage B1: Antworten zu Fragen 3 - 5 der Großen Anfrage, Drs. 18/2464 alle kreisfreien Städte und Kreise Stand: 24.03.2015 Geplant ja wann Welche zusam- mengefassten Schlussfolgerun- gen hatten die Gutachten? Was konkret wurde davon bereits umgesetzt? Zeitrahmen der Umsetzung der einzelnen Komponenten Name Gem.- Kennz. Wurde eine Sport(stätten)ent- wicklungsplanung durchgeführt? Mit der Erhebung beauftragte Institutionen Gesamt- Brutto- kosten An der Finanzierung beteiligte Institutionen Kiel 0102000 X 2012 Institut für Sportwissenschafte n der Uni Kiel 70.000,00 Innenministerium SH siehe Anlage siehe Anlage Ein Zeitplan zur Umsetzung der Empfehlungen wurden nicht erstellt. Maßnahmen werden sukzessive und im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel durchgeführt. Darüber hinaus ist beabsichtigt - auf der Grundlage des Gutachtens - im Jahr 2015 einen "Masterplan Sport für die Landeshauptstadt Kiel" zu erarbeiten. Kappeln 01059045 X 1986 Garten- und Landschaftsarchitek t Julius C. Andresen, Hamburg 6.200 DM Eigenmittel Fehlen von rd. 19.500 m² Freianlagen, hiervon 16.000 m² für den Ver- einssport. Für die Aus- übung von leichtathle- tischen Übungen fehlt eine 400 m Bahn sowie geeignete Anlagen für Weitsprung, Hoch- sprung und Kugel- stoßen Die im Sportstättenbe- darfsplan aufgeführten Möglichkeiten der Be- darfsdeckung wurden größtenteils umgesetzt. Als letzte Maßnahme aus dem Bedarfsplan wurde am Schulzentrum in Hüholz/Gymnasium eine Kampfbahn C Ende der 90er Jahre errichtet. Weitere Umsetzungen aus dem Sportstättenbedarfs- plan sind nicht geplant. Als Sanierungsmaßnahme ist die Umgestaltung eines alten Poreplastic-Spiel- feldes in einen Kunstrasen- platz geplant, dies soll im HH- Jahr 2016 umgesetzt werden. Seite 5 Anlage B1: Antworten zu Fragen 3 - 5 der Großen Anfrage, Drs. 18/2464 alle kreisfreien Städte und Kreise Stand: 24.03.2015 Geplant ja wann Welche zusam- mengefassten Schlussfolgerun- gen hatten die Gutachten? Was konkret wurde davon bereits umgesetzt? Zeitrahmen der Umsetzung der einzelnen Komponenten Name Gem.- Kennz. Wurde eine Sport(stätten)ent- wicklungsplanung durchgeführt? Mit der Erhebung beauftragte Institutionen Gesamt- Brutto- kosten An der Finanzierung beteiligte Institutionen Kreissportver- band Dithmar- schen gemäß Zielvereinba- rung für den Kreis Dithmar- schen X Sep 13 Kreissportverband Dithmarschen pro Jahr ca. 6.000 - 7.000 2013 IM SH - 1.500 € 2013/2014 LSV Innovationsfonds - 2.200 € 2014/2015 LSV Innovationsfonds - 1. Marge zugeteilt in 2014 = 2.500 € 2. Marge i. H. v. 2.500 € in 2015, wenn 7.140 € Ausgaben erzielt werden siehe Anlage siehe Anlage siehe Anlage Schwentinental 01057091 X 2012/ 2013 Prof. Dr. Kähler, Mannheim 26.350 Stadt Schwentinen- tal, IM SH siehe Beiblatt siehe Beiblatt siehe Beiblatt Brande- Hörnerkirchen, Bokel, Osterhorn, Westerhorn X 2009 Burkhard Koriath, Architekten R + K, Koppeldamm 12, 25335 Elmshorn 4.761,34 Amt Hörnerkirchen Ziel dieses Konzeptes ist eine Bündelung der Sportstätten an zentraler Stelle in Brande-Hörner- kirchen Sämtliche Sportanlagen wurden in Brande-Hör- nerkirchen gebündelt. Das Konzept wurde vollständig umgesetzt. Seite 6 Anlage B1: Antworten zu Fragen 3 - 5 der Großen Anfrage, Drs. 18/2464 alle kreisfreien Städte und Kreise Stand: 24.03.2015 Geplant ja wann Welche zusam- mengefassten Schlussfolgerun- gen hatten die Gutachten? Was konkret wurde davon bereits umgesetzt? Zeitrahmen der Umsetzung der einzelnen Komponenten Name Gem.- Kennz. Wurde eine Sport(stätten)ent- wicklungsplanung durchgeführt? Mit der Erhebung beauftragte Institutionen Gesamt- Brutto- kosten An der Finanzierung beteiligte Institutionen Itzehoe 01061046 X 2012/20 13 Planungsbüro "die raumplaner", Berlin, in Zusammenarbeit mit Prof. Dr. Kähler, CAU Kiel 33.000 Stadt Itzehoe - 28.000 Euro IM SH - 5.000 Euro siehe Anlage Die im Gutachten enthal- tenen abschließend vorgeschlagenen 14 Maßnahmen wurden seitens der Stadt in Zusammenarbeit mit den örtlichen Sportver- einen hinsichtlich ihrer Priorität und des Zeit- horizonts ihrer Umset- zung kategorisiert. Der- zeit arbeitet eine einge- setzte Projektgruppe bestehend aus Ver- tretern aller Fraktionen, verschiedener ortsan- sässiger Sportvereine und Interessengruppen an den Themenfeldern mit kurzfristigem Zeit- horizont (1 - 2 Jahre) und hoher Priorität. Sofort umgesetzt wurde der Vorschlag aus dem Gutachten, einen Stammtisch der Sport- vereine zu bilden. Die Maßnahmen werden durch die eingesetzte Projektgruppe und durch die Verwaltung nachein- ander abgearbeitet. Ein konkreter Zeitrahmen für die Umsetzung wurde durch die Ratsver- sammlung nicht beschlo- ssen. Maßgebend für die Reihenfolge ist die Priorität. Derzeit wird die Gestaltung der zukünftigen Sportför- derung beraten, dies auch unter dem Aspekt der Einführung von Sporstät- tennutzungsgebühren. Alle weiteren Kommunen des Landes haben auf die Frage: "Wurde eine Sport(stätten)entwicklungsplanung durchgeführt?" mit "NEIN" geantwortet. Seite 7 Sport und Bewegung in Henstedt-Ulzburg Kurzbericht Institut für Kooperative Planung und Sportentwicklung 2 Impressum Sport und Bewegung in Henstedt-Ulzburg – Kurzbericht Stuttgart, August 2009 Verfasser Dr. Stefan Eckl Institut für Kooperative Planung und Sportentwicklung GbR Fleckenweinberg 13c, 70192 Stuttgart Telefon 07 11/ 553 79 55 Telefax 07 11/ 553 79 66 E-Mail: info@kooperative-planung.de Internet: www.kooperative-planung.de Alle Rechte vorbehalten Vervielfältigung, auch auszugsweise nur mit schriftlicher Genehmigung der Autoren gestattet. Für gewerbliche Zwecke ist es grundsätzlich nicht gestattet, diese Veröffentlichung oder Teile daraus zu vervielfältigen, auf Mikrofilm/-fiche zu verfilmen oder in elektronische Systeme zu speichern. Sportentwicklungsplanung Henstedt-Ulzburg 3 Zusammenfassung Allgemeiner Teil Die lokale Sportpolitik steht heute angesichts des tief greifenden Wandels des Sports vor neuen Herausforderungen. Neben infrastrukturellen Aspekten spielen zunehmend auch Fragen der Angebots- und Organisationsentwicklung im Sport eine wichtige Rolle. Dies beinhaltet z.B. Themen wie die Belegung von Sportstätten, kommunale Sportförderung, Zusammenarbeit und Kooperation zwischen Sportanbietern und anderen Institutionen wie Schulen oder Kindergärten oder die Anpassung der Angebote an die gewandelten Sportwünsche der Bevölkerung (Gesundheitssport, Sport für Ältere, sportartübergreifende Angebote für Kinder und Jugendliche). Die Kooperative Sportentwicklungsplanung stellt sich diesen neuen Herausforderungen und hat sich als zukunftsweisend für kommunale Sportentwicklungsplanungen erwiesen. Im Vergleich zu anderen Verfahren stellt dieses Planungsverfahren nicht nur quantitative Daten zur Berechnung von fehlenden oder überschüssigen Sportflächen bereit, sondern betrachtet auch die Angebots- und Organisationsstrukturen, da bereits hier durch Optimierungsmaßnahmen deutliche Verbesserungen in der Versorgung der Bevölkerung mit Sport und Bewegung erzielt werden können. Bei Sportentwicklungsplanungen in Gemeinden, Städten und Kreisen bietet sich eine methodische Herangehensweise an, die auf mehreren Bausteinen beruht. Projektbeschreibung Das Projekt „Sportentwicklungsplanung Henstedt-Ulzburg“ gliederte sich in mehrere Phasen. Die erste Phase war der umfassenden Bestandsaufnahme der Organisationsstrukturen des Sports, der Aufbereitung der Bevölkerungszahlen sowie der Aufarbeitung der vorhandenen Sport- und Bewegungsräume gewidmet. Ebenfalls Inhalt der ersten Phase war eine umfassende Bedarfsermittlung in Form einer Bürgerbefragung. Ihren Abschluss fand die erste Phase in der rechnerischen Ermittlung des Bedarfs an Sportanlagen (Bilanzierung). Die zweite Phase des Projekts widmete sich der Erarbeitung von Handlungsempfehlungen zur Sportentwicklung in den kommenden Jahren. Dabei wurde mit der Methode der Kooperativen Planung gearbeitet. Vertreterinnen und Vertreter aus verschiedenen Bereichen der Gemeinde (z.B. Politik, Verwaltung, Vereine, Schulen, Kindergärten, weitere Institutionen) haben in mehreren Sitzungen ein gemeinsames Maßnahmenpapier entwickelt. Die wichtigsten Ergebnisse zur Bedarfsanalyse der Sportnachfrage der Bevölkerung (Bürgerbefragung) Grundlage der Sportentwicklungsplanung sind aktuelle Daten zum Sportverhalten der Bevölkerung sowie die Einschätzungen der Bürgerinnen und Bürger zu verschiedenen Bereichen des Themas Sport und Bewegung. Hierzu wurden 2.475 Bürgerinnen und Bürger im Alter zwischen 12 und 80 Jahren per Zufall ausgewählt und mit einem schriftlichen Fragebogen befragt. Von den 2.475 angeschriebenen Personen antworteten insgesamt 858 Personen, was einem Rücklauf von 35 Prozent entspricht und im Städtevergleich einen guten Wert darstellt. Die Nettostichprobe repräsentiert die Bevölkerung sowohl hinsichtlich verschiedener Altersgruppen, nach Geschlecht und nach Institut für Kooperative Planung und Sportentwicklung 4 Ortsteilzugehörigkeit. Eingeschränkte Aussagekraft haben die Daten bei einer Differenzierung nach deutscher und ausländischer Wohnbevölkerung. Der Wandel des Sports manifestiert sich auch in Henstedt-Ulzburg. Rund 61 Prozent der Befragten bezeichnen sich als sportlich aktiv (Kriterium: mindestens einmal pro Woche). Der Großteil der Aktiven bezeichnet sich als sporttreibend, ein Drittel hingegen als überwiegend bewegungsaktiv. Bei den Motiven für Sport und Bewegung dominieren „Fitness, Kondition und Beweglichkeit“, „Gesundheit und Wohlbefinden“ und „Spaß und Freude an Sport und Spiel“. Motive wie etwa „Streben nach Leistung“ und „Wettkampf, Erfolg“ finden sich am Ende der Rangskala der wichtigsten Motive. Etwa 81 Prozent aller Sport- und Bewegungsaktivitäten werden ohne regelmäßige Wettkampfteilnahme und damit als Freizeit- und Breitensport ausgeübt. Dementsprechend dominieren die Aktivitäten Radfahren, Baden / Schwimmen, Jogging / Laufen und Fitnesstraining als die am häufigsten ausgeübten Sport- und Bewegungsaktivitäten. Etwa 69 Prozent aller Aktivitäten werden in Henstedt-Ulzburg ausgeübt. Bei den Orten für Sport- und Bewegungsaktivitäten rangieren nicht-normierte und nicht-regelkonforme Örtlichkeiten an vorderster Stelle. Hierunter fallen „Wald, Wege, Felder und Wiesen“ sowie „Straßen und Plätze“. Bei den traditionellen Sportanlagen haben die Turn- und Sporthallen die höchste Bedeutung. Der Großteil der Sport- und Bewegungsaktivitäten (etwa 57 Prozent) wird selbst organisiert auf frei zugänglichen sowie auf gemieteten Anlagen ausgeübt. Bei den institutionellen Anbietern ist der Sportverein nach wie vor der wichtigste Anbieter, deutlich vor den gewerblichen Anbietern. Die Bürgerinnen und Bürger bewerten die Möglichkeiten für Sport und Bewegung in ihrer Gemeinde überdurchschnittlich gut. Kritisch werden v.a. die Informationen über das Sportangebot und der bauliche Zustand der vorhandenen Sportanlagen bewertet. Den Großteil von fiktiven finanziellen Mitteln würden die Befragten in die Verbesserung der Bäderinfrastruktur und in die Sanierung der vorhandenen Sportanlagen investieren. Jedoch erfahren wohnungsnahe und einfache Sportgelegenheiten sowie die bewegungsfreundliche Umgestaltung der bestehenden Schulhöfe ebenfalls eine hohe Gewichtung durch die Befragten. Nur eine Minderheit wünscht zusätzliche Sportanlagen. Hinsichtlich der Präferenzen im Angebotsbereich kann festgehalten werden, dass die Befragten einen Schwerpunkt in der Unterstützung von Vereinsangeboten im Freizeitsportbereich sowie in der Unterstützung von Angeboten und Kursen außerhalb des Vereinssports sehen. Auch hier wünscht nur eine Minderheit einen Ausbau des Angebotes. Dabei dominiert wiederum der Wunsch nach mehr Schwimmzeiten in den Bädern. Rund 46 Prozent der Befragten sind Mitglied in einem Sportverein und bewerten die Leistungen der Sportvereine positiv. Besonders die Kinder- und Jugendarbeit und die Ingerationsleistungen der Vereine sowie deren vielseitiges Angebot werden von der Bevölkerung honoriert. Aus Sicht der Bevölkerung sollten die Sportvereine die Kinder- und Jugendarbeit weiter ausbauen sowie einen Schwerpunkt auf Gesundheits- und Freizeitsport legen. Auch die Verbesserung der Qualifikation ehrenamtlicher Mitarbeiter sowie der Ausbau des Kurssystems für diverse Zielgruppen (Senioren und Frauen/Mädchen) wird von den Befragten für wichtig erachtet. Auf organisatorischer Ebene steht für die Sportentwicklungsplanung Henstedt-Ulzburg 5 Bürgerinnen und Bürger ein Ausbau der Zusammenarbeit mit anderen Institutionen wie etwa Schulen und Kindergärten sowie innerhalb der Sportvereine im Mittelpunkt. Insgesamt stimmen 73 Prozent der Befragten der Aussage zu, Henstedt-Ulzburg sei eine sport- und bewegungsfreundliche Gemeinde. Die wichtigsten Ergebnisse der Bilanzierung der Sport- und Bewegungsräume Der Bedarf an Sportanlagen kann rechnerisch anhand des Leitfadens für die Sportstättenentwicklungsplanung des Bundesinstituts für Sportwissenschaft ermittelt werden. Dabei wird der Bestand an Sportanlagen dem rechnerischen Bedarf gegenübergestellt (bilanziert). Für Henstedt-Ulzburg wurde diese Bestands-Bedarfs-Bilanzierung für die Sportaußenanlagen, die Hallen und Räume für Sport und Mehrzwecknutzung sowie für die Anlagen für den Tennissport durchgeführt. Dabei wird angenommen, dass einerseits alle Aktiven ihren Sport ausschließlich in Henstedt-Ulzburg ausüben, andererseits die vorhanden Sportanlagen vollständig und uneingeschränkt nutzbar sind. Für die Sportaußenanlagen ergibt sich im Sommer eine ausreichende Versorgung, im Winter jedoch eine deutliche Unterversorgung. Fasst man die Bilanzierungen für die Hallen und Räume zusammen, kann im Winter von einer durchgängigen Unterversorgung ausgegangen werden, insbesondere bei den Gymnastikräumen. Die Ergebnisse für den Tennissport zeigen, dass sowohl bei den Freifeldern als auch bei den Feldern in Hallen eine Überversorgung vorliegt. Institut für Kooperative Planung und Sportentwicklung 6 1 Handlungsempfehlungen auf der Ebene der Angebotsstrukturen 1.1 Zielgruppe Kinder und Jugendliche Die umfassende Bewegungsförderung von Kindern und Jugendlichen ist für viele Institutionen nach wie vor eine der wichtigsten Aufgaben – insbesondere für die Sportvereine. Jedoch werden zunehmend andere Einrichtungen, hier v.a. die Kindertageseinrichtungen und die Schulen, mit der Aufgabe betraut, eine umfassende Sport- und Bewegungsförderung durchzuführen, nicht zuletzt durch die alarmierenden Ergebnisse von sportmotorischen Untersuchungen. Diese Studien zeigen, dass die motorische Leistungsfähigkeit der Kinder und Jugendlichen stetig zurückgeht und durch eine frühe Sensibilisierung für Sport und Bewegung hier entgegengewirkt werden kann. Ebene 1 Grundausbildung für alle Kinder Ebene 2 Sportartübergreifende Ausbildung in den Sportvereinen Ebene 3 Sportartspezifische Ausbildung in den Sportvereinen Bewegungsförderung in der Schule (z.B. Sport-AGs, Ganztagesangebot) Forcierung der Bewegungsförderung in Kindertageseinrichtungen sportartübergreifende Ausbildung im Verein (z.B. Kindersportschule, Sportkindergarten) sportartspezifische Spezialisierung, Talentsuche und -förderung Abbildung 33: Modell der Bewegungsförderung von Kindern und Jugendlichen Die Henstedt-Ulzburger Planungsgruppe nimmt diese Überlegungen auf und skizziert ein Modell einer umfassenden Bewegungsförderung. Dabei sollen auf einer ersten Ebene möglichst alle Kinder erreicht werden. Hier spielen die Kindertageseinrichtungen sowie die Schulen eine wichtige Rolle. Diese Grundausbildung der Kinder wird ergänzt durch sportartübergreifende Angebote von Sportvereinen und mündet – auf der dritten Ebene – in der sportartspezifischen Ausbildung von Kindern und Jugendlichen. Sportentwicklungsplanung Henstedt-Ulzburg 7 1.1.1 Bewegungsförderung im Vorschulalter Zur Umsetzung einer intensivierten Bewegungsförderung in den Kindertageseinrichtungen werden folgende Handlungsempfehlungen vorgeschlagen: ƒ Gezielter Aufbau von Kooperationen: Zwischen den Kindertageseinrichtungen und den Henstedt-Ulzburger Sportvereinen sollen die Kooperationen weiter ausgebaut werden. In Form von regelmäßigen Bewegungsangeboten, bei denen auch die gemeindeeigenen Hallen und perspektivisch die Bewegungslandschaft (siehe Kapitel 3.3.4) mitgenutzt werden, sollen sportartübergreifende Formen von Sport, Spiel und Bewegung kennen gelernt werden. Dabei ist ein regelmäßiges Angebot (z.B. pro Gruppe mindestens einmal pro Woche) anzustreben. Die Koordination soll über den Fachbereich Soziales, Bildung, Jugend und Freizeit erfolgen. ƒ Einrichtung von Bewegungskindergärten:1 Die Bewegungsförderung in den Kindertageseinrichtungen soll durch die Einrichtung von Bewegungskindergärten sukzessive ausgebaut werden. Ziel ist es, hier eine tägliche Bewegungs- und Sportzeit der Kinder in den Kindertageseinrichtungen zu erreichen. ƒ Einrichtung eines Sportkindergartens:2 Perspektivisch soll geprüft werden, ob ein eigener Sportkindergarten eingerichtet werden kann. Hierzu muss ein entsprechendes pädagogisches Konzept vorgelegt werden. ƒ Anpassung der Ausstattung der Kindertageseinrichtungen: Neben dem pädagogischen Konzept und qualifizierten Fachkräften ist zu prüfen, ob die infrastrukturellen Voraussetzungen für eine verstärkte Bewegungsförderung gegeben sind. Es wird empfohlen, den Zustand der Bewegungsräume im Außen- und Innenbereich zu erheben und gemeinsam mit den Einrichtungsleitungen zu bewerten. ƒ Qualifizierung der Erzieherinnen und Erzieher: Sowohl für die verstärkte Bewegungsförderung in den Kindergärten als auch für die Einrichtung eines Sportkindergartens ist auf eine entsprechende Qualifizierung der Erzieherinnen und Erzieher zu achten. 