SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/3033 18. Wahlperiode 2015-06-08 Kleine Anfrage der Abgeordneten Astrid Damerow und Klaus Jensen (CDU) und Antwort der Landesregierung – Minister für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume Riffe in NATURA 2000-Gebieten Schleswig-Holsteins 1. Welche Flächen sind bisher oder werden demnächst als „Riffe“ (Habitat 1170) in Natura 2000-Gebieten gemeldet und wann erfolgten bzw. erfolgen die Meldungen ? (Bitte Kartendarstellung und Angaben zur Größe und Naturausstattung der einzelnen Flächen) Wurden und werden mit diesen Meldungen auch sog. Verdachtsflächen gemeldet ? Wenn ja, in welchem Umfang erfolgte bzw. erfolgt dies (relativ und absolut? Im Zusammenhang mit der Meldung von FFH-Gebieten in Schleswig-Holstein wurde bis zum Jahre 2004 der Umfang der bestehenden Riffe in den entsprechenden Standard-Datenbögen mit rd. 45.000 ha angegeben. Die derzeit dem BMUB zur Weiterleitung an die EU vorliegenden aktualisierten StandardDatenbögen weisen einen Flächenumfang von rd. 40.300 ha aus (siehe Tabelle 1). Die dieser Meldung zugrundeliegenden Flächen sind in den beigefügten 16 Kartenblättern (Anlage 1) dargestellt. Änderungen der Flächengröße innerhalb der FFH-Gebiete beruhen im Wesentlichen auf verbesserten wissenschaftlichen Datengrundlagen und der durch das Interpretation Manual der EU 2007 konkretisierten Definition. Die Kartierung und Klassifizierung von marinen FFH-Lebensraumtypen (LRT) und -Arten erfolgt in Deutschland auf Basis sogenannter Monitoring-Kennblätter, die gemeinsam vom Bund und den Küstenländern erarbeitet werden. Das Moni- Drucksache 18/3033 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 toring-Kennblatt für den FFH-LRT Riffe (Code 1170) in dem für SH etablierten Bearbeitungsstand 28.08.2012 ist als Anlage 2 beigefügt. Daten zum Erhaltungszustand der Lebensraumtypen wurden mit Ausnahme der in der Frage 2 genannten Erprobungsvorhaben bislang nicht erhoben, so dass die derzeit in der Regel guten Bewertungen des Erhaltungszustandes auf der Einschätzung von Experten beruhen. Die Daten der Meldung 2015 erfüllen als Mindestanforderung die Erfassungsstufe 1 (siehe Anlage 2 und Schwarzer et al. 2008), so dass erste Informationen allgemeiner geologischer, hydrologischer, geomorphologischer und biologischer Daten vorliegen (z.B. Satellitenbilder, Luftbilder, bathymetrische Karten, Meeresbodenkarten mit geologisch-sedimentologischer Thematik). Diese Basisinformationen lassen Rückschlüsse auf die dort vorherrschenden geo- und hydrologischen Verhältnisse zu. Im Rahmen eventueller Pläne und Projekte müssen zur Beschreibung der überplanten Fläche der Ausprägungs- und Erhaltungszustand ergänzt werden. In einigen FFH-Gebieten liegen Erfassungen über Stufe 1 hinaus vor. Die Bewertungen aus den Erfassungsstufen 2 und 3 liegen jedoch den Angaben der Standard-Datenbögen 2015 in der Regel nicht zugrunde (siehe Datenqualität ) und können im Rahmen der für die Beantwortung dieser Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht differenziert ermittelt werden. Entsprechendes gilt für die erbetene gebietsbezogene Darstellung der Naturausstattung aller FFH-Gebiete mit Riffvorkommen. Tabelle 1: Übersicht der Einträge in Standard-Datenbögen von FFH-Gebieten in SchleswigHolstein mit Vorkommen des Lebensraumtyps Riff (Code 1170) Gebiet Lebensraumtyp (ha) Aktueller Meldestand Lebensraumtyp (ha) Datenqualität Nr. Name Meldung 2015 0916-391 Atl. NTP S-H Wattenmeer und angrenzende Küstengebiete 630 448.6 Mäßig 1123-393 Kon. Küstenbereiche Flensburger Förde von Flensburg bis Geltinger Birk 980 414,4 Mäßig 1326-301 Kon. NSG Schwansener See 12,7 Schlecht 1423-394 Kon. Schlei incl. Schleimünde und vorgelagerte Flachgründe 550 1.304,6 Mäßig 1526-391 Kon. Südküste der Eckernförder Bucht und vorgelagerte Flachgründe 2.900 1.823,1 Mäßig 1528-391 Kon. Küstenlandschaft Bottsand-Marzkamp und vorgelagerte Flachgründe 2.000 363,3 Mäßig 1532-391 Kon. Küstenstreifen Westund Nordfehmarn 183,3 Schlecht 1533-301 Kon. Staberhuk 1.615,0 883,3 Mäßig 1631-392 Meeresgebiet der 23.900 27.524,1 Mäßig 3 Kon. östlichen Kieler Bucht 1631-393 Kon. Küstenlandschaft Nordseite der Wagrischen Halbinsel 0,2 Schlecht 1632-392 Kon. Küstenlandschaft vor Großenbrode und vorgelagerte Meeresbereiche 1.230 1.206,2 Mäßig 1714-391 Atl. Steingrund 1000 587,7 Mäßig 1733-301 Kon. Sagas Bank 2.400 2.086,3 Mäßig 1813-391 Atl. Helgoland mit Helgoländer Felssockel 5468 2.850,5 Mäßig 1832-322 Kon. Walkyriengrund 600 129,2 Mäßig 1931-301 Kon. Ostseeküste am Brothener Ufer 1.700,0 509,5 Mäßig 2. Mit welchen wissenschaftlichen Untersuchungen bzw. Methoden wurde bzw. wird der sog. Erhaltungszustand der Riffe bestimmt? (Bitte für bestätigte Riffe und Verdachtsflächen getrennt antworten) Der Erhaltungszustand wird nach dem in der Anlage 2 dargestellten Bewertungsverfahren bestimmt. Da aufgrund der noch nicht abgeschlossenen Erfassungen wesentliche Parameter zur Einstufung des Erhaltungszustandes bislang nicht vorliegen, beruhen die in den Standard-Datenbögen vorgenommenen Eintragungen teilweise auf der Einschätzung von Experten. Das Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume und der Landesbetrieb für Küstenschutz, Nationalpark und Meeresschutz haben 2014/2015 bereits in einigen Gebieten praxistaugliche Monitoring- und Bewertungsmethoden z.B. im Bereich des Steingrundes und der Geltinger Bucht getestet, deren Ergebnisse derzeit ausgewertet und ggf. zukünftig für die Bewertung der Erhaltungszustände Anwendung finden sollen. 3. Wie hoch muss sich ein Riffgebilde über den angrenzenden Meeresboden hinaus erheben, um als Riff eingestuft zu werden? (Bitte Angabe in cm, und wie hoch die gemeldeten bzw. zu meldenden Flächen jeweils eingemessen wurden) Die Frage kann in der gestellten Form nicht beantwortet werden, da die maßgebliche EU-Definition (EUR 28, 2013) zum LRT Riff folgende Vorgabe enthält: „…. ,which arise from the sea floor in the sublittoral und littoral zone“. Auch das BfN-Handbuch zur Umsetzung der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (Heft 53) spricht hier von „vom Meeresboden aufragenden Hartsubstraten….“. Zur Erstellung der notwendigen Planunterlagen für zu genehmigende bzw. planfestzustellende marine Eingriffsvorhaben und Projekte hat sich für SchleswigHolstein das in Anlage 2 beigefügte Monitoring-Kennblatt zum FFH-LRT Riffe etabliert. Im Rahmen der dort gegebenen Erläuterungen wird der Begriff „Vom Meeresboden aufragend“ wie folgt beschrieben: „Das Riff unterscheidet sich topographisch vom umliegenden Meeresboden.“ Im Kennblatt werden im Übrigen umfangreiche Kartierhinweise gegeben. Drucksache 18/3033 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 4 4. Zu welchem Prozentanteil muss ein Riffgebilde mit harten Strukturen bedeckt sein, um als Riff eingestuft zu werden und welchen Anteil erreichen die gemeldeten / zu meldenden Gebiete jeweils? Das Kennblatt in Anlage 2 gibt für geogene Riffe in der Ostsee folgende Hinweise : „Ist bei geogenen Riffen in der Ostsee ein dichtes Kerngebiet (> 50 % bedeckt) vorhanden, dann ist die Grenze des Riffs bestimmt durch einen Bedeckungsgrad von > 10 % Hartsubstrat gegenüber dem umgebenden Substrat.