SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/3054 18. Wahlperiode 2015-06-03 Antwort der Landesregierung auf die Große Anfrage der Fraktion der CDU Entwicklung und Gefahren des Extremismus in Schleswig-Holstein Drucksache 18/2572 Federführend ist das Ministerium für Inneres und Bundesangelegenheiten Drucksache 18/3054 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 Vorbemerkung der Landesregierung Soweit die Fragen 10, 11, 12, 13, 20, 22, 61, 62, 63, 64, 71, 73, 112, 113, 114, 115, 123 und 125 genaue Angaben zu Personenzahlen betreffen oder hierauf Bezug nehmen, ist Folgendes anzumerken: Die Bestimmung der jeweils erfragten genauen Personenzahl auf der Grundlage der bei der Verfassungsschutzbehörde verfügbaren Daten ist nur unvollkommen möglich. Auftrag der Verfassungsschutzbehörde ist gemäß § 5 Abs. 1 LVerfSchG die Be- obachtung verfassungsfeindlicher Bestrebungen sowie geheimdienstlicher und si- cherheitsgefährdender Tätigkeiten; Einzelpersonen werden nur ausnahmsweise be- obachtet (§ 6 Abs. 1 Satz 2 LVerfSchG). Bereits aus datenschutzrechtlichen Gründen darf die Verfassungsschutzbehörde nicht alle Personen erfassen, die in verfassungs- feindlichen Zusammenhängen bekannt werden. So wird beispielsweise seit Inkrafttre- ten des Landesverfassungsschutzgesetzes von 1991 eine Kategorisierung der Be- obachtungsobjekte vorgenommen. Ziel dieser Kategorisierung ist es, den für die je- weilige Beobachtung erforderlichen Umfang der Speicherung personenbezogener Daten zu bestimmen und einzugrenzen. Das entscheidende Kriterium ist dabei der vom jeweiligen Beobachtungsobjekt ausgehende Grad der Gefährdung für die frei- heitliche demokratische Grundordnung oder den Bestand und die Sicherheit des Bundes oder eines Landes. Folge eines hohen Gefährdungsgrades ist in der Regel die Erfassung sämtlicher Mitglieder, Einzelpersonen, Anhänger oder Anhängerinnen, z. B. im Fall von gewaltorientierten Bestrebungen. Gehen von einem Beobachtungs- objekt jedoch geringere Gefährdungsmomente aus, ist die Speicherung auf Funktio- näre oder Vorstandsmitglieder beschränkt. Die Erfassung sämtlicher einer Bestrebung zuzurechnenden Personen ist zudem aus tatsächlichen Gründen nicht möglich. Trotz zum Teil umfangreicher Befugnisse zur Beobachtung verfassungsfeindlicher Bestrebungen kann das bestehende Dunkelfeld durch die Sicherheitsbehörden nicht in allen Fällen vollständig aufgehellt werden. Die Aufhellung des Dunkelfeldes hängt zum Beispiel von den tatsächlichen Möglichkeiten der Verfassungsschutzbehörde oder der Polizei ab, einen Zugang in die jeweilige Szene zu gewinnen oder Maßnahmen zur Identitätsfeststellung durchzuführen. Dies gestaltet sich in jedem Phänomenbereich unterschiedlich. Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/3054 3 Außerdem zeigt sich, dass die tatsächliche Zahl der betroffenen Personen auch kurz- fristigen signifikanten Schwankungen unterliegen kann. So wechseln vor allem jünge- re, ortsungebundene Betroffene häufiger Wohnsitz und Aufenthaltsort als dies bei äl- teren feststellbar ist. Solche Entwicklungen sind besonders für die Beobachtung von zahlenmäßig kleinen Personenzusammenschlüssen relevant und können der Verfas- sungsschutzbehörde – abhängig vom konspirativen Verhalten der Betroffenen – teil- weise erst mit zeitlicher Verzögerung bekannt werden. Aus diesen Gründen beschreibt die Verfassungsschutzbehörde für Schleswig- Holstein in der Regel nur ein Personenpotenzial, das einen Annäherungswert wie- dergibt, aber nicht die tatsächliche Anzahl der eine Bestrebung tragenden Personen darstellen kann. Die Grundlage hierfür bilden dabei sowohl allgemein zugängliche Informationen wie öffentlich verfügbare Teilnehmerzahlen von Veranstaltungen als auch Quelleninformationen. Drucksache 18/3054 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 4 Wir fragen die Landesregierung: I. Extremismus im Allgemeinen 1. Wie beurteilt die Landesregierung insgesamt die Gefahr des Extremismus in Schleswig-Holstein? 2. Wie beurteilt die Landesregierung die Situation des Extremismus in Schles- wig-Holstein im Vergleich zu den anderen Bundesländern? Antwort: Aufgrund des Sachzusammenhangs werden die Fragen 1 und 2 gemeinsam beantwortet. Die bundesweite Extremismuslage ist länderübergreifend von großer Hetero- genität geprägt. Nahezu in jedem Bundesland gibt es auffällige, phänomen- spezifische Besonderheiten, die in der Regel das jeweilige Lagebild prägen. Selbst in den noch am ehesten vergleichbaren Extremismen mit Auslandsbe- zug und des Islamismus sind maßgebliche Unterschiede festzustellen. Gründe liegen in der Bevölkerungsstruktur, unterschiedlichen Integrationsentwicklun- gen bis hin zu städte- und siedlungsbezogenen Besonderheiten. Hierzu ist festzustellen, dass die westlichen Länder aufgrund ihres z. B. spezi- fisch erhöhten Anteils von Muslimen an der Wohnbevölkerung signifikant stär- ker durch den Phänomenbereich des Islamismus betroffen sind, als die östli- chen Bundesländer. Im Hinblick auf den Salafismus ist die absolute Zahl der Personen in Schleswig-Holstein, die den Salafistischen Bestrebungen zuge- ordnet werden können, gering. Angesichts der hohen abstrakten Gefährdung, die insbesondere von sog. Rückkehrern aus den Kampfgebieten in Syrien und den Irak ausgeht, müssen diese Personen dennoch mit großer Intensität beo- bachtet werden. Der Gefährlichkeit ausgehend vom terroristischen Anschlags- potenzial folgend, rangiert daher der Islamismus in seiner Bedeutung für die Sicherheitslage noch vor Rechtsextremismus, Linksextremismus und dem sonstigen Extremismus mit Auslandsbezug. Die im bundesweiten Vergleich durchaus nicht kleine rechtsextremistische Szene in Schleswig-Holstein weist ein völlig anderes Erscheinungsbild als in Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/3054 5 vielen anderen Bundesländern auf. So gibt es in mehreren ostdeutschen Bun- desländern starke NPD-Landesverbände und teilweise parlamentarische Prä- senzen der Partei. Organisationsstrukturen sind bei den schleswig- holsteinischen Rechtsextremisten nur noch in geringem Umfang auszu- machen. Im Bereich der rechtsextremistischen Musikszene liegt das Veran- staltungsaufkommen in Schleswig-Holstein weit hinter dem vieler anderer Bundesländer. Hier gab es im Jahr 2014 nur zwei Konzerte. Eine Besonder- heit der hiesigen Szene ist weiterhin die seit langem bestehende Verflechtung aktionistisch/neonazistisch orientierter Rechtsextremisten und der NPD. Be- zeichnend für die Situation des Rechtsextremismus in Schleswig-Holstein war auch das Ergebnis der Europawahl im Jahre 2014. Die NPD erreichte auf Bundesebene 1 %. In Schleswig-Holstein erzielte sie 0,5 %. Nur in Hamburg schnitt sie im Landesdurchschnitt noch schlechter ab. Für den Bereich Linksextremismus sind spezifische Unterschiede in städtisch und ländlich geprägten Ländern festzustellen. Antifa-Aktivitäten werden maß- geblich durch den regionalen Charakter der jeweiligen rechtsextremistischen Szene bestimmt. Die szenetypische, möglichst medienwirksame Reaktion auf Großprojekte und tagespolitisch umstrittene Politikfelder führt schließlich im- mer wieder zu kurzfristigen regionalen Mobilisierungen, die allgemein verglei- chende Aussagen erschweren. Vor allem in urbanen Zentren, wie zum Bei- spiel den Stadtstaaten oder Ballungszentren, spielen Themenfelder wie Anti- Globalisierung oder Gentrifizierung eine große Rolle. Auch in Schleswig-Holstein sind vornehmlich in städtisch geprägten Räumen linksextremistische Aktivitäten zu verorten. Hierzu gehört auch das Hamburger Umland. Die Aktivitäten erreichen jedoch nicht die Dimensionen derer in gro- ßen Metropolen, wie etwa Berlin oder Hamburg. Linksextremisten aus Schleswig-Holstein beteiligen sich aber seit geraumer Zeit überwiegend an Veranstaltungen außerhalb des Landes. Hierzu gehört z. B. die Teilnahme an Demonstrationen in Hamburg im Zusammenhang mit der Roten Flora, dem Abriss der Esso-Häuser und der sog. Revolutionären 1. Mai Demo oder in Frankfurt/Main anlässlich der Eröffnung der Europäischen Zentralbank. Drucksache 18/3054 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 6 Bereits in einem kleinen Land wie Schleswig-Holstein sind verallgemeinernde Lagefeststellungen nur vor dem Hintergrund regionaler Besonderheiten zu verstehen. Für alle Phänomenbereiche werden diese daher in den Verfas- sungsschutzberichten jeweils herausgehoben und gesondert ausgewiesen. Für Schleswig-Holstein kann insgesamt konstatiert werden, dass sich die Ge- fahr des Extremismus als nicht herausragend aber existent darstellt. Die vom Rechtsextremismus ausgehende Gefahr wird geringer als die in den östlichen Ländern bewertet. Die vom Linksextremismus ausgehende Gefahr wird als gering eingeschätzt; größer im urbanen als im ländlichen Raum. Dominierend ist die Gefahr durch den Islamismus und insbesondere die Rückkehrer aus Kriegsgebieten. Darüber hinaus ist die Beobachtung des politischen Extremismus in den ande- ren Ländern Aufgabe der dortigen Landesbehörden für Verfassungsschutz. Aussagekräftige Feststellungen zu ihrer jeweiligen regionalen Lage können nur von diesen getroffen werden. Vor diesem Hintergrund ist ein spezifischer Vergleich der Situation in Schleswig-Holstein mit den anderen Bundesländern nur punktuell möglich. Soweit dies aber geschehen kann, erfolgen die ent- sprechenden Feststellungen jeweils in der Beantwortung der nachfolgenden, konkreteren Fragen. 