1.1.2 Sport und Bewegung in der Schule Die Sport- und Bewegungsförderung muss im Übergang vom Vorschulalter zum Schulalter konsequent weitergeführt werden, da nach heutigem Erkenntnisstand eine umfassende Bewegungserziehung im Kindesalter sowohl für eine motorische, kognitive und ganzheitliche Entwicklung der Kinder als auch für eine Verbesserung ihres Gesundheitszustandes unumgänglich ist. Diese sollte sich am Leitbild einer vielseitigen, sportartübergreifenden, an motorischen und koordinativen Grundfähigkeiten orientierten Ausbildung ausrichten. Insbesondere im 1 Unter „Bewegungskindergarten“ werden Einrichtungen verstanden, die entweder durch Kommunen oder andere Einrichtungen getragen werden und die ein breit angelegtes pädagogisches Konzept aufweisen, wobei ein Schwerpunkt die Bewegungsförderung darstellt. Neben eigenen qualifizierten Erzieherinnen und Erziehern arbeiten die Träger mit den lokalen Sportvereinen eng zusammen (vgl. Schaffner, 2005, S. 47ff.). 2 Unter „Sportkindergarten“ werden Einrichtungen verstanden, die das Hauptaugenmerk auf eine umfassende Bewegungsförderung legen und die Mehrzahl der Erzieherinnen und Erzieher über entsprechende Qualifikationen verfügen. Im Regelfall liegt die Trägerschaft von Sportkindergärten bei Sportvereinen (vgl. Schaffner, 2005, S. 47ff.). Institut für Kooperative Planung und Sportentwicklung 8 Grundschulbereich wird Sport oft fachfremd unterrichtet. Daher wird der Ausbau der Zusammenarbeit zwischen Schulen und Sportvereinen – auch im Zuge der zunehmenden Ganztagesbetreuung – empfohlen. Hinsichtlich der Talentsuche und Talentförderung sollen die Schulen und die Sportvereine die Zusammenarbeit verstärken und gemeinsam ab der 5. Klasse Sichtungen vornehmen. 1.1.3 Sportartübergreifende Angebote für Kinder in den Vereinen Bereits heute bietet der SV Henstedt-Ulzburg ein vielseitiges Sportangebot für Kinder und Jugendliche an, jedoch zumeist sportartorientiert. Sportpädagogische und sportmedizinische Untersuchungen zeigen jedoch, dass Kinder im Alter von ca. vier bis ca. zehn Jahren eine sportartübergreifende Ausbildung genießen sollten, um sämtliche motorische Eigenschaften umfassend zu schulen und Lust auf ein lebenslanges Sporttreiben zu eröffnen. Daher wird die Einrichtung einer Kindersportschule (KISS) empfohlen. Diese KISS soll ein Zusatzangebot des SV Henstedt-Ulzburg mit separaten Mitgliedergebühren sein und sich in erster Linie an Kinder im Alter zwischen ca. sechs und zehn Jahren richten. Die Kindersportschule soll durch eine hauptamtliche, sportpädagogisch ausgebildete Fachkraft geleitet werden. Eine Einbindung / Verknüpfung der Kindersportschule mit der Bewegungsförderung in den Kindergärten und den (Grund-) Schulen ist dabei anzustreben. 1.1.4 Sportangebote für Kinder und Jugendliche außerhalb des Vereinssports Für ältere Kinder und Jugendliche sollen Trendsportangebote geschaffen werden, die allen Kindern und Jugendlichen unabhängig einer Vereinsmitgliedschaft offen stehen. Diese Angebote sollen Event- und Mitmachcharakter haben und sollten auch zu Abendzeiten (wie z.B. „Mitternachtsbasketball“) durchgeführt werden. Derartige Angebote sind als Querschnittsaufgabe zu betrachten (Kommune, Vereine, Jugendarbeit). Die Angebote sind dabei auf verschiedene Zielgruppen auszurichten, so z.B. verstärkt Angebote für Mädchen im Tanzsportbereich. Für die Umsetzung dieser Maßnahme ist eine verbindliche Koordinationsstelle zu benennen, die noch festzulegen ist. 1.2 Zielgruppe Erwachsene Die Mitgliederstatistiken der Sportvereine belegen, dass die Vereine insbesondere in den mittleren Altersklassen viele Mitglieder verlieren. Ein Teil der Aktiven wechselt zu kommerziellen Anbietern, da diese flexiblere Angebotsstrukturen aufweisen. Daher müssen die Sportvereine ebenfalls derartige Angebote offerieren, um ihre Mitglieder zu halten bzw. zurückzugewinnen z.B. durch: ƒ Schaffung einer höheren Flexibilität der Angebote: Ein Manko der vorhandenen Sportangebote im Verein sind die oftmals festen Übungszeiten. Vereine sollten verstärkt Sport- und Bewegungsangebote im Bereich Entspannung, Gesundheit und Fitness unterbreiten, die auch im Kurssystem angeboten werden. Somit werden auch diejenigen Menschen erreicht, die sich nicht längerfristig an einen Sportverein binden wollen. Der Sportentwicklungsplanung Henstedt-Ulzburg 9 Ausbau von Kursangeboten für Nichtmitglieder wird laut Sportverhaltensstudie auch von den Bürgern gewünscht. ƒ Strukturelle und organisatorische Anpassungen: Eine stärkere Flexibilisierung der Sportangebote bedingt strukturelle und organisatorische Anpassungen. Hauptamtliche Strukturen sowie eigene / angemietete Sportanlagen sind wichtige Voraussetzungen zur Umsetzung dieser Maßnahmen. ƒ Ausbau der vereinseigenen Räumlichkeiten (Vereinssportstudio): Das Sportland des FCU bietet die Möglichkeit, unabhängig von kommunalen Räumen ganztägig Sport- und Bewegungsangebote durchzuführen. Somit bestehen hier bereits erste Grundlagen, wobei das Sportland ggf. erweitert, saniert oder evtl. sogar komplett neu erbaut werden muss (vgl. Kapitel 3.3.3). ƒ Ergänzung des Angebotes der Sportvereine: Das vorhandene Sportangebot soll unter der Voraussetzung genügend geeigneter Räumlichkeiten ausgebaut werden. Insbesondere im Gesundheitssportbereich wird ein hoher Bedarf gesehen (z.B. Pilates, Yoga, Feldenkrais), aber auch hinsichtlich verschiedener Tanzsportangebote. ƒ Gesundheitsförderung in den Betrieben: Nach Auffassung der Planungsgruppe besteht die Chance, über Projekte zur Gesundheitsförderung in Betrieben die oben angesprochenen Zielgruppen teilweise zu erreichen. 1.3 Zielgruppe Ältere Neben dem mittleren Erwachsenenalter wird ein hohes Potential bei den Älteren gesehen. Die Bevölkerungsbefragung zeigt, dass hier ein großer Anteil bereits sportlich aktiv ist. Auch die Mitgliederentwicklung in den Sportvereinen deutet auf eine hohe Nachfrage nach Sport- und Bewegungsangeboten bei Personen über 60 Jahre hin. Angesichts der demographischen Entwicklung soll das Sport- und Bewegungsangebot für Ältere gezielt ausgebaut werden. Die präventiven und rehabilitativen Sportangebote (z.B. Koronarsport) sollen mit gemeinsamen sozialen Aktivitäten (z.B. Wandern, Spiele, Ausflüge, Reisen etc.) verknüpft werden, um soziale Kontakte auch im Alter zu erhalten. Insgesamt können die Angebote über den ganzen Tag verteilt werden und damit evtl. Sportanlagen zu den Zeiten genutzt werden, in denen freie Kapazitäten bestehen (z.B. am Vormittag, Mittagsbereich, wobei die Nutzung durch Schulen und Kindertageseinrichtungen weiterhin Vorrang genießt). Verantwortlich für die Umsetzung der Maßnahmen und Empfehlungen ist ein Netzwerk aus Seniorenbeirat, SV Henstedt-Ulzburg, Bürger aktiv und Volkshochschule. Institut für Kooperative Planung und Sportentwicklung 10 2 Handlungsempfehlungen auf der Ebene der Organisationsstrukturen 2.1 Informations- und Öffentlichkeitsarbeit Zur Verbesserung der Informationen der Henstedt-Ulzburger Bevölkerung über die vorhandenen Sportstätten und Sport- und Bewegungsangebote werden folgende Maßnahmen vorgeschlagen: ƒ Verbesserung der Medienpräsenz: Ein Problem ist die Selbstpräsentation der Sportvereine bzw. der Abteilungen. Hier fehlt es teilweise an einer qualifizierten Pressearbeit. Daher sollen die Sportvereine die verantwortlichen Personen für Medienarbeit weiterqualifizieren. Neben der Qualifizierung der Pressewarte sollen neue Kommunikationswege genutzt werden (z.B. Kommunikation mit den Mitgliedern und Interessierten über Newsletter, E-Mail etc.). Auch sollen mit den Pressevertretern regelmäßige Gespräche geführt werden (z.B. in Form von Kamingesprächen etc.). ƒ Verbesserung des Internetauftritts des SV Henstedt-Ulzburg: Mit dem Zusammenschluss der drei Sportvereine zum SV Henstedt-Ulzburg ist eine Neustrukturierung der Internetpräsenz notwendig, die teilweise auch schon angegangen wird. Jedoch soll das Angebot der einzelnen Abteilungen noch besser hervorgehoben und präsentiert werden. Insgesamt sollen alle Gruppen und Abteilungen in einem corporate design dargestellt werden. ƒ Verbesserung des Internetauftritts der Gemeinde Henstedt-Ulzburg: Die Internetseiten der Gemeinde HenstedtUlzburg sollen für den Bereich Sport und Bewegung optimiert werden. Neben Verweisen zu den Sportanbietern sollen auf der Internetseite auch Informationen zu den Sport- und Bewegungsmöglichkeiten für die verschiedenen Altersgruppen, die Zugänglichkeit von Sportanlagen und erweitere Informationen abgerufen werden können. ƒ Erstellung einer Sportbroschüre: Sowohl für Neu- als auch für Altbürger soll eine Sportbroschüre erstellt werden, die jährlich aktualisiert wird und die die verschiedenen Sport- und Bewegungsangebote der diversen Sportanbieter beinhaltet. Ergänzt werden soll die Broschüre um Angaben zu den Sport- und Bewegungsräumen in Henstedt-Ulzburg. Die inhaltliche Umsetzung soll durch die Gemeinde in Kooperation mit den Sportanbietern erfolgen. Zu prüfen ist eine (Teil-)Finanzierung durch Sponsoren. ƒ Erstellung einer Sport- und Freizeitkarte: Ebenfalls soll die Gemeinde Henstedt-Ulzburg eine Freizeitkarte erstellen, aus der die offen zugänglichen Sport- und Bewegungsräume (Spielplätze, Freizeitspielfelder, Wege, Sportanlagen) hervorgehen. Diese Sport- und Freizeitkarte kann ein Teil der Broschüre sein. Ebenfalls sollen die Informationen der Karte im Internet abrufbar sein. Sportentwicklungsplanung Henstedt-Ulzburg 11 2.2 Kooperationen Bereits heute bestehen im Sportbereich verschiedene Kooperationen (z.B. Kooperation SV Henstedt-Ulzburg und Volkshochschule, Deutsches Rotes Kreuz und Verein, offene Ganztagsschule und Verein und Volkshochschule). Diese Kooperationsformen sind auszubauen und teilweise auf andere Institutionen auszuweiten. Folgende Kooperationsbereiche werden dabei vorgeschlagen: ƒ SV Henstedt-Ulzburg und Bildungseinrichtungen: Sowohl bei der Bewegungsförderung im Vorschulalter und beim Ausbau der freiwilligen Sportangebote an den Schulen ist die Mitarbeit des SV Henstedt-Ulzburg eine Voraussetzung. Hierauf wurde bereits im Kapitel 1.1 ausführlich eingegangen. Der Auf- und Ausbau der Kooperationen mit Kindergärten und Schulen erfordert aus Sicht des SV Henstedt-Ulzburg eine gewisse Planungssicherheit, da hier teilweise auf hauptamtliche Kräfte zurückgegriffen werden muss. Aus diesem Grund sind die Kooperationen rechtzeitig zu planen und längerfristig und verbindlich abzusprechen. ƒ SV Henstedt-Ulzburg und offene Jugendarbeit: Die Zusammenarbeit im Rat für Kriminalitätsverhütung soll intensiviert werden, insbesondere die Zusammenarbeit zwischen dem SV Henstedt-Ulzburg und der offenen Jugendarbeit. Ziel soll es sein, ein regelmäßiges offenes Sportangebot für Jugendliche bereitzustellen bzw. die vorhandenen Angebote nach Möglichkeit auszubauen (z.B. Mitternachts-Basketball etc.). Dabei soll eine organisatorische Unterstützung durch die Gemeinde erfolgen. ƒ Sportvereine und andere Anbieter: Die verschiedenen Sportanbieter (z.B. Deutsches Rotes Kreuz, Volkshochschule, Sportvereine, Mehrgenerationenhaus) sollen in regelmäßigen Gesprächen ihre Angebote aufeinander abstimmen und ggf. bestimmte Sportangebote gemeinsam erstellen. 2.3 Einrichtung eines Netzwerkes für Sport und Bewegung Wie die vorangegangenen Ausführungen zeigen, bestehen bereits heute vielfältige Formen der Zusammenarbeit. Diese Formen sollen stabilisiert und verstetigt werden. Hierzu wird ein Netzwerk für Sport und Bewegung vorgeschlagen, in welchem die Sportanbieter, die Bildungseinrichtungen, die Gemeinde Henstedt-Ulzburg sowie interessierte Mitglieder sind. Dieses Netzwerk soll in regelmäßigen Sitzungen (z.B. ein bis zwei Mal pro Jahr) zusammenkommen und relevante Fragen im Sport- und Bewegungsbereich diskutieren. Ebenfalls obliegt diesem Netzwerk eine aktive Begleitung der Umsetzung der Sportentwicklungsplanung. Institut für Kooperative Planung und Sportentwicklung 12 3 Handlungsempfehlungen auf Ebene der Infrastruktur 3.1 Sportgelegenheiten und Sportanlagen für den Freizeitsport Einfache Sport- und Bewegungsräume in Wohnungsnähe, die leicht erreichbar und einfach gestaltet sind, haben für die Bevölkerung eine erhöhte Relevanz. Auf diesen Sportgelegenheiten wird, wie die Bürgerbefragung aufgezeigt hat, ein relativ hoher Anteil an Sport- und Bewegungsaktivitäten ausgeübt. Darunter fallen neben den Wegen auch Freizeitspielfelder oder Spielflächen für Kinder und Jugendliche. Zum Anderen hat die Befragung nachgewiesen, dass diese Sportgelegenheiten und Sportanlagen für den Freizeitsport nicht nur stark genutzt werden, sondern hier auch ein dringender Verbesserungsbedarf gesehen wird. Aus diesem Grund hat die Planungsgruppe zu diesem Feld einige Handlungsempfehlungen erarbeitet, die nachfolgend vorgestellt werden. 3.1.1 Wege für Sport und Bewegung Die Bevölkerungsbefragung zeigt, dass die Wege für die Versorgung der Bevölkerung mit Sportgelegenheiten einen hohen Stellenwert besitzen. Insbesondere Laufsport, Radsport und Rollsport (Inlineskating) werden auf diesen Wegen ausgeübt. In Henstedt-Ulzburg gibt es bereits eine Vielzahl an Wegen für die verschiedenen Sport- und Bewegungsaktivitäten. Jedoch sind die verfügbaren Informationen über die vorhandenen Wege beschränkt, so dass in erster Linie ein Handlungsbedarf im Ausbau der Informationen über die vorhandenen Wege und möglichen Rundkurse besteht (vergleiche auch Kapitel 2.1). Daneben werden punktuelle Verbesserungen bei den Wegen vorgeschlagen: ƒ Ausweisung / Beschilderung von Wegen: Für die verschiedenen Sport- und Bewegungsaktivitäten sollen in Form einer Expertenrunde die vorhandenen Wege begutachtet (auch unter dem Aspekt „Sicherheit im öffentlichen Raum“) und Vorschläge für Strecken / Rundkurse ausgearbeitet werden. Diese Strecken und Rundkurse sollen mit einfachen Schildern markiert werden, wobei hier insbesondere Angaben zur Länge der Wege gemacht werden sollen. ƒ Einrichtung von Laufwegen: Neben den vorhandenen Wegen sieht die Planungsgruppe die Möglichkeit, verstärkt Laufwege für Jogging und (Nordic) Walking in den landwirtschaftlich genutzten Gebieten rund um Henstedt-Ulzburg (z.B. von Biotop zu Biotop) oder im Bürgerpark auszuweisen. ƒ Inlinerwege: Ähnlich wie für die Laufwege sollen Rundkurse für Inlineskater ausgewiesen werden. Dabei sollen vorhandene Wege und Straßen mit wenig Verkehrsaufkommen primär einbezogen werden (z.B. Alsterniederung - Wohldweg). ƒ Radwege: Die vorhandenen Radwege werden von der Planungsgruppe als gut bezeichnet. Es wird jedoch angeregt, das Radwegenetz über die Gemarkungsgrenzen von Henstedt-Ulzburg hinaus weiterzuführen und mit den Wegesystemen der Nachbargemeinden zu vernetzen. Zusammen mit den Nachbargemeinden soll gemeindeübergreifend ein Konzept entwickelt werden. Sportentwicklungsplanung Henstedt-Ulzburg 13 ƒ Pflege und Unterhalt der Wege: Aus Sicht der Planungsgruppe ist eine baulich gute Unterhaltung der Wege für die verschiedenen Sport- und Bewegungsaktivitäten erforderlich. 3.1.2 Schulhöfe Unter dem Gesichtspunkt des Ausbaus des Ganztagesbetriebs der Schulen sollen die Schulhöfe verstärkt zu bewegungsanregenden Arealen umgestaltet werden. In Teilen wurde dies in Henstedt-Ulzburg bereits umgesetzt, jedoch noch nicht in allen Schulen. Insbesondere für die Realschule Rhen und das Schulzentrum wird ein erhöhter Bedarf gesehen. Bei der Planung von Umgestaltungen sollen in bewährter Weise die verschiedenen Institutionen (z.B. Schüler, Eltern, Lehrer, Kinder- und Jugendparlament) einbezogen werden. 