“ Eine Aussage zur Nordsee wird nicht getroffen, jedoch wird für sublitorale Miesmuschelbänke eine Bedeckung mit Miesmuscheln von mehr als 10% gefordert. 5. Welche, den biologisch-wissenschaftlichen Standards entsprechende Untersu- chungen liegen der Landesregierung vor, die die auf den jeweils einzelnen Flächen vorliegende Artengemeinschaft dokumentieren? (Angaben bitte nach bestätigten Riffen und ggf. Verdachtsflächen getrennt) Siehe Antwort zu Frage 2. 6. Wird bzw. wurde vor der Meldung sichergestellt, dass von Schleswig-Holstein aus nur solche Flächen als Riffe gemeldet werden, die auf Grund ihrer objektiven Eigenschaften (Höhe, Bedeckungsgrad, Art der Oberfläche) und entsprechend dem Interpretation Manual der EU 2007 von anderen Mitgliedsländern der EU auch als Riffe gemeldet werden müssen? Wenn ja, auf welche Weise erfolgt dies? Wenn nein, wie wird dies inhaltlich und rechtlich begründet? Die Umsetzung von Richtlinien der Europäischen Kommission in nationales Recht erfolgt grundsätzlich durch die Nationalstaaten in eigener Verantwortung. Insoweit setzen die Vorgaben der Kommission im Interpretation Manual der EU zwar einen europaweit einheitlichen Rahmen, dessen Einhaltung die Kommission überwacht, es verbleibt dabei aber z.B. aufgrund regionaltypischer Ausprägungen von Lebensraumtypen ein Ermessensbereich der Nationalstaaten. National voneinander abweichende Konkretisierungen der Vorgaben des Interpretation Manuals sind insoweit in der Regel gegeben. 7. Haben die anderen Mitgliedsländer der EU, insbesondere die Nachbarländer Dänemark und die Niederlande, die über vergleichbare Meeresgebiete verfügen, ihre Miesmuschelbänke ebenfalls als Riffe gemeldet? Wenn nein, welche und aus welchen Gründen? Wie wird das ggf. abweichende Vorgehen anderer Länder von der Landesregierung beurteilt? Der Landesregierung liegen keine Erkenntnisse über die Anteile von Miesmuschelbänken an der Meldung des Lebensraumtyps Riff (Code 1170) aus anderen Mitgliedstaaten vor, da in den öffentlich zugänglichen Standard-Datenbögen keine Differenzierung nach den verschiedenen Ausprägungen von Riffen vorgenommen wird. Da die Miesmuschel sich in der Regel auf Hartsubstraten ansiedelt , ist eine eindeutige Abgrenzung schwierig. Nach Informationen aus der Trilateralen Regierungszusammenarbeit zum Schutz 5 des Wattenmeeres hat das Königreich der Niederlande zumindest im Bereich des Wattenmeeres keinen gesonderten Lebensraumtyp Riff (Code 1170) gemeldet , sondern sublitorale Muschelbänke als charakteristisches Merkmal des FFHLRT „Sandbänke mit nur schwacher, ständiger Überspülung durch ser“ (Code 1110) eingestuft und entsprechend unter Schutz gestellt. Auf dem Natura -2000-Seminar der europäischen Kommission für die marinen Lebensraumtypen der atlantischen Region (März 2009 in Galway/Irland), an dem die entsprechenden Vertreter der EU-Mitgliedstaaten teilgenommen haben, wurde diese unterschiedliche Vorgehensweise seitens der EU-Kommission nicht kritisiert. 8. Ist die Landesregierung nach wie vor der Auffassung wie im Jahre 2003 in einer amtlichen Broschüre öffentlich erklärt, dass die Fischerei in den Küstengewässern durch die Natura 2000 Meldung keine Einschränkung erleiden wird, weil der notwendige Schutz durch die bestehenden Regelungen bereits gewährleistet sei? Die im Jahre 2007 vom Bundestag beschlossene Novelle des Bundesnaturschutzgesetzes hat die rechtliche Grundlage der von der Landesregierung 2003 getroffenen Aussage, dass in „den Küstengewässern das Fischerei- und Artenschutzrecht , insbesondere auch das Verbot der Schleppnetzfischerei der Küstenfischereiordnung bereits heute die Schutzziele der Gebiete gemeinschaftlicher Bedeutung in den Küstengewässern sichert“, insbesondere auch durch den Verzicht auf die Definition des Projektbegriffes relativiert. 9. Welche Auswirkungen hat die Meldung von Riffen als geschützte Habitate auf die Schleppnetzfischerei und die Muschelproduktion? Das Vorkommen von Riffen führt in den gesetzlich geschützten Gebieten von gemeinschaftlicher Bedeutung zur Wirksamkeit der gesetzlichen Bestimmungen der §§ 33 und 34 BNatSchG i.V.m §§ 24 und 25 LNatSchG. Grundsätzlich und unabhängig von der Lage in geschützten Gebieten oder der Meldung als FFHLRT 1170 zu beachten ist auch § 30 BNatSchG für das gesetzlich geschützte Biotop „Riff“. 10. Wie will die Landesregierung eine transparente Durchführung sowie eine Beteiligung der Öffentlichkeit und der betroffenen Wirtschaftsteilnehmer zur Überprüfung der Datengrundlage bei der Korrektur der Riffmeldung sicherstellen? Ist vor der Meldung ggf. eine Beteiligung des Parlaments beabsichtigt? Auf der Grundlage des Durchführungsbeschlusses der Kommission vom 11. Juli 2011 über den Datenbogen für die Ermittlung von Informationen zu Natura-2000- Gebieten wird der Inhalt der Standard-Datenbögen in regelmäßigen Abständen anhand der besten verfügbaren Informationen aktualisiert, damit die Kommission ihre koordinierende Funktion wahrnehmen kann. Eine Information der Öffentlichkeit ist im Rahmen der jeweils aktuellen Veröffentlichung der Standard-Datenbögen im Internet gegeben. Zusätzlich besteht über das Informationsfreiheitsgesetz die Möglichkeit der Einsichtnahme in die entsprechenden Akten bzw. Datengrundlagen. Bei Anfragen im Rahmen der Erarbeitung von Antragsunterlagen für Pläne und Projekte werden die bei den Landesbehörden vorliegenden Daten zur Verfügung Drucksache 18/3033 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 6 gestellt. Für den Bereich des Nationalparks wurde die Aktualisierung 2015 des Standarddatenbogens im März auf den Sitzungen der Nationalpark-Kuratorien Nordfriesland und Dithmarschen vorgestellt. Eine Befassung des Parlaments erscheint weder zweckmäßig noch erforderlich, da das Erfassen von naturkundlichen Daten zur Aktualisierung der Standarddatenbögen als fachliche Aufgabe zur Umsetzung von Natura 2000 dem Zuständigkeitsbereich der Exekutive zuzuordnen ist. 7 Anlage 1: Kartenblätter der 16 FFH-Gebiete mit Riffvorkommen Drucksache 18/3033 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 8 Anlage 2 Monitoring-Kennblatt FFH-LRT Riffe (Stand: 2010-02-01) 1 Allgemeines 1.1 Themenbereich Biologisches Monitoring - Habitate - FFH-LRT Riffe 1.2 Definition 1170 Riffe EU-Definition (EUR 27, 2007) Reefs can be either biogenic concretions or of geogenic origin. They are hard compact substrata on solid and soft bottoms, which arise from the sea floor in the sublittoral and littoral zone. Reefs may support a zonation of benthic communities of algae and animal species as well as concretions and corallogenic concretions. Clarifications: - “Hard compact substrata” are: rocks (including soft rock, e.g. chalk), boulders and cobbles (generally >64 mm in diameter). - “Biogenic concretions” are defined as: concretions, encrustations, corallogenic concretions and bivalve mussel beds originating from dead or living animals, i.e. biogenic hard bottoms which supply habitats for epibiotic species. - “Geogenic origin” means: reefs formed by non-biogenic substrata. - “Arise from the sea floor" means: the reef is topographically distinct from the