3. Wie definiert die Landesregierung den Begriff „Extremismus“? Antwort: Maßgeblich für das Tätigwerden der Verfassungsschutzbehörde sind die Vor- schriften des Landesverfassungsschutzgesetzes und des Bundesverfas- sungsschutzgesetzes. Im Kontext der Anfrage steht Extremismus daher für unterschiedliche politische Bestrebungen, die sich gegen die Normen und Re- geln eines demokratischen Verfassungsstaates richten. Prägende Elemente sind u.a. ideologische Absolutheitsansprüche und ein identitäres Gesell- schaftsverständnis. Diese Bestrebungen positionieren sich damit diametral gegensätzlich zu der im Grundgesetz beschriebenen freiheitlichen demokrati- schen Grundordnung oder richten sich gegen den Bestand und die Sicherheit des Bundes oder eines Landes. Die hierzu gehörenden wesentlichen Verfas- Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/3054 7 sungsgrundsätze sind in § 6 Abs. 2 des Landesverfassungsschutzgesetzes (LVerfSchG) bzw. in § 4 Abs. 2 Bundesverfassungsschutzgesetz (BVerfSchG) genannt. Nach Art. 79 Abs. 3 GG sind wesentliche Grundsätze der Verfassung – insbesondere der Schutz der Menschenwürde, Art. 1 Abs. 1 GG, und die in Art. 20 GG enthaltenen Prinzipien der staatlichen Ordnung (Demokratie, Föde- ralismus, Rechts- und Sozialstaatlichkeit) – unabänderlich. Sie bilden die Grundlage von Pluralismus und Machtkontrolle. 4. Welche personellen und finanziellen Mittel stehen dem Landesverfassungs- schutz zur Beobachtung und Bekämpfung des Rechtsextremismus, des Linksextremismus sowie des religiösen Extremismus jeweils zur Verfügung? Antwort: Zur Deckung des Finanzbedarfs (ohne Personalkosten) der Verfassungs- schutzabteilung steht in der Titelgruppe 64 des Einzelplans 04 01 (MIB) im Haushaltsplan 2015 eine Gesamtsumme in Höhe von 954.000 Euro zur Verfü- gung. Die Personalkosten werden in der Titelgruppe 64 im Einzelplan 04 01 (MIB) mit einer Summe von 4.820.000 Euro ausgewiesen. Alle personellen Ressourcen und etatmäßigen Finanzmittel der Verfassungsschutzabteilung werden genutzt, um die Gesamtaufgabe – Unterrichtung der Landesregierung und anderer zuständiger Stellen über Gefahren für die freiheitliche demokrati- sche Grundordnung oder den Bestand und die Sicherheit des Bundes und der Länder – zu erfüllen. Eine phänomenologische Zuordnung erfolgt hierbei nicht. Der konkrete Einsatz richtet sich nach der aktuellen Lagebeurteilung und dem daraus resultierenden angemessenen Bedarf. Selbst der Personalbestand der phänomenologisch zugeordneten Auswertungsreferate (Regelstärke/aktuelle Personalstärke z. Zt. : Rechtsextremismus 13/11, Linksextremismus 5,5/5,5 und Islamistischer Extremismus 9/11) ist nicht dauerhaft festgeschrieben, son- dern wird temporär der Lage angepasst (z. Zt. Verstärkung im Bereich Islamis- tischer Extremismus durch zwei Mitarbeiter.) Drucksache 18/3054 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 8 II. Rechtsextremismus 5. Wie definiert die Landesregierung den Begriff „Rechtsextremismus“? Antwort: Der Extremismusbegriff ist für alle Phänomenbereiche einheitlich definiert (siehe Antwort zu Frage 3). Es gibt somit keinen spezifischen „Rechtsextre- mismusbegriff“. Entscheidend ist die Subsumtion der Ideologie bzw. bestimm- ter Vorgehens- und Verhaltensweisen zuzuordnender Personenmehrheiten unter die Extremismusbegrifflichkeit. Das hervorstechende Merkmal des Rechtsextremismus im Sinne dieser Defi- nition ist die Ablehnung und Bekämpfung des Gleichheitsgrundsatzes. Rechtsextremismus ist keine „statische“ Ideologie und beschränkt sich auch nicht nur auf seine durch den historischen Nationalsozialismus bekannten Er- scheinungsformen. Rechtsextremisten versuchen ihre Ziele an Probleme der Gegenwart anzupassen. Merkmale des historischen Nationalsozialismus wie das Führerprinzip oder biologistische Ideologien sind nicht bei allen Erschei- nungsformen des modernen Rechtsextremismus anzutreffen. Rassistische Rechtfertigungen werden zunehmend durch ethnopluralistische Thesen er- setzt. Diese lassen sich im Ergebnis aber ebenfalls nicht mit dem Gleichheits- grundsatz in Einklang bringen. Wie alle Formen des politischen Extremismus beinhaltet der Rechtsextremismus einen Absolutheitsanspruch, der mit den durch das Grundgesetz manifestierten Möglichkeiten der „Ablösbarkeit der Regierung“ nicht in Einklang zu bringen ist. Hinzu kommt die beim Rechtsext- remismus in besonderem Maße vorhandene Bereitschaft zur Gewaltanwen- dung, die sich z. Zt. aufgrund taktischer Zurückhaltung nicht in konkreten Ta- ten manifestiert aber latent vorhanden ist. Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/3054 9 6. Welche rechtsextremen Parteien, Vereine, Verbände, Kameradschaften oder sonstige Organisationen bestehen in Schleswig-Holstein bzw. haben in Schleswig-Holstein ihren Sitz? Antwort:  Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD) Landesverband Schleswig-Holstein (NPD LV SH) mit Sitz in Kiel  Wahlalternative Kieler Bürger (WaKB) mit Sitz in Kiel (Personenzusam- menschluss mit offenkundigen rechtsextremistischen Bezügen, der zur Kommunalwahl 2013 gegründet wurde).  In Schleswig-Holstein ist lediglich ein rechtsextremistischer Verein be- kannt. Es handelt sich dabei um den Verein „Nationale Hilfe Schleswig- Holstein e.V.“. Rechtsextremistische Kameradschaften bestehen in Schleswig-Holstein nicht. Sofern im neonazistischen Spektrum überhaupt noch Personenzusammen- schlüsse bestehen, sind diese gerade durch das Fehlen eines organisatori- schen Überbaus und formeller Strukturen geprägt. In Schleswig-Holstein be- stehen derzeit folgende solcher informellen Personenzusammenschlüsse:  Jugend für Pinneberg  Identitas  Projekt Volksgemeinschaft. Im Bereich subkulturell geprägter Rechtsextremisten ist seit einigen Jahren verstärkt festzustellen, dass das Erscheinungsbild von Rockergruppierungen kopiert wird. In Schleswig-Holstein bestehen derzeit folgende Gruppen, die diesem Spektrum zuzuordnen sind:  Brigade 8  Bruderschaft Wächter Midgards  Bruderschaft Baldurs Heer. Drucksache 18/3054 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 10 7. Existieren in Schleswig-Holstein rechtsextreme Vereine, die als gemeinnützig anerkannt sind, und wenn ja welche? Antwort: Als gemeinnützig anerkannt werden grundsätzlich nur Körperschaften (Verei- ne und andere Organisationen), die nach ihrer Satzung und ihrer tatsächlichen Geschäftsführung selbstlos, ausschließlich und unmittelbar die Allgemeinheit fördern (§ 52 Abs. 1 Abgabenordnung [AO]). Die Finanzbehörden überprüfen bei der erstmaligen Anerkennung, ob die satzungsmäßigen Voraussetzungen vorliegen. Ein Verein (oder andere Körperschaft), der nach seiner Satzung (rechts)extremistische Ziele verfolgt, kann nach geltendem Recht nicht als gemeinnützig anerkannt werden. Der Verein (die Körperschaft) darf gemäß § 51 Abs. 3 AO keine Bestrebungen im Sinne des § 4 des Bundesverfassungs- schutzgesetzes fördern und dem Gedanken der Völkerverständigung nicht zuwider handeln. Erfüllt der Verein die satzungsmäßigen Voraussetzungen der Gemeinnützig- keit, wird in regelmäßigen Abständen seine tatsächliche Geschäftsführung da- raufhin geprüft, ob sie den satzungsmäßigen Zielsetzungen entspricht (§ 63 Abs. 1 AO). Die tatsächliche Geschäftsführung der Körperschaft und deren Förderung der Allgemeinheit müssen sich im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung hal- ten. Bei Körperschaften, die im Verfassungsschutzbericht des Bundes oder ei- nes Landes als extremistische Organisationen genannt sind, ist widerlegbar davon auszugehen, dass diese mit ihrer Satzung und/oder tatsächlichen Ge- schäftsführung der verfassungsmäßigen Ordnung oder dem Gedanken der Völkerverständigung zuwider laufen (§ 51 Abs. 3 AO). Um die jeweilig zuständigen Finanzbehörden in die Lage zu versetzen, eine Prüfung der Gemeinnützigkeit (rechts-)extremistischer Vereine vorzunehmen, haben sich alle Verfassungsschutzbehörden darauf verständigt, in den jährli- chen Verfassungsschutzberichten eine Aufstellung sämtlicher dort genannter Organisationen vorzunehmen. Dies erfolgte aufgrund eines Beschlusses der Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/3054 11 310. Amtsleitertagung von Bund und Ländern vom 18./19. September 2013 erstmalig im Jahresbericht 2013. Aussagen zu der Frage, ob ein bestimmter Verein (oder andere Körperschaft) als gemeinnützig anerkannt ist, kann die Landesregierung nicht treffen, weil der Umstand, dass eine Körperschaft wegen Verfolgung gemeinnütziger, mild- tätiger oder kirchlicher Zwecke steuerbegünstigt ist oder nicht, dem Steuerge- heimnis (§ 30 AO) unterliegt. 