3.1.3 Bewegungsmöglichkeiten in den Kindertageseinrichtungen Unter der Voraussetzung, dass die Kindertageseinrichtungen stärker als bisher die Bewegungsförderung in ihr pädagogisches Konzept aufnehmen (siehe Kapitel 1.1.1), müssen die vorhandenen Räumlichkeiten im Innen- und Außenbereich einer kritischen Begutachtung unterzogen werden. Gemeinsam mit den Kindergartenleitungen sollen Verbesserungsmöglichkeiten erörtert werden. Die freiwerdende Fläche des Kindergartens Beckersberg I soll in Abstimmung mit den Planungen für das Mehrgenerationenhaus zu einer Spielwiese / Ballspielbereich mit Rasen umgestaltet und dem Kindergarten Beckersberg II zugeschlagen werden, sofern hier keine andere Nutzung vorgesehen ist. 3.1.4 Freizeitspielfelder und Bolzplätze Offen zugängliche Freizeitspielfelder für alle Altersgruppen stellen die Grundebene der Versorgung der Bevölkerung mit Sport- und Bewegungsräumen dar. Insbesondere für den nichtorganisierten Freizeitsport haben diese Plätze und Spielfelder in Wohnungsnähe eine nicht zu unterschätzende Bedeutung. Insgesamt erscheint der lokalen Planungsgruppe die Versorgung mit Freizeitspielfeldern / Bolzplätzen in Henstedt- Ulzburg als teilweise ergänzungsbedürftig. Insbesondere für die Ortsteile Rhen und Ulzburg wird eine unterdurchschnittliche Versorgungslage konstatiert. Dies resultiert insbesondere aus den Akzeptanzproblemen von Freizeitspielfeldern durch die Bevölkerung, die sich teilweise in ihrem Ruhebedürfnis gestört fühlt. Als Resultat werden viele Freizeitspielfelder an den Ortsrand ausgelagert, wo sie teilweise schlecht erreichbar sind bzw. keine soziale Kontrolle mehr stattfindet. Aus diesem Grund sollen verstärkt multifunktional nutzbare Freizeitspielfelder (z.B. für Fußball, Streetball, Federball, Volleyball) wieder in den Ortsteilen eingerichtet und durch eine Gestaltung, die auch Sportmöglichkeiten für alle Altersgruppen ermöglicht, lokale Bewegungs- und Begegnungszentren geschaffen werden. So könnten einzelne Freizeitspielfelder um Fitnessgeräte („Seniorenspielplatz“) oder um Boulemöglichkeiten ergänzt werden. Mögliche Standorte solcher lokaler Bewegungs- und Begegnungszentren könnten sein: Institut für Kooperative Planung und Sportentwicklung 14 ƒ Ortsteil Rhen: Hier eignet sich insbesondere das Sportgelände Schäferkampsweg, eine ortsteilnahe Freizeitsportmöglichkeit zu schaffen. Mit einer Ergänzung um einen Spielplatz, einem multifunktionalen Freizeitspielfeld und weiteren Sport- und Bewegungsmöglichkeiten könnte für den Ortsteil Rhen ein attraktiver Bewegungsraum geschaffen werden.. Die Realschule und das Jugendfreizeitheim könnten hier ebenfalls attraktive Außenanlagen vorfinden. Durch die Belebung des Areals und die umfassende Nutzung ergibt sich die Chance, dass Vandalismus und Verschmutzung gering gehalten werden können. Die Planungsgruppe empfiehlt, die Überlegungen in Zusammenhang mit der bewegungsfreundlichen Gestaltung des Schulhofes der Realschule (vergleiche Kapitel 3.1.2) zu sehen. Bei der Planung sollen der Sportverein Henstedt-Ulzburg, das Jugendfreizeitheim, die Realschule sowie Anwohner eingebunden werden. ƒ Ortsteil Ulzburg: In Ulzburg gibt es eine Vielzahl an kleineren Sportfeldern, die jedoch nicht frei zugänglich sind und primär von den Schulen genutzt werden. Eine prinzipielle Öffnung der vorhandenen Flächen wird von der Planungsgruppe kritisch bewertet, da verstärkter Vandalismus befürchtet wird. Eine Öffnung der Anlagen soll daher nur erfolgen, wenn eine Beaufsichtigung der Anlagen gewährleistet ist. Alternativ schlägt die Planungsgruppe daher vor, den Bereich zwischen Bürgerhaus, Stadion, Sportland FCU, Bürgerpark und Jugendforum „Tonne“ als zentrale und generationsübergreifende Sport- und Freizeitanlage (primär: nicht vereinsorganisierter Freizeitsport) aufzuwerten. Die Laufwege, die im Bürgerpark ausgewiesen werden sollen (vergleiche Kapitel 3.1.1), sollen die verschiedenen Bereiche miteinander vernetzen. Punktuell sind Ergänzungen der vorhandenen Sport- und Bewegungsmöglichkeiten vorzunehmen. Beispielsweise könnten die nicht mehr in Betrieb befindlichen Tennisanlagen am Sportland einer anderen Nutzung zugeführt werden wie etwa der Einrichtung eines Fitnessparcours („Seniorenspielplatz“) oder von multifunktionalen Kleinspielfeldern (für Fußball, Basketball, Volleyball, Federball, Fußballtennis etc.). Das Ziel sollte es sein, möglichst viele verschiedene Zielgruppen anzusprechen und somit ein belebtes Gelände zu schaffen, was die Gefahr von Vandalismus und Verschmutzung verringert. ƒ Götzberg: Für den Ortsteil wird kein Bedarf an einer Schaffung eines Freizeitspielfeldes gesehen. Nach Meinung der Planungsgruppe ist durch die Größe von Götzberg und seiner Lage (relative Nähe zu Wakendorf II) eine ausreichende Versorgung mit Sportmöglichkeiten gegeben. Neben der baulichen Ergänzung schlägt die Planungsgruppe vor, die vorhandenen Freizeitspielfelder / Bolzplätze einer breiteren Öffentlichkeit bekannt zu machen (vgl. Kapitel 2.1). Sportentwicklungsplanung Henstedt-Ulzburg 15 3.2 Sportaußenanlagen für den Schul- und Vereinssport 3.2.1 Quantitative Versorgung Die Mitglieder der Planungsgruppe bestätigen im Wesentlichen die Ergebnisse der Bestands-Bedarfs-Bilanzierung, wonach die vorhandenen Groß- und Kleinspielfelder für den Schul- und Vereinssport im Sommer ausreichend sind. Dies gilt jedoch nur dann, wenn die Wiesen (Naturrasen-Großspielfeld Schäferkampsweg, Kleinspielfeld Schäferkampsweg, Kleinspielfeld Sportpark MTV), die derzeit für den Übungsbetrieb mitgenutzt werden, zum Bestand hinzugezählt werden. Im Winter kann durch das Fehlen von allwettertauglichen Spielfeldern und der eingeschränkten Nutzbarkeit von Naturrasenfeldern von keiner ausreichenden Versorgungslage gesprochen werden. Trotz der v.a. im Winter festgestellten Unterversorgung mit Groß- und Kleinspielfeldern spricht sich die Planungsgruppe nicht für einen Ausbau der Kapazitäten durch Neubauten aus, sondern empfiehlt im Wesentlichen eine Verbesserung der Qualität der Sportanlagen. 3.2.2 Qualitative Aspekte Soll weiterhin der Übungs- und Spielbetrieb im Fußballsport aufrecht erhalten werden, sind folgende qualitative Verbesserungen durchzuführen: ƒ Beleuchtung des Kleinspielfeldes beim MTV: Das Kunstrasen-Kleinspielfeld beim MTV verfügt derzeit über keine eigene Beleuchtungsanlage. Um das Spielfeld auch im Winter nutzen zu können, soll daher eine eigene Beleuchtung geschaffen werden. ƒ Ausbau der Spielwiesen zu vollwertigen Spiel- und Übungsfeldern: Die oben aufgeführten Wiesen, die derzeit vom Fußballsport für den Übungsbetrieb mitgenutzt werden, sollen zu vollwertigen Übungs- und Spielfeldern umgebaut werden. Dabei ist zu prüfen, ob ein Umbau in Kunstrasen erfolgen kann (s.u.). ƒ Erhöhung der Kapazitäten an allwettertauglichen Belägen: Insgesamt sollte die Kapazität mit allwettertauglichen Belägen (v.a. Kunstrasen) in Henstedt-Ulzburg erhöht werden. Dies hätte zur Folge, dass die Spielfelder ganzjährig nutzbar wären und dann der Winter-Übungsbetrieb von Fußball in den Hallen teilweise wieder auf den Sportaußenanlagen stattfinden könnte. Dies würde zu einer Entlastung bei der Hallenbelegung führen. Es wird vorgeschlagen, in Rhen ein Großspielfeld und ein Kleinspielfeld im Schäferkampsweg sowie in Henstedt ein Großspielfeld (Bürgermeister-Steenbock-Straße) in Kunstrasen umzubauen. In Rhen sollen dabei in erster Linie die bisherigen „Spielwiesen“ umgebaut werden. 3.2.3 Entwicklungsperspektiven In einer mittel- bis langfristigen Perspektive besteht die Chance, im Fußballbereich in die Regionalliga Nord aufzusteigen. Dies würde jedoch eine entsprechende Infrastruktur voraussetzen, die die Anforderung des Deutschen Fußballbundes (DFB) an regionalligataugliche Stadien erfüllt. Die derzeitige Sportstättensituation kann diese Bedingungen nur mit großen Einschränkungen erfüllen. Sollte sich der Fußballsport weiter professionalisieren, sollte Institut für Kooperative Planung und Sportentwicklung 16 die Einrichtung einer zentralen Spielstätte für den Fußballsport geprüft werden. Diese zentrale Spielstätte sollte auch die Möglichkeit bieten, für andere Veranstaltungen (z.B. im kulturellen Bereich) mitgenutzt zu werden. Diese zentrale Sportanlage für den Fußballsport soll mehrere Großspielfelder umfassen, wobei idealerweise v.a. die Trainingsplätze als allwettertaugliche Kunstrasenplätze angelegt werden. Zuschauereinrichtungen ergänzen die Sportanlage. Im Gegenzug soll ein Teil der vorhandenen Sportanlagen in den Ortsteilen einer anderen Nutzung zugeführt werden (evtl. Verwendung von Verkaufserlösen zur Teilfinanzierung der neuen Sportanlage für den Fußballsport). Das Stadion in der Beckersbergstraße soll erhalten bleiben, da hier die Möglichkeit für Leichtathletik in Schule und Verein gegeben ist. Zur möglichen Umsetzung einer zentralen Sportanlage für den Fußballsport soll langfristig eine interkommunale Zusammenarbeit mit den Nachbargemeinden geprüft sowie eine vorsorgende Flächenreservierung für einen geeigneten Standort vorgenommen werden. 3.3 Hallen und Räume Neben den Außensportanlagen und Freizeitspielfeldern spielen die Turn- und Sporthallen sowie andere überdachte Räume für Sport und Mehrfachnutzung eine wesentliche Rolle bei der Versorgung der Bevölkerung mit Sportanlagen. Zu diesen Hallen und Räumen zählen neben den Turn- und Sporthallen für den Schul- und Vereinssport auch Räume für nicht an Normen gebundene Sportarten (z.B. Kampfsport- und Gymnastikräume). 3.3.1 Quantitative Versorgung mit Turn- und Sporthallen Der derzeitige Bestand an Hallen und Räumen wird sowohl von der Bilanzierung des Sportstättenbedarfs als auch von der Planungsgruppe als nicht ausreichend beschrieben. Insbesondere im Winter stoßen die Hallenkapazitäten bereits heute an ihre Grenzen. Besonders problematisch ist aus Sicht der Planungsgruppe die Versorgung mit Turnhallen sowie mit kleineren multifunktionalen Räumen für Gesundheits- und Fitnesssport. Dieser Zustand könnte sich durch die mögliche Umnutzung der alten Turnhalle der Grundschule Ulzburg durch die Kindertagesstätte noch weiter verschärfen, da hier ca. 30 Übungseinheiten pro Woche dann nicht mehr zur Verfügung stünden. Betrachtet man die Hallenversorgung nach Sportarten, sind es insbesondere Kampfsportarten und Gymnastik- und Gesundheitssport (teilweise in Kursform), die Probleme haben, an Hallenzeiten zu gelangen. Durch die Belegung der ballspieltauglichen Hallen mit anderen Sportarten haben auch verschiedene Ballsportarten (z.B. Badminton, Tischtennis) Schwierigkeiten, geeignete Hallen für den Übungsbetrieb zu finden. Aus diesem Grund wird vorgeschlagen, den Bestand an Gymnastikräumen (Räumen mit multifunktionaler Nutzung) auszubauen sowie einen Ersatz für die möglicherweise wegfallenden Hallenzeiten der alten Turnhalle der Grundschule Ulzburg zu schaffen. Dadurch wird eine Entlastung bei den ballspieltauglichen Hallen erreicht, da dann Sportformen, die nicht auf wettkampftaugliche Mehrfachsporthallen angewiesen sind, verlagert werden können. Sportentwicklungsplanung Henstedt-Ulzburg 17 Ein Teil des benötigten Bedarfs an multifunktionalen Räumen soll über ein vereinseigenes Sport- und Gesundheitsstudio abgedeckt werden (vgl. Kapitel 3.3.3). 3.3.2 Optimierung und Steuerung der Hallenbelegung Ein Teil des Bedarfs an Hallen und Räumen könnte durch eine effizientere Nutzung des Bestands aufgefangen werden. Da der SV Henstedt-Ulzburg außerhalb des Schulsports und der Feuerwehr der alleinige Nutzer der kommunalen Hallen ist, soll die Geschäftsführung eine Neuregelung der Hallenbelegung ausarbeiten. 3.3.3 Vereinseigenes Sport- und Gesundheitsstudio Angesichts der demographischen Entwicklung und der steigenden Bedeutung von gesundheitssportorientierten Angeboten wird der heute schon beobachtbare Bedarf an kleineren, hochwertigen Räumen für Gymnastik-, Tanz- und Fitnesssport weiterhin ansteigen. Mit dem Sportland des FCU gibt es bereits heute eine vereinseigene Sportanlage, die diese Tendenzen aufnimmt und Möglichkeiten für Gesundheits- und Fitnesssport bietet. Die Umsetzung eines Sport- und Gesundheitsstudios könnte durch die Auslagerung von speziellen Sport- und Bewegungsangeboten auch zu einer Entlastung der Turn- und Sporthallen führen. Daneben böte sich die Chance, dem SV Henstedt-Ulzburg eine zentrale Heimat zur Kommunikation und zum abteilungsübergreifenden Austausch zu bieten. Jedoch ist der bauliche Zustand des Sportlandes, insbesondere der Hallentennisfelder eher schlecht und stark erneuerungsbedürftig. Derzeit werden beim SV Henstedt-Ulzburg Überlegungen angestellt, die Tennishalle in Gesundheitssporträume umzubauen und in diesem Zusammenhang eine Generalsanierung vorzunehmen. Angesichts der Ergebnisse der Bilanzierungen des Sportstättenbedarfs und der ermittelten Bedarfe wird vorgeschlagen, neben einem Konzept für eine Generalsanierung inkl. Umbau der Tennisfelder auch ein Konzept für einen kompletten Neubau zu erstellen. Hierzu soll in einem ersten Schritt ein Raumprogramm ausgearbeitet werden, anhand dessen sich die beiden Alternativen auch wirtschaftlich abbilden lassen. Das Raumprogramm soll dabei auch Anforderungen wie die perspektivische Einrichtung eines Sportkindergartens berücksichtigen. Die Wirtschaftlichkeitsbetrachtung soll Aufschluss darüber geben, ob eine Generalsanierung / Umbau wirtschaftlicher ist als ein Neubau. 3.3.4 Bewegungslandschaft Eine Bewegungslandschaft ist ein überdachter Sportraum mit feststehenden Geräten für die motorische Grundausbildung von Kindern. Spielerisch sollen verschiedene motorische Grundtätigkeiten geschult und gefestigt werden. Klettern, hangeln, schwingen, balancieren, hüpfen, springen und spielen werden anhand der Gerätearrangements geschult. Eine Bewegungslandschaft eignet sich v.a. für Kinder im Vorschul- und Grundschulalter. Neuere Konzeptionen sind auch auf die Zielgruppe der Älteren ausgerichtet (Koordinationsschulung zur Sturzprophylaxe). Eine solche Bewegungslandschaft soll nach Meinung der Planungsgruppe beim Sportland entweder im Zuge der Generalsanierung / des Umbaus bzw. des Neubaus errichtet werden. Eine Nutzung soll durch die Institut für Kooperative Planung und Sportentwicklung 18 Kindertageseinrichtungen, den Schulsport (v.a. Primar- und Sekundarstufe) und durch die Turnabteilung (Kindersportschule) des SV Henstedt-Ulzburg erfolgen. Freie Zeiten sollen freien Nutzergruppen (z.B. Kindergeburtstage) gegen Entgelt zur Verfügung stehen, um eine weitere Refinanzierungsquelle zu erschließen. 3.4 Tennisanlagen Die Bevölkerungsbefragung zeigt auf, dass der Tennissport in Henstedt-Ulzburg, verglichen mit anderen Städten, nach wie vor etwas stärker nachgefragt wird. Jedoch sind auch im Tennisbereich in den letzten Jahren die Mitgliederzahlen deutlich zurückgegangen. Momentan scheinen sie sich auf dem Wert von 2008 einzupendeln. Aus diesem Grund stellt die Planungsgruppe bei den Tennis-Außenfeldern einen Überschuss fest, der sich auf ca. sechs Plätze beläuft. Eine Bündelung und Schwerpunktsetzung der Tennisflächen ist daher perspektivisch sinnvoll. Die Tennisfelder beim TC Alsterquelle sind dabei als Trainingszentrum für die Jugend und die Tennisfelder des ehemaligen MTV für die Mannschaftssportler und Breitensportler zu erhalten. Die Tennisfelder des ehemaligen FCU sollen - sofern die Bemühungen, mehr Tennisaktivitäten zu generieren, fehlschlagen - sukzessive für andere sportliche Belange umgenutzt werden, wobei hier eine Verbindung mit den Aktivitäten im Bürgerpark herzustellen ist (siehe Kapitel 10.1.4). Nach Möglichkeit sollen die umzunutzenden Tennisfelder multifunktional gestaltet werden und sowohl für den Schulsport als auch den Freizeitsport zugänglich sein. Bei den Tennisfeldern in Hallen wird ebenfalls eine leichte Überversorgung konstatiert. Daher ist es nach Auffassung der Planungsgruppe gerechtfertigt, die beiden Tennisfelder im Sportland FCU aufzugeben und durch andere sportliche Nutzungen zu ersetzen (vgl. Kapitel 3.3.3). 