surrounding seafloor. - “Sublittoral and littoral zone” means: the reefs may extend from the sublittoral uninterrupted into the intertidal (littoral) zone or may only occur in the sublittoral zone, including deep water areas such as the bathyal. - Such hard substrata that are covered by a thin and mobile veneer of sediment are classed as reefs if the associated biota are dependent on the hard substratum rather than the overlying sediment. - Where an uninterrupted zonation of sublittoral and littoral communities exist, the integrity of the ecological unit should be respected in the selection of sites. - A variety of subtidal topographic features are included in this habitat complex such as: Hydrothermal vent habitats, sea mounts, vertical rock walls, horizontal ledges, overhangs, pinnacles, gullies, ridges, sloping or flat bed rock, broken rock and boulder and cobble fields. Definition (Leitfaden zum Aufbau des Natura-2000-Netzes in der Meeresumwelt. Anwendung der FFH- und der Vogelschutzrichtlinie; 2007): Riffe können entweder biogene Verwachsungen oder geogenen Ursprungs sein. Es handelt sich um Hartsubstrate auf festem und weichem Untergrund, die in der sublitoralen und litoralen Zone vom Meeresboden aufragen. Riffe können von benthi- 9 schen Algen- und Tiergemeinschaften wie auch von Verwachsungen und Korallenformationen besiedelt sein. Erläuterungen: • "Hartsubstrat": Felsen (einschließlich weiches Gestein wie Kreidefelsen), Fels- und Steinbrocken (in der Regel >64 mm Durchmesser). • "Biogene Verwachsungen": Verwachsungen, Verkrustungen, Korallenformationen und Muschelbankformationen aus toten oder lebenden Tieren, d. h. biogene Hartsubstrate , die Lebensräume für epibiotische Arten bieten. • "Geogener Ursprung": aus nicht biogenen Substraten entstandene Riffe. • "Vom Meeresboden aufragend": Das Riff unterscheidet sich topografisch vom umliegenden Meeresboden. • "sublitorale und litorale Zone": Die Riffe können sich aus der sublitoralen Zone ohne Unterbrechung in die (litorale) Tidenzone erstrecken oder nur in der sublitoralen Zo- ne vorkommen, die auch Tiefseegebiete wie das Bathyal umfasst. • Hartsubstrate, die von einer dünnen und beweglichen Sedimentschicht bedeckt sind, werden als Riffe klassifiziert, wenn die darauf lebenden Biota zum Leben eher das Hartsubstrat als die darüber liegenden Sedimentschichten benötigen. • Soweit eine ununterbrochene Besiedlung durch sublitorale und litorale Gemeinschaften existiert, sollte die Unversehrtheit der ökologischen Einheit bei der Auswahl der Schutzgebiete berücksichtigt werden. • Unter diese Lebensraumkategorie fallen auch diverse subtidale topografische Elemente wie Hydrothermalquellen-Habitate, Unterwasservulkane (Seamounts), vertika- le Felswände, horizontale Abhänge, Überhänge, Felsspitzen, Wasserrinnen, Felskämme , abfallende oder flache Felsen, Fels und Stein- sowie Kieselfelder. Beschreibung und Ausprägungen In der Ost- und Nordsee sind geogene Riffe Bänke, Hänge oder vom umgebenden Meeresboden deutlich abgrenzbare Hartsubstrate wie z. B. Felsen, größere Geschiebe (Findlinge), Block- und Steinfelder oder Mergel- und Kreideschollen. Biogene Riffe in Ost- und Nordsee sind neben den Sandkorallenriffen vom umgebenden Meeresboden abgesetzte Strukturen, deren Bildung auf biologische Prozesse zurückzuführen ist, und die auf ihrer Oberfläche mit biogenen Hartsubstraten wie z.B. leeren Molluskenschalen oder lebenden Mollusken bedeckt sind. Biogene Riffe können in der Nordsee von Muscheln (u. a. Mytilus edulis, Austrea edulis) oder durch den Sandröhrenwurm (Sabellaria spinulosa), in der Ostsee von Muscheln (Mytilus edulis) gebildet werden. Die sich in der Nordsee ausbreitende pazifische Auster Crassostrea gigas und die sich in der Ostsee ausbreitende Wandermuschel Dreissena polymorpha sind als sich ausbreitende Neozoen unter ein Moratorium gestellt (siehe Kapitel 4.1, Fußnote 2). Im Sinne dieses Moratoriums müssen Riffe aus pazifischen Austern bzw. der Wandermuschel als dominierendes Hartsubstrat gesondert erfasst und bewertet werden. Auf dieser Grundlage wird erneut über die Aufnahme von C. gigas bzw. D. polymorpha als mögliche charakteristische Arten des Lebensraumtyps Riff entschieden werden. Aktiv angelegte und regelmäßig beerntete Miesmuschelkulturen sind keine Riffe im Sinne des LRT 1170. Soweit allerdings Miesmuschelkulturen auf Riffen des LRT's Drucksache 18/3033 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 10 1170, also z.B. geogenen Riffen eingerichtet wurden oder werden ändert sich die Einstufung dieser Riffe als zum LRT 1170 gehörend dadurch nicht und sie werden unverändert als Riffe im Sinne FFH-RL betrachtet. Riffe bieten Lebensraum für Arten des Aufwuchses (sessil) und frei lebende Tierarten (Arten des Phytals und des Lückensystems der fest sitzenden Aufwuchs-Arten) und Großalgen. Des Weiteren dienen Riffe als wichtige Durchzugsgebiete mit Trittsteinfunktion für Bodentiere, Fische und Algen. Bei Niedrigwasser können die höchsten Teile der Riffe trocken fallen. Die charakteristische Fauna setzt sich aus Suspension fressenden Arten (Filtrierer, Tentakelfänger) zusammen. Sedimentation und Überschüttung führen bei den meisten Arten zum Absterben. Die lebensraumtypischen sessilen Aufwuchsarten der Riffe setzen sich aus Cnidaria (Seenelken, Polypentierchen), Mollusca (Miesmuscheln, Crustaceen (Seepocken), Bryozoa (Moostierchen) und Tunicata (Seescheiden) zusammen . Diese Arten bilden ein Lückensystem, das von einer oft arten- und indivi- duenreichen Fauna des Phytals und der Infauna besiedelt wird (Schnecken, Flohkrebse und Meeresasseln, Polychäten und Oligochäten, Stachelhäuter und Kleinfische ). Riffe werden als Aufwuchs- und Laichplatz, Nahrungs- und Rückzugsbiotop von Wirbellosen , Fischen und Wasservögeln genutzt. Die Lebensgemeinschaften des zugehörigen Wasserkörpers sind in die Definition einbezogen. Neobiota (wie z. B. Crassostrea gigas und Dreissena polymorpha) können zwar als Riffbildner auftreten, sie werden aber nicht als charakteristische Arten des Lebensraumtyps Riffe gewertet. Das Ausbringen von Neobiota im freien Meerwasser ist nach Art. 6(2) der FFH-Richtlinie grundsätzlich nicht erlaubt. Verbreitung Ostsee: Riffe können in allen Salzgehaltsbereichen der inneren und äußeren Küstengewässer von Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern in GeschiebemergelAbrasionszonen vorkommen. Charakteristisch für die Moränenküste der Ostsee sind insbesondere Küsten begleitende Steinriffe mit z.T. kompletten Abfolgen vom Litoral (zeitweise trocken fallend) bis ins Sublitoral (z.B. Staber Huk/Fehmarn, Klütz Höved, Hiddensee, Mönchgut/Rügen). Die meisten Riffe befinden sich im Bereich aktiver Kliffs auf Schwellen und in Rinnen. Verbreitung Nordsee: Vorkommen in der Nordsee sind v. a. der Borkumer Riffgrund, der Helgoländer Felssockel, der Helgoländer Felsgrund und steinige Abhänge des Elbeurstromtales. Das 1993 noch beschriebene Sandkorallenriff im Rütergat südwestlich Amrum gilt als verschollen (QSR 2004). Es wurde nicht eindeutig bestätigt, welche Art für die Bil- dung des Riffs verantwortlich war. Die Erfassung biogener und geogener Riffe in den Küstengewässern der Nordsee befindet sich im Anfangsstadium. Erläuterungen zur Nordsee Eulitorale Muschelbänke ohne Verbindung zum Sublitoral werden in den Erläuterungen der Definition zum LRT „Riffe“ nicht explizit genannt. Jedoch sind Muschelbänke als Riffe im Sinne der FFH-RL genannt, wenn sie vollständig im Sublitoral liegen oder im Sublitoral beginnen und sich ins Eulitoral fortsetzen. Andererseits können nach 11 Auskunft des ETC/BD auch rein eulitorale Muschelbänke als zum Lebensraumtyp 1170 gehörend erfasst werden. Aufgrund der offensichtlich weiterhin bestehenden Interpretationsmöglichkeiten der Definition können die Miesmuschelbänke im Wattenmeer , wenn sie ausschließlich im Eulitoral vorkommen, auch als maßgeblicher und wertgebender Bestandteil des LRT 1140 „Vegetationsfreies Schlick-, Sand- und Mischwatt“ bewertet werden. Deshalb werden für ein bundesweit einheitliches Vorgehen und eine konsistente Gesamtbestandseinschätzung in Deutschland rein eulitorale Muschelbänke als charakteristische Bestandteile des LRT 1140 kartiert und bewertet. 