8. Wie hat sich die Zahl rechtsextremen Parteien, Vereine, Verbände, Kamerad- schaften oder sonstige Organisationen in den letzten 20 Jahren entwickelt? Antwort: In Schleswig-Holstein haben sich seit 1994 folgende Parteien politisch betä- tigt: Parteien: Die NPD ist seit ihrer Gründung 1964 auch mit einem Landesverband in Schleswig-Holstein vertreten. Sie ist die einzige rechtsextreme Partei, die in den gesamten letzten 20 Jahren Bestand hatte und kontinuierlich politisch ge- arbeitet hat. Die Jugendorganisation der NPD, die Jungen Nationaldemokra- ten (JN) hat erst seit 2010 in Schleswig-Holstein eigene Strukturen. Seit An- fang 2014 ist die JN in Schleswig-Holstein wieder weitgehend inaktiv. Die Deutsche Volksunion (DVU) wurde 1987 gegründet und existierte bis zu ihrer Fusion mit der NPD im Jahr 2010. Der Landesverband Schleswig- Holstein nahm 1996 an den Landtagswahlen teil (Ergebnis 4,3 %). Die zeitweilig als rechtsextremistisch eingestufte Partei Die Republikaner (REP) wurde in Schleswig-Holstein nach 2005 nicht mehr beobachtet. Darum ist die Partei in den Aufstellungen zur Mitgliederentwicklung rechtsextremisti- scher Organisationen in der Beantwortung dieser Großen Anfrage nicht mit aufgeführt. Drucksache 18/3054 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 12 Die revisionistische Interim Partei Deutschland (IPD) entstand 2007. Der schleswig-holsteinische Landesverband der IPD nahm 2009 an der Landtags- wahl in Schleswig-Holstein teil und erhielt 0,1 % der Wählerstimmen. Nach dem Tod des Bundesvorsitzenden im Jahr 2010 spaltete sich die Partei in zwei Organisationen. Wegen nicht mehr erkennbarer Aktivitäten wurde die Be- obachtung 2011 eingestellt. Die Deutsche Liga für Volk und Heimat (DLVH), zunächst 1991 als Verein, im gleichen Jahr als Partei neu gegründet, hatte 1992 bis 1995 vier Sitze und 1996 drei Sitze im Landtag Schleswig-Holstein. 1996 gab die DLVH ihren Par- teistatus auf und wurde wieder ein Verein. Die Bedeutung dieser Gruppierung nahm im Laufe der folgenden Jahre ab. Ein in Schleswig-Holstein wohnhafter Bundessprecher der DLVH, der 1998 auch neuer NPD-Landesvorsitzender SH wurde, ist nach wie vor in der DLVH auf Bundesebene aktiv. In Schleswig- Holstein waren nach 1999 aber keine Aktivitäten mehr feststellbar. Die „Freiheitliche Deutsche Arbeiterpartei (FAP)“ wurde 1979 gegründet und am 24.02.1995 verboten. Der FAP Landesverband Schleswig-Holstein hatte sich bereits im Dezember 1994 in Erwartung des Verbotes aufgelöst. Die sehr jungen neonazistischen Parteien DIE RECHTE (gegründet 2012) und Der Dritte Weg (gegründet 2013) haben in Schleswig-Holstein keine Organisa- tionseinheiten. Damit waren im Laufe der letzten 20 Jahre fünf Parteien mit Landesstrukturen in Schleswig-Holstein aktiv. Die DLVH und die IPD waren jeweils aber nur we- nige Jahre tätig. Die DVU und die Republikaner waren über einen längeren Zeitraum und die NPD kontinuierlich aktiv. Am 3 Dezember 2012 wurde ein NPD-Verbotsantrag des Bundesrates beim Bundesverfassungsgericht einge- reicht. Die neuen Parteien Die Rechte und Der Dritte Weg haben in Schleswig- Holstein keine Landesstrukturen und sind in ihrer Ausrichtung eher Auffangor- Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/3054 13 ganisationen für die Freien Kräfte. Sie sind in Schleswig-Holstein bedeutungs- los. Vereine, Verbände und sonstige Organisationen: Der Verein „Arbeitskreis für deutsche Politik (AfdP)“ wurde 1991 ins Leben ge- rufen. In Schleswig-Holstein verlor es seit 1994, nach der Nennung im Jah- resbericht 1993, immer mehr an Bedeutung. Seit 2002 wurden in Schleswig- Holstein keine Aktivitäten mehr festgestellt. Das „Bündnis Rechts Schleswig-Holstein“ wurde 1998 zunächst als Wähler- gemeinschaft gegründet. Es wandelte sich in eine Plattform für das neo- nationalsozialistische Spektrum und versuchte dies zu bündeln. Als Nachfolgerin des Landesverbandes der verbotenen „Freiheitlichen Deut- schen Arbeiterpartei“ entstand 1995 die „Norddeutsche Bewegung (NDB)“. Die NDB war in erster Linie ein „geistiger Zusammenhalt“ der aktionistischen neo- nazistischen Kräfte ohne feste organisatorische Strukturen. Mit dieser losen Zusammenarbeit ohne feste Strukturen wollten die Anhänger einem erneuten Verbot zuvorkommen. Die NDB verlor wenig später schon wieder an Bedeu- tung. Die Wiking-Jugend e. V. (WJ) war 1952 gegründet worden. Sie war in Gaue und Horste untergliedert und hatte bundesweit etwa 400 Mitglieder. Dem „WJ- Gau-Nordmark“, der Schleswig-Holstein und Hamburg umfasste, gehörten ca. 20 Personen an. Die Wiking-Jugend wurde am 10. November 1994 vom Bun- desinnenminister verboten. Der Stahlhelm e. V. war eine Kleinstorganisation mit bundesweit ca. 120 Mit- gliedern, der 1996 und 1997 auch in Schleswig-Holstein geringfügig aktiv war. Die „Gemeinschaft Ost- und Sudetendeutscher Grundeigentümer und Ge- schädigter (GOG)“ war 1996 und 1997 in Schleswig-Holstein ebenfalls gering- fügig aktiv. Drucksache 18/3054 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 14 Auf Bundesebene wurde der „Freundeskreis ein Herz für Deutschland“ 1989 als Vorfeldorganisation der NPD gegründet. 2006 wurde in Schleswig-Holstein ein gleichnamiger Verein gegründet. Nicht nur die Namensgleichheit sondern auch die Ziele des schleswig-holsteinischen „Freundeskreises“ ließen darauf schließen, dass er eine verdeckte Förderorganisation für rechtsextremistische Organisationen war. Bereits 2009 ist der Verein infolge Wegfalls sämtlicher ca. 10 Mitglieder wieder erloschen. Der 1937 gegründete Verein Bund für Gotterkenntnis (Ludendorff) e. V. (BfG) hat sich zur Aufgabe gestellt, die in den Werken der Mathilde Ludendorff dar- gelegte Religionsphilosophie zu verbreiten. Rassismus, Antisemitismus, Anti- parlamentarismus und Weltverschwörungstheorien prägen dieses Gedanken- gut. Bundesweit hat der Verein etwa 240 Mitglieder. Aufgrund der gemeinsa- men weltanschaulichen Orientierung an der Gedankenwelt der Mathilde Lu- dendorff bestehen in Schleswig-Holstein enge Verbindungen zu den Vereinen „Ferienheim Schönhagen e. V.“ und dem „Arbeitskreis für Lebenskunde e. V.“ (Bad Segeberg). Der Bund für Gotterkenntnis verzichtet in Schleswig-Holstein auf öffentlichkeitswirksame Veranstaltungen. Allerdings besitzt der Verein „Fe- rienheim Schönhagen e. V.“ in Schierensee eine Immobilie. Dort werden re- gelmäßig geschlossene Veranstaltungen, z. B. Sonnenwendfeiern, veranstal- tet. 9. In welchen Teilen des Landes bestehen Schwerpunkte rechtsextremer Aktivi- täten? Antwort: Rechtsextremistische Bestrebungen oder zumindest Ansätze hierfür gibt es in allen Teilen des Landes. Regionale Schwerpunkte entstehen oftmals durch die Aktivitäten von Einzelpersonen. Bei deren Rückzug aus der Szene hat das nicht selten gravierende Auswirkungen auf den Fortbestand einzelner regiona- ler Szenen. Grundsätzlich gilt, dass sich verhältnismäßig schnell Schwerpunk- te entwickeln, wenn „Führungspersonen“ in der Lage sind, das in allen Regio- nen vorhandene rechtsextremistische Personenpotenzial zu motivieren. Auf- grund langfristiger Beobachtungen besteht zwischen den rechtsextremisti- Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/3054 15 schen Schwerpunktregionen in Schleswig-Holstein ein deutliches Süd/Nord Gefälle. Die Kerne des Rechtsextremismus befinden sich im südlichen Lan- desteil. Dabei bildet der Nord-Ostsee-Kanal eine ungefähre geographische Trennlinie. Der gegenwärtige Schwerpunkt neonazistischer Aktivitäten liegt im Kreis Herzogtum-Lauenburg. Die dortige Szene verzichtet zwar weitgehend auf öffentlich wahrnehmbare Aktivitäten, ist aber überaus agil und aktionsori- entiert. Zudem bestehen gute Verbindungen in benachbarte Kreise und insbe- sondere nach Mecklenburg-Vorpommern, die der Aktionsbereitschaft förderlich sind. Im südwestlichen Schleswig-Holstein bildet der Kreis Pinneberg ein wei- teres Herzstück des Rechtsextremismus. Dort ist auch die NPD auffallend ak- tiv. Die Partei fällt seit einiger Zeit auch in der Region Neumünster auf. Dort verfügt sie über ein Mandat in der Ratsversammlung der Stadt Neumünster. 