3.5 Bäder Baden und Schwimmen zählen auch bei der Henstedt-Ulzburger Bürgerschaft zu den beliebtesten Sport- und Bewegungsaktivitäten, wenngleich auch nicht so stark ausgeprägt wie in anderen Städten. Auch werden 90 Prozent des Bade- und Schwimmsports - trotz des vorhandenen Naturbades mit einer 50m-Bahn - außerhalb von Henstedt-Ulzburg ausgeübt. Ebenfalls zeigt die Bevölkerungsbefragung auf, dass bei der Verbesserung der Bäderinfrastruktur ein hoher Anteil an fiktiven finanziellen Mitteln investiert würde. Nach Meinung der Planungsgruppe sollte daher langfristig eine überdachte Schwimmmöglichkeit in Henstedt-Ulzburg geschaffen werden, die primär für das Schulschwimmen (Erfüllung des gesetzlichen Lehrauftrags der Schule), für Kurse sowie für ältere Menschen geeignet sein sollte. Vom Prinzip her genügt nach Meinung der Planungsgruppe ein Lehrschwimmbecken, welches variabel für die verschiedenen Belange eingesetzt werden kann. Das Lehrschwimmbecken sollte dabei mit anderen Nutzungen kombiniert werden und zentral (Nähe Bürgerpark, Sportland) gelegen sein. Es ist zu prüfen, ob ein Lehrschwimmbecken bei der Neukonzeption des Sportlandes integriert werden kann. Sportentwicklungsplanung Henstedt-Ulzburg 19 Über die Konzeption bzw. Größe des Lehrschwimmbeckens bestehen in der Planungsgruppe unterschiedliche Meinungen. Sie variieren von einem kleineren Lehrschwimmbecken mit einer Beckenlänge von ca. 16 Metern bis hin zu einem schwimmsporttauglichen Becken mit einer Länge von 25 Metern. Aus Sicht der Planungsgruppe wäre ein solches Lehrschwimmbecken nicht zwingend von der Gemeinde zu betreiben, sondern könnte auch durch die SV Henstedt-Ulzburg mit gemeindlicher Unterstützung betrieben werden. Ebenfalls sind alternative Modelle (z.B. PPP-Modelle, Genossenschaftsmodelle) für den Bau und Betrieb des Lehrschwimmbeckens zu prüfen. Insgesamt legt die Planungsgruppe Wert auf die Feststellung, dass durch eine überdachte Schwimmmöglichkeit die Attraktivität der Gemeinde Henstedt-Ulzburg gesteigert werden könnte, da beispielsweise das Gesundheitssportangebot stark ausgebaut werden könnte. Auch würden die Schulen davon profitieren, da dann Schulschwimmen insbesondere im Grundschulbereich bzw. in der Unterstufe vor Ort angeboten werden könnte. Ebenfalls spricht sich die Planungsgruppe dafür aus, keine Konkurrenz zu den Bädern in den umliegenden Gemeinden und Städten zu schaffen, sondern eine für Henstedt-Ulzburger Verhältnisse angemessene Lösung anzustreben. In einem ersten Schritt soll ermittelt werden, mit welchen Investitions- und Betriebskosten bei verschiedenen Konzeptionen (z.B. 16-Meter-Becken; 25-Meter-Becken) zu rechnen ist. Parallel soll geprüft werden, ob durch alternative Maßnahmen (z.B. Einrichtung eines Bäderbusses) die Versorgung der Bevölkerung mit Schwimmmöglichkeiten verbessert werden kann. Sportentwicklungsplanung 2009 der Gemeinde Henstedt-Ulzburg Kurzfristige Maßnahmen Umsetzung bis Ende 2011 KSA 08_07 - Niederschrift zur Sitzung am 01.12.2009 - Anlage Seite 1 von 2 Lfd. Nr. Handlungsempfehlung Bemerkungen 1 KinderAusbau der Kooperationen zwischen Kindergärten und Sportverein 2 KinderEinrichtung von Bewegungskindergärten 3 Kinder Bewertung der Bewegungsräume der Kindergärten im Innen- und Außenbereich 4 Kinder und Jugendliche Kooperationen der Schulen und Vereine bei Talentsuche und Talentförderung 5 Kinder und JugendlicheAusbau der Zusammenarbeit zwischen Schulen und Sportvereinen 6 InfosVerbesserung der Internetseite des SVHU laufende Aufgabe, Internetseite des SVHU wurde neu erstellt 7 InfosVerbesserung der Internetseite der Gemeinde 8 InfosVerbesserung der Medienpräsenz 9 KooperationenSVHU und offene Jugendarbeit 10 KooperationenSportvereine und andere Anbieter Kooperationen existieren bereits zahlreich 11 NetzwerkEinrichtung eines Netzwerkes für Sport und Bewegung 12 WegeAusweisung / Beschilderung von Wegen III. Infrastruktur II. Organisationsstruktur I. Angebotsstruktur Sportentwicklungsplanung 2009 der Gemeinde Henstedt-Ulzburg Kurzfristige Maßnahmen Umsetzung bis Ende 2011 KSA 08_07 - Niederschrift zur Sitzung am 01.12.2009 - Anlage Seite 2 von 2 Lfd. Nr. Handlungsempfehlung Bemerkungen 13 WegeInlinerwege ausweisen 14 Hallen und RäumeAusbau des Bestandes an Gymnastikräumen Prüfung der Umnutzung vorhandener Räume 15 Hallen und RäumeOptimierung der Sportstättenbelegung 16 TennisanlagenUmnutzung Tennisfelder Vereinsporthalle FCU wenn SVHU durchführt, bei finanzieller Beteiligung der Gemeinde eher mittelfristig Sportaktionstage in den Bildungseinrichtungen (Vereine präsentieren in den jeweiligen Schulen ihr Angebot mit Mitmachangeboten und Klassenwettkämpfen) Vereine / Schulen, 201 2,2 Muss von den Vereinen ausgehen (großer org. Aufwand). Anschub über Runden Tisch Auf dem Runden Tisch Sport ist von der Verwaltung auf dieses Thema hinzuweisen. wurde auf dem Runden Tisch im November 2013 angesprochen Die Qualifikation der Betreuungspersonen im Bereich Bewegungsförderung wird verbessert Durchführung einer Informationsveranstaltung zur Information der Erzieher über die Bedeutung frühkindlicher Bewegungsförderung (inkl. Hinweis auf die Qualifizierungsangebote des KSV / LSV) Durchführung KSV / LSV, Anstoß durch 201,202 2,2 Muss von Kita-Leitungen gewollt sein. Abfrage durch 202 (Kitagipfel), die Organisation könnte durch 20 in Kooperation mit dem KSV erfolgen. Durchführung einer Informationsveranstaltung mit dem KSV Auf dem Runden Tisch im Mai 2014 wurde umfangreich seitens des KSV informiert Operative Ziel(e) Maßnahmen Zuständigkeit Priorisierung Erläuterungen / Stellungnahme Kennzahlen Erledigung Aushang der Belegungspläne in Sporthallen 201 2,3 Ist bereits erfolgt, die Belegungspläne sind jetzt außerdem auf der Homepage der Stadt veröfffentlicht erledigt Intensivierung der Zusammenarbeit Sportvereine – VHS bei der Angebotserstellung und -durchführung Amt 30, Sportvereine 2,4 Anschub über Runden Tisch, Umsetzung Sportvereine / VHS (Seitens der VHS ist eine Kooperation sofort umsetzbar) Thema Runder Tisch um weitere Vereine zu beteiligen. erledigt Initiierung einer AG Sport und Bewegung (regelmäßige Elmshorner Sportgespräche zum fachl. Austausch, Berichte Umsetzung SportEP, Beratung Schwerpunkte) 201 2,4 Runder Tisch wurde bereits 2x durchgeführt und soll weiterhin mindestens 1x jährlich stattfinden erledigt / laufend in Arbeit Ziel(e) Maßnahmen Zuständigkeit Priorisierung Erläuterungen / Stellungnahme Kennzahlen Erledigung Einrichtung von Geochaches und Verlinkung mit relevanten Portalen im Internet Stadtmarketing 1,4 Von Privatpersonen werden bereits viele Geochaches ins Internet eingestellt und befinden sich auf Grünflächen und Parkanlagen. erledigt Berücksichtigung der spezifischen Belange von Jugendlichen bei der Neukonzeption von Freizeitspielflächen z.B. Integration von Geräten Le Parcours Amt 50, Jugendpflege 1,8 Eine Abstimmung der Bedarfe bei der Neukonzeption von Spielflächen erfolgt mit der Jugendpflege. erledigt Strategisches Ziel: In Elmshorn liegt der Entwicklungsschwerpunkt auf der Steigerung des Sportengagements der Bevölkerung. Bereich Sportangebote Operative Ziel(e) Maßnahmen Zuständigkeit Priorisierung Arbeitsgruppe Erläuterungen / Stellungnahme Kennzahlen Erledigung 1. Sport- und Bewegungsangebote für Kinder in Bildungseinrichtungen Ausbau der Bewegungsförderung in Bildungseinrichtungen (insbes. in den Kitas) 2. Sportangebote für Kinder und Jugendliche Ausbau der niederschwelligen Angebote Einführung eines Mitternachtssport-Angebots (z.B. Öffnung einer Halle 1x im Monat von 22 – 01 Uhr) erledigt, ein zweites Angebot im Stadtteil Hainholz ist angedacht Netzwerk Sportvereine, offene Jugendarbeit, Stadtjugendring, Polizei 1,9 Ist bereits in Umsetzung (Krimi-Rat) - Beginn Oktober 2013 Kooperation EMTV / Gencler Birligi mit Streetwork, finanziert duch KPR Strategisches Ziel: In Elmshorn werden die Netzwerke für Sport weiter ausgebaut und um witere Netzwerkpartner ergänzt 4. Information über das Sport- und Bewegungsleben Regelmäßige Information der Bürger/innen über die Bedeutung von Bewegung und Sport, die h d 5. Kooperation und Zusammenarbeit Ausbau der Zusammenarbeit auf verschiedenen Ebenen (Angebote, Organisation) Bereich „Organisation“ 9. Freizeitfelder / Bolzpätze Sanierung der Freizeitspielfelder und Bolzplätze und Anpassung an die Bedarfe der Zielgruppen Bereich Sport- und Bewegungsräume 8. Grünflächen und Parks Aufbau einer flächendeckenden Versorgung mit Sportwegen (Lauf- , Rad-, Inlinerwegen) Strategisches Ziel: In Elmshorn wird die Sportinfrastruktur aufgewertet, dabei werde auch generationsübergreifende Aspekte berücksichtigt. 11. Sportaußenanlagen Bedarfsorientierte Aufwer-tung der Sportaußenanlagen Bedarfsorientierte Weiterentwicklung des EMTV-Geländes (familienfreundliche und generationsübergreifende Gestaltung). Berücksichtigung des Schul- und Freizeitsportes. Vorschlag Workshop zur Weiterentwicklung des Geländes (Abgestimmtes Konzept) EMTV, 201, 2,8 Die Planungen des EMTV zum Umbau der Anlage sind abgeschlossen erledigt Schaffung eines gleichwertigen Ersatzes für die EMTV-Halle 201, EMTV 2,7 Die Gewährung von Zuschüssen für den Neubau eines gleichwertigen Ersatzes der EMTV-Halle wurde beschlossen. Durch den Neubau einer Halle in Sparrieshoop ergeben sich ggf. neue Trainingsmöglichkeiten z.B. für EHT. erledigt Verbesserung der Transparenz der Hallenbelegung (z.B. Aushängung er Belegungspläne, Prüfung der Abrufmöglichkeiten auf der Homepage) 201 2,7 Pläne sind veröffentlicht (Hallen und Internet) erledigt Anpassung der Anzahl der Tennisfelder (derzeit ausgeglichene Versorgung). Bei einem weiteren Mitgliederrückgang sind Überlegungen zur Bündelung des Tennissportes anzustellen (im Süden SV Lieth, im Norden Lawn). 201, Vereine Bündelung der Angebote 1,8 Steuerung erfolgt bereits über die Sportförderung Thema wird nicht weiter verfolgt Kooperationen zwischen Tennisvereinen (Spiel- und Trainingsgemeinschaften, gemeinsame Nutzung von Trainern oder gemeinsame Platznutzung) Sportvereine 2,1 Kooperationen sind von den Vereinen selbstständig anzustreben. Die Steuerung erfolgt bereits über die Sportförderung. Thema wird nicht weiter verfolgt Prüfung der Szenarien zur Umgestaltung des Badeparks (Überdachung 50m-Becken) SWE 2,1 Beschluss zur Erneuerung der Traglufthalle ist bereits gefasst erledigt Sanierung und Modernisierung des Sanitär- und Umkleidebereichs SWE 2,9 Beschluss ist bereits gefasst und befindet sich in Umsetzung. erledigt 12. Hallen und Räume Quantitativer Erhalt der bestehenden Infrastruktur. Fortführung der Praxis einer nachhaltigen Sanierung und Modernisierung Bessere Ausnutzung der bestehenden Hallenkapazitäten durch ein transparentes und effektives Sportstättenmanagement 13. Tennisanlagen Anpassung des Bestands der Tennisanlagen an die Nachfrage 14. Wasserflächen für den Schwimmsport Erhaltung und Aufwertung des Badeparks, sowie An-passung an die Bedarfe der Schwimmsportler Auswertung der Handlungsempfehlungen aus der Sportentwicklungsplanung Elmshorn Einrichtung von Bewegungskindergärten (Schwerpunkt des päd. Profils ist die Bewegungsförderung) freier Träger, Sportverein, 201, 202 2,6 Die vorhandenen guten Bewegungsangebote gilt es zu erhalten und wo möglich auszubauen. Die Einrichtung von Bewegungskindergärten (Zertifizierung nach den Regeln des LSV) muss von den Einrichtungsträgern bzw. -leitungen initiiert werden. Der EMTV ist bereits mit einer Kita in Kontakt, um eine Kooperation zur Weiterentwicklung zum Bewegungskindergarten aufzubauen (Es gibt Fördermöglichkeiten über den LSV z.B. Kinder in Bewegung, Projekt Kindergarten und Sportvereine). Anschub über Runden Tisch Sport u. Kita-Gipfel Auf dem Kita-Gipfel und dem Runden Tisch Sport ist von der Verwaltung auf dieses Thema hinzuweisen. kurzfristig (binnen 3 Jahren) Sportaktionstage in den Bildungseinrichtungen (Vereine präsentieren in den jeweiligen Schulen ihr Angebot mit Mitmachangeboten und Klassenwettkämpfen) Vereine / Schulen, 201 2,2 Muss von den Vereinen ausgehen (großer org. Aufwand). Anschub über Runden Tisch Auf dem Runden Tisch Sport ist von der Verwaltung auf dieses Thema hinzuweisen. kurzfristig Wassergewöhnung und Schwimmsport in den Kindertageseinrichtungen (Zuschuss zu den Fahrtkosten Kita – Schwimmhalle) 201 / 202 2,9 Muss von Kita-Leitungen gewollt sein. Änderung Sportförderrichtlinien erforderlich (Projektförderung) oder Berücksichtigung im Rahmen des Betriebskostenzuschuss Kita. Ggf. Finanzierung über Spenden / Sponsoring möglich Einbeziehung der Fördermöglichkeit zur Übernahme der Transportkosten in die Überlegungen für die Veränderung der Sportförderrichtlinie und Betriebskostenzuschuss . kurzfristig Durchführung einer Informationsveranstaltung zur Information der Erzieher über die Bedeutung frühkindlicher Bewegungsförderung (inkl. Hinweis auf die Qualifizierungsangebote des KSV / LSV) Durchführung KSV / LSV, Anstoß durch 201,202 2,2 Muss von Kita-Leitungen gewollt sein. Abfrage durch 202 (Kitagipfel), die Organisation könnte durch 20 in Kooperation mit dem KSV erfolgen. Durchführung einer Informationsveranstaltung mit dem KSV kurzfristig Auflegen eines Programms zur sportlichen Qualifizierung der Erzieher/innen in den Elmshorner Sportvereinen bzw. beim KSV (1 Person je Einrichtung) zur Vermittlung von Praxisbeispielen der Bewegungsförderung im frühkindl. Bereich. Kita, KSV, 201, 202 2,4 Berücksichtigung im Rahmen des Betriebskostenzuschuss (Zuschlag der Fortbildungspauschale für diesen Zweck). Ein spezielles Programm gibt es nicht, Übungsleiterlizenzgrundlagen Überlegungen für die Veränderung des Betriebskostenzuschusses (Zuschlag zur Fortbildungspausch. für diesen Zweck) kurzfristig Ermöglichung des Erwerbs eines Übungsleiterscheines für Erzieher (Programm LSV " Kita und Schule") Kita, 202 Berücksichtigung im Rahmen des Betriebskostenzuschusses (Anhebung der Fortbildungskosten/-pauschale für diesen Zweck). Überlegungen für die Veränderung des Betriebskostenzuschusses (Zuschlag zur Fortbildungspausch. für diesen Zweck) kurzfristig Pädagogische Schulung der Übungsleiter der Sportvereine (Workshops und Projekte auf Leitungsebene als auch für Übungsleiter und Trainerinnen) Kita, 202 2,4 Berücksichtigung im Rahmen des Betriebskostenzuschuss (Anhebung der Fortbildungskosten/-pauschale für diesen Zweck). Überlegungen für die Veränderung des Betriebskostenzuschusses (Zuschlag zur Fortbildungspausch. für diesen Zweck) kurzfristig Kennzahlen Die Qualifikation der Betreuungspersonen im Bereich Bewegungsförderung wird verbessert Sport- und Bewegungsangebote für Kinder in Bildungseinrichtungen 1. Strategisches Ziel: In Elmshorn liegt der Entwicklungsschwerpunkt auf der Steigerung des Sportengagements der Bevölkerung. Bereich Sportangebote Operative Ziel(e) Erläuterungen / StellungnahmePriorisierung Arbeitsgruppe Priorisierung der Verw. Maßnahmen Zuständigkeit Ausbau der Bewegungsförderung in Bildungseinrichtungen (insbes. in den Kitas) Auswertung der Handlungsempfehlungen aus der Sportentwicklungsplanung Elmshorn Anpassung des Vereinsangebotes (Trendsportarten, offen zugängliche Angebote, Kooperationen zw. Sportvereinen, Jugendarbeit) Sportvereine, Jugendarbeit Anschub/Kontakte über Runden Tisch, Umsetzung ausschließlich über Sportvereine Auf dem Runden Tisch Sport ist von der Verwaltung auf dieses Thema hinzuweisen. kurz bis mittelfristig (3 – 5 J.) Sportartübergreifende Angebote in Form eines Jugendsportclubs (Ausübung verschiedener Sportarten in einem wechselnden Angebot) wichtig ist Flexibilität der Mitgliedschaft Trägerschaft mehrere Sportvereine 2 Anschub/Kontakte über Runden Tisch, Umsetzung ausschließlich über Sportvereine Auf dem Runden Tisch Sport ist von der Verwaltung auf dieses Thema hinzuweisen. kurzfristig Einführung eines Mitternachtssport-Angebot (z.B. Öffnung einer Halle 1x im Monat von 22 – 01 Uhr) Flexibilität der Mitgliedschaft (Kurzzeitmitgliedschaften, 10er Karten oder Tageskarten) Sportvereine 2,4 Umsetzung ausschließlich über Sportvereine "- Kombination von Sportangeboten mit einer Kinderbetreuung Sportvereine 2,4 Wird teilweise schon angeboten, Umsetzung über Sportvereine "- Überprüfung der Familiensportangebote (Erfassung und Publizierung der Angebote, Analyse der Angebote. Sollte ein Defizit bestehen wäre ein Konzept auszuarbeiten für den Ausbau der Angebote und Partner) Sportvereine 2,1 Eventuell auch durch Kooperationen unter den Sportvereinen möglich, Umsetzung über Sportvereine "- Bedarfsorientierter Ausbau der Bewegungsangebote für Ältere (Überprüfung der Angebote am Vormittag, früher Nachmittag, sowie Reha-Angebote). Sportvereine sollten die Angebote gemeinsam und in Kooperation erstellen und durchführen (Einbeziehung der Senioreneinrichtungen) Sportvereine, VHS 2,4 Umsetzung ausschließlich über Sportvereine (seitens der VHS ist eine Kooperation sofort umsetzbar) "- Sportangebote für Erwachsene Sportangebote für Kinder und Jugendliche Ausbau der niederschwelligen Angebote Ist bereits in Umsetzung (Krimi-Rat) - Beginn Oktober 2013 Kooperation EMTV / Gencler Birligi mit Streetwork, finanziert duch KPR erledigt 1,9 2. Netzwerk Sportvereine, offene Jugendarbeit, Stadtjugendring, Polizei Punktueller Ausbau der Sportund Bewegungsangebote 3. Auswertung der Handlungsempfehlungen aus der Sportentwicklungsplanung Elmshorn Operative Ziel(e) Maßnahmen Zuständigkeit Priorisierung Erläuterungen / Stellungnahme Kennzahlen Zeitliche Umsetzung Aufbau eines Internetportals, das alle Angebote der Elmshorner Sportvereine und anderer Anbieter, die Sportanlagen und frei zugängliche Sportmöglichkeiten (z.B. Freizeitspielfelder, Wege mit Karten und GPS-Traks) sowie Veranstaltungskalender umfasst. Anbindung an soziale Netzwerke, Rückgriff auf Daten des KSV. Achtung Aktualität (permanente Pflege) Pflege Sportvereine, Stadt od. Arbeitsgemeinschaft 2,4 Teilweise werden diese Daten schon auf der Homepage der Stadt bereit gestellt. Neue Ideen /Vorschläge werden je nach Aufwand eingearbeitet. Die Einrichtung und Pflege einer externen Seite ist vom Amt 20 derzeit nicht zu leisten erledigt Werbung bei Großveranstaltungen (Verbesserung der Präsentation z.B. Stadtlauf) 20 (Gespräch EN)? Vereine 1,8 Von Seiten der Verwaltung ist ein Gespräch mit der EN zu führen, in dem geklärt werden soll, wie sich die Präsentation des Sports in der Berichterstattung verbessern lässt. Duchführung des Gespräches mit der EN/Holsteiner kurzfristig Verbesserung der Presseberichterstattung (stärkere Berichterstattung über breiten- und freizeitsportliche Angebote z.B. mtl. Sonderseite Sportinfo, Veranstaltungskalender) 20 (Gespräch EN)? Vereine 2,5 Gespräche mit der EN / Holsteiner erforderlich Duchführung des Gespräches mit der EN/Holsteiner kurzfristig Aushang der Belegungspläne in Sporthallen 201 2,3 Ist bereits erfolgt, die Belegungspläne sind jetzt außerdem auf der Homepage der Stadt veröfffentlicht erledigt Events und Veranstaltungen (Präsentation der Sportvereine in Form von Mitmachangeboten z.B. Tag des Sport/Hallensports, Nacht der Vereine, Sportwoche Vereine 2,4 Anschub über Runden Tisch, Stadt stellt Hallen/Plätze zur Verfügung, ev. wieder Jahrmarkt des Sports, dann sind aber Sponsoren erforderlich Auf dem Runden Tisch Sport ist von der Verwaltung auf dieses Thema hinzuweisen. langfristig (ab 6 Jahren) Veranstaltungen zur Bedeutung des Sports mit Sportförderung und Stadtmarketing Runder Tisch, Wirtschaftsförderung, 20 Muss von den Vereinen ausgehen . Anschub über Runden Tisch Hinweis auf Runden Tisch kurz- bis mittelfristig Vernetzung von Stadt-, Sport- und Tourismusmarketing. (Verbesserung der Koordinierung und Abstimmung der Arbeit, gemeinsame Ansprache relevanter Zielgruppen z.B. Familien mit Kindern, Touristen, Radfahrer u.