1.3 Zuständige Behörde(n) Bund: BfN Mecklenburg-Vorpommern: LUNG Niedersachsen: NLPV, NLWKN Schleswig-Holstein: LKN-SH, LLUR 1.4 Arbeitsgruppe UAG-Lebensraumtypen; UAG-Hydrographie, Hydrologie und Morphologie, UAGBenthos und benthische Lebensräume 2.Überwachungsanforderungen 2.1 Notwendigkeit FFH Artikel 11 [2] Die Mitgliedstaaten überwachen den Erhaltungszustand der in Artikel 2 genannten Arten und Lebensräume, wobei sie die prioritären natürlichen Lebensraumtypen und die prioritären Arten besonders berücksichtigen. Art. 17 Alle sechs Jahre müssen die Mitgliedstaaten einen Bericht über die Durchführung der im Rahmen dieser Richtlinie durchgeführten Maßnahmen erstellen. Dieser Bericht soll insbesondere Informationen über die wichtigsten Ergebnisse der in Artikel 11 genannten Überwachung enthalten. Vogelschutz-Richtlinie (VRL) Artikel 10 Drucksache 18/3033 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 12 (1) Die Mitgliedstaaten fördern die zum Schutz, zur Regulierung und zur Nutzung der Bestände aller unter Artikel 1 fallenden Vogelarten, notwendigen Forschungen und Arbeiten. (2) Den Forschungen und Arbeiten betreffend die in Anhang V aufgeführten Themen wird besondere Aufmerksamkeit gewidmet. ANHANG V a) Aufstellung eines einzelstaatlichen Verzeichnisses der vom Aussterben bedrohten oder besonders gefährdeten Arten unter Berücksichtigung ihrer Lebensräume; b) Ermittlung und ökologische Beschreibung der Gebiete, die für die Zugvögel während des Vogelzugs, der Überwinterung oder des Nistens von besonderer Bedeutung sind; c) Sammlung von Zahlenangaben über den Bestand der Zugvögel unter Auswertung der Ergebnisse der Beringung. WRRL Artikel 8 Die Mitgliedstaaten sollen dafür sorgen, dass Programme zur Überwachung des Zustands der Gewässer aufgestellt werden, damit ein zusammenhängender und umfassender Überblick über den Zustand der Gewässer in jeder Flussgebietseinheit gewonnen wird. Diese Programme sollen folgendes umfassen: i) die Menge und den Wasserstand oder die Durchflussgeschwindigkeit, soweit sie für den ökologischen und chemischen Zustand und das ökologische Potential von Bedeutung sind, sowie ii) den ökologischen und chemischen Zustand und das ökologische Potential; MSRL [3] Artikel 11 Anhänge III & V Die Mitgliedstaaten müssen auf der Grundlage der nach Artikel 8 Absatz 1 vorgenommenen Anfangsbewertung unter Bezugnahme auf die gemäß Artikel 10 festgelegten Umweltziele und gestützt auf die indikativen Listen in Anhang III sowie auf die Liste in Anhang V koordinierte Überwachungsprogramme für die laufende Bewertung des Umweltzustands ihrer Meeresgewässer erstellen und durchführen. Das Überwachungsprogramm soll wesentlichen Eigenschaften und Merkmale und des Umweltzustands der betreffenden Gewässer, die auf den indikativen Listen in Anhang III basieren, abdecken. Folgende Aspekte müssen abgedeckt werden: a) Die physikalischen und chemischen Merkmale, die Lebensraumtypen, die biologischen Merkmale und die Hydromorphologie. b) Die wichtigsten Belastungen und Wirkungen, einschließlich des menschlichen Handelns, die auf den Umweltzustand der betreffenden Gewässer Einfluss haben, 13 2.2 Umweltziele FFH Erhaltungs- und Wiederherstellungsziele Ziel ist die Erhaltung natürlicher, von anthropogenen Schädigungen weitgehend freier und morphologisch ungestörter Bereiche des Meeresgrundes oder periodisch trockenfallender Flachwasserzonen mit Hartsubstraten wie Findlingen, Steinen, natürlichen Muschelbänken oder Sabellaria-Riffen und der zu Sandbänken vermittelnden Mischbestände. Die Küstenbundesländer legen ggf. spezifischere Erhaltungsziele für die Vorkommen in ihrem Zuständigkeitsbereich fest. Geogene Riffe Spezielle Erhaltungsziele sind  der Erhalt der Sedimentheterogenität und Trittsteinfunktion für die Ausbreitung und Regeneration vor allem von sessilen lebensraumtypischen Arten, sowie die Sicherung als Rückzugs- und Regenerationsraum, insbesondere für langsam wachsende Arten;  der Erhalt der Funktion als Rast- und Nahrungsgebiet für Vogelarten;  der Erhalt als Laich- und Aufwuchsgebiet für Fischarten. Biogene Riffe Spezielle Erhaltungsziele sind  für Muschelriffe die natürliche Entwicklung mit natürlicher Altersstruktur, sowie die natürliche Ausprägung der assoziierten Fauna und Flora,  für Sabellaria-Riffe der Erhalt der noch verbliebenen Riffstrukturen (auch unbesiedelt ) um die Möglichkeit auf Erholung oder Wiederansiedlung der Art zu vergrößern. Die Sicherung von geeigneten Bereichen für eine Neuansiedlung ist anzustreben. 2.3 Gefährdung Als potentielle Gefährdungen für Riffe können insbesondere folgende Beeinträchtigungen in Frage kommen: - Erkundung und Gewinnung von Rohstoffen - Sedimentgewinnung - Installation im Gewässerbereich - Nährstoffeintrag - Eintrag von gefährlichen Stoffen - lokale Verunreinigungen und Verklappungen Drucksache 18/3033 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 14 - Schifffahrt und Wasserbaumaßnahmen - Berufs- und Sportfischerei - Störung der lebensraumtypischen Seevogelarten - Verdrängung typischer Arten und Biozönosen durch invasive Neophyten oder Neozoen 2.4 Räumliche Zuordnung WRRL FFH VRL OSPAR HELCOM TMAP MSRRL AWZ: - x - - - - - 12sm Zone: - x - - - - - Küstengew.: *) x x x x x X x Übergangsgew. x x x x x X x *) bei WRRL: Basislinie plus 1 Seemeile 3 Zukünftiges Messkonzept 3.1 Beschreibung des Messnetzes 1) Grundlage ist das auf Bundesebene für die terrestrischen LRT erarbeitete "Konzept zum Monitoring des Erhaltungszustandes von Lebensraumtypen und Arten der FFH-Richtlinie in Deutschland" (Ergebnis F+E-Vorhaben) (Sachteleben et al. 2009). Die Ermittlung von Lage, Verbreitung und Größe der einzelnen Vorkommen dieses LRT fehlt insbesondere noch in den küstennahen Gebieten. 2) Beprobung der verschiedenen Riff-Typen pro biogeographischer Region, d.h. jeweils in Nord- und Ostsee auf Grundlage noch zu erstellender Verbreitungskarten. Zurzeit fehlen jedoch umfangreiche Kenntnisse über Lage und Ausbreitung der Vorkommen dieses LRT. Sobald diese Daten vorliegen ist zu bestimmen, ob dieser LRT mittels einer Stichprobenerhebung oder mittels Totalzensus für das FFH-Monitoring gemäß Art. 17 FFH-RL erfasst wird. In der AWZ besteht bereits ein Probennetz (BfN, www.habitat-mare.de), welches in Abhängigkeit von der Anzahl und Lage der Vorkommen im Küstenmeer ggf. noch einmal angepasst werden müsste. 