10. Wie viele Personen gehören in Schleswig-Holstein rechtsextremen Parteien, Vereine, Verbände, Kameradschaften oder sonstige Organisationen an? Antwort: Aktuelle Mitgliederzahlen der rechtsextremistischen Organisationen und Gruppierungen in Schleswig-Holstein lt. Verfassungsschutzbericht 2014: NPD/JN 130 Sonstige:  nicht neo-nationalsozialistische Rechtsextremisten 180  überwiegend neo-nationalsozialistisch orientierte Rechtsextremisten 230 Subkulturell geprägte Rechtsextremisten 530 Gesamt 1.070 Drucksache 18/3054 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 16 11. Wie hat sich die Zahl der Mitglieder in rechtsextremen Parteien, Vereine, Ver- bände, Kameradschaften oder sonstige Organisationen in den letzten 20 Jah- ren entwickelt? Antwort: Die Bundesparteien sind nicht verpflichtet, in ihren jährlichen Rechenschafts- berichten Mitgliederzahlen für ihre Unterorganisationen in den Bundesländern mitzuteilen. Deshalb beruhen die Mitgliederzahlen für die Landesverbände auf Annäherungen. Jahr NPD DVU DLVH Sonstige in rechtsextremistischen Parteien organisierte Personen insgesamt 1994 170 1.000 80 250 1.500 1995 150 900 100 140 1.290 1996 120 850 70 70 1.110 1997 140 800 50 140 1.130 1998 160 800 50 70 1.080 1999 200 700 120 1.020 2000 220 700 100 1.020 2001 150 600 100 850 2002 130 500 100 730 2003 130 450 60 640 2004 140 450 50 640 2005 220 400 40 660 2006 240 300 540 2007 240 250 490 2008 240 210 450 2009 230 210 70 510 2010 220 200 70 490 2011 210 20 100 330 2012 200 200 2013 190 190 2014 130 130 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/3054 17 12. Welche Altersstruktur besteht nach Kenntnis der Landesregierung in rechtsextremen Parteien, Vereine, Verbände, Kameradschaften oder sonstige Organisationen? Die Altersstruktur der parteigebundenen Rechtsextremisten in Schleswig- Holstein ist in folgender Tabelle dargestellt: Altersgruppe Anteil bis 25 Jahre 7 % 26 - 35 Jahre 27 % 36 - 45 Jahre 18 % 46 - 55 Jahre 19 % 56 - 65 Jahre 10 % älter als 65 Jahre 19 % Die Altersstruktur der nicht-parteigebundenen Rechtsextremisten in Schles- wig-Holstein geht aus folgender Tabelle hervor: Altersgruppe Anteil bis 25 Jahre 10 % 26 - 35 Jahre 48 % 36 - 45 Jahre 24 % 46 - 55 Jahre 9 % 56 - 65 Jahre 5 % älter als 65 Jahre 4 % Drucksache 18/3054 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 18 13. Wie ist der Anteil von Männern und Frauen in rechtsextremen Parteien, Verei- nen, Verbänden, Kameradschaften oder sonstige Organisationen? Antwort: Der Anteil männlicher Rechtsextremisten in Schleswig-Holstein beläuft sich auf etwa 83 %, der Anteil weiblicher Rechtsextremistinnen beträgt rund 17 %. Ein signifikanter Unterschied hinsichtlich der Zugehörigkeit zu unterschiedli- chen rechtsextremistischen Strömungen lässt sich nicht feststellen. 14. Welche rechtsextremen Parteien, Vereine, Verbände, Kameradschaften oder sonstige Organisationen sind durch eine Bereitschaft zur Gewalt geprägt? Antwort: In Schleswig-Holstein sind die Angehörigen von Personenzusammenschlüs- sen aus dem aktionistischen / neonazistischen Spektrum sowie große Teile der subkulturellen Szene als gewaltorientiert einzustufen. 15. Welche rechtsextremen Parteien, Vereine, Verbände, Kameradschaften oder sonstige Organisationen sind bereits durch die Begehung von Straftaten durch ihre Mitglieder aufgefallen? Antwort: Das informationelle Trennungsgebot für Polizei- und Verfassungsschutzbe- hörden (zuletzt ausgeführt im Urteil des BVerfG - 1 BvR 1215/07 - vom 24.04.2013) schließt eine anlasslose Mitteilung aller Personendaten von Ext- remisten durch die Verfassungsschutz- an die Polizeibehörden aus. Das glei- che gilt für die Mitteilung von Straftäterdaten durch die Polizei- an die Verfas- sungsschutzbehörden. Nur in begründeten Einzelfällen werden rechtskonform entsprechende Daten zwischen den Sicherheitsbehörden ausgetauscht, diese ergeben jedoch keinen repräsentativen Gesamtüberblick. Hinzu kommt, dass die Statistiken der Polizei grundsätzlich keine Mitgliedschaften zu Organisatio- nen erfassen, sondern ausschließlich nach dem Täter- / Verursacherprinzip verfahren und somit strikt personenorientiert sind. Ein umfassender Abgleich - der zur Beantwortung der Frage erforderlich wäre - ist somit nicht möglich. Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/3054 19 16. Welche Organisationsstruktur weisen rechtsextreme Parteien, Vereine, Ver- bände, Kameradschaften oder sonstige Organisationen auf? Antwort: Die Organisationsstruktur der NPD entspricht der durch das Parteiengesetz vorgegebenen. Der Bundesverband untergliedert sich in Landesverbände und der NPD Landesverband Schleswig-Holstein ist in sechs Kreisverbände (Nordfriesland-Schleswig-Flensburg, Dithmarschen-Steinburg-Pinneberg, Kiel- Plön, Segeberg-Neumünster, Lübeck-Ostholstein, Lauenburg-Stormarn) un- tergliedert. Die jeweiligen Verbände haben gewählte Vorstände. Von vereinsrechtlich „angreifbaren“ Strukturen wie den Kameradschaften hat sich das rechtsextremistische Lager in Schleswig-Holstein bereits vor Jahr- zehnten abgewandt. Die wenigen noch bestehenden neonazistisch orientier- ten Aktionsgruppen und weitere lockere Personenzusammenschlüsse weisen keine nach außen hin erkennbaren Organisationsstrukturen auf. Rechtsextre- mistische Bestrebungen sind vielmehr angewiesen auf das Engagement von Führungsfiguren und werden getragen von einem ausgeprägten „Dabeisein- durch-Mitmachen“-Gedanken. Der rechtsextremistische Verein „Nationale Hilfe Schleswig-Holstein e.V.“ ist als eingetragener Verein organisiert. Satzungsgemäße Vereinsorgane sind die Mitgliederversammlung und der Vereinsvorstand, der wiederum aus dem Vor- sitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden und dem Schatzmeister be- steht. 17. Wie beurteilt die Landesregierung die Vernetzung von rechtsextremen Partei- en, Vereinen, Kameradschaften oder sonstigen Organisationen untereinan- der? Antwort: Die Vernetzung rechtsextremistischer Akteure gleich welcher Strömung ist äu- ßerst unterschiedlich ausgeprägt. Eher selten, allenfalls im Rahmen von Par- teien, ist dabei eine formalisierte Vernetzung anzutreffen. Generell ist zu kon- Drucksache 18/3054 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 20 statieren, dass innerhalb der rechtsextremistischen Szene Netze unterschied- lichster Ausprägung, Größe und Reichweite bestehen, die außerordentlich dy- namisch sind und sich in Anbetracht der Vielfalt und Schnelllebigkeit sozialer Medien einer statischen Darstellung entziehen. Insbesondere seit der Enttar- nung des NSU und den damit einhergehenden gesellschaftlichen und sicher- heitspolitischen Reaktionen zeigt sich eine zunehmende Konspirativität der Szene. Die heutzutage bestehenden Vernetzungsstrukturen fußen in der Re- gel auf persönlichen Kontakten von Führungsfiguren untereinander. Derartige Kontakte werden beispielsweise im Rahmen von Kundgebungen, zu rechts- extremistischen Musikveranstaltungen oder konspirativ durchgeführten Veran- staltungen gebildet bzw. verfestigt und bestehen teilweise bereits seit Jahr- zehnten. Sie gewähren dem harten Kern der Szene nach wie vor einen gewis- sen Rückhalt. 18. Wie beurteilt die Landesregierung die Vernetzung von rechtsextremen Partei- en, Vereinen, Kameradschaften oder sonstigen rechtsextremen Organisatio- nen in Schleswig Holstein zu rechtsextremen Gruppen in anderen Bundeslän- dern? Antwort: Hier gilt ähnliches wie bei der Beantwortung zur Frage 17. Kontakte über die Grenzen Schleswig-Holsteins hinaus sind jedoch meist auf Führungsfiguren der Szene beschränkt und werden durch diese aufrechterhalten. Schwerpunk- te dieser Vernetzung sind dabei die Länder Mecklenburg-Vorpommern und Hamburg. 19. Wie beurteilt die Landesregierung insgesamt den Organisationsgrad rechts- extremer Gruppen in Schleswig Holstein? Antwort: Die organisatorischen Strukturen im schleswig-holsteinischen Rechtsextre- mismus sind aktuell als äußerst schwach zu bewerten. Das gilt sowohl für die nach wie vor als bedeutsamster rechtsextremistischer Personenzusammen- schluss anzusehende NPD als auch für die aktionistisch/neonazistisch ge- Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/3054 21 prägte Szene, was die flächendeckende und umfassende Beobachtung er- schwert. Diese Entwicklung wird von der Landesregierung regelmäßig in den Verfassungsschutzberichten dargestellt. 