SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/3039 18. Wahlperiode 04. Juni 2015 Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Ekkehard Klug (FDP) und Antwort der Landesregierung - Der Ministerpräsident Handlungsplan Sprachenpolitik 1. Was sind die konkreten Ziele und Leitlinien des „Handlungsplanes Sprachenpolitik “, den das Kabinett am 5. Mai 2015 verabschiedet hat? Antwort: Die Leitidee für den Handlungsplan Sprachenpolitik in der 18. Legislaturperiode ist es, die in Schleswig-Holstein vorhandenen Regional- oder Minderheitensprachen im gesamten Bildungsgang von der Kindertagesstätte über Schule und Hochschule bis zur beruflichen Aus- und Weiterbildung zu verankern. Die Sprecher der geschützten Chartasprachen sollen die Möglichkeit haben, ihrer Sprache auf ihrem gesamten Lebens - und Bildungsweg und in verschiedenen gesellschaftlichen Zusammenhängen begegnen zu können. Aus diesem Grund sind alle Ministerien mit Projekten und Initiativen vertreten. Im Schwerpunkt geht es um eine Stärkung der Chartasprachen im Unterricht an den öffentlichen Schulen des Landes. Dabei werden die unterschiedlichen Bedarfe der Sprachen berücksichtigt. Das Dänische als Minderheitensprache wird in den Schulen und Institutionen der dänischen Minderheit in Schleswig-Holstein auf muttersprachlichem Niveau gepflegt. Die Angehörigen der Minderheit begegnen jedoch häufig der Situation, dass der Gebrauch des Dänischen im Kontakt mit Behörden und Verwaltung auf Schwierigkeiten stößt. Für das Land Schleswig-Holstein spielt das Dänische zudem als Sprache des Nachbarn und Partners Dänemark eine wichtige Rolle, die sich vor allem im Sekundarbereich und in der beruflichen Bildung zeigt. Drucksache 18/3039 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 Das Nordfriesische ist in den Kindertagesstätten und Grundschulen des nordfriesischen Sprachgebiets noch relativ gut verankert. Der Bruch erfolgt jedoch mit dem Übergang der Kinder in die weiterführenden Schulen. Hier setzt der Handlungsplan an und stärkt den Friesischunterricht im Sekundarbereich. Für das Romanes, die Sprache der deutschen Sinti und Roma, fehlt eine einheitliche Verschriftlichung und Lexikalisierung. Der Landesverband deutscher Sinti und Roma Schleswig-Holstein wünscht derzeit auch keine Verschriftlichung. Der Handlungsplan Sprachenpolitik hat deshalb nur wenige Berührungspunkte zum Romanes, etwa wenn es um Sicherung von Bildungserfolgen und Alphabetisierungsmaßnahmen geht. Das Niederdeutsche als Regionalsprache ist in allen Regionen Schleswig-Holsteins verbreitet und in vielen Orten noch immer Alltagssprache. In Vereinen, Niederdeutschen Bühnen und an den beiden Zentren in Leck und Ratzeburg sowie den Hochschulen wird die Sprache gepflegt und verbreitet. Es zeigt sich jedoch, dass die Zahl der Kinder mit Plattdeutschkenntnissen zurückgeht. Hier setzt der Sprachenplan mit einer Stärkung des Niederdeutschen in den Grundschulen und dem Angebot für einen systematischen Spracherwerb an. 2. Wann sollen die einzelnen Maßnahmen des Handlungsplanes jeweils umgesetzt werden, und welche gesetzlichen Änderungen oder neuen bzw. neu gefassten Landesverordnungen oder Erlasse sind dazu erforderlich? Antwort: Der Handlungsplan Sprachenpolitik fasst alle bereits vorhandenen Einzelmaßnahmen der Landesregierung zum Erhalt der Sprachenvielfalt des Landes und zum Schutz der durch die Europäische Charta der Regional- oder Minderheitensprachen geschützten Sprachen (Chartasprachen) zusammen. Außerdem enthält er eine Aufstellung weiterer notweniger Einzelschritte, die in den kommenden Jahren umgesetzt werden sollen. Mit der Umsetzung der einzelnen Maßnahmen wurde während der Erarbeitung des Handlungsplans Sprachenpolitik bereits begonnen. So konnten die Erfahrungen aus der Implementierung bereits in die weitere Gestaltung des Handlungsplans einfließen . Die künftig notwendigen Schritte werden entsprechend der Schuljahre und der Semesterplanung an den Hochschulen umgesetzt. 