3.2 Monitoring-Aktivitäten Die Monitoringaktivitäten erfolgen entsprechend der räumlichen und fachlichen Zuständigkeit durch die Behörden von Bund und Ländern. Der Bearbeitungsstand sieht wie folgt aus: - LUNG verfügt über eine Karte (GIS-shapes) der marinen Vorkommen (Erfassungsstufe 1) auf dem Kenntnisstand 12.2010; eine Kartierung des LRT Riffe ist noch nicht verfügbar - LLUR ist in verschiedenen Gebieten der Ostsee tätig; abgesicherte und abgestimmte GIS-shapes sind zurzeit noch nicht verfügbar 15 - in den Nationalparkgebieten der Nordsee hat der LKN-SH 1/6 des SH-Gebietes testweise kartiert; die Auswertungen finden zurzeit statt; in Niedersachsen wurden im Rahmen eines Forschungsprojektes die Verdachtflächen aufgesucht und mit akustischer Fernerkundung erfasst; die Arbeiten dauern an. - BfN hat auf Basis der Auswertung vorhandenen Kartenmaterials und umfangreicher geologischer und biologischer Untersuchungen GIS-shapes über die Riffvorkommen in der AWZ der Nord- und Ostsee erstellt. Der so ermittelte Kenntnisstand wird in den nächsten Jahren kontinuierlich durch weitere Kartierungsarbeiten ergänzt. 3.3 Methoden Kartierhinweise Kriterium für die Zuordnung zum Lebensraumtyp „Riffe“ ist das Vorkommen eines geogenen oder biogenen Hartsubstrates, welches darüber hinaus bestimmte mor- phologische/topographische Kriterien erfüllen muss. Das geogene Hartsubstrat (Blöcke , Steine, Geröll) kann zeitweise mit einer mobilen Sedimentschicht bedeckt sein. Das Material für die geogenen Riffe wurde i. d. R. aus eiszeitlichem Geschiebe durch Erosion (Abtrag der Feinmaterialien) freigelegt. Riffe treten vorrangig an exponierten Abtragsküsten Sandbänken, Rinnen bzw. auf der Schorre auf. Die Mindestgröße für Steine beträgt >64 mm. Eine maximale Tiefenangabe unter N.N. ist nicht vorgegeben . Die Riffe liegen morphologisch über dem Niveau des sie umgebenden Substrats . Bei Küstenkontakt kann der Lebensraumtyp bis zur mittleren Hochwasserlinie reichen (in der Nordsee z.B. Helgoländer Felssockel). Anstehender Geschiebemergel bzw. Kreide wird wegen der darin enthaltenen Grobfraktionskomponenten wie Feuerstein und Festgesteinsgeschiebe als Riff kartiert, wenn die betreffende Fläche über einen längeren Zeitraum insgesamt als Abrasionsgebiet zu klassifizieren ist. Die (prozentuale) oberflächige Ausstattung dieser Flächen mit Blöcken, Steinen und anderen Hartstrukturen kann, bedingt durch die Dynamik der Lebensräume (Strömungen, Eisaufpressung) stark schwanken, so dass die Abgrenzung des Lebensraumes nicht allein an Hand der Steindichte erfolgen kann. Steinfelder, die genetisch nicht unmittelbar mit glazialen Strukturen (Kliff oder Erhebung ) in Verbindung stehen (z. B. an Abrasionsgebieten von Strandwällen (Heiligendamm , Zudar, Palmer Ort) sind ebenfalls als LRT „Riffe“ zu kartieren. Bei der Erfassung und Abgrenzung der LRT „Riffe“ sind die lebensraum- und standorttypische Dynamik, zeitweise Übersandungs- und Umlagerungsphasen zu berücksichtigen . Die Kartierung erfolgt gemäß dem unten stehenden dreistufigen Erfassungsschema (s.a. Schwarzer et al. (2008)). Erfassungsstufe 1: In Erfassungsstufe 1 werden Flächen erfasst, zu denen erste grobe Informationen auf Basis allgemeiner geologischer, hydrologischer, geomorphologischer und biologischer Daten vorliegen (z. B. Satellitenbilder, Luftbilder, bathymetrische Karten, Meeresbodenkarten mit geologisch- sedimentologischer Thematik). Diese Basisinformationen lassen Rückschlüsse auf die dort vorherrschenden geo- und hydrologischen Verhältnisse zu. Sie geben somit einen ersten Anhaltspunkt für das potentielle Vorkommen spezifischer FFH-Lebensraumtypen (hier: LRT 1170, Riffe) in den untersuchten Gebieten. Drucksache 18/3033 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 16 Im Rahmen eventueller Genehmigungsverfahren müssen zur Beschreibung der überplanten Fläche, der Ausprägung und des Erhaltungszustands hoch auflösende Fernerkundungen und benthologische Untersuchungen ergänzt werden. Im Rahmen der FFH-Berichtspflichten gehen Flächen der Erfassungsstufe 1 in die Flächenberechnung ein. Die Informationen sind aber nicht ausreichend für eine Bewertung der „Struktur und Funktion“. Die für den Ostseeraum von Mecklenburg-Vorpommern bekannten typischen Restsedimentflächen (Kies- und Steinflächen, die den im Untergrund anstehenden glazialen Geschiebemergel überdecken) entsprechen überwiegend der Erfassungsstufe 1, da über die Steinhäufigkeit (oder gar die Besiedlung der Steine) i.d.R. kaum Informationen vorliegen. Erfassungsstufe 2: In der Erfassungsstufe 2 werden Flächen erfasst, zu denen hochauflösende Datensätze aus der marinen Fernerkundung vorliegen (z. B. Seitensicht-Sonar, Flachseismik , Fächerlot). Detaillierte Informationen zu den dort vorherrschenden geo- und hydrologischen Verhältnissen (z.B. Steinhäufigkeit, Sedimentdynamik o.ä.) ermöglichen auf diesen Flächen die genaue Zuordnung und Abgrenzung eines spezifischen FFH-Lebensraumtyps. Flächen mit der Erfassungsstufe 2 sind aus geo- und hydrologischer Sicht validierte, potentielle FFH-Lebensräume. Die biologische Validierung steht jedoch noch aus. In der Ostsee muss ein Riff mindestens ein mit lebensraumtypischen Aufwuchsarten besiedeltes Kerngebiet von 0,05 ha enthalten. In der Nordsee wird ebenfalls eine Mindestgröße für Riffe von 0,05 ha vorgesehen. Falls mehrere Vorkommen von Riffen unter 0,05 ha in einem Abstand von weniger als 50 m liegen, werden diese - wenn sie insgesamt größer als 0,05 ha sind - ebenfalls als ein Vorkommen gewertet. Für Sabellaria-Riffe in der Nordsee wird keine Mindestgröße vorgeschrieben. Ist bei geogenen Riffen in der Ostsee ein dichtes Kerngebiet (> 50 % bedeckt) vorhanden , dann ist die Grenze des Riffs bestimmt durch einen Bedeckungsgrad von > 10 % Hartsubstrat gegenüber dem umgebenden Substrat. Zur Einordnung von sublitoralen Miesmuschelbänken als validierter, potentieller LRT 1170 „Riffe“ in der Erfassungsstufe 2 gelten darüber hinaus folgende Kriterien: o Die Miesmuschelbänke müssen deutlich vom Meeresboden unterscheidbar und mit gängigen technischen Methoden detektierbar sein. o Sie müssen über mehrere Jahre bestehen (D.h. sie müssen mehrjährige Muscheln (2-3 Jahrgänge) enthalten. o Ihre Bedeckung mit Miesmuscheln muss mehr als 10% betragen. o Wenn der Abstand zwischen einzelnen Muschelbänken geringer als 25 m ist, wird der Komplex als zusammengehöriges Riff gewertet (vgl. Eulitoral QSR 2004). 