20. Wie viele Personen in Schleswig Holstein sind insgesamt und aufgeschlüsselt nach einzelnen Kreisen und kreisfreien Städten dem rechtsextremen Spektrum zuzuordnen? Antwort: Gegenwärtig ergibt sich folgende ungefähre prozentuale Verteilung im Lan- desgebiet Schleswig-Holstein nach Regionen: Nördlicher Landesteil (Kreise Nordfriesland und Schleswig-Flensburg sowie Stadt Flensburg): 10 % Kiel und Umgebung (Stadt Kiel sowie Kreise Rendsburg-Eckernförde und Plön): 20 % Neumünster und Umgebung (Stadt Neumünster und Kreis Segeberg): 15 % Südwestlicher Landesteil (Kreise Pinneberg, Steinburg und Dithmarschen): 25 % Südöstlicher Landesteil (Stadt Lübeck sowie Kreise Ostholstein, Herzogtum Lauenburg und Stormarn): 30 % 21. Wie viele Personen, die dem rechtsextremen Spektrum zuzuordnen sind, sind bereits durch Straftaten in Erscheinung getreten? Antwort: Es wird auf die Antwort zu Frage 15 verwiesen. Drucksache 18/3054 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 22 22. Wie hat sich die Zahl der Personen in Schleswig Holstein, die dem rechtsext- remen Spektrum zuzuordnen sind, in den letzten 20 Jahren entwickelt? Antwort: 23. Wie hat sich die Zahl der Straftaten von Personen, die dem rechtsextremen Spektrum zuzuordnen sind, in den letzten 20 Jahren entwickelt? Antwort: Es wird auf die Antwort zu Frage 15 verwiesen. Jahr Gesamtzahl der Rechtsextremisten 1995 1.690 1996 1.510 1997 1.550 1998 1.500 1999 1.480 2000 1.450 2001 1.450 2002 1.410 2003 1.380 2004 1.430 2005 1.430 2006 1.350 2007 1.410 2008 1.420 2009 1.455 2010 1.340 2011 1.170 2012 1.220 2013 1.200 2014 1.070 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/3054 23 24. Auf welche Weise geraten Personen erstmals in Kontakt mit dem rechtsext- remen Spektrum? Antwort: Erste Kontakte in die rechtsextremistische Szene finden häufig innerhalb des Freundeskreises, über Mitschüler oder andere Bekanntschaften statt. Rechts- extremistische Musik, die auch über das Internet verfügbar ist, führt insbeson- dere unter Jugendlichen zu ersten Kontakten mit dem Phänomen. Daneben kann die Internetpropaganda rechtsextremistischer Parteien und neonazisti- scher Gruppierungen dazu beitragen, dass Personen mit rechtsextremisti- schem Gedankengut konfrontiert werden. Dem muss nicht immer eine zielge- richtete Suche nach derartigen Inhalten vorangehen. Typisches Beispiel hier- für ist die Beteiligung von Rechtsextremisten an Demonstrationen gegen Se- xualstraftäter. 25. Auf welche Weise erfolgt seitens rechtsextremer Gruppierungen die Anwer- bung neuer Mitglieder? Antwort: Bezogen auf die in Schleswig-Holstein existierende rechtsextremistische Sze- ne lässt sich gegenwärtig feststellen, dass es keine Hinweise auf eine plan- mäßige Anwerbung neuer Mitglieder gibt. Allerdings ist die Bandbreite rechts- extremistischer Angebote durchaus vielfältig. Zu nennen sind hier Musikver- anstaltungen, „Info-Tische“ rechtsextremistischer Gruppierungen oder von Rechtsextremisten organisierte und durchgeführte Demonstrationen. In der Vergangenheit konnten Rechtsextremisten auch durch öffentlich geführte Wahlkämpfe Kontakte zu einem überwiegend jüngeren Publikum herstellen. Anknüpfungspunkte bieten zudem auch offen rechtsextremistische oder rechtspopulistische Internetangebote. Drucksache 18/3054 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 24 26. Welche Medien spielen bei der Anwerbung neuer Mitglieder durch rechtsext- reme Gruppen eine besondere Rolle? Antwort: Die Knüpfung von Kontakten erfolgt in den Hauptströmungen des Rechtsext- remismus auf unterschiedliche Art und Weise. Die NPD versucht durch Her- ausgabe von Bundes- und Landespublikationen sowohl in gedruckter Form als auch via Internet das Interesse zu wecken. Hinzu kommen umfangreiche Dar- stellungen auf Bundes- und regionaler Ebene. In der Vergangenheit fiel die Partei auch dadurch auf, dass sie versuchte Schülerinnen und Schüler mit so genannten „Schulhof-CDs“ an die Partei heranzuführen. Aktionistische Gruppen bedienen sich in Schleswig-Holstein gegenwärtig aus- schließlich des Internets zur Berichterstattung über ihre Aktivitäten und versu- chen so, mit potenziellen Interessenten in Verbindung zu treten. Bei den so genannten „Subkulturellen“ spielt die rechtsextremistische Musik nach wie vor eine herausragende Rolle als identitätsstiftendes Medium. Im Bereich des intellektuellen Rechtsextremismus spielen geschichtsrevisio- nistische und „Neurechte“ Literatur und ein vielfältiges Internet-Angebot eine wichtige Rolle zur Übernahme rechtsextremistischer Weltanschauungen. 27. Aus welchen Mitteln finanzieren rechtsextreme Gruppierungen ihre Mitglied erwerbung und ihre sonstigen Ausgaben? Antwort: Die Angehörigen des aktionistischen Rechtsextremismus finanzieren ihre Akti- vitäten durch eigene Mittel. Bei der NPD kommen Erträge aus der staatlichen Parteienfinanzierung und durch Mitgliedsbeiträge hinzu. Die NPD ruft auf ihrer Internetseite auch zu Spenden auf. Vereine wie die „Nationale Hilfe Schleswig- Holstein e.V.“ bestreiten ihre Ausgaben im Wesentlichen durch Mitgliedsbei- träge. Auch die Nationale Hilfe Schleswig-Holstein ruft zu Spenden auf. Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/3054 25 28. Wie hoch ist nach Einschätzung der Landesregierung das Spendenaufkom- men bei rechtsextremen Gruppierungen? Antwort: Hierzu liegen der Landesregierung keine belastbaren Informationen vor. 29. Welche rechtsextremen Parteien oder Zusammenschlüsse haben seit dem Jahr 2000 an Kommunal-, Landes-, Bundes- und Europawahlen mit welchen Ergebnissen teilgenommen (bitte jeweils in Prozent und in absoluten Zahlen angeben)? Antwort: Es wird auf Anlage 1 verwiesen. 30. Welche rechtsextremen Parteien oder Zusammenschlüsse sind derzeit mit wie vielen Mandaten in welchen kommunalen Volksvertretungen vertreten? Antwort: Bei den Kommunalwahlen 2013 hat die WaKB in Kiel ein Mandat errungen. In der Ratsversammlung der Stadt Neumünster verfügt die NPD über ein Mandat. 31. Wie setzt sich nach Kenntnis der Landesregierung die Wählerschaft rechtsext- remer Parteien oder Zusammenschlüsse zusammen? Antwort: Der Landesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. Insbesondere be- treibt die Landesregierung keine eigene Wahlforschung. Drucksache 18/3054 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 26 32. Welche und wie viele Straftaten mit rechtsextremistischem Hintergrund wur- den seit dem Jahr 2000 in Schleswig-Holstein insgesamt und aufgeschlüsselt nach Kreisen und kreisfreien Städten registriert? Antwort: Es wird auf Anlage 2 verwiesen. 33. Welche Publikationen (zum Beispiel Printmedien, CDs, DVDs oder Newsletter) mit rechtsextremer Prägung werden in Schleswig-Holstein herausgegeben oder werden hier vertrieben? Antwort: Der NPD LV SH gibt die Schleswig-Holstein-Stimme sowohl online als auch in gedruckter Form heraus. 34. Wie hoch ist nach Kenntnis der Landesregierung die Zahl der Abonnenten von Publikationen mit rechtsextremer Prägung in Schleswig-Holstein? Antwort: Hierzu liegen der Landesregierung keine Informationen vor. 35. Welche Veranstaltungen haben rechtsextreme Gruppierungen seit dem Jahr 2010 in Schleswig-Holstein wo organisiert? Antwort: Es wird auf Anlage 3 verwiesen. 36. In welchen Fällen wurden seit dem Jahr 2010 rechtsextremen Gruppierungen öffentliche Einrichtungen für die Durchführung von Veranstaltungen zur Verfü- gung gestellt? Antwort: Der Landesregierung sind keine entsprechenden Fälle bekannt. Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/3054 27 37. Wie beurteilt die Landesregierung die Bedeutung und die Rolle von Musik mit rechtsextremer Prägung sowie der entsprechenden Musiker? Antwort: Musik mit rechtsextremistischen Texten gilt als das verbindende subkulturelle Element bei der Entstehung und Verfestigung von Gruppen rechtsextremisti- scher Jugendlicher und junger Erwachsener. In den Texten werden die originä- ren Feindbilder des Rechtsextremismus reproduziert: „Ausländer“, „Juden“, politische Gegner sowie der verachtete freiheitliche Rechtsstaat. Rechtsext- remistische Musik gilt als identitätsstiftend und somit fördernd für das Zugehö- rigkeitsgefühl der rechtsextremistischen Szene. Insbesondere scheint sie ge- eignet, eine rechtsextremistische Sozialisation von Jugendlichen zu begünsti- gen und kann daher als „Einstiegsdroge“ in den strategisch denkenden Rechtsextremismus bezeichnet werden. Inwieweit in Schleswig-Holstein der Konsum rechtsextremistischer Musik und der Besuch von Konzerten jedoch zu einer dauerhaften ideologischen Beeinflussung und daraus resultierend zu einer politischen Betätigung führt, lässt sich nur vermuten. Aus Schleswig-Holstein stammen vier rechtsextremistische Musikgruppen so- wie zwei Liedermacher. Drei Musikgruppen sowie ein Liedermacher sind auch überregional bis ins europäische Ausland bekannt, ihnen kann eine gewisse Bedeutung innerhalb der Szene nicht abgesprochen werden. Für die momen- tan kaum wahrnehmbare Musikszene in Schleswig-Holstein werden durch die hiesigen Musiker allerdings keine Impulse gesetzt. 