ä.) Stadtmarketing, Amt 20, Wirtschaftsförderung 2,5 Regelmäßige Zusammenkünfte Amt 20 / Wirtschaftsförderung/Stadtmarketing erforderlich keine zeitlichen Kapazitäten beim Amt 20 Sportartbezogene Zusammenarbeit der Sportvereine (Bildung von Spiel- und Trainingsgemeinschaften z.B. Fußball) Sportvereine, Amt 20 (Initiierung) 2,1 Anschub über Runden Tisch, Umsetzung ausschließlich über Sportvereine Hinweis auf Runden Tisch Mittel- bis langfristig Zusammenarbeit der Sportvereine z.B. Bildung Jugendsportclub, Angebote für Ältere Sportvereine Umsetzung ausschließlich über Sportvereine "- Kooperationen im Verwaltungsbereich insbes. für kleinere Vereine z.B. gemeinsame Geschäftsstelle, Beschäftigung von Hauptamtlichen, gemeinsame Inanspruchnahme Dienstleistungen Dritter bzw. große Vereine bieten Dienste an Vereine 1,8 Umsetzung ausschließlich über Sportvereine "- Einrichtung einer Übungsleiterbörse (online verfügbare Plattform) z.B. auf der Homepage der Stadt oder im Sportportal 013, KSV,201 2,2 Einrichtung über Homepage der Stadt möglich, aber unbedingt aktuelle Infos der Vereine nötig. Eventuell zentral über KSV möglich? Einrichtung einer Übungsleiterbörse kurz- bis mittelfristig Verstärkte Kooperation Schule und Verein (Durchführung eines Workshops mit Schulen, interessierten Sportvereinen, KSV zur Themati-sierung der organisatorischen und rechtlichen Rahmenbedingungen, Finanzierungsmöglichkeiten, Gelingensbedingungen 201(Initiierung) / Schule / Verein, KSV 3 Es bestehen bereits Kooperationen zwischen Schulen und Vereinen, die ausgeweitet werden sollen. Initiierung durch Amt 20 (Workshop) Durchführung eines Workshops. kurzfristig Intensivierung der Zusammenarbeit Sportvereine – VHS bei der Angebotserstellung und -durchführung Amt 30, Sportvereine 2,4 Anschub über Runden Tisch, Umsetzung Sportvereine / VHS (Seitens der VHS ist eine Kooperation sofort umsetzbar) Thema Runder Tisch um weitere Vereine zu beteiligen. kurzfristig Zusammenarbeit Sportvereine – Jugendpflege z.B. Partnerschaften für Spielplätze, Aktionen MOBS Koordination Runder Tisch, 202 Aktionen bei der MOBS mit EMTV sind bereits in Arbeit, Thema für Runden Tisch (anderen Vereinen die Möglichkeit geben, sich zu beteiligen) Thema Runder Tisch um weitere Vereine zu beteiligen. kurzfristig Initiierung einer AG Sport und Bewegung (regelmäßige Elmshorner Sportgespräche zum fachl. Austausch, Berichte Umsetzung SportEP, Beratung Schwerpunkte) 201 2,4 Der 1. Runde Tisch findet am 18.11.2013 statt und soll anschließend jedes Jahr durchgeführt werden erledigt Kooperation und Zusammenarbeit Ausbau der Zusammenarbeit auf verschiedenen Ebenen (Angebote, Organisation) 5. Regelmäßige Information der Bürger/innen über die Bedeutung von Bewegung und Sport, die vorhandenen Sportstätten und - angebote Information über das Sport- und Bewegungsleben 4. Strategisches Ziel: In Elmshorn werden die Netzwerke für Sport weiter ausgebaut und um weitere Netzwerkpartner ergänzt Bereich „Organisation“ Auswertung der Handlungsempfehlungen aus der Sportentwicklungsplanung Elmshorn Förderung von Kooperationen zwischen Sportvereinen oder Sportvereinen und anderen Einrichtungen 201 (Sportförderung, Hallenvergabe) 2,2 Änderung der Sportförderrichtlinien nötig Überlegungen für die Veränderung der Sportförderrichtlinie einbeziehen. kurzfristig Auswertung der Handlungsempfehlungen aus der Sportentwicklungsplanung Elmshorn 6. Einführung einer Elmshorner Ehrenamtskarte (Vergünstigungen wie verbilligte Eintritte oder andere Angebote) Stadt Elmshorn / Stadtmarketing/Wirtschaft sförderung 2,1 Gespräche mit Wirtschaftsförderung / Stadtmarketing erforderlich, Umsetzung wird vom Amt 20 als schwierig angesehen (Kriterien für die Vergabe, wer bearbeitet die Anträge/stellt die Karten aus, Überprüfung ob noch ehrenamtlich tätig) Thema wird nicht weiter verfolgt Würdigung der Arbeit von ehrenamtlich Tätigen (z.B. jährl. Ehrung oder im Rahmen eines Tages für das Ehrenamt) Stadt Elmshorn, 01 2,5 Einbeziehung Freiwilligen Forum? Umsetzung wird vom Amt 20 als schwierig angesehen. Thema wird nicht weiter Einführung einer Wahl zum Ehrenamtler des Monats (Vorbild Hamburger Fußballverband) – Sachpreise, positive Presseberichterstattung Begleitung durch das Stadtmarketing 1,4 g g g (Kriterien, Auswahl), erhöhter Arbeitsaufwand durch monatl. Veranstaltungen/ Pressetermine! Thema wird nicht weiter verfolgt Weitere Bemühungen zur Gewinnung von ehrenamtlichen Mitarbeiter/innen Sportvereine 2,9 Umsetzung ausschließlich über Sportvereine "- Erhalt des finanziellen Umfangs der Sportförderung Stadt Elmshorn 3 Bei Überarbeitung der Sportförderrichtlinien beachten Überlegungen für die Veränderung der Sportförderrichtlinie einbeziehen. kurzfristig Anpassung der kom. Sportförderung (Fördertatbestände sollen beibehalten und nur in Einzelfällen einer kritischen Prüfung unterzogen werden z.B. Wegfall der Fahrten zu Meisterschaften zugunsten einer Jugendförderung) 201 1,6 Bei Überarbeitung der Sportförderrichtlinien beachten Überlegungen für die Veränderung der Sportförderrichtlinie einbeziehen. kurzfristig Ergänzung der Sportförderung um eine Projektförderung (sportpolitisch gewünschte Ziele und Maßnahmen sollen nachhaltig unterstützt werden) 201 2,1 Bei Überarbeitung der Sportförderrichtlinien beachten Überlegungen für die Veränderung der Sportförderrichtlinie i b i h kurzfristig Gespräche mit Wirtschaftsförderung /Stadtmarketing erforderlich Einwerben von Fördermitteln Dritter für die Projektförderung (Einrichtung von Matching-Funds) Amt 20, Wirtschaftsförderung, Stadtmarketing Festlegung der Voraussetzungen für die Einrichtung von Matching-Fonds Mitarbeit im Sportverein Förderung und Honorierung des Ehrenamtes 7. Kommunale Sportförderung Anpassung der Kom. Sportförderung und Ergänzung um eine Projektförderung kurz- bis mittelfristig 2,5 Auswertung der Handlungsempfehlungen aus der Sportentwicklungsplanung Elmshorn Ziel(e) Maßnahmen Zuständigkeit Priorisierung Erläuterungen / Stellungnahme Kennzahlen Zeitliche Umsetzung Anlegung eines Sportwegs „Rund um den Park“ im Steindammpark für Läufer (Jogging, Nordic Walking, Spazierengehen) inkl. Ausweisung und Beschilderung Amt 50 2,1 Mit relativ geringen Mitteln könnten bestehende Sportwege beschildert und für den Freizeitsport attraktiver gemacht werden (Beleuchtung ist vorhanden). Anlegung eines Sportweges langfristig Modernisierung des Trimm-Pfads im Liether Stadtpark (Fitnessstationen, die den neuesten sportwissenschaftl. Erkenntnissen entsprechen, auf wenigen Stationen bündeln) Amt 50 2,2 Lt. Bevölkerungsbefragung treiben viele Elmshorner Lauf- /Walkingsport, darum ist die Modernisierung sinnvoll (Kosten?) Einrichtung von Fitnessstationen im Liether Stadtpark langfristig Ausweisung eines barrierefreien Bewegungspfads / Rundkurs im Liether Stadtpark / Rosengarten inkl. Ausweisung und Beschilderung Amt 50 1,9 Mit relativ geringen Mitteln könnten bestehende Sportwege beschildert und für den Freizeitsport attraktiver gemacht werden Anlegung eines Sportweges mittelfristig Trennung der Sportradwege und der Lauf-/Wanderwege im Liether Stadtpark (Entschärfung Gefahrenstellen) Amt 50 1,9 Im Rahmen der Planung des Sportweges sind die Möglichkeiten für eine Trennung zu prüfen. Trennung der Sportrad- und Laufwege langfristig Regelmäßige Pflege der Wege im Liether Stadtpark / Rosengarten (inkl. Rückschnitt Heckenbewuchs) Amt 50 / Betriebshof 1,9 Die Pflege der Anlage erfolgt in einem regelmäßigen Intervall. erledigt Wiederbelebung des Flora-Rings (Angebot für BMX-, Cross- und Mountainbiker und Prüfung der Öffnung der Anlage für Nichtmitglieder) Sportverein 1,4 Umsetzung ausschließlich bei SV Lieth. Anregung im Rahmen des Runden Tisches Hinweis auf Runden Tisch kurz- bis mittelfristig Ausbesserung und Sanierung der innerstädtischen Radwege und bessere Pflege in der Zukunft Amt 50 2,7 Durch das Amt 50 werden regelmäßig Kontrollen und Verbesserungsmaßnahmen im städt. Radwegenetz durchgeführt. Der Umfang erfolgt in Abhängigkeit mit den zur Verfügung stehenden Mitteln. erledigt Ausschilderung eines Rundweges im Liether Moor für Rollsportler / Inlineskater / Radfahrer und Publizierung auf der Homepage Amt 50 2,1 Es ist zu prüfen, ob ein Rundweg allein auf städtischem Gelände ausreichend ist und ob die Wegebeschaffenheit hierfür geeignet ist. Vorlage eines Berichtes (Runder Tisch) kurz- bis mittelfristig Aufwertung der Grünflächen und Ergänzung um Sportgeräte (generationsübergreifend nutzbare Fitnessbereiche z.B. Fitness im Park, Gedächnisparcours, Brain Walking, 5 Esslinger) im Krückaupark, Badepark und Campus Hainholz Amt 50 2,4 Der Installation z.B. einzelner Spiel- und Sportangebote (Balancierbalken) in den Grünflächen wird hinsichtlich ihrer Bedeutung für den Sport keine hohe Priorität eingeräumt. Auch steht ein evtl. hoher Überwachungsaufwand (Sicherheit, Vandalismus) entgegen. erledigt Einrichtung von Geochaches und Verlinkung mit relevanten Portalen im Internet Stadtmarketing 1,4 Von Privatpersonen werden bereits viele Geochaches ins Internet eingestellt und befinden sich auf Grünflächen und Parkanlagen. erledigt Erfassung der Freizeitspielfelder und Erstellung einer Bedarfsanalyse (Standort, Qualität, Nutzung) Amt 50, Jugendpflege 2,5 Übersicht über Freizeitspielfelder ist vorhanden, kann kurzfristig auf der Homepage der Stadt (Sport) veröffenlticht werden Veröffentlichung der Übersicht auf der Homepage Kurz- bis mittelfristig Ausbau der generationsübergreifenden Angebote im Badepark (z.B. 5 Essinger im Eintrittsbereich des Parks) SWE 2,1 Zuständig sind die SWE. Siehe auch Aufwertung der Grünflächen Thema wird nicht weiter verfolgt Generationsübergreifende Gestaltung von Grünflächen und Parks (Freizeitgelände auf den Hardschen Wiesen, Krückaupark) Amt 50 2,5 siehe Aufwertung der Grünflächen Thema wird nicht weiter f l tBerücksichtigung der spezifischen Belange von Jugendlichen bei der Neukonzeption von Freizeitspielflächen z.B. Integration von Geräten Le Parcours Amt 50, Jugendpflege 1,8 Eine Abstimmung der Bedarfe bei der Neukonzeption von Spielflächen erfolgt mit der Jugendpflege. erledigt Herbeiführung einer Klärung Freizeitfelder / Bolzpätze Sanierung der Freizeitspielfelder und Bolzplätze und Anpassung an die Bedarfe der Zielgruppen 9. Bereich Sport- und Bewegungsräume Grünflächen und Parks Aufbau einer flächendeckenden Versorgung mit Sportwegen (Lauf-, Rad-, Inlinerwegen) Strategisches Ziel: In Elmshorn wird die Sportinfrastruktur aufgewertet, dabei werden auch generationsübergreifende Aspekte berücksichtigt. Prüfung eines Wassersportangebotes auf dem Steindammsee und der Krückau (muskelbetriebene Fahrzeuge) Amt 50 / Amt 20 8. Vorlage eines Berichtes (Runder Tisch)1,9 langfristig Auswertung der Handlungsempfehlungen aus der Sportentwicklungsplanung Elmshorn 10. Schulhöfe Bewegungsfreundliche Gestaltung der Schulhöfe Bewegungsfreundliche Gestaltung der Schulhöfe der weiterführenden Schulen (Einbeziehung der Schulgemeinde in die Planungen) 201 2,4 Die Schulhöfe der KGSE und der BCSG wurden / werden bereits im Zuge der Neubaumaßnahmen entsprechend gestaltet. Der Schulhof der AFG sollte im Rahmen der Anbauund Umbaumaßnahme überplant und umgestaltet werden. Das Projekt der BS zur Schulhofumgestaltung sollte in den nächsten 2 Jahrenfinanziell unterstützt werden. Ersatzbeschaffung für Spielgeräte sollten im HH bereit gestellt werden. Je nach Mittelbereitstellung ist die Spielund Sportgeräteausstattung um jährlich 1 Gerät zu ergänzen. kurz- bis mittelfristig Sanierung der Rasenspielfelder Amt 50 2,1 Pflegearbeiten werden jährlich durchgeführt erfolgt lfd. Bündelung der Leichtathletikanlagen (Belange der Schulen sind zu berücksichtigen) Amt 50, 201 2,1 Erfolgt bereits im Rahmen des möglichen. erledigt Bedarfsorientierte Weiterentwicklung des EMTV-Geländes (familienfreundliche und generationsübergreifende Gestaltung). Berücksichtigung des Schul- und Freizeitsportes. Vorschlag Workshop zur Weiterentwicklung des Geländes (Abgestimmtes Konzept) EMTV, 201, 2,8 Die Planungen des EMTV zum Umbau der Anlage sind abgeschlossen erledigt Schaffung eines gleichwertigen Ersatzes für die EMTV-Halle 201, EMTV 2,7 Die Gewährung von Zuschüssen für den Neubau eines gleichwertigen Ersatzes der EMTV-Halle wurde beschlossen. Durch den Neubau einer Halle in Sparrieshoop ergeben sich ggf. neue Trainingsmöglichkeiten z.B. für EHT. erledigt Fortführung der Praxis einer nachhaltigen Sanierung und Modernisierung (Prioritätensetzung durch das Amt 70): BCSG III, Hallen PDS, Gym AFG, Halle BS Amt 70 2,5 Sanierungen werden laufend durchgeführt erfolgt lfd. Verbesserung der Transparenz der Hallenbelegung (z.B. Aushängung er Belegungspläne, Prüfung der Abrufmöglichkeiten auf der Homepage) 201 2,7 Pläne sind veröffentlicht (Hallen und Internet) erledigt Flexible Übergänge zwischen Schule und Verein (verstärkte Absprachen zwischen Schule / Verein/ Stadt, Überprüfung von Lücken in der Schulbelegung) 2x jährlich Schule, Verein, 201 2,6 Überprüfung erfolgt jährlich bei Schuljahresbeginn erfolgt beeits Ausbau der Ausdehnung der Belegungzeiten über 22.00 Uhr hinaus und am Wochenende und in den Ferien 201 2,4 teilweise sind Wochenendzeiten an soziale Einrichtungen u.ä. vergeben, gr. Hallen müssen für Punktspiel- /Turnierbetrieb frei bleiben Ferienzeiten (Sommer und Winter) sind für Reinigung / Reparaturen notwendig Thema wird nicht weiter verfolgt Festlegung von Prioritäten / Ausschluss von Sportarten (Fußball nur bis zur D-Jugend) 201 2,2 Regelungen sind bereits langjährig vorhanden und werden umgesetzt erfolgt bereits Die Umsetzung bei SV Lieth wurde beschlossen. Der Tennenplatz der KGSE und der TKS sind in einem sehr schlechte Zustand und müssen dringend saniert werden. Für die städtischen Plätze ist zu untersuchen, welche Plätze für einen Umbau in Frage (Lärmschutz) kommen und welche Vorteile hierdurch entstehen. Für die Plätze der Sportvereine muss die Initiative von den Vereinen ausgehen (Antrag Sportförd.) Im Rahmen der jährlichen Wartung der Geräte erfolgt eine Bestandsaufnahme und eine Überprüfung, ob die Geräte weiter benötigt, erneuert oder entsorgt werden sollen. Die Schulgeräte stehen bereits zur Nutzung der Vereine zur Verfügung. 