17 Erfassungsstufe 3: In der Erfassungsstufe 3 werden zusätzlich zu den unter "Status-2-Lebensräume" genannten Informationen durch direkte Entnahme von Sediment- und/oder BiotaProben (z. B. Backengreifer, Sedimentkerne, Tauchuntersuchungen u. a.) oder gezielte und hochauflösende Fernerkundung (z. B. Videoschlitten, Fotografie) oder direkte Geländeerkundung gesicherte Informationen zu den dort vorherrschenden biologischen Verhältnissen erhoben. Flächen mit der Erfassungsstufe 3 sind geologisch, hydrologisch und biologisch validierte FFH-Lebensräume. Grundsätzlich ist die Erfassungsstufe 1 zuerst und flächendeckend vorzunehmen. Die Stufe 2 wird dort "gemessen", wo Stufe-1-Verdacht herrscht. Die Stufe-3- Validierung erfolgt nur auf bereits bestätigten Stufe-2-Flächen. Für die Ausweisung von Vorkommen des LRT 1170 ist die vollständige Kartierung anzustreben. Die Vorkommen sind auf der Grundlage der besten zur Verfügung stehenden Kenntnisse zu melden, d.h. es muss mindestens die Erfassungsstufe 1 für jedes einzelne Riff vorliegen. Sollte im Zuge der weitergehenden Untersuchungen auf der Erfassungsstufe 2 und 3 die Vorkommen nicht bestätigt werden, besteht die Möglichkeit die Meldung zurückzuziehen. Für die Bestimmung der Monitoringstandorte sollten vor allem in den küstennahen Meeresgewässern zeitnah repräsentative Stufe 3- Gebiete abgegrenzt und beprobt werden. 3.4 Parameter: Die zu erfassenden Zielgrößen sind:  Lage, Verbreitung und Flächengröße  Artenspektrum und ökologische Strukturvielfalt  Entwicklung der lebensraumtypischen Arten auf/in den Riffen  Beeinträchtigungen Für biogene Riffe oder für das Arteninventar geogener Riffe werden Artenspektrum, Bedeckungsgrad und Abundanz als weitere Parameter für die Beurteilung des Riffes herangezogen. 3.3 Zusätzliche Parameter:  - 4 Bewertung 4.1 Bewertungsverfahren Drucksache 18/3033 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 18 Kriterien zur Bewertung des Erhaltungszustandes des Lebensraumtyps 1170 Riffe - Bewertungsschema - Wertstufen Kriterien A hervorragende Ausprä- gung B gute Ausprägung C mittlere bis schlechte Ausprägung Vollständigkeit der le- bensraumtypischen Habi- tatstrukturen: vorhanden weitgehend vorhanden nur in Teilen vorhanden Riffstrukture natürlich, unverändert geogene Riffe: stabile Hart- bodenstrukturen in natürli- cher Zusammensetzung und Sedimentumgebung biogene Riffe: natürliche, stabile Zusammensetzung der riffbildenden Arten in natürlicher Sedimentumge- bung gering anthropogen verän- dert Strukturen und Sediment- verteilung der geogenen bzw. biogenen Riffe zeit- weilig und nur in wenigen Bereichen verändert stärker verändert Strukturverluste in allen Bereichen oder in einzelnen Bereichen Strukturen und Sedimentverteilung erheb- lich verändert Hydrologie und Morpho- logie (einschließlich Ex- position) natürlich, unverändert geringe Veränderungen des natürlichen Wasseraustauschs und des Bodenreliefs starke Veränderungen des natürlichen Wasseraustauschs und des Bodenreliefs Vegetationszonen (1) (wenn unter natürlichen Bedingungen vorhanden) natürlich gering verändert stark verändert, verringert sofern vorhanden Übernahme geeigneter Grunddaten und Bewertungen aus dem Monitoring für die WRRL Vollständigkeit des le- bensraumtypischen Ar- teninventars: Vorhanden weitgehend vorhanden nur in Teilen vorhanden Biogene Riffbildner: Nordsee: Mytilus edulis (Miesmuschelbänke), Ostrea edulis und Crassostrea gigas (2) (Austernbänke), Sabellaria sp. (Sandkorallenbänke) Ostsee: Mytilus sp. (Miesmuschelbänke) Dreissena polymorpha (2) Charakteristische Pflanzenarten: Nordsee: Makrophytenreich bis makrophytenarm; zonierte Algengesellschaften im Flachwasser mit Grün-, Braun- und Rotalgen; u.a. Ahnfeltia plicata, Ascophyllum sp., Brongniartella byssoides, Callitham- nion corymbosum, Chorda. filum, Cladophora rupestris, Corallina officinalis, Cruoria pellita, D.viridis, Delesseria sanguinea, Desmarestia aculeata, Fucus sp., Furcellaria furcigera, Ha- emescharia hennedyi, Halosiphon tomentosus, Hildenbrandia rubra, Laminaria digitata, Lamina- ria. hyperborea, Laminaria saccharina, Lithothamnion sonderi, Lomentaria clavellosa, Melobesia membranacea, Membranoptera alata, Peyssonelia dubyi, Phycodrys rubens, Phyllophora-Arten, Plocamium cartilagineum, Polyides rotundus, Polysiphonia stricta, Pterothamnion plumula, Sphacelaria plumosa, Ulva spp., Valonia ovalis Westliche Ostsee: Makrophytenreich bis makrophytenarm; in der Regel einfache Zonierungen; u.a. Delesseria san- guinea, Fucus vesiculosus, F. serratus, Furcellaria lumbricalis, Laminaria saccharina, L. digitata, L. hyperborea Östliche Ostsee: Makrophytenreich bis makrophytenarm; in der Regel einfache Zonierungen; u.a. C. nodulosum, Ceramium diaphanum, Chorda filum, Cladophora sp.; Delesseria sanguinea, Enteromorpha sp., Fucus vesiculosus, Furcellaria lumbricalis, Laminaria saccharina, Polysiphonia fucoides. 19 Charakteristische Tierarten: Makrozoobenthos: Nordsee: Actiniaria, Alcyonium sp., Asterias rubens, Balanus spp., Cancer pagurus, Capitella capitata, Cap- rella sp., Carcinus maenas, Ciona intestinalis, Echinus esculentus, Electra pilosa, Flustra. sp., Ga- lathea sp., Hediste (Nereis) diversicolor, Heteromastus filiformis, Homarus gammarus, Jaera albi- frons, Lanice conchilega, Lepidochitona cinerea, Leucosolenia botryoides, Lineus viridis, Littorina littorea, Macoma baltica, Membranipora membranacea, Metridium senile, Mytilus edulis, Neanthes succinea, Nereidae, Oligochaeta, Ophiothrix fragilis, Pholas sp., Polydora ciliata, Polydora cornuta, Pomatocerus triqueter, Pygospio elegans, Sabellaria spinulosa, Scoloplos armiger, Semibalanus balanoides, Sertularia sp., Tharyx killariensis, Tubificoides benedeii Westliche Ostsee: Charakteristische Hartsubstratbesiedler; u.a. Buccinum undatum, Callipalene brevirostris, Carcinus maenas, Ciona intestinalis, Dendrodoa grossularia, Electra crustulenta, Flabelligra affinis, Halisar- ca dujardini, Idotea granulosa, Lamellidoris muricata, Leucosolenia sp., Metridium senile, Nep- tunea antiqua, Nicolea zostericola, Psammechinus miliaris, Sertularia cupressina, Streptosyllis websteri Östliche Ostsee: Charakteristische Hartsubstratbesiedler; u.a. Clava mulicornis, Electra crustulenta, Gammarus spp., Halichondria panicea, Haliclona sp., Idotea spp., Littorina spp., Mytilus sp., Saduria entomon, Theodoxus fluviatilis Fische: Nordsee: Aal (Anguilla anguilla), Aalmutter (Zoarces viviparus), Butterfisch (Pholis gunnellus), Fünfbärtelige Seequappe (Ciliata mustela), Gobiidae, Kabeljau (Gadus morhua), Klippenbarsch (Ctenolabrus ru- pestris), Limande (Microstomus kitt), Seebull (Taurulus bubalis), Seehase (Cyclopterus lumpus), Seeskorpion (Myoxocephalus scorpius), Steinbutt (Psetta maxima), Cyclopterus ssp., Liparis ssp., Pholis ssp. Ostsee: Laich- und Aufzuchtgebiet für Fische; u.a. Butterfisch (Pholis gunellus), Großer Scheibenbauch (Liparis liparis), Kabeljau (Gadus morhua), Klippenbarsch (Ctenolabrus rupestris), Sandgrundel (Pomatoschistus minutus), Seehase (Cyclopterus lumpus), Strandgrundel (Pomatoschistus microps), Zweiflecken- oder Schwimmgrundel (Gobiusculus flavescens) Vögel: Nordsee: Eiderente (Somateria mollissima) Ostsee: Winterrast benthivorer Vogelarten; u.a. Bergente (Aythya marila), Eiderente (Somateria mollissi- ma), Eisente (Clangula hyemalis), Reiherente (Aythya fuligula), Samtente (Melanitta fusca), Traue- rente (Melanitta nigra) Vollständigkeit der typi- schen Arten (Artenzahl, Abundanz, Biomasse) charakteristisches Artenin- ventar vorhanden einzelne Charakterarten nicht vorhanden einzelne Indikatorarten für Störungen nur fragmentarisches Vor- kommen