38. Welche rechtsextremen Gruppierungen richten ihre Aktivitäten im Schwer- punkt auf Jugendliche und junge Erwachsene aus? Antwort: Rechtsextremistische Gruppierungen in Schleswig-Holstein sind nach Be- obachtungen des Verfassungsschutzes generell daran interessiert, Nach- wuchs aus Kreisen Jugendlicher und junger Erwachsener zu gewinnen. Im Spektrum rechtsextremistischer Parteien besteht mit den zur NPD gehörenden „Jungen Nationaldemokraten“ (JN) eine Organisation, die sich schwerpunkt- Drucksache 18/3054 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 28 mäßig an dieses Klientel wendet. Allerdings besteht kein eigener Landesver- band der JN in Schleswig-Holstein. Neonazistisch / aktionistisch ausgerichtete Gruppierungen fokussieren sich grundsätzlich stark auf Jugendliche und junge Erwachsene und rekrutieren Nachwuchs in der Regel aus diesem Bevölke- rungsteil. 39. Welche rechtsextremen Gruppierungen wurden von der Landesregierung seit dem Jahr 2000 verboten? Antwort: Am 7. März 2003 wurde das „Bündnis nationaler Sozialisten für Lübeck“ durch den schleswig-holsteinischen Innenminister verboten. 40. Gibt es seit dem Jahr 2000 in Schleswig-Holstein Vorfälle mit rechtsextremem Hintergrund an Schulen und wenn ja, welche? Antwort: Schulen berichten von „Schmierereien“, wie z. B. Hakenkreuz-Graffitis und Nazi-Parolen auf Schulfassaden sowie von einigen verbalen und körperlichen Angriffen gegen Schülerinnen und Schüler nichtdeutscher Herkunft. Die NPD und deren Jugendorganisation Junge Nationaldemokraten, vereinzelt auch die Freien Nationalisten, richten ihre Propaganda auch an Jugendliche. So wurden auch in Schleswig-Holstein von der NPD und der JN mehrfach so- genannte Schulhof-CDs herausgegeben und unter anderem im Nahbereich von Schulen verteilt. Auf den CDs werden Nationalismus, Geschichtsrevisio- nismus und Rassismus thematisiert. Es wurden seit dem Jahr 2000 mehrfach entsprechende CDs verteilt. Zu einem Angriff auf eine Schulveranstaltung kam es Ende 2000. Ca. 20 Be- sucher des Club 88 in Neumünster versuchten eine geschlossene Veranstal- tung gegen Rechtsextremismus in der dem Club gegenüber liegenden Schule zu stören. Einige Rechtsextremisten versuchten trotz anwesender Polizeikräf- te mit Gewalt Zugang zu der Schule zu erlangen. Beim Club 88 handelte es Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/3054 29 sich um einen rechtsextremistischen Szenetreff, der Anfang 2014 geschlossen wurde. Zwischen 2003 und 2005 produzierten und verbreiteten führende deutsche Rechtsextremisten im Rahmen ihres bundesweiten „Projektes Schulhof“ Mu- sik-CDs mit dem Titel „Anpassung ist Feigheit – Lieder aus dem Untergrund“. Gegen die CD bestand aufgrund ihres jugendgefährdenden Inhaltes seit Au- gust 2004 ein allgemeiner richterlicher Beschlagnahmebeschluss. In Schles- wig-Holstein wurden Mitte August 2004 rund 200 Exemplare nach Verteilaktio- nen an vier Schulen im Kreis Herzogtum Lauenburg beschlagnahmt. 2005 wurden im Rahmen des Wahlkampfes zur Landtagswahl und zur Bun- destagswahl in Schleswig-Holstein 5000 Musik-CD´s mit dem Titel „Schnauze voll? Wahltag ist Zahltag“ von der NPD im Nahbereich von Schulen und an In- fotischen verteilt. 2007 wurde eine NPD-Schulhof-CD an einer Grund-und Hauptschule im Kreis Rendsburg-Eckernförde (Rieseby) verteilt. Anfang 2008 verteilten NPD-Angehörige und Freie Nationalisten Schulhof- CDs und Flugblätter („Die PISA-Republik“) an zwei Kieler Schulen. 2008 wurde an einer Schule in Kellinghusen ein Lehrer von rechtsextremisti- schen Schülern bedroht. In diesem Zusammenhang kam es auch zu Propa- gandadelikten an der Schule. Die Täter konnten ermittelt werden. 2009 verteilte der NPD-Kreisverband Kiel/Plön Schulhof-CDs der NPD sowie einen Comic der JN zu Anpolitisierung der Jugendlichen. 2012 hat die JN „Die Jugend für Deutschland Schulhof CD + Videos“ heraus- geben. Drucksache 18/3054 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 30 41. In welcher Form und in welchem Umfang wird in den Schulen das Thema "Rechtsextremismus" behandelt (bitte für jede Schulart angeben)? Antwort: In den Grundlagenteilen der Lehrpläne Schleswig-Holsteins ist das Konzept der Grundbildung verankert, aus dem hervorgeht, dass alle Fächer in ange- messener Art ein Thema wie „Extremismus“ aufgreifen können. In den Lehr- plänen Weltkunde, Wirtschaft/Politik, Geschichte, evangelische Religion, Kunst und Darstellendes Spiel wird auf das Thema eingegangen. Zum Bei- spiel Geschichte:  Nationalsozialistische Gewaltherrschaft,  Demokratie und Diktatur. Das Thema „Extremismus“ wird explizit in den Fächern Geschichte und Wirt- schaft/Politik der Sekundarstufe II aufgegriffen:  Politischer Extremismus und Terrorismus: Kampfansage an Staat und Ge- sellschaft (Geschichte),  Integration und Identität: Rechtsextremismus und Fremdenfeindlichkeit (Wirtschaft/Politik). 42. Welche Maßnahmen kann die Schulkonferenz beschließen, um an der Schule aufkommenden Rechtsextremismus vorzubeugen? Antwort: Nach § 63 des Schulgesetzes können Schulkonferenzen u.a. folgende Punkte beschließen:  Grundsätze der pädagogischen Arbeit (Vorhaben z.B. im Rahmen der „demokratischen Schule“),  Schulordnung (z.B. Verbot bestimmter Aufkleber und Aufnäher mit gewalt- verherrlichenden Texten, und/oder Abbildungen oder Verbot bestimmter Kleidungsmarken),  Zusammenarbeit mit anderen Institutionen (z.B. Polizei, Kinder- und Ju- gendschutz), Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/3054 31  Veranstaltungen in der Schule (z.B. Präventions-, Informations-, Gedenk- tage). Darüber hinaus regeln Schulkonferenzen zum Beispiel im Rahmen des Schul- programms die Arbeit an Präventionskonzepten und gezielten Interventions- maßnahmen. 43. Wie werden Lehrkräfte in Schleswig-Holstein im Umgang mit Gewalt und Akti- vitäten mit rechtsextremistischem Hintergrund geschult? Antwort: Die Ausbildung im Vorbereitungsdienst unterstützt grundsätzlich die Lehrkräfte in einer Wertevermittlung, die Heterogenität, Vielfalt und Gewaltfreiheit aner- kennt. Die unterrichtliche Auseinandersetzung mit extremen politischen Positi- onen wird an Beispielen aufgezeigt. Insbesondere in der Ausbildung in Päda- gogik werden Möglichkeiten der gewaltfreien Kommunikation und Problemlö- sung erarbeitet und in Ansätzen trainiert. Themen wie Gewaltprävention, Um- gang mit Mobbing sind im Curriculum ausgewiesen. Auch die Fächer leisten einen Beitrag: die Auseinandersetzung mit Extremismus wird in Geschichte, Wirtschaft/Politik und Religion thematisiert. Das Zentrum für Prävention des IQSH unterstützt im Bereich der Fortbildung durch Beratung, Erfahrungsaustausch in Netzwerken, Fortbildungsveranstal- tungen und Materialien wie der Broschüre „rechte Sprüche“ in der Klasse und dem umfangreichen Ordner „Prävention im Team“, der gemeinsam mit der Po- lizei, der AKJS und anderen Partnern erstellt worden ist. Im Zentrum der Fortbildung stehen die Themen  Extremismus: Erscheinungsformen, Ursachen, Präventionsmöglichkeiten,  Förderung der Lebens- und Sozialkompetenzen der Schülerinnen und Schüler,  Erziehung zum gewaltfreien Umgang mit Konflikten sowie die Akzeptanz der Unterschiedlichkeit von Menschen,  Mitwirkung in demokratischen und partizipativen Strukturen wie Klassen- rat, Schülervertretung, Schülerparlament, Schulkonferenz,  Medienerziehung und Umgang mit extremistischer Propaganda. Drucksache 18/3054 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 32 In fachbezogenen Fortbildungen insbesondere der Fächer Religion, Wirtschaft und Politik, Geschichte, Deutsch und Philosophie können sich Lehrkräfte ge- zielt zu Möglichkeiten der Aufarbeitung im eigenen Unterricht fortbilden. In der IQSH Mediathek können Lehrkräfte kostenlos digitale Unterrichtsmate- rialien zum Thema nutzen. In Kooperationen mit der Aktion Kinder- und Jugendschutz SH (AKJS) und dem Beratungsnetzwerk gegen Rechtsextremismus werden Beratungs- und Fortbildungsangebote vermittelt. 