2,6 201, Amt 50 Bessere Ausnutzung der bestehenden Hallenkapazitäten durch ein transparentes und effektives Sportstättenmanagement 201, Schulen, Vereine Umbau von Spielfeldern in Kunstrasenplätze (Prüfung der Möglichkeiten einer Öffnung für den Freizeitsport / Schulsport, Auslastung / Frequentierung). Es kommen die Plätze in Betracht: Spielfelder SV Lieth, EMTV, Tennenplatz KGSE, Platz 2 Wilhelmstraße 11. Sportaußenanlagen Bedarfsorientierte Aufwertung der Sportaußenanlagen 12. Hallen und Räume Quantitativer Erhalt der bestehenden Infrastruktur. Fortführung der Praxis einer nachhaltigen Sanierung und Modernisierung Überprüfung der Geräteausstattung in Bezug auf die tatsächliche Nutzung, ggf. Modernisierung und Ergänzung um neue innovative Geräte (zusätzliche Unterbringungsmöglichkeiten für vereinseigene Geräte und Materialien, Kooperation bei der Nutzung von Geräten) Umgestaltung eines Rasen- oder Tennenplatzes in einen Kunstrasenplatz 2,1 erfolgt bereits kurz- bis mittelfristig Auswertung der Handlungsempfehlungen aus der Sportentwicklungsplanung Elmshorn Kontrolle der Hallenbelegung (Überprüfung der Hallenbücher und stichprobenartige Überprüfungen) 201, HSM "1,7 + 2,1 Hallenbücher werden kontrolliert, für Stichproben vor Ort sind keine Arbeitszeitkapazitäten vorhanden erfolgt bereits Ermittlung weiterer Räume für Sport und Bewegung (Aulen, Sozialräume der Kirchengemeinden, Rathaus, Seniorenheime) Prüfung der Errichtung einer Mehrzweckhalle im Bereich Vormstegen. Wenn der Bedarf und die Größe bekannt ist, kann ein geeigneter Standort gesucht werden (Knechtsche Hallen?) Die Sporträume im Keller des HdB werden bislang nicht von Sportvereinen genutzt, weil diese nur sehr eingeschränkt nutzbar sind (nur kl. Gruppen mit ruhigem Angebot). 201, Amt 60 "1,5 + 2,5 Die in Frage kommenden Räume müssen erhoben werden. Es müssen einheitlich geltende Qualitätsstandards für die Räume (z.B. Barrierefreiheit, Bodenbeschaffenheit, Lagerund Umkleidemöglichkeiten usw.) festgelegt und definiert werden. Der Maßnahme wird hinsichtlich der Bedeutung für den Sport keine hohe Priorität eingeräumt.Der Bedarf für die Einrichtung einer MZH ist zu prüfen. Festlegung von einheitlichen Standards für die Räume. langfristig Überprüfung des Bedarfs zur Errichtung einer Kalthalle / Freilufthalle für den Übungsbetrieb der Ballsporthallen (Fußball für Erwachsene, Inliner, Jugendsportclub) 201, Amt 70 1,7 Eine Kalthalle würde den Hallenbedarf besonders im Winter stark positiv verändern (abhängig von der Schaffung von Kunstrasenplätze) Feststellung des Bedarfes und Bericht (AKJS) langfristig Prüfung des Baus einer Bewegungslandschaft zur Ausbildung motorischer Grundfertigkeiten (Nutzer Vereine, Schulen, Kita) im Zuge EMTV-Neubau? 201, EMTV 2 In den Bewegungsräumen der Kitas ist bereits meistens eine Grundausstattung vorhanden (Möglichkeit Sonderzuschuss). Auch in den Schulsporthallen ist eine Grundausstattung vorhanden. Thema wird nicht weiter verfolgt Anpassung der Anzahl der Tennisfelder (derzeit ausgeglichene Versorgung). Bei einem weiteren Mitgliederrückgang sind Überlegungen zur Bündelung des Tennissportes anzustellen (im Süden SV Lieth, im Norden Lawn). 201, Vereine Bündelung der Angebote 1,8 Steuerung erfolgt bereits über die Sportförderung Thema wird nicht weiter verfolgt Kooperationen zwischen Tennisvereinen (Spiel- und Trainingsgemeinschaften, gemeinsame Nutzung von Trainern oder gemeinsame Platznutzung) Sportvereine 2,1 Kooperationen sind von den Vereinen selbstständig anzustreben. Die Steuerung erfolgt bereits über die Sportförderung. Thema wird nicht weiter verfolgt Prüfung der Szenarien zur Umgestaltung des Badeparks (Überdachung 50m-Becken) SWE 2,1 Beschluss zur Erneuerung der Traglufthalle ist bereits gefasst erledigt Sanierung und Modernisierung des Sanitär- und Umkleidebereichs SWE 2,9 Beschluss ist bereits gefasst und befindet sich in Umsetzung. erledigt Hinweise: - - Die Priorisierung der Maßnahmen wurde von der Arbeitsgruppe von 1 (nicht so wichtig) bis 3 (sehr wichtig) vorgenommen. Die Priorisierung wurde von Seiten der Verwaltung überprüft und neu gewichtet in kurzfristige Maßnahmen (nächste 3 Jahre), mittelfristige Maßnahmen (4-6 Jahre) und langfristige Maßnahmen ab 6 Jahre Die Nummerierung dient lediglich der Übersicht; sie stellt keine Maßnahmenpriorisierung bzw. Festlegung einer zeitlichen Reihenfolge bei der Umsetzung dar. Tennisanlagen Anpassung des Bestands der Tennisanlagen an die Nachfrage Zukunftsorientierte Weiterentwicklung der überdachten Infrastruktur 14. Wasserflächen für den Schwimmsport Erhaltung und Aufwertung des Badeparks, sowie Anpassung an die Bedarfe der Schwimmsportler 13. L:\Fb_II\FD_II.5\Fd_II.52\Sportstättenentwicklungsplanung\Ahrensbg. Sportstättenenwicklungsplanung 2005, Erkenntnisse-Umsetzungsstand-Fazit.doc Fachdienst II.5 Schule, Sport und Senioren Ahrensburg, 14. März 2012 AZ: 52.10.01 Ahrensburger Sportstättenentwicklungsplanung aus dem Jahr 2005 Erkenntnisse - Umsetzungsstand - Fazit Zwei Drittel aller Sportstätten in Schleswig-Holstein gehören den Gemeinden und Städten. Der jährlich, auch finanziell nicht unerhebliche Kostenaufwand für Unterhaltung , Sanierung oder Neubau belastet jeden kommunalen Haushalt. Deshalb ist es erforderlich , dass eine langfristige Sportstättenentwicklungsplanung aufgestellt wird. Gerade in Zeiten knapper und begrenzter Haushaltsmittel benötigen Politik und Verwaltung eine fundierte Datenbasis für die Begründung und Legitimation von Maßnahmen im Sportbereich. Der Sport in unserem Land hat zwischenzeitlich sogar Verfassungsrang erlangt. Ein Hinweis darauf, dass auch die Landesregierung sich für die Sportförderung in Schleswig -Holstein engagiert. Die Stadt Ahrensburg hat diese Hinweise aufgegriffen und in den Jahren 2003 bis 2005 gemeinsam mit der Forschungsstelle kommunale Sportentwicklungsplanung der Universität Wuppertal eine am Leitfaden des Bundesinstituts für Sportwissenschaften orientierten Sportstättenentwicklungsplan erstellt. Seit dieser Zeit sind wir in der Lage, die zentrale Fragestellung: Welche Einwohner/Gruppen betreiben welche Sportarten mit welcher Häufigkeit, in welchem zeitlichen Umfang, auf welchen Sportanlagen und zu welchen Gelegenheiten, an welchen Standorten heute und in Zukunft zu beantworten. Die Sportstättenentwicklungsplanung hat konkret die Bedarfe der Bevölkerung und das vorhandene Sportangebot gegenübergestellt. Als Fazit wurde herausgearbeitet, dass sowohl im Bereich der Sporthallenkapazitäten als auch im Bereich der Großspielfelder Defizite vorhanden sind. Daraus resultierend hat die Stadt Ahrensburg im Jahr 2006 begonnen den Defizitabbau voranzutreiben. Bereits im Jahr 2006 wurden zwei vorhandene Naturrasenfussballplätze in Kunstrasenplätze mit Flutlichtanlage nach neuestem Standard umgebaut. 2007 folgte ein weiterer Fußballkunstrasenplatz ebenfalls mit Flutlicht. Der Umbau des Hockeynaturrasenplatzes schloss sich im Jahr 2008 in einen wettkampfgerechten Kunstrasenplatz für die ambitionierten Hockeyspieler an. Diese Sanierungsmaßnahmen bewirkten, dass nunmehr vier moderne ganzjährig bespielbare Trainings- und Wettkampfplätze für den Fußball – und Hockeysport zur Verfügung stehen. Außerdem sind zusätzliche leichtathletische Anlagen für die Grundversorgung: Kurzstreckenlauf , Kugelstoßen und Weitsprung in einem Ortsteil entstanden, um dort die Ausübung dieser Sportart zu ermöglichen. Gegenwärtig bieten 20 Sportvereine in den Stadtgrenzen Ahrensburgs ein differenziertes modernes, an den Einwohnerinteressen orientiertes Sportangebot im In- und Outdoorbereich . L:\Fb_II\FD_II.5\Fd_II.52\Sportstättenentwicklungsplanung\Ahrensbg. Sportstättenenwicklungsplanung 2005, Erkenntnisse-Umsetzungsstand-Fazit.doc - 2 - In einem neu entstehenden Gewerbegebiet hält die Stadt Flächen für die Positionierung von weiteren Sportangeboten vor. Die Verwaltung plant, hier einen familienfreundlichen Sportpark zu errichten, der all die Angebote enthalten soll, die von der Bevölkerung nachgefragt, aber bisher nicht befriedigt werden konnten. Auch ein Mehrzweckplatz für besondere Angebote (Messe, Konzerte, Feste und ähnliches) soll entstehen. Aufgrund des Finanzvolumens von mehreren Millionen Euro ist die Realisierung dieses Vorhabens aber bisher nicht möglich gewesen. Den Neubau einer modernen Schießsportanlage realisierte die Stadt gemeinsam mit der Ahrensburger Schützengilde in den Jahren 2009/2010. Die bestehende Kampfbahn Typ C wurde in den Jahren 2009 und 2010 vollständig saniert und unter anderem mit einer modernen Stabhochsprunganlage versehen. Die fehlenden Sporthallenkapazitäten wurden durch den Neubau einer 3-Feld-Sporthalle , Fertigstellung Sommer 2008, ebenfalls geschaffen. Obwohl gemäß Musterraumprogramm für Schulen nur eine 2-Feld-Halle für den Schulsport notwendig wäre, baute die Stadt eine moderne 3-Feld-Halle, um die Bedarfe der Vereine weiter zu berücksichtigen . 2009 war das Jahr der energetischen Sanierung in Ahrensburg. Das Schwimmbad badlantic und die Tennishalle eines großen Vereins wurde mit hohem finanziellem Aufwand der Anforderungen der heutigen Zeit angepasst. Im Jahr 2012 wird eine aus dem Jahr 1936 stammende Einfeldsporthalle einer Grundschule durch den Bau einer DIN gerechten Einfeldhalle ersetzt. Fertigstellungstermin ist der Sommer 2013. Der Hockeyclub plant für das Jahr 2013 den Bau einer Hockeymehrzweckhalle für den Ligaspielbetrieb in der Größenordnung 45,5 X 26,5 m mit Zuschauertribüne. Hier ist ebenfalls ein städtischer Zuschuss in nicht unerheblichem Maße gefordert. (Die Stadt Ahrensburg beteiligt sich mit einem Zuschuss in Höhe von 420.000 € an dem Bau der Hockeyhalle. Der Bau wird im Frühjahr 2015 fertig gestellt.) Durch kontinuierliche Pflege- und Sanierungsmaßnahmen wird der Zustand der städtischen Sportflächen (Hallen und Außenanlagen) für alle Nutzergruppen auf einem hohen Niveau gehalten. Ein im Jahr 2005 erstelltes Sanierungs- und Pflegekonzept für die bestehenden städtischen Außenanlagen wurde vollständig umgesetzt. Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die im Rahmen der Sportstättenentwicklungsplanung aufgezeigten Defizite fast vollständig abgebaut werden könnten, die Handlungsempfehlungen umgesetzt wurden. Lediglich die Erstellung des familienfreundlichen Sportparks konnte, aufgrund der finanziellen Situation, noch nicht realisiert werden. In der Diskussion mit den politischen Gremien war es sehr hilfreich auf die fundierten Erkenntnisse einer aktuellen Sportstättenentwicklungsplanung zurückgreifen zu können. L:\Fb_II\FD_II.5\Fd_II.52\Sportstättenentwicklungsplanung\Ahrensbg. Sportstättenenwicklungsplanung 2005, Erkenntnisse-Umsetzungsstand-Fazit.doc Im Auftrag Beate Janke Stadt Eckernförde Anlage C7 5a. Welche zusammengefassten Schlussfolgerungen hatten die Gutachten? Die Stadt Eckernförde ist sehr gut mit Sportanlagen ausgestattet und hat ein großes Potential im Bereich des Sports. Die Bereitschaft der Stadt, der Sportvereine, der Bildungseinrichtungen, der Tourismus GmbH und der Stadtwerke, den Sport zu fördern, das sportliche Profil der Stadt zu stärken und sich für die Kinder, Jugendlichen und interessierte Erwachsene und Gäste zu engagieren, ist sehr gut vorhanden. Die Stadt muss allerdings ihre Stärken bewahren und weiter ausbauen sowie gewisse Schwächen abbauen, um dem geänderten Sportverhalten zu entsprechen und auf die demografische Entwicklung zu antworten. Das Gutachten enthält einen umfangreichen Maßnahmenkatalog, welcher der Stadt und den Sportvereinen zur Umsetzung empfohlen wird. Beispiele: 1. Die Stadt sollte zu ergreifende Erhaltungs- bzw. Erneuerungsmaßnahmen bei den Sportanlagen nach Haushaltslage mittelfristig umsetzen. Dabei gilt grundsätzlich: Sanierung bestehender Anlagen und Bedarfsprüfung vor Neubau. 2. Die Stadt sollte gemeinsam mit den Sportvereinen und Schulen neue Regelungen für die Belegung der städtischen Sportanlagen festlegen. 3. Die Höhe der finanziellen Sportförderung für Vereine sollte in Kooperation mit den Vereinen neu festgelegt werden. 4. Die Stadt Eckernförde sollte das Schulzentrum Süd als sportlichen Schwerpunkt ausbauen. Insbesondere sollten die Außenanlagen modernisiert werden. 5. Die Eckernförde Touristik und Marketing GmbH sollte auch mit dem strategischen und planerischen Auftrag zur Weiterentwicklung des Sportangebotes für Gäste betraut werden. 6. Die Sportvereine sollten mit Unterstützung der Schulen und der Stadt ihre Kooperationen im Sport in den Schulen verstärken. 7. Die Sportvereine sollten prüfen, inwieweit sie ihre Angebote im Fitness- und Gesundheitsbereich und im Bereich der Angebote für Ältere und Berufstätige weiter ausbauen können, ggfs. durch eine Kooperation der Sportvereine untereinander. 8. Die Sportvereine sollten kurzfristig eine Arbeitsgemeinschaft Sport bilden und eine förmliche Kooperation mit der Stadt eingehen mit dem Ziel, die Sportentwicklung zu der Stadt zu unterstützen, die Fürsorge für die Anlagen zu verbessern und die Zusammenarbeit mit der Politik und Verwaltung zu koordinieren. 9. Die Sportvereine sollten prüfen, durch welche Maßnahmen die Zusammenarbeit zwischen ihnen verbessert und die Konkurrenz untereinander abgebaut werden können (Anm.: über 40 Sportvereine). 5b. Was konkret wurde davon bereits umgesetzt? 1. Die Stadtverwaltung ermittelt gegenwärtig die Kosten für die im Gutachten vorgeschlagenen baulichen Maßnahmen zur Erstellung eines Masterplans. 2. Auf Initiative der Stadt haben die Sportvereine eine Arbeitsgemeinschaft gebildet, die gegenüber der Stadt Eckernförde als Interessenvertretung der außerschulischen Sportakteure in allen Fragen der Sportentwicklungsplanung fungiert. 3. Gemeinsam mit der Arbeitsgemeinschaft der Sportvereine wurde festgelegt, die bisher bestehenden Regelungen für die Belegung der städtischen Sportanlagen beizubehalten. Die Sportvereine sind gehalten, ihre Sportanlagenreservierungen selbstkritisch zu prüfen. 4. Die Sportgeräteausstattung wird überprüft. 5. Ansonsten: laufender Prozess 5c. Wie sieht der Zeitrahmen für die Umsetzung der einzelnen Komponenten Ihrer Sport(stätten)entwicklungsplanung aus ? Es ist kein Zeitrahmen vorgegeben. C:\Users\Eckhard.Jacobs\Documents\001_GA_Demographie\Antwort und Anlagen\Anlage C 8 Kiel.docx Landeshauptstadt Kiel Amt für Sportförderung 51.3 Anlage zum Erhebungsbogen zur kommunalen Sportentwicklungsplanung Frage 5a.: Das Gutachten nennt Leitlinien und Prinzipien zukünftiger Sportentwicklung und gibt eine Vielzahl von Handlungsempfehlungen. Der Gutachter hat die Handlungsempfehlungen zeitlich und nach ihrer Bedeutung/ Rangfolge für die Sportentwicklung geordnet. Die als kurzfristig umzusetzend eingestuften Handlungsempfehlungen sollten innerhalb der nächsten zwei bis drei Jahre initiiert und realisiert werden. Insbesondere mit Blick auf die Sportinfrastruktur hat die Ratsversammlung der Landeshauptstadt Kiel die Empfehlung „Sanierung vor Neubau“ aufgenommen und seit 2013 in erhöhtem Umfang Sportstättensanierungsmittel bereitgestellt. Frage 5b.: Die Verwaltung hat dringende Maßnahmen auf Basis der Handlungsempfehlungen und nach Beschlüssen der Selbstverwaltung seit Vorlage des Gutachtens in einer Vielzahl bereits und umgesetzt bzw. eingeleitet. Als Beispiele können genannt werden: • Bau des Sport- und Freizeitbades an der Hörn • Sanierung von Außensportanlagen nach einer Prioritätenliste sowie Beginn der Umsetzung; Gleiches gilt für Sanierungsbedarfe in Sporthallen • Weiterentwicklung des Sport- und Begegnungsparks auf dem Kieler Ostufer • Beauftragung von quartiersbezogenen Feinanalysen der Sportsituationen und -bedarfe in den Stadtteilen Wellsee und Meimersdorf • Installation von besonderen Gesundheits- und Bewegungsgeräten für Ältere im öffentlichen Raum • Kennzeichnung vorhandener Lauf- und Radwegeverbindungen als Streckenführung • Fortführung des Projektes „Bewegungsförderung in Kindertageseinrichtungen“ • Unterstützung von sozial schwachen Kindern und Jugendlichen zur Teilnahme am Vereinssport • Untersuchung von Hallenbelegungen; Vorhaben zur Optimierung des Sporthallenma nagements • Aufnahme von Gesprächen mit dem Sportverband Kiel, um von dort den Aufbau eines Netzwerkes Sport mit den Themenfeldern Ehrenamts- und Spitzensportförderung zu initiieren • Sportaspekte werden kontinuierlich in andere Stadtplanungsfelder eingebracht Versand per E-Mail: holger.popp@dithmarschen.de Beantwortung Große Anfrage CDU: Sportentwicklung in Schleswig-Holstein durch den Kreissportverband Dithmarschen Bezug: E-Mail vom 15. Januar 2015, 13.17 Uhr Anlg.: 1. Auswertung Schwimmbäder Dithmarschen 2. Auswertung Sportstättenkataster Amt Burg-St. Michaelisdonn am Beispiel Gemeinde Eggstedt 3. Handlungsempfehlungen 4. Sportstättenerhebung Dithmarschen-2014-Statistikamt Nord 20140922.pdf Sehr geehrter Herr Popp! In der Ergänzung des übermittelten Erhebungsbogens, übermittle ich Ihnen die Beantwortung des Kreissportverbandes Dithmarschen zur Großen Anfrage der CDU gemäß o.a. Bezug. Für Rückfragen stehe ich Ihnen sehr gerne unter der Telefonnummer 0481-2539 zur Verfügung. Insgesamt ist die Beantwortung eine Momentaufnahme aus dem Zeitraum 09.2013 bis 02.2015. PDF-Dokument umgewandelt in Word.doc: KSV Dithmarschen, Waldschlößchenstraße 39, 25746 Heide Kreis Dithmarschen Fachdienst Liegenschaften, Schulen und Kommunalaufsicht Sachgebiet Schulverwaltung Herrn Holger Popp Stettiner Straße 30 25746 Heide Heide, 12. März 2015 1. Vorsitzender Kommunale Sport(stätten)entwicklungsplanung Erhebungsbogen für den Kreis Dithmarschen Ein Erhebungsbogen pro Sportentwicklungsplanung Gemeindename: _____________________________________________________________ Gemeindekennziffer: _____________________________________________________________ 1. Wurde in Ihrer Kommune eine Sport(stätten)entwicklungsplanung durchgeführt? NEIN GEPLANT WANN? _______________________________ Bei „NEIN“ oder „GEPLANT sind keine weiteren Angaben notwendig. JA WANN? Seit September 2013 2. Welche Institution/en oder/und Person/en wurden mit der Erhebung der Daten beauftragt? Der Kreissportverband Dithmarschen wurde gemäß Zielvereinbarung 07/2013 beauftragt, in ehrenamtlicher Arbeit einen langfristig bis 2018 angelegten Sport(stätten)entwicklungsplan zu erstellen. Zunächst wird durch Einzelabfragen der Städte und Ämter, Kommunen, Sportvereine, Schulen, Kindergärten, Volkshochschulen und kommerziellen Sportanbietern eine Bestandserhebung durchgeführt. Daraus entstehen nach und nach Sportstättenkataster und Handlungsempfehlungen. 