von Charakterar- ten Indikatorarten für Störun- Drucksache 18/3033 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 20 gen häufig Beeinträchtigungen (5) : keine/sehr gering gering bis mäßig stark Rohstoffgewinnung (Se- diment, Gas, Öl) keine Entnahme punktuell, mit zeitlichen Unterbrechun- gen > 1 Jahr Struktur des Riffs wird durch den Abbau höchstens kurzzeitig verändert Entnahme regelmäßig, auf größeren Teilflächen Verkleinerung und Struktur- veränderung des Riffs Installationen im Gewäs- serbereich (z.B. Windkraftanlagen, Aquakultur, Kabel / Lei- tungen, wasserbauliche Einrichtungen) keine Installationen mit nur loka- len Effekten auf relativ kleiner Fläche ohne andau- ernde Störungen Installationen verursachen großflächige Verunreini- gungen und andauernde Störungen Globaler Nährstoffein- trag (6) unbelastet bis gering belas- tet mäßig belastet kritisch belastet oder stär- ker verschmutzt N, P Reduktion gemäß OSPAR bzw. HELCOM: Vorgaben nicht erreicht N, P Reduktion gemäß OSPAR bzw. HELCOM: Vorgaben erreicht Globaler Eintrag gefährli- cher Stoffe (7) Generationsziel gemäß OSPAR bzw. HELCOM Vorgaben erreicht Generationsziel gemäß OSPAR bzw. HELCOM Vorgaben nicht erreicht Lokale Verunreinigungen und Verklappungen (z.B. durch Schiffe) keine seltene lokale Verunreini- gungen; Verklappungen nur in Randbereichen; mehrjäh- riger Abstand zwischen den Ereignissen regelmäßige Verunreini- gungen oder Verklappun- gen; oder einzelne starke Verunreinigungen oder Verklappungen in Kernbe- reichen Schifffahrt und Wasser- baumaßnahmen (z.B. Fahrrinnen, Leit- dämme) keine künstlich vertiefte Fahrrinnen, keine wasser- baulichen Strukturen, ge- ringer Schiffsverkehr Fahrrinnenunterhaltung oder Wasserbaumaßnah- men beeinträchtigen Struk- tur und Funktionen des Riffs nicht nachhaltig, mä- ßiger Schiffsverkehr Fahrrinnenunterhaltung oder Wasserbaumaßnah- men beeinträchtigen Struk- tur und Funktionen des Riffs nachhaltig (z.B. starke Vertiefung der Fahrrinne); starker Schiffsverkehr Berufs- und Sport- fischerei, alle Arten (z.B. Baumkurren-, Schleppnetz-, Stellnetz-, Angelfischerei) keine Struktur und Funktionen des Riffs nicht nachhaltig beeinträchtigt; Berufs- und Sportfischerei nur in den Randbereichen Struktur und Funktionen des Riffs nachhaltig beein- trächtigt (z.B. zahlreiche Stellnetze, Schädigung des Benthos durch Grund- schleppnetze); oder Berufs- fischerei auch in den Kern- bereichen des Riffs; oder häufige Störungen durch Sportfischerei Störung der lebensraum- typischen Seevogelarten keine Vereinzelte Störungen während der Zug-, Rast- und Mauserzeiten Häufige Störungen wäh- rend der Zug-, Rast- und Mauserzeiten Verdrängung typischer Arten oder Biozönosen durch invasive Neophy- ten oder Neozoen (8) Keine oder geringfügige Verdrängung durch Neo- phyten/Neozoen mäßige Verdrängungseffek- te durch Neophy- ten/Neozoen starke Verdrängungseffekte durch Neophyten/Neozoen sonstige Beeinträchti- gungen keine gering bis mäßig stark (1) In Anpassung an spezifische Besiedlungsstrukturen können regional andere Werte vergeben werden (2) Die ökologischen Auswirkungen der sich im Wattenmeer der Nordsee ausbreitenden gebietsfremden Pazifi- schen Auster (Crassostrea gigas) sowie der sich in der Ostsee ausbreitenden gebietsfremden Wandermu- schel (Dreissena polymorpha) können zur Zeit noch nicht abschließend eingeschätzt werden (Schillack et al. 21 2011). Daher sollten Riffgebiete mit Crassostrea gigas bzw. Dreissena polymorpha vorerst getrennt von allen anderen biogenen Riffen untersucht werden, um ihre Auswirkung spezifisch bewerten zu können. Eine Mel- dung und Bewertung aller Riffe im nationalen Bericht ist jedoch erforderlich. Nach weiterer fachlicher und juris- tischer Klärung wird erneut über die mögliche Aufnahme dieser Arten als charakteristische Arten in das Be- wertungsschema entschieden. (3) Ausprägung der Pflanzengemeinschaften in Abhängigkeit der Wassertiefe. Siehe Bartsch, I. u. R. Kuhlen- kamp (2004): WRRL-Klassifizierungssystem WK Helgoland (4) Bei ausreichender Datenlage kann die Fisch- und/oder Avifauna zur Auf- oder Abwertung des Parameters lebensraumtypisches Arteninventar herangezogen werden (5) In die Gesamtbewertung der Beeinträchtigungen müssen die Einzelparameter auch kumulativ eingehen. (6) Basisjahr für die Zielwerte der N, P-Reduzierung ist im OSPAR-Konventionsgebiet das Jahr 1985 und im HELCOM-Konventionsgebiet das Jahr 1987 (7) Generationsziel entsprechend OSPAR und HELCOM bis zum Jahr 2020 ist die Reduzierung synthetischer gefährlicher Stoffe auf Null und die Reduzierung natürlich vorkommender gefährlicher Stoffe auf Konzentrationen , die den Hintergrundwerten nahe kommen (8) Neobiota, die ggf. als Beeinträchtigung des Erhaltungszustandes zu werten sind, sind in der Nordsee Crassostrea gigas, Crepidula fornicata, Elminus modestus und in der Ostsee Dreissena polymorpha und Balanus improvisus Drucksache 18/3033 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 22 5 Qualitätssicherung 5.1 Messende Einrichtungen Nordsee: Auftraggeber (Koordinierungsstellen)  Nationalparkverwaltung Niedersächsisches Wattenmeer  LKN-Nationalparkverwaltung Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer  Nationalparkverwaltung Hamburgisches Wattenmeer  NLWKN NDS  LANU-SH Ostsee:  LLUR-SH  LUNG MV  Nationalparkamt Mecklenburg-Vorpommern 5.2 Guidance Dokumente Bundesamt für Naturschutz (2007): Verzeichnis der in Deutschland vorkommenden Lebensraumtypen des europäischen Schutzgebietssystems NATURA 2000. – http://bfn.de/0316_typ_lebensraum.html Conner, D.W. et al. (1997): Marine Nature Conservation Review: Marine biotope classification for Britain and Ireland. Volume 2. Sublittoral biotopes. Version 97.06 JNCC Report, No. 230. Bundesamt für Naturschutz: Bewertungsschemata für die marinen Lebensraumtypen der FFH-Richtlinie, Version 1.1 Stand 24.10.2007 Bundesamt für Naturschutz: http://www.bfn.de/0316_typ1170.html Davies, J. (Ed.) et al. 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NLWKN (Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz ) (2009): Standarddatenbögen bzw. vollständige Gebietsdaten der FFHGebiete in Niedersachsen. – unveröffentlicht bzw. www.nlwkn.de > Naturschutz > Natura 2000 / Biotopschutz > Downloads zu Natura 2000 Rachor, E. (2000): Borkum Riffgrund, Gebietsmeldung für Natura2000. – Manuskript, unveröffentlicht. Rachor, E., Nehmer, P. (2002): Erfassung und Bewertung ökologisch wertvoller Lebensräume in der Nordsee; Bericht Alfred-Wegener-Institut Bremerhaven - Makrozoobenthos ; F+E-Vorhaben 'Erfassung und Bewertung ökologisch wertvoller Lebensräume in der Nordsee' (FZK 899 85 310); Manuskript, unveröffentlicht. Reise, K., D. Lackschewitz & K.-A. Bayerl (1998): Verteilung der Wattbiotope im Lister Tidebecken. – In: LANDESAMT f. d. NATIONALPARK SCHLESWIGHOLSTEINISCHES WATTENMEER [Hrsg.]: Umweltatlas Wattenmeer, Bd. I: Nordfriesisches und Dithmarscher Wattenmeer. S. 136-137, (Ulmer-Verlag) Stuttgart. Salzwedel, H., Rachor, E., Gerdes, D. (1985): Benthic macrofauna communities in the German Bight; Veröff. Inst. Meeresforsch. Bremerh. 