SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/3034 18. Wahlperiode 2015-06-09 Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Axel Bernstein und Astrid Damerow (CDU) und Antwort der Landesregierung – Minister für Inneres und Bundesangelegenheiten Auswirkungen der Schaffung neuer Erstaufnahmeeinrichtungen auf die Landespolizei 1. An welchen Standorten plant die Landesregierung vorübergehende oder dauerhafte Erstaufnahmeeinrichtungen in Schleswig-Holstein mit wie vielen Unterbringungsplätzen? Antwort: Dauerhafte Erstaufnahmeeinrichtungen sollen an den Universitätsstandorten Lübeck, Kiel und Flensburg mit jeweils 600 Plätzen geschaffen werden. Als Übergangslösung für Flensburg ist in Eggebek bis zum Herbst 2015 die Errichtung eines Containerdorfes mit 500 Plätzen geplant. Ein weiterer Übergangsstandort mit 500 Plätzen in Kiel oder Lübeck befindet sich derzeit in der Prüfung. 2. Werden aufgrund der Einrichtungen unter 1. Veränderungen in der Struktur der Landespolizei erfolgen und wenn ja, a) wo werden neue Polizeidienststellen vorübergehend oder dauerhaft mit wie vielen Planstellen errichtet, Drucksache 18/3034 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 Antwort: An den Standorten der Erstaufnahmeeinrichtungen werden für die Dauer des Betriebes Polizeidienststellen mit je 5 Planstellen eingerichtet. b) von welchen Dienststellen werden wie viele Planstellen dauerhaft oder vorübergehend an die unter 2.a) genannten Dienststellen umgeschichtet und Antwort: Die Planstellenausstattung der Polizeidienststellen an den Erstaufnahme- einrichtungen erfolgt durch die Verlegung von Planstellen der Polizei- direktion für Aus- und Fortbildung und für die Bereitschaftspolizei, die durch die Verkürzung des Aufstiegsstudiums an der Fachhochschule für Verwaltung und Dienstleistung freigesetzt wurden. c) wie viele Stellen bei der Landespolizei werden zusätzlich geschaffen? Antwort: Keine.