3. Bitte benennen Sie die Gesamt-Bruttokosten der Expertise Der KSV benötigt zur Gewährung einer Ehrenamtspauschale und Nebenkosten (u.a. Gebühren für Zuarbeit Statistikamt Nord Kiel, Honorar Auswertung durch Studenten FHW Heide, Lektüre, Material u.a.) pro Jahr ca. 6.000-7.000€. 4. Bitte benennen Sie alle an der Finanzierung beteiligte Institutionen 2013: Innenministerium SH = 1.500€ 2013/2014: LSV Innovationsfond = 2.200€ 2014/2015: LSV Innovationsfond = 1. Marge zugeteilt in 2014 = 2.500€ 2. Marge in Höhe von 2.500€ in 2015, wenn 7.140€ Ausgaben erzielt werden 5a. Welche zusammengefassten Schlussfolgerungen hatten die Gutachten? Bitte ggf. gesondertes Blatt verwenden Bisher wurde eine Online-Befragung der Einwohner Dithmarschen über drei Monate durchgeführt, bei der nur ca. 140 auswertbare Ergebnisse erzielt wurden und zurzeit durch Studenten der FHW Heide ausgewertet werden. Die Städte Heide und Brunsbüttel sowie die Ämter KLG Eider, Burg-St. Michaelisdonn sowie Büsum-Wesselburen wurden bisher abgefragt. Weitere Ämter folgen vierteljährlich. Die Rücklaufquote und die Ausführlichkeit der Beantwortung lassen jedoch zu wünschen übrig. Rücklaufquote: Heide: 12 von 42 (29%), Brunsbüttel: 6 von 39 (15%), Amt KLG Eider: 32 von 100 (32%), Amt Burg-St. Michaelisdonn: 10 von 54 (18,5%). Büsum-Wesselburen läuft noch bis 01.04.2015. Weiterhin findet eine Auswertung aller Dithmarscher Schwimmbäder statt. Bei den 20 Hallen- und Freibädern sind in 2013 und 2014 keine schwarzen Zahlen geschrieben worden. Sanierungskosten wie im Falle Freibad Tellingstedt liegen über 1. Mio. €. Weiterhin belaufen sich Sanierungs-/Neubau- und Umbaukosten meistens über 100.000 €. Baumaßnahmen dem KSV angeschlossener Vereine können Bezuschussungsanträge über den KSV beim Landessportverband beantragen. Gemeinden können Anträge beim Innenministerium beantragen. Finanzielle Förderungen wurden u.a. auch durch die AktivRegion Dithmarschen gewährleistet. Auf Grund des konsolidierten Kreishaushaltes findet für Sportstätten-Baumaßnahmen keine Bezuschussung durch den Kreis Dithmarschen statt. Der Kreissportverband Dithmarschen sollte durch sein erarbeitetes Know how bei jeglicher Sportstättenplanung im Kreis Dithmarschen als Berater hinzugezogen werden. Ergebnis Statistikamt Nord Kiel: Sportstättenerhebung in Schleswig-Holstein 2014 Anzahl der Sportstätten im Kreis Dithmarschen nach Sportstättentypen und Trägerschaft (Stichtag: 17. Februar 2014): Sportstätten insgesamt: 243 minus 2 (Heide Ost!) =241 Kommune: 191 Sonstige öffentliche Hand: 15 Verein, Verband, sonst. gemeinnützige Organisation: 37 Auf Grund des Datenschutzes darf das Statistikamt Nord in Kiel keine differenzierten Ergebnisse übermitteln. Diese Feinauswertung wird nunmehr der KSV Dithmarschen nach und nach in ehrenamtlicher Arbeit durchführen. Nach hiesiger erster Bewertung gibt es Differenzen bei der Anzahl der Erhebung des Statistikamtes. Auszug: Sportstättentyp Art des Betreibers Kommune sonstige öffentliche Hand Verein, Verband, sonst. gemeinnützige Organisation Insgesamt (17) Anzahl Hallenbad - Typ 11 5 – – 5 Freibad - Typ 12 10 – 1 11 Naturbad - Typ 13 1 – – 1 Nach hiesiger Auswertung gibt es 20 Schwimmbad-Standorte 5b. Was konkret wurde davon bereits umgesetzt? Bitte ggf. gesondertes Blatt verwenden Bisher nur die Bestandserhebung im Rahmen der Sportstättenentwicklungsplanung. Dabei ist zu berücksichtigen, dass der Kreis Dithmarschen nur für die Sporthallen an den 3 kreiseigenen Gymnasien und das Berufsbildungszentrum Dithmarschen zuständig ist. Alle anderen Sporthallen, Sportplätze, Schwimmbäder usw. befinden sich in Trägerschaft der Kommunen oder Vereine u. ä. 5c. Wie sieht der Zeitrahmen für die Umsetzung der einzelnen Komponenten Ihrer Sport(stätten)entwicklungsplanung aus? Bitte ggf. gesondertes Blatt verwenden Beginn: September 2013 Ende: geplant Ende 2018 Erstellung eines Sportstättenkatasters durch den KSV Erstellung von Handlungsempfehlungen für Bedarfsträger (Kreis, Kommunen, etc.) durch den KSV Laufend und danach regelmäßiges Monitoring und Qualitätssicherung Wiederholung einer Bürgerbefragung zum Sport- und Bewegungsverhalten In Ergänzung o.a. Fragen werden nachfolgende Informationen dargestellt: (Bewerbung Talenteküste Dithmarschen - 3. Dithmarscher Innovationspreis 2014 - PLIETSCHE LÜÜD - Gesellschaftspreis) > aktualisiert Stand 12.03.2015 Was war das Ziel? In Zeiten knapper kommunaler Kassen und den aktuellen und zukünftigen Auswirkungen des demographischen Wandels kommt der gezielten Sportförderung und Sportentwicklung eine immer größer werdende Bedeutung zu. Es gilt Sportstätten zu sanieren oder neu zu gestalten und Vereine von Seiten der Kommune nachhaltig zu unterstützen und zukunftsfähig zu machen. Der Kreissportverband Dithmarschen führt seit September 2013 Befragungsaktionen zum aktuellen Sachstand der Sportstätten sowie dem Sport- und Bewegungsverhalten in Dithmarschen durch, um die Kommunen und die Sportvereine in Dithmarschen bei Ihrer Sportentwicklungsplanung zu unterstützen und individuelle Konzepte für eine erfolgreiche Zukunft an die Hand zu geben. Viele Sportanlagen stammen aus den 60-ziger und 70-ziger Jahren und entsprechen zum Teil nicht mehr den heutigen Anforderungen. Der Kreissportverband Dithmarschen ist die Dachorganisation, in dem zurzeit über 43.400 Sportlerinnen und Sportler in elf Fachverbänden und zurzeit 160 Sportvereinen organisiert sind. (Stark rücklaufend - pro Jahr ca. 1000 Mitgliederverluste seit den letzten 7 Jahren. Mit der Bestandserhebung 2015 stagniert der Rücklauf und eine Mitgliedersteigerung um ca. 0,5% ist zu verzeichnen). Noch treibt statistisch jeder dritte Dithmarscher organisierten Sport in den angeschlossenen Vereinen im KSV. Zudem gibt es Sportvereine wie Golfclubs, Boßelvereine und andere, die nicht dem Landessportverband bzw. dem Kreissportverband angeschlossen sind. Das kommerzielle Sportangebot steht zu dem in enger Konkurrenz zum organisierten Sport. Nach den bisherigen Erhebungen gibt es in Dithmarschen 226 Sportstätten in kommunaler Verantwortung und im Vereinsbesitz. Der Sport hat sich in den letzten Jahren auch in Dithmarschen über sein ursprüngliches Betätigungsfeld hinaus immer weiter zu einer gesellschaftlichen Querschnittsaufgabe und damit zu einem unverzichtbaren Element unserer Gesellschaft von zurzeit noch circa 132.000 Bürgerinnen und Bürgern entwickelt. Dabei gilt, dass Sport ein Stück Lebensqualität und Bewegung ein Teil unserer Gesundheitsvorsorge ist. Die jüngsten Daten des Statistischen Amtes für Hamburg und Schleswig-Holstein belegen, dass die Einwohnerzahlen in Dithmarschen rückläufig sind. In den kommenden 10 Jahren werden bis zu 4.000 weniger Menschen in Dithmarschen leben. Verändert haben sich die Ansprüche Sporttreibender hin zu mehr spiel- und geselligkeitsbetonter Bewegung und Gesundheitsvorsorge. Die Tendenz zu individualisiertem und selbstorganisiertem Sporttreiben, gerade bei den nachwachsenden Generationen, ist ebenso unübersehbar wie die fortschreitende Ausdifferenzierung und Kommerzialisierung der Sportangebote. Sport- und Bewegungsangebote und Bedarfe berühren über den klassischen Trainings- und Wettkampfbetrieb hinaus zunehmend die Bereiche Gesundheit und Prävention, Kinder- und Jugendhilfe, Bildung und Schule, Freizeit- und Stadtentwicklung, Seniorenpolitik sowie Integration. Von diesen Entwicklungen und notwendigen Anpassungen unmittelbar betroffen sind auf kommunaler Ebene die Sportvereine, weitere Sportanbieter, aber auch die Sportpolitik, die Gemeinden und Sportverwaltungen. Daher bedarf es einer umfassenden und ganzheitlichen Strategie, um förderliche Bedingungen bedarfsgerecht, zukunftsorientiert und ganz besonders nachhaltig in Dithmarschen zu gestalten. Vor diesem Hintergrund ist das Anliegen des Kreissportverbandes Dithmarschen, einen Sportstättenentwicklungsplan - inklusive eines Sportstättenkatasters für 116 Gemeinden und Städte in Dithmarschen in ehrenamtlicher Arbeit zu erstellen. Was wurde konkret in 2013/2014/2015 gemacht? Bisher wurden 22. Arbeitskreissitzungen zur Erstellung eines Sportstättenentwicklungsplanes durchgeführt. Das siebenköpfige ehrenamtlich wirkende Gremium tagt monatlich und besteht aus Funktionären des Kreissportverbandes, der Sportjugend, des Kreisfußballverbandes und Vorsitzende Dithmarscher Vereine. Ein Vortrag zur Zusammenarbeit mit der Fachhochschule Westküste Heide zum Sportstättenentwicklungsplan Dithmarschen fand am 9. Oktober 2013 statt. Die erste Kick-Off-Veranstaltung wurde zum Beginn der offiziellen Befragung von Ämtern, Gemeinden, Schulen, Kindergärten Sportvereinen und kommerziellen Sportanbietern am 18. September 2013 in der Gemeinschaftsschule in Hennstedt durchgeführt. Anschließend wurden die obengenannten Organisationen ab dem 19. September angeschrieben, mit der Bitte zugeordnete Fragebögen zu einem bestimmten Termin ausgefüllt zurückzugeben. Mehrfach wurden Terminverlängerungen notwendig. Während der Ehrenamtmesse in Brunsbüttel hat das SPEP-Team des KSV eine erste direkte Befragung zum Sport- und Bewegungsverhalten bei den Besuchern durchgeführt. Vom 1. Juni bis zum 31. August 2014 wurde eine Online-Befragung auf der Webseite des Kreissportverbandes zur Erhebung des Sport- und Bewegungsverhaltens sowie zur Bewertung der Zustände der Sportstätten durchgeführt. Weitere Amtsbereiche mit den Gemeinden, Schulen, KiTa’s, Sportvereinen und nicht kommerziellen Sportanbietern werden nach und nach abgefragt. Nähere Informationen gibt es auf der Homepage des KSV unter www.ksv-hei.de > Aktuelles. Was wurde erreicht? 17 Befragungen fanden am 16. März 2014 während der Ehrenamtmesse in Brunsbüttel statt. Das (nicht repräsentative) Ergebnis wurde dem Bürgermeister der Stadt Brunsbüttel zugeleitet. 140 Personen (71 männlich und 69 weiblich, alle deutscher Nationalität, davon treiben sechs Personen keinen Sport und 14 sind in keinem Sportverein Mitglied) aus Dithmarschen haben an der Online-Befragung zum Sport- und Bewegungsverhalten teilgenommen. Eine erste Auswertung wurde durchgeführt. Eine zweite Auswertung durch die Fachhochschule Westküste Heide ist geplant. Ab September 2014 werden die zurückgegeben Fragebögen vom Amt KLG Eider, Stadt Heide und Stadt Brunsbüttel ausgewertet. Daraus wird dann ein Sportstättenentwicklungsplan für den jeweiligen Bereich erstellt, der eine Zusammenfassung der Auswertung, Handlungsempfehlungen und einen Sportstättenkataster erhält. Wer hat zusammengearbeitet? (Partner, Akteure) • Das Gremium des SPEP-Arbeitskreises besteht aus sieben Funktionären des Kreissportverbandes, der Sportjugend, des Kreisfußballverbandes und Vorsitzende Dithmarscher Vereine:  Vorsitzender des Kreissportverbandes Dithmarschen  Sportabzeichenbeauftragter KSV und LSV  Kassenwartin Sportjugend im KSV  Vorsitzender des Kreisfußballverbandes  Vorsitzende der Vereine von TuRa Meldorf, SSV Hennstedt und ABC Wesseln • Zusammenarbeit mit der Kreisverwaltung Dithmarschen Herrn Jörg Fincks (Fachdienst Wirtschaftliche Jugendhilfe) • Festschreibung der Erstellung eines Sportstättenentwicklungsplanes in der Zielvereinbarung zwischen der Kreisverwaltung und dem Kreissportverband • Fachhochschule Westküste Heide, Kanzler Herr Rüdiger Günther und Herr Professor Dr. Hans-Dieter Ruge • Zusammenarbeit im Oktober und November 2013 mit zwei Studentinnen der FHW Heide. Sie mussten jedoch - auf Grund einer bewerteten Themenaufgabe und fehlender Rückgabe der Fragebögen aus dem Amt KLG Eider - ihre Mitarbeit beim KSV kurzfristig abbrechen. • Mehrere Pressegespräche und Presseartikel zur Sportstättenentwicklungsplanung wurden durchgeführt. • Unterstützung durch das Innenministerium Schleswig-Holstein und dem Landessportverband Schleswig-Holstein. • Zuarbeit vom Statistikamt Nord wurde nach Vorlage der Sportstättenerhebung 2014 und Antwort der Landesregierung auf die Große Anfrage der Fraktion der CDU vom 3. Juni 2014 (Drucksache 18/1951 des Schleswig-Holsteinischen Landtages) erbeten. Mit freundlichen Grüßen Hans-Jürgen von Hemm Sport für Dithmarschen! Gemeinsam fit! Gemeinsam stark! Geschäftsstelle: Telefon: 0481-5053 oder 42141820 Sparkasse Westholstein Waldschlößchenstraße 39 Fax: 0481-5054 IBAN DE39222500200060011826 25746 Heide E-Mail: ksv-hei@t-online.de Homepage: www.ksv-hei.de Öffnungszeiten: dienstags von 13-18 Uhr, donnerstags von 08-13 Uhr 1 Sportstättenentwicklungsplan für Dithmarschen Handlungsempfehlungen für: Stand: 20150312 Hinweis: Die nachfolgenden Handlungsempfehlungen sind ein Anhalt aus den bisherigen Auswertungen und werden nach und nach ergänzt. Aus der Praxis für die Praxis werden alle Ebenen gebeten, dem KSV Dithmarschen aus ihrer Sicht weitere Ideen zu übermitteln. • die Kreisverwaltung Dithmarschen • die Stadt:……………………………………………………… • das Amt:………………………………………………………. • die Kommune:……………………………………….…….. • den Verein:……………………………………………….