44. Gibt es in Schleswig-Holstein seit dem Jahr 2000 Vorfälle mit rechtsextremem Hintergrund an Hochschulen, Universitäten oder Fachhochschulen und wenn ja, welche? Antwort: Hierzu liegen der Landesregierung keine Informationen vor. 45. Gibt es in Schleswig-Holstein rechtsextreme studentische Verbindungen und wenn ja, welche? Antwort: Die Landesregierung hat keine Erkenntnisse über derartige Verbindungen in Schleswig-Holstein. 46. Wie beurteilt die Landesregierung die Gefahr durch rechtsextreme studenti- sche Verbindungen in Schleswig-Holstein? Antwort: Es wird auf die Antwort zu Frage 45 verwiesen. Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/3054 33 47. Wo fanden seit dem Jahr 2010 rechtsextreme Aufzüge, Demonstrationen, Kundgebungen oder sonstige Versammlungen statt und wie viele Personen haben daran jeweils teilgenommen? Antwort: Es wird auf Anlage 4 verwiesen. 48. Bei welchen rechtsextremen Aufzügen, Demonstrationen, Kundgebungen oder sonstigen Versammlungen war seit dem Jahr 2010 der Einsatz der Polizei mit wie vielen Einsatzkräften erforderlich? Antwort: Es wird auf Anlage 4 verwiesen. 49. Bei welchen rechtsextremen Aufzügen, Demonstrationen, Kundgebungen oder sonstigen Versammlungen kam es zu Übergriffen gegen Einsatzkräfte der Po- lizei? Antwort: Zu dieser Fragestellung wird keine umfassende Statistik geführt. Im Übrigen wird auf Anlage 4 verwiesen. 50. Wie viele Polizistinnen und Polizisten wurden seit dem Jahr 2010 bei Einsät- zen im Zusammenhang mit rechtsextremen Aktivitäten wie verletzt? Antwort: Es wird auf Anlage 4 verwiesen. 51. Welche Kosten für Polizeieinsätze im Zusammenhang mit rechtsextremen Ak- tivitäten sind dem Land seit dem Jahr 2010 jeweils jährlich entstanden? Antwort: Die Kosten für einzelne Polizeieinsätze der Landespolizei Schleswig-Holstein werden haushalterisch nicht erfasst, da sie Bestandteil des Haushaltes der Drucksache 18/3054 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 34 Polizei sind. Dem Land Schleswig-Holstein sind durch den unterstützenden Einsatz von Fremdkräften im Zusammenhang mit rechtsextremistischen Kundgebungen zusätzliche Kosten wie folgt entstanden: 2010: 203.813,10 Euro 2011: 488.814,56 Euro 2012: 283.077,95 Euro Zu berücksichtigen ist, dass hier jeweils rechtsextremistische Kundgebungen angemeldet waren und diese Gegendemonstrationen nach sich zogen, die Auswirkungen auf den Kräfteansatz/die Kosten hatten. 52. Wie viele Personen wurden seit dem Jahr 2010 jeweils im Zusammenhang mit rechtsextremen Aktivitäten verletzt? Antwort: Es wird auf Anlage 4 verwiesen. 53. Welche Programme, Projekte und Maßnahmen zur Bekämpfung des Rechts- extremismus werden durch das Land zu welchen Kosten durchgeführt? 54. Welche Programme, Projekte und Maßnahmen zur Bekämpfung des Rechts- extremismus werden durch das Land mit welchen Mitteln gefördert? Antwort: Die Beantwortung der Fragen 53 und 54 erfolgt gemeinsam, da eine Unter- scheidung von Kosten und Mitteln nicht möglich ist. Das Land führt Programme, Projekte und Maßnahmen zur Bekämpfung des Rechtsextremismus zu folgenden Kosten bzw. mit folgenden Fördermitteln durch: Die verschiedenen Maßnahmen, Projekte oder Initiativen zur Bekämpfung rechtsextremistischer Strömungen werden in der Regel durch den Informati- onsaustausch im „Beratungsnetzwerk gegen Rechtsextremismus Schleswig- Holstein“ (BeraNet) oder durch Einzelanträge auf Förderung, die an den Rat Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/3054 35 für Kriminalitätsverhütung Schleswig-Holstein (RfK) oder an die beim RfK ein- gerichtete Landeskoordinierungsstelle gegen Rechtsextremismus gerichtet werden, bekannt. Die Landeskoordinierungsstelle ist Bestandteil des Bundesprogramms „kom- petent. für Demokratie - Beratungsnetzwerke gegen Rechtsextremismus“, das 2011 in das Folgeprogramm „Toleranz fördern - Kompetenz stärken“ bzw. 2015 in das Folgeprogramm „Demokratie leben!“ überführt wurde. Im Rahmen des bis Ende 2014 verlängerten Bundesprogramms „Toleranz Fördern – Kompetenz Stärken“ hat das von der Aktion Kinder- und Jugend- schutz Schleswig-Holstein e. V. (AKJS) und dem AWO Landesverband Schleswig-Holstein getragene Beratungsteam in 2013 insgesamt 72 Sachver- halte und im Jahr 2014 insgesamt 108 Sachverhalte bearbeitet. Darüber hin- aus hat das Beratungsteam zahlreiche Vortragsveranstaltungen, z. B. bei der Frauensynode der Evangelischen Kirche, an Universitäten und Fachhoch- schulen, Berufsschulen etc. durchgeführt sowie an der Planung und Durchfüh- rung von Fachveranstaltungen mitgewirkt. Das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Wissenschaft und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein (MSGWG) fördert die Aktion Kinder- und Ju- gendschutz e.V. (AKJS) institutionell mit 151.500 € p. a. Hinzu kommt eine Projektförderung in Höhe von 25.000 € p. a. als Kofinanzierung von Bundes- mitteln für die Arbeit im Beratungsnetzwerk gegen Rechtsextremismus. Auch der Landesjugendring (LJR) und die Jugendverbände werden institutionell ge- fördert, allerdings nicht für einzelne Maßnahmen, Projekte oder Initiativen. Seit 2009 beteiligt sich das Land Schleswig-Holstein am o. g. Bundespro- gramm. Das Ministerium für Inneres und Bundesangelegenheiten fördert im Rahmen einer Kofinanzierung von Bundesmitteln seitdem die Personalkosten für die Landeskoordinierungsstelle ebenfalls mit jährlich 25.000 €. Mit dem Landesprogramm zur Demokratieförderung und Rechtsextremismus- bekämpfung, für das die Schleswig-Holsteinische Landesregierung seit 2013 jährlich 300.000 € bereit stellt, sollen die Maßnahmen des Bundesprogramms ergänzt werden. Die Maßnahmen des Landesprogramms richten sich einer- Drucksache 18/3054 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 36 seits unmittelbar an Kinder, Jugendliche und Heranwachsende, andererseits an Lehrkräfte, Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter, Erzieherinnen und Er- zieher, sowie andere Personen, die professionell oder ehrenamtlich pädago- gisch tätig sind. Mit dem Ausbau einer landesweiten Beratungsstruktur gegen Rechtsextremismus und für Demokratieentwicklung sollen Ratsuchende in die Lage versetzt werden, rechtsextreme Bedrohungen zu erkennen, einzuschät- zen und Probleme eigenständig zu lösen und dadurch zivilgesellschaftliches Engagement vor Ort zu ermöglichen. Präventiv wirken darüber hinaus viele der Aktivitäten der Jugendverbände im Kontext der außerschulischen politi- schen Jugendbildung. Zu nennen sind hier z. B. der Landesjugendring, die DGB – Jugend, die Jugendfeuerwehr und auch das Jugendherbergswerk LV Nordmark wirbt in seinen Häusern für Toleranz, Demokratie und Völkerver- ständigung. Der Rat für Kriminalitätsverhütung Schleswig-Holstein (RfK) hat in den letzten beiden Jahren zahlreiche Projekte gegen Rechtsextremismus und Fremden- feindlichkeit sowie zur Förderung der Integration von Migrantinnen und Mig- ranten mit Mitteln des Landesrates unterstützt: - AKJS (Schule ohne Rassismus) - 2.500,00 € - AKJS (Bausteine gegen Rechtsextremismus) - 1.200,00 € - AKJS (Fachtagung Rechtsextreme Kampagnen Instrumentalisierung von Sexualstraftaten) - 1.805,45 € - Hans-Brüggemann-Gemeinschaftsschule, Bordesholm (Werkstatttage ge- gen Rassismus) - 430,00 € - Verein Miteinander Leben e. V., Mölln (Mobiles Demokratietheater) - 3.000,00 € / 4.102,00 € - Isarnwohld-Schule Gettorf (Schule ohne Rassismus – Schule mit Coura- ge) - 1.112,80 € – Runder Tisch für Toleranz und Demokratie NMS (“Rock gegen Rechts“) - 1.000,00 € - Ratzeburger Bündnis (Ausstellungsmaterialien „Elternberatung“) - 920,00 € Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/3054 37 - Gemeinschaftsschule Kellinghusen (Schule ohne Rassismus – Schule mit Courage) - 2.000,00 € - VHS Rendsburger Ring e . V. (Interkulturelle Woche 2013) - 3.150,00 € - VHS Kaltenkirchen / Diakonie Altholstein (Fest der Nationen) - 600,00 € - Stadt Schenefeld (Mitternachtsbasketballturnier) - 770,83 € - KPR Henstedt-Ulzburg (Midnight-Basketball-Turnier) - 946,00 € - AWO Schleswig-Holstein gGmbH (Deutschkurs für Flüchtlinge) - 400,00 € - Bündnis gegen Rechts der Stadt Neumünster (Braune Falle/n in Neumü- nster) - 1.920,00 € - Verband Deutscher Sinti und Roma (Wanderausstellung – Sinti und Roma in Schleswig-Holstein) - 3.100,00 € Vom 02.01.2013 bis zum 30.06.2014 wurde mit Mitteln des Innenministeriums in Höhe von insgesamt ca. 52.800,00 € eine Projektkoordinatorin beim Rat für Kriminalitätsverhütung Schleswig-Holstein (RfK) mit der Aufgabe eingestellt, den Aufbau einer Institution zur Stärkung der zivilgesellschaftlichen Aktivitäten gegen Rechtsextremismus in der Region Ratzeburg zu unterstützen