3. Ist beabsichtigt – wie die „Kieler Nachrichten“ am 27. April 2015 berichteten –, die Sprachen Niederdeutsch, Dänisch und Friesisch zu offiziellen Amtssprachen in Schleswig-Holstein zu machen? Antwort: Deutschland hat für die dänische, die nordfriesische und die niederdeutsche Sprache im Rahmen der Europäischen Charta der Regional- oder Minderheitensprachen die Verpflichtung unterzeichnet, „dass Personen, die Regional- oder Minderheitensprachen gebrauchen, in diesen Sprachen abgefasste Urkunden rechtgültig vorlegen können.“ (Art. 10 Abs. 1av). Diese Verpflichtung gilt seit dem 01.01.1999 als Bundesgesetz . Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/3039 3 Ein Gesetzentwurf zur Ergänzung des Landesverwaltungsgesetzes befindet sich zur Ersten Kabinettsbefassung in Vorbereitung. Die Meinungsbildung innerhalb der Landesregierung ist mithin noch nicht abgeschlossen. 4. Falls Frage 3 bejaht wurde: Für wann ist die Einführung der neuen Amtssprachen geplant? Antwort: s. Antwort zu Frage 3 5. Falls Frage 3. bejaht wurde: Soll es hier regionalspezifische Regelungen (z.B. für Dänisch im Landesteil Schleswig, für Friesisch im Kreis Nordfriesland) geben, und wie sehen diese ggf. aus? Im Falle der Verneinung: Warum sollen zum Beispiel Dokumente in friesischer Sprache landesweit, also auch im Hamburger Umland, bei Behörden vorgelegt werden können? Antwort: s. Antwort zu Frage 3 6. Sollen – nach den Plänen der Landesregierung – in Schleswig-Holstein ansässige Bürgerinnen und Bürger auch bei Bundesbehörden rechtsgültige Dokumente in den Sprachen Niederdeutsch, Dänisch und Friesisch vorlegen können, ohne dass sie für eine Übersetzung bezahlen müssen? Wenn ja: Wie gedenkt die Landesregierung dies konkret zu erreichen? Im Falle der Verneinung: Wie begründet die Landesregierung dies? Antwort: Für die öffentlich-rechtliche Verwaltungstätigkeit der Bundesbehörden ist der Bundesgesetzgeber zuständig. Eine entsprechende Initiative der Landesregierung ist nicht beabsichtigt. 7. Sind Vertreter der Kommunalen Landesverbände bei der Erarbeitung des Handlungsplanes eingebunden worden? Falls ja: In welcher Form und wann ist dies geschehen ? Im Falle der Verneinung: Warum ist dies nicht erfolgt? Antwort: Am 28. März 2014 hat der stellvertretende Vorsitzende des Schleswig-Holsteinischen Landkreistages, Landrat Dieter Harrsen, an einer Konferenz zum Handlungsplan Sprachenpolitik im Flensburger Rathaus teilgenommen. Dort wurde der Rahmen des Handlungsplans vorgestellt. Die Beauftragte des Ministerpräsidenten in Angelegenheiten nationaler Minderheiten und Volksgruppen, Grenzlandarbeit und Niederdeutsch hat am 10. April 2014 im Schul-, Kultur- und Sportausschuss des Landkreistages auf Einladung der Vorsitzenden über die Pläne der Landesregierung berichtet. Außerdem hat sie am 13. Juni 2014 die Geschäftsführer der Kommunalen Landesverbände (Schleswig-Holsteinischer Gemeindetag, Schleswig-Holsteinischer Landkreistag , Städteverband Schleswig-Holstein) über die Pläne der Landesregierung informiert. Drucksache 18/3039 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 4 Die Beteiligung der Kommunalen Landesverbände zur Ergänzung des Landesverwaltungsgesetzes steht noch aus (s. Antwort zu Frage 3). 8. Strebt die Landesregierung an, die Verwendung der Sprachen Niederdeutsch, Dänisch und Friesisch auch im Bereich der Justiz zu ermöglichen oder hier bestehende Regelungen zu ändern/zu erweitern? Wenn ja: Inwiefern werden in diesem Bereich von der Landesregierung Änderungen angestrebt? Antwort: Derzeit ist dazu keine Initiative der Landesregierung geplant.