20: 199-267 (1985). Schillak, L., George, M. & Meyer, T. (2010): Auswertung von Literatur und Forschungsberichten zu den Muschel-Bänken in den deutschen Meeresgebieten. Ma- Drucksache 18/3033 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 24 riLim - Gesellschaft für Gewässeruntersuchung mbH Schönkirchen, unveröffentlichter Bericht im Auftrag des Bundesamtes für Naturschutz Bonn: 118 S. Schwarzer, K., Themann, S. & R. Krause (2008): Zusammenstellung der marinen Lebensraumtypen nach FFH. Institut für Geowissenschaften Christian-AlbrechtsUniversität , Kiel: 34 S. Ssymank, A, U. Hauke, C. Rückriem & E. Schröder (1998): Das europäische Schutzgebietssystem NATURA 2000. – BfN-Handbuch zur Umsetzung der Fauna-FloraHabitat -Richtlinie (92/43/EWG) und der Vogelschutzrichtlinie (79/409/EWG). – Schriftenreihe für Landschaftspflege und Naturschutz, Heft 53. Tyedmers, S., Rachor, E., Heiber, W., Rahmel, J. (1999): Temporal changes in benthic macrofauna assemblages of the Borkum-Riffgrund; Poster Nds. Landesamt für Ökologie (Norderney) & Alfred-Wegener-Institut (Bremerhaven). Vorberg, R. (2006): Bestandsaufnahme von Sabellaria-Riffvorkommen in der Jade vor Hooksiel. – Unveröffentlichter Bericht. Warren, P.J. (1973): The fishery for the Pink Shrimp Panadalus montagui in the Wash. – Ministry of Agriculture, Fisheries and Food, Lowestoft, Laboratory leaflet (New Series) 28, 46pp. 5.3 Normen Ergänzung QS-Stelle? 5.4 Ist-Stand 5.5 Qualitätssicherung  QS-Stelle (UBA) 6 Aufgaben zur Umsetzung des Konzeptes 6.1 Änderungen im aktuellen Messprogramm 25 6.2 Erforderliche Arbeitsschritte: Nach Bestimmung der Art und Anzahl der Vorkommen dieses LRT in den Küstengewässern ist die Erhebungsart für das FFH-Monitoring festzulegen (<63 Vorkommen = Totalzensus; >63 Vorkommen = Stichprobenerfassung). Beprobung und Bewertung der Proben sind dann zwischen Bund und Ländern abzustimmen . Das BfN wendet bereits für die Riffe in der AWZ der Ostsee einen Fachvorschlag von Darr & Zettler (2009) (http://www.bfn.de/habitatmare/de/ downloads /monitoring/BfN-Monitoring_Benthos_Ostsee_2009.pdf) an. 7 Historie Datum Verantwortlich Kommentar 2007-05-21 Brockmann Consult Ergebnisse aus den Workshops im Rahmen des Projektes BLMP+. 2010-10-29 Fleet LKN SH Änderungsvorschläge 2010-11-04 Millat NLPV Nds. Ergänzungen 2011-02-01 Krause BfN Überarbeitung 2011-09-21 Schmidt-Moser, SH Überarbeitung 2011-11-25 Schmidt-Moser, SH Überarbeitung 2012-08-28 Abstimmung BfN Erstellung Endversion - Abt.5 Naturschutz und Forst Maßstab: GIS-Bearb.: Kartengrundlage: Stand: Ausdruck vom: 0 2 4 6 8 10 km Vorkommen des Lebensraumtyps Riff (Code 1170) im FFH-Gebiet 0916-391 "NTP S-H Wattenmeer und angrenzende Küstengebiete" 1 : 200.000 LLUR 5110 © GeoBasis-DE/LVermGeo SH 01.06.15 01.06.2015 Legende FFH-Gebiet Lebensraumtyp Riff - Abt.5 Naturschutz und Forst Maßstab: GIS-Bearb.: Kartengrundlage: Stand: Ausdruck vom: 0 1 2 3 4 5 km Vorkommen des Lebensraumtyps Riff (Code 1170) im FFH-Gebiet 1123-393 "Küstenbereiche der Flensburger Förde von Flensburg bis Geltinger Birk" 1 : 100.000 LLUR 5110 © GeoBasis-DE/LVermGeo SH 01.06.15 01.06.2015 Legende FFH-Gebiet Lebensraumtyp Riff - Abt.5 Naturschutz und Forst Maßstab: GIS-Bearb.: Kartengrundlage: Stand: Ausdruck vom: 0 0,5 1 1,5 2 2,5 km Vorkommen des Lebensraumtyps Riff (Code 1170) im FFH-Gebiet 1326-301 "NSG Schwansener See" 1 : 20.000 LLUR 5110 © GeoBasis-DE/LVermGeo SH 01.06.15 01.06.2015 Legende FFH-Gebiet Lebensraumtyp Riff - Abt.5 Naturschutz und Forst Maßstab: GIS-Bearb.: Kartengrundlage: Stand: Ausdruck vom: 0 1 2 3 4 5 km Vorkommen des Lebensraumtyps Riff (Code 1170) im FFH-Gebiet 1423-394 "Schlei incl.Schleimünde und vorgelagerte Flachgründe" 1 : 60.000 LLUR 5110 © GeoBasis-DE/LVermGeo SH 01.06.15 01.06.2015 Legende FFH-Gebiet Lebensraumtyp Riff - Abt.5 Naturschutz und Forst Maßstab: GIS-Bearb.: Kartengrundlage: Stand: Ausdruck vom: 0 1 2 3 4 5 km Vorkommen des Lebensraumtyps Riff (Code 1170) im FFH-Gebiet 1526-391 "Südküste der Eckernförder Bucht und vorgelagerte Flachgründe" 1 : 100.000 LLUR 5110 © GeoBasis-DE/LVermGeo SH 01.06.15 01.06.2015 Legende FFH-Gebiet Lebensraumtyp Riff - Abt.5 Naturschutz und Forst Maßstab: GIS-Bearb.: Kartengrundlage: Stand: Ausdruck vom: 0 1 2 3 4 5 km Vorkommen des Lebensraumtyps Riff (Code 1170) im FFH-Gebiet 1528-391 "Küstenlandschaft Bottsand - Marzkamp und vorgelagerte Flachgründe" 1 : 100.000 LLUR 5110 © GeoBasis-DE/LVermGeo SH 01.06.15 01.06.2015 Legende FFH-Gebiet Lebensraumtyp Riff - Abt.5 Naturschutz und Forst Maßstab: GIS-Bearb.: Kartengrundlage: Stand: Ausdruck vom: 0 1 2 3 4 5 km Vorkommen des Lebensraumtyps Riff (Code 1170) im FFH-Gebiet 1532-391 "Küstestreifen West- und Nordfehmarn" 1 : 75.000 LLUR 5110 © GeoBasis-DE/LVermGeo SH 01.06.15 01.06.2015 Legende FFH-Gebiet Lebensraumtyp Riff - Abt.5 Naturschutz und Forst Maßstab: GIS-Bearb.: Kartengrundlage: Stand: Ausdruck vom: 0 1 2 3 4 5 km Vorkommen des Lebensraumtyps Riff (Code 1170) im FFH-Gebiet 1533-301 "Staberhuk" 1 : 50.000 LLUR 5110 © GeoBasis-DE/LVermGeo SH 01.06.15 01.06.2015 Legende FFH-Gebiet Lebensraumtyp Riff - Abt.5 Naturschutz und Forst Maßstab: GIS-Bearb.: Kartengrundlage: Stand: Ausdruck vom: 0 2 4 6 8 10 km Vorkommen des Lebensraumtyps Riff (Code 1170) im FFH-Gebiet 1631-392 "Meeresgebiet der östlichen Kieler Bucht" 1 : 250.000 LLUR 5110 © GeoBasis-DE/LVermGeo SH 01.06.15 01.06.2015 Legende FFH-Gebiet Lebensraumtyp Riff - Abt.5 Naturschutz und Forst Maßstab: GIS-Bearb.: Kartengrundlage: Stand: Ausdruck vom: 0 1 2 3 km Vorkommen des Lebensraumtyps Riff (Code 1170) im FFH-Gebiet 1632-392 "Küstenlandschaft vor Großenbrode und vorgelagerte Meeresgründe" 1 : 50.000 LLUR 5110 © GeoBasis-DE/LVermGeo SH 01.06.15 01.06.2015 Legende FFH-Gebiet Lebensraumtyp Riff - Abt.5 Naturschutz und Forst Maßstab: GIS-Bearb.: Kartengrundlage: Stand: Ausdruck vom: 0 2 4 6 8 10 km Vorkommen des Lebensraumtyps Riff (Code 1170) im FFH-Gebiet 1714-391 "Steingrund" 1 : 150.000 LLUR 5110 © GeoBasis-DE/LVermGeo SH 01.06.15 01.06.2015 Legende FFH-Gebiet Lebensraumtyp Riff - Abt.5 Naturschutz und Forst Maßstab: GIS-Bearb.: Kartengrundlage: Stand: Ausdruck vom: 0 1 2 3 km Vorkommen des Lebensraumtyps Riff (Code 1170) im FFH-Gebiet 1733-301 "Sagas-Bank" 1 : 50.000 LLUR 5110 © GeoBasis-DE/LVermGeo SH 01.06.15 01.06.2015 Legende FFH-Gebiet Lebensraumtyp Riff - Abt.5 Naturschutz und Forst Maßstab: GIS-Bearb.: Kartengrundlage: Stand: Ausdruck vom: 0 1 2 3 4 5 km Vorkommen des Lebensraumtyps Riff (Code 1170) im FFH-Gebiet 1813-391 "Helgoland mit Helgoländer Felssockel" 1 : 60.000 LLUR 5110 © GeoBasis-DE/LVermGeo SH 01.06.15 01.06.2015 Legende FFH-Gebiet Lebensraumtyp Riff - Abt.5 Naturschutz und Forst Maßstab: GIS-Bearb.: Kartengrundlage: Stand: Ausdruck vom: 0 1 2 3 km Vorkommen des Lebensraumtyps Riff (Code 1170) im FFH-Gebiet 1832-322 "Walkyriengrund" 1 : 50.000 LLUR 5110 © GeoBasis-DE/LVermGeo SH 01.06.15 01.06.2015 Legende FFH-Gebiet Lebensraumtyp Riff - Abt.5 Naturschutz und Forst Maßstab: GIS-Bearb.: Kartengrundlage: Stand: Ausdruck vom: 0 1 2 3 km Vorkommen des Lebensraumtyps Riff (Code 1170) im FFH-Gebiet 1931-301 "Ostseeufer am Brodtener Ufer" 1 : 50.000 LLUR 5110 © GeoBasis-DE/LVermGeo SH 01.06.15 01.06.2015 Legende FFH-Gebiet Lebensraumtyp Riff