…. Handlungsempfehlungen Es werden Handlungsempfehlungen für die Ebenen Kreisverwaltung, Städte, Ämter, Kommunen und Vereine dargestellt. Die Faktoren sollen beispielhaft aufzeigen, wie die Rahmenbedingungen zur Entwicklung des Sports und von Sportprojekten gestärkt und optimiert werden können. Bei der Erprobung der Entwicklungsfaktoren im Kreis Dithmarschen spielen die demografische Entwicklung, die Situation von jungen Menschen, Familien, älteren Menschen und der Anspruch von Chancen- und Generationengerechtigkeit eine wesentliche Rolle. Heide, 12. März 2015 1. Vorsitzender 2 Handlungsempfehlungen für die Kreisverwaltung Dithmarschen • Politisches Verantworten der Erstellung eines Sportentwicklungsplanes für Dithmarschen • Integration der Grunddaten zur Erstellung eines Sportentwicklungsplanes in die laufende Haushaltsplanung u.a. als Nachtragshaushalt für 2015 • Aufnahme der Erstellung eines Sportentwicklungsplanes zu den strategischen Zielen und der Schwerpunktsetzung des Kreises nachträglich für das Jahr 2015 und Folgejahre. • Verbindliche Grundlagen schaffen, z.B. Leitbild, mit folgenden inhaltlichen Schwerpunkten: - Beschreibung der Ziele, - Benennung der Alleinstellungsmerkmale, - Darstellung der Qualitätsmaßstäbe und - Entfaltung der Visionen • auf gesicherte Daten des Sporttreibens und der Sportentwicklung zurückgreifen • auf gesicherte Daten der Bevölkerungsentwicklung zurückgreifen • konsequenter Überblick über alle Sportstätten und Sportgelegenheiten in der Kommune (z.B. Sportstättenatlas/Sportstättenkataster) • große Transparenz in Entwicklungszusammenhängen, über Entwicklungsziele und Entscheidungswege • Empfehlung von umfassender Partizipation des Kreissportverbandes Dithmarschen in allen Sportentwicklungsvorhaben • Empfehlung von umfassender Partizipation – Bürgerbeteiligung – in Sportentwicklungsvorhaben • Anwendung eines Demografie-Checks als Instrument zur Planung, Entwicklung und Evaluierung von Projektvorhaben im Sportanlagenbereich • Initiierung von moderierten Vereinsentwicklungen zur Prüfung und Optimierung konstruktiver Kooperationszusammenhänge • Überprüfung der Verwaltungsstrukturen für den Sportbereich mit dem Ziel der Strukturoptimierung • Durchführung von energetischen Maßnahmen zur Nachhaltigkeit von Einsparmaßnahmen u.a. Stromkosten durch Einsatz von Bewegungsmeldern und LED-Lampen, energetische Isolierungsmaßnahmen • Vierteljährliche Zusammenkunft „Runder Tisch“ der Bedarfsdecker, Bedarfsträger und Nutzer der Sportstätten zur zeitgerechten Klärung von Problemen und Abstimmung von Maßnahmen, alles kommt auf den Tisch 3 • Regelmäßige Einladung des Vereinsvorsitzenden bzw. des Vertreters und Verantwortliche der Nutzer von Sportstätten zur Ausschusssitzungen der Ausschüsse, in den die Thematik Sport verankert ist (Hebung der Wertigkeit und Persönlichkeit des Ehrenamtes) • Anerkennung des Ehrenamtstatus, Unterstützung und Hilfestellung der Vereinsfunktionäre Gewährleistung eines „öffentlichen Überblicks“ rund um die Uhr über alle Sportangebote im Kreis/kreiseigene Sportstätten und die Bedingungen des Sporttreibens (wo, wann, durch wen). Handlungsempfehlungen für Städte • Verbindliche Grundlagen schaffen, z.B. Leitbild, mit folgenden inhaltlichen Schwerpunkten: - Beschreibung der Ziele, - Benennung der Alleinstellungsmerkmale, - Darstellung der Qualitätsmaßstäbe und - Entfaltung der Visionen • auf gesicherte Daten des Sporttreibens und der Sportentwicklung zurückgreifen • auf gesicherte Daten der Bevölkerungsentwicklung zurückgreifen • konsequenter Überblick über alle Sportstätten und Sportgelegenheiten in der Kommune (z.B. Sportstättenatlas) • große Transparenz in Entwicklungszusammenhängen, über Entwicklungsziele und Entscheidungswege • Empfehlung von umfassender Partizipation des Kreissportverbandes Dithmarschen in allen Sportentwicklungsvorhaben • Empfehlung von umfassender Partizipation – Bürgerbeteiligung – in Sportentwicklungsvorhaben • Anwendung eines Demografie-Checks als Instrument zur Planung, Entwicklung und Evaluierung von Projektvorhaben im Sportanlagenbereich • Initiierung von moderierten Vereinsentwicklungen zur Prüfung und Optimierung konstruktiver Kooperationszusammenhänge • Überprüfung der Verwaltungsstrukturen für den Sportbereich mit dem Ziel der Strukturoptimierung 4 • Durchführung von energetischen Maßnahmen zur Nachhaltigkeit von Einsparmaßnahmen u.a. Stromkosten durch Einsatz von Bewegungsmeldern und LED-Lampen, energetische Isolierungsmaßnahmen • Vierteljährliche Zusammenkunft „Runder Tisch“ der Bedarfsdecker, Bedarfsträger und Nutzer der Sportstätten zur zeitgerechten Klärung von Problemen und Abstimmung von Maßnahmen, alles kommt auf den Tisch • Regelmäßige Einladung des Vereinsvorsitzenden bzw. des Vertreters und Verantwortliche der Nutzer von Sportstätten zur Ausschusssitzungen der Ausschüsse, in den die Thematik Sport verankert ist (Hebung der Wertigkeit und Persönlichkeit des Ehrenamtes) • Anerkennung des Ehrenamtstatus, Unterstützung und Hilfestellung der Vereinsfunktionäre Gewährleistung eines „öffentlichen Überblicks“ rund um die Uhr über alle Sportangebote in der Stadt und die Bedingungen des Sporttreibens (wo, wann, durch wen). Handlungsempfehlungen für Ämter • Verbindliche Grundlagen schaffen, z.B. Leitbild, mit folgenden inhaltlichen Schwerpunkten: - Beschreibung der Ziele, - Benennung der Alleinstellungsmerkmale, - Darstellung der Qualitätsmaßstäbe und - Entfaltung der Visionen • auf gesicherte Daten des Sporttreibens und der Sportentwicklung zurückgreifen • auf gesicherte Daten der Bevölkerungsentwicklung zurückgreifen • konsequenter Überblick über alle Sportstätten und Sportgelegenheiten in der Kommune (z.B. Sportstättenatlas) • große Transparenz in Entwicklungszusammenhängen, über Entwicklungsziele und Entscheidungswege • Empfehlung von umfassender Partizipation des Kreissportverbandes Dithmarschen in allen Sportentwicklungsvorhaben • Empfehlung von umfassender Partizipation – Bürgerbeteiligung – in Sportentwicklungsvorhaben • Anwendung eines Demografie-Checks als Instrument zur Planung, Entwicklung und Evaluierung von Projektvorhaben im Sportanlagenbereich 5 • Initiierung von moderierten Vereinsentwicklungen zur Prüfung und Optimierung konstruktiver Kooperationszusammenhänge • Überprüfung der Verwaltungsstrukturen für den Sportbereich mit dem Ziel der Strukturoptimierung • Durchführung von energetischen Maßnahmen zur Nachhaltigkeit von Einsparmaßnahmen u.a. Stromkosten durch Einsatz von Bewegungsmeldern und LED-Lampen, energetische Isolierungsmaßnahmen • Vierteljährliche Zusammenkunft „Runder Tisch“ der Bedarfsdecker, Bedarfsträger und Nutzer der Sportstätten zur zeitgerechten Klärung von Problemen und Abstimmung von Maßnahmen, alles kommt auf den Tisch • Regelmäßige Einladung des Vereinsvorsitzenden bzw. des Vertreters und Verantwortliche der Nutzer von Sportstätten zur Ausschusssitzungen der Ausschüsse, in den die Thematik Sport verankert ist (Hebung der Wertigkeit und Persönlichkeit des Ehrenamtes) • Anerkennung des Ehrenamtstatus, Unterstützung und Hilfestellung der Vereinsfunktionäre Gewährleistung eines „öffentlichen Überblicks“ rund um die Uhr über alle Sportangebote des Amtes und die Bedingungen des Sporttreibens (wo, wann, durch wen). Handlungsempfehlungen für Kommunen • Verbindliche Grundlagen schaffen, z.B. Leitbild, mit folgenden inhaltlichen Schwerpunkten: - Beschreibung der Ziele, - Benennung der Alleinstellungsmerkmale, - Darstellung der Qualitätsmaßstäbe und - Entfaltung der Visionen • auf gesicherte Daten des Sporttreibens und der Sportentwicklung zurückgreifen • auf gesicherte Daten der Bevölkerungsentwicklung zurückgreifen • konsequenter Überblick über alle Sportstätten und Sportgelegenheiten in der Kommune (z.B. Sportstättenatlas) • große Transparenz in Entwicklungszusammenhängen, über Entwicklungsziele und Entscheidungswege • Empfehlung von umfassender Partizipation des Kreissportverbandes Dithmarschen in allen Sportentwicklungsvorhaben 6 • Empfehlung von umfassender Partizipation – Bürgerbeteiligung – in Sportentwicklungsvorhaben • Anwendung eines Demografie-Checks als Instrument zur Planung, Entwicklung und Evaluierung von Projektvorhaben im Sportanlagenbereich • Initiierung von moderierten Vereinsentwicklungen zur Prüfung und Optimierung konstruktiver Kooperationszusammenhänge • Überprüfung der Verwaltungsstrukturen für den Sportbereich mit dem Ziel der Strukturoptimierung • Gewährleistung eines „öffentlichen Überblicks“ rund um die Uhr über alle Sportangebote in der Kommune und die Bedingungen des Sporttreibens (wo, wann, durch wen) • Durchführung von energetischen Maßnahmen zur Nachhaltigkeit von Einsparmaßnahmen u.a. Stromkosten durch Einsatz von Bewegungsmeldern und LED-Lampen, energetische Isolierungsmaßnahmen • Vierteljährliche Zusammenkunft „Runder Tisch“ der Bedarfsdecker, Bedarfsträger und Nutzer der Sportstätten zur zeitgerechten Klärung von Problemen und Abstimmung von Maßnahmen, alles kommt auf den Tisch • Regelmäßige Einladung des Vereinsvorsitzenden bzw. des Vertreters und Verantwortliche der Nutzer von Sportstätten zur Ausschusssitzungen der Ausschüsse, in den die Thematik Sport verankert ist (Hebung der Wertigkeit und Persönlichkeit des Ehrenamtes) • Anerkennung des Ehrenamtstatus, Unterstützung und Hilfestellung der Vereinsfunktionäre Gewährleistung eines „öffentlichen Überblicks“ rund um die Uhr über alle Sportangebote der Kommune/der Gemeinde und die Bedingungen des Sporttreibens (wo, wann, durch wen). Handlungsempfehlungen für Vereine • Kritische Vereinsanalyse als Grundlage zur Selbstbewertung und Offenlegung von Entwicklungsbereichen • Aktive Mitwirkung im Sinne der Weiterentwicklung der Sportinteressen in der Kommune • Kontinuierliche Überprüfung der Angebotspalette des eigenen Vereins und Weiterentwicklung auf der Basis der Bevölkerungsinteressen 7 • Anwendung des Demografie-Checks als Instrument zur Planung, Entwicklung und Evaluierung von Projektvorhaben im Sportanlagenbereich • Weiterqualifizierung der Vereinsverantwortlichen und der Vereinsmitarbeiter zur Steigerung der fachlichen und sozialen Kompetenzen • Durchführung von energetischen Maßnahmen zur Nachhaltigkeit von Einsparmaßnahmen u.a. Stromkosten durch Einsatz von Bewegungsmeldern und LED-Lampen, energetische Isolierungsmaßnahmen • Besondere Beachtung und Einhaltung sowie regelmäßige Kontrollen der vorgegebenen Verhaltensmaßregeln • Sofortige Mängelmeldung an den Bedarfsdecker der Sportstätte • Politikfähig werden! Sport für Dithmarschen! Gemeinsam fit! Gemeinsam stark! Geschäftsstelle: Telefon: 0481-5053 oder 42141820 Sparkasse Westholstein Waldschlößchenstraße 39 Fax: 0481-5054 IBAN DE39222500200060011826 25746 Heide E-Mail: ksv-hei@t-online.de Homepage: www.ksv-hei.de Öffnungszeiten: dienstags von 13-18 Uhr, donnerstags von 08-13 Uhr Anlage Schwentinental Welche Schlussfolgerungen hatten die Gutachten Was konkret wurde davon bereits umgestzt? Wie sieht der Zeitrahmen für die Umsetzung der einzelnen Komponenten Ihrer Sportentwicklungsplanung aus? 1. Die Stadt Schwentinental sollte prüfen, inwieweit die für sportliche Aktivitäten intensiv genutzten öffentlichen Freiräume laut Bewegungs- und Sportraumkarte aus dem Sportentwicklungsgutachten bedarfsgerecht aufgewertet werden können. Bisher nicht erfolgt. Aufwertungsbedarf soll 2015 ermittelt werden. 2. Die Stadt sollte die aus gutachterlicher Sicht zu ergreifenden Erhaltungs- bzw. Erneuerungsmaßnahmen bei den Sportanlagen umsetzen. Die Mängelliste sollte hierbei die Grundlage (vgl. Anlage D29-D31) bilden. Grundsätzlich sollte gelten: Sanierung bestehender Anlagen und Bedarfsprüfung vor Neubau. Bisher nicht erfolgt. Im Haushalt 2015 sind Mittel für die Umgestaltung des Schulsportplatzes eingestellt. Dieser soll in 2015 umgestaltet werden. Weitere Sportanlagen werden nach individuellem Bedarf saniert/ersetzt. 3. Das Lehrschwimmbecken der Grundschule sollte geschlossen werden. Es sollte geprüft werden, inwieweit ein Umbau in einen für andere sportliche Zwecke nutzbaren Raum wirtschaftlich ist. Das Lehrschwimmbecken wurde 2014 geschlossen. Über die weitere Nutzung des Lehrschwimmbeckens wird aktuell beraten. Anlage Schwentinental Welche Schlussfolgerungen hatten die Gutachten Was konkret wurde davon bereits umgestzt? Wie sieht der Zeitrahmen für die Umsetzung der einzelnen Komponenten Ihrer Sportentwicklungsplanung aus? 4. Die Sporthalle der Astrid-LindgrenSchule ist grundsätzlich sportlich zufriedenstellend nutzbar und sollte daher weiterhin für den Schul- und Vereinssport vorgehalten. Sie sollte allerdings saniert werden. Es sollte daher eine Kostenanalyse durchgeführt werden mit dem Ziel zu prüfen, ob eine Sanierung oder ein Neubau wirtschaftlicher ist. Erst danach sollte entschieden werden, was zu tun ist. Bisher nicht erfolgt. Bisher nicht geplant. 5. Die Beanstandungen in den städtischen Sportanlagen laut Mängelliste sollten bedarfsorientiert und nach Haushaltslage behoben werden. Die Mängel werden behoben. 6. Die freien Kapazitäten in den städtischen Sportstätten sollten bedarfsorientiert und auf der Grundlage neuer Vergaberichtlinien durch die Stadtverwaltung an Dritte vergeben werden. Freie Kapazitäten in den städtischen Sportstätten werden durch die Stadtverwaltung an Dritte vergeben . Neue Vergaberichtlinien werden 2015 gemeinsam mit den Sportvereinen erarbeitet. Anlage Schwentinental Welche Schlussfolgerungen hatten die Gutachten Was konkret wurde davon bereits umgestzt? Wie sieht der Zeitrahmen für die Umsetzung der einzelnen Komponenten Ihrer Sportentwicklungsplanung aus? 7. Die Stadt sollte in Zukunft halbjährlich detaillierte Belegungspläne für alle städtischen Sportstätten erstellen, die alle Belegungen mit Angaben zum Nutzer, Sportart, Zeit enthalten. Alle Belegungspläne werden laufend aktualisiert, und an die Sportvereine ausgegeben 8. Die direkte Sportförderung sollte zukünftig nach Prüfung des tatsächlichen Bedarfs, der Eigenmittel und nach Ausschöpfung aller Alternativen (z. B. Kooperationen) auszurichten sein. Die direkte Sportförderung richtet sich nach den aktuellen Richtlinien der Stadt Schwentinental. Eine überarbeitung der Richtlinien ist aktuell nicht geplant. 9. Die Stadt Schwentinental sollte eine vielseitig nutzbare neue Außensportanlage nach dem im Sportentwicklungsgutachten aufgeführten Raum- und Nutzungsplan bauen. Der Schulhof der Grundschule sollte neu gestaltet werden. Die Planungen haben 2014 begonnen. Derzeit werden Lösungen zur Niederschlagsentwässerung geprüft. Nach erfolgter Lösung sollen die Bauarbeiten 2015 beginnen. 10. Der Gerhard-Scheerenberger-Platz sollte zukünftig als Sportplatz für den Sportunterricht mit genutzt werden. Die Stadtverwaltung sollte zentral die Vergabe in Kooperation mit den Schulen regeln. Der Sportplatz wird für den Schulunterricht genutzt. Die Vergabe erfoglt zentral über die Stadtverwaltung. Anlage Schwentinental Welche Schlussfolgerungen hatten die Gutachten Was konkret wurde davon bereits umgestzt? Wie sieht der Zeitrahmen für die Umsetzung der einzelnen Komponenten Ihrer Sportentwicklungsplanung aus? 11. Die Personalkapazität der bisherigen Sportverwaltung sollte aufgabenbezogen angemessen erhöht werden. Bisher nicht erfolgt. Bisher nicht geplant. 12. Die Stadt sollte gemeinsam mit den Sportvereinen Regelungen auf der Grundlage des Sportentwicklungsgutachtens für die zentrale Vergabe der städtischen Sportstätten aufstellen. Bisher nicht erfolgt. In 2015 geplant. 13. Die Stadt sollte in Zusammenarbeit mit den Vereinen prüfen, wo geeignete Räume, die für nicht normgerechte Sportangebote der Sportvereine sinnvoll sind, zur Verfügung stehen könnten und welche Möglichkeiten der Umnutzung bestehender Sporträume es gibt. Anliegen der Vereine werden zeitnah geprüft und es wird gemeinsam nach Lösungsmöglichkeiten gesucht. Aktuell: Kraftraum des TSVK. 14. Die Stadt sollte prüfen, ob im Rahmen einer gesamtstädtischen Veranstaltung eine neue Form für die Ehrung erfolgreicher Sportler und die Würdigung engagierter Ehrenamtlicher gemeinsam mit den Sportvereinen gefunden werden kann. In 2015 wurde die Sportlehrehrung bereits in neuer Form durchgeführt. Die Verwaltung prüft hier gemeinsam mit den Sportvereinen weitere Verbesserungsmöglichkeiten! Anlage Schwentinental Welche Schlussfolgerungen hatten die Gutachten Was konkret wurde davon bereits umgestzt? Wie sieht der Zeitrahmen für die Umsetzung der einzelnen Komponenten Ihrer Sportentwicklungsplanung aus? 15. Die Stadt und die Sportvereine sollten gemeinsam prüfen, ob die Veranstaltung „Schwentinental on Ice“ weitergeführt werden kann. Die Verwaltung hat hier bereits in der Vergangenheit mehrere Optionen geprüft, bisher ohne zu einer Lösung zu kommen. Es mangelt an ehrenamtl. Helfern. 16. Die Stadt sollte gemeinsam mit den Sportvereinen und anderen Gruppen und Einrichtungen eine jährlich wiederkehrende Laufveranstaltung an der Schwentine durchführen. Diese Veranstaltung sollte ggf. in ein gemeinsames Stadtfest (z. B. „Klausdorfer Festtage“) integriert werden. Bisher nicht erfolgt. Bisher nicht geplant. Die Stadt sollte eine verstärkte Pflege und Ausweisung der am stärksten genutzten Lauf-, Walkingund Radwege laut Sportund Bewegungsraumkarte aus dem Sportentwicklungsplan durchführen. Es sollte geprüft werden, ob z. B. die Beleuchtung ausreichend ist oder ggf. neu eingerichtet werden muss, und genügend Mülleimer vorhanden sind, ob es Verletzungsund Unfallgefahren auf den Wegen gibt und ob das Ausweisen bestimmter Strecken mit Entfernungsangaben sinnvoll ist. Bisher nicht erfolgt. Bisher nicht geplant. Anlage Schwentinental Welche Schlussfolgerungen hatten die Gutachten Was konkret wurde davon bereits umgestzt? Wie sieht der Zeitrahmen für die Umsetzung der einzelnen Komponenten Ihrer Sportentwicklungsplanung aus? Es sollte ein erneuter Vorstoß unternommen werden mit dem Ziel zu prüfen, ob der Anschluss der Sportstätten noch besser an den öffentlichen Nahverkehr angebunden werden kann und ob der Bedarf gegeben ist. Bisher nicht erfolgt. Bisher nicht geplant. Antwort-GA-Sportentwicklung in Schleswig-Holstein Anlagen-Gesamt Anlagen A 1.1 bis A 2.2 zu Fragen 1 und 2 Anlage B1 zu Fragen 3 bis 5 Stand 24.03.2015 Anlage C 1 Henst-Ulzburg Kurzb Anlage C 2 Henst-Ulzburg Matrix kurzfristig Anlage C 3 Gettorf_Maßnahmenplan Anlage C 4 Elmshorn-Sachstandsbericht erledigt Archiv Anlage C 5 Elmshorn Handlungsempfehlungen Tabelle1 Anlage C 6 Ahrensburg-Zusammenfassung Anlage C 7 Eckernförde Anlage C 8 Kiel Anlage C 9 KSV Dithmarschen Anlage C 10 Dtihm_Handlungsempfehlungen Anlage C 11 Schwentinental Tabelle1