SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/3042 18. Wahlperiode 11. Juni 2015 Kleine Anfrage des Abgeordneten Wolfgang Dudda (PIRATEN) und Antwort der Landesregierung - Ministerium für Soziales, Gesundheit, Wissenschaft und Gleichstellung Berichte der Besuchskommission im Maßregelvollzug 1. Wann hat die Besuchskommission seit 2006 welche Einrichtungen des Maßre- gelvollzugs besucht? Antwort: Die Tätigkeitsberichte der Besuchskommission Maßregelvollzug werden seit 2005 auf den Internetseiten des Sozialministeriums veröffentlicht (http://www.schleswigholstein .de/DE/Fachinhalte/K/krankenhaeuser/krankenhaeuser_Massregelvollzug_Landesaufgaben.html). In den Jahresberichten sind Ort und Zeit der einzelnen Besuche aufgeführt. 2. Wann und in welcher Form hat die Besuchskommission den gem. § 16 Abs. 7 MVollZG vorgeschriebenen Bericht seit 2006 gegenüber dem Sozialausschuss des Schleswig-Holsteinischen Landtages erstattet? Antwort: Über ihre Tätigkeit berichtet gem. § 16 Abs. 7 MVollZG die Besuchskommission der obersten Landesgesundheitsbehörde und dem Sozialausschuss des Schleswig -Holsteinischen Landtages einmal jährlich. Die Besuchskommission übt ihre Tätigkeit eigenständig und weisungsungebunden aus. Eine Kontrolle durch die oberste Landesgesundheitsbehörde, ob und in welcher Form die Berichte den Sozialausschuss erreichen, findet nicht statt. Drucksache 18/3042 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 Die Tätigkeitsberichte sind - gemäß Nachfrage bei der Besuchskommission - von der Vorsitzenden bzw. dem Vorsitzenden der Besuchskommission jeweils in der 1. Jahreshälfte für das Vorjahr schriftlich der Vorsitzenden bzw. dem Vorsitzenden des Sozialausschusses zugeleitet worden.