und ein Grundkonzept für die Einrichtung eines Kompetenzzentrums unter Begleitung der Projektbeteiligten (z. B. Stadt Ratzeburg, Bildungsträger, Beratungsnetz- werk S-H, Kirche etc.) zu erstellen, sowie eine Bedarfsanalyse für lokale Netzwerkpartner durchzuführen. Darüber hinaus hatte der RfK die Christian-Albrechts-Universität zu Kiel (CAU) im Rahmen eines Forschungsprojektes für insgesamt ca. 25.100,00 € mit der Durchführung einer Bedarfsanalyse beauftragt. Ein Lagebild über die politisch motivierte Kriminalität im Hell- und Dunkelfeld sowie über die wahrgenomme- ne Bedrohung durch politisch motivierte Kriminalität in der Region „Schleswig- Holstein Süd“ ist erstellt. Darüber hinaus wurde untersucht, welche Entwick- lungsrisiken bei Kindern und Jugendlichen eine Anfälligkeit gegenüber poli- tisch extremem Gedankengut begünstigen. Dieser Auftrag wurde auf die wei- teren Regionen des Landes erweitert, wofür die CAU bisher 36.572,00 € erhal- ten hat und bei Projektabschluss im Jahre 2015 die vereinbarte Schlussrate von 30.000,00 € erhalten wird. Drucksache 18/3054 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 38 Darüber hinaus nutzt die Polizei alle Möglichkeiten des Strafverfolgungsrechts und des Landesverwaltungsgesetzes, um Straftaten im Extremismusbereich konsequent zu verfolgen und zu verhindern. In Schleswig-Holstein tauschen sich darüber hinaus seit 2001 Vertreter des Justizministeriums und der nachgeordneten Justizvollzugsanstalten sowie des Innenministeriums im Rahmen einer Arbeitsgruppe regelmäßig zu Themen über rechtsextreme Gefangene im Justizvollzug aus. Neben einer Intensivie- rung der Zusammenarbeit erfolgen insbesondere ein Erfahrungsaustausch un- ter den Anstalten und eine Erörterung bundesweiter Entwicklungen. Des Wei- teren werden alle ein bis zwei Jahre Fortbildungsveranstaltungen insbesonde- re für die Bediensteten des Vollzuges zur Information und Sensibilisierung durchgeführt. Dadurch sollen die Bediensteten in die Lage versetzt werden, rechtsextreme Erscheinungsformen, Verhaltensweisen, Symbole, Kennzei- chen, Zeitschriften, Musik und Bücher in den Justizvollzugsanstalten zu er- kennen. Neben dem Informationsaustausch aller Beteiligten und der Sensibili- sierung der Mitarbeiter durch Fortbildungsveranstaltungen sind auch vollzugli- che Maßnahmen notwendig, um möglichen Vernetzungstendenzen unter den Gefangenen entgegenwirken zu können: Gefangene mit rechtsextremistischen Einstellungen werden von Beginn der Haftzeit an intensiv beobachtet und ein- dringlich auf negative vollzugliche Konsequenzen hingewiesen, wenn sie ver- suchen sollten, andere Gefangene ideologisch zu beeinflussen. Die Gefange- nen werden nicht auf Arbeitsplätzen eingesetzt, auf denen sie eine große Be- wegungsfreiheit besitzen würden. Es erfolgen darüber hinaus Verlegungen in- nerhalb der Justizvollzugsanstalt, um Kontakte zwischen rechtsextremisti- schen Gefangenen zu unterbinden. Zudem werden verstärkt Haftraumkontrol- len durchgeführt, auf dem Index stehende Zeitschriften pp. nicht ausgehändigt und im Einzelfall Briefkontrollen durchgeführt. Im Rahmen des Schulunter- richts wird insbesondere im Geschichtsunterricht die Möglichkeit genutzt, über das Dritte Reich aufzuklären. Eigene Gesprächskreise für Gefangene mit rechtsradikalem Gedankengut haben sich nicht bewährt. Durch die Gruppen- bildung wird die Gesinnung der Teilnehmer eher gefestigt. Ein Einstellungs- wandel kann eher durch Einzelgespräche erreicht werden. Einstellungsände- rungen sind auch dann zu beobachten, wenn rechtsradikale Gefangene mit Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/3054 39 ausländischen Gefangenen zusammen zur Arbeit eingesetzt werden. Die an sich zu erwartenden Anfeindungen seitens der deutschen Gefangenen bleiben in aller Regel aus. Im täglichen Miteinander werden Vorurteile abgebaut und Einstellungsüberprüfungen angeregt. Gegen Gefangene, die die Anstaltssi- cherheit und -ordnung durch rechtsradikale Aktivitäten stören, werden Diszipli- narverfahren eingeleitet. 55. Wie beurteilt die Landesregierung den Erfolg von Programmen, Projekten und Maßnahmen zur Bekämpfung des Rechtsextremismus? Antwort: Die Umsetzung des Landes- und Bundesprogrammes, sowie die Förderung von Projekten und Maßnahmen verlaufen zielführend und erfolgreich. Über die Vielzahl an Projekten wird in der Gesellschaft das Thema präsenter und führt zu einer entsprechenden Sensibilisierung in diesem Bereich. Die über das aufgebaute Beratungsnetzwerk in Schleswig-Holstein vorhande- nen Angebote der Opfer- und Ausstiegsberatung werden zunehmend mit stei- gender Tendenz von Privatpersonen und Institutionen in Anspruch genommen und erreichen dadurch größere Teile der Zivilgesellschaft in Schleswig- Holstein. Aus den im Rahmen der Projektförderung zu erstellenden Verwen- dungsnachweisen ergeben sich des Weiteren entsprechende Überblicke über den erreichten Personenkreis und zum Teil auch über eine erfolgte mediale Aufbereitung. Bei einigen Projekten, z. B. öffentliche Veranstaltungen oder Weiterleiten von Broschüren und Faltblättern, wird die jeweils festgestellte Reichweitenmes- sung als ein Erfolgskriterium bewertet. Zukünftig durchzuführende Evaluatio- nen zur Qualitätskontrolle sollen wissenschaftlich fundiertere Aussagen zum Erfolg ermöglichen. Drucksache 18/3054 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 40 III. Linksextremismus 56. Wie definiert die Landesregierung den Begriff Linksextremismus? Der Extremismusbegriff ist für alle Phänomenbereiche einheitlich definiert (siehe Antwort zu Frage 3). Es gibt somit keinen spezifischen „Linksextremis- musbegriff“. Entscheidend ist die Subsumtion der Ideologie bzw. bestimmter Vorgehens- und Verhaltensweisen zuzuordnender Personenmehrheiten unter die Extremismusbegrifflichkeit. Linksextremismus im Sinne dieser Definition ist die im Denken und Handeln zum Tragen kommende Ablehnung der bestehenden freiheitlichen demokrati- schen Grundordnung und eine Befürwortung unterschiedlicher demokratie- fremder Ideologien und Gesellschaftsordnungen. Linksextremistischen Ideologien ist das Ziel gemein, die bestehende, als impe- rialistisch oder kapitalistisch definierte Staatsordnung zu überwinden und an ihre Stelle eine sozialistische, kommunistische oder anarchistische Gesell- schaft zu setzen. Beispiele dafür sind Ideologien und deren Versatzstücke wie Marxismus, Leninismus, Maoismus, Trotzkismus, Anarchismus und deren Mischformen. Linksextremistische Personenzusammenhänge haben den revo- lutionären Grundgedanken gemein, dass revolutionäre Gewalt in eine mögli- che gesellschaftliche Umbruchphase implementiert ist. Wesentliche Unterschiede zwischen den Weltanschauungen gibt es hinsicht- lich der zu diesem Ziel führenden Wege. Diese Ideologien sind Grundlage für Strömungen des dogmatischen und des undogmatischen Linksextremismus. Die dogmatisch ausgerichteten Organisationen verfolgen eine starre, nach ih- rer Auffassung jeweils unumstößliche Ideologie. Von dieser kann nach Auffas- sung ihrer Anhänger nicht oder nur marginal abgewichen werden. Demgegenüber sind im Bereich des undogmatischen Linksextremismus flexib- lere Auslegungen und Kombinationen verschiedener Ideologieansätze und de- ren Versatzstücke zu beobachten. Dadurch können Erklärungsansätze, Ziele und deren Wege dorthin den sich verändernden gesellschaftlichen Rahmen- bedingungen angepasst werden. Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/3054 41 57. Welche linksextremen Parteien, Vereine, Verbände oder sonstige Organisatio- nen existieren wo in Schleswig Holstein? Antwort: Es wird auf Anlage 5 verwiesen. Linksextremisten sind häufig in losen Personenzusammenschlüssen mitei- nander verbunden. Feste Organisationsformen sind vorwiegend im dogmati- schen Linksextremismus zu beobachten. Die undogmatische und insbesonde- re die autonome Szene unterliegt einem ständigen Wandel. Vor allem Autonome sind auf herrschaftsfreie Räume ausgerichtet. Dies führt dazu, dass die von ihnen gebildeten Personenzusammenschlüsse zumeist ei- nen „organisationsfeindlichen“ Charakter haben. Oftmals werden Bündnisse themen- und anlassbezogen eingegangen und lösen sich später wieder auf. Die beteiligten Personen bleiben jedoch kontinuierlich in ihrer politischen Ar- beit verhaftet. Ergänzend ist zu erwähnen, dass linksextremistische Gruppierungen nicht of- fen mit ihren internen Strukturen umgehen und teilweise keine konkreten Er- kenntnisse vorliegen. 58. Welche linksextremen Organisationen sind als gemeinnützig anerkannt? Antwort: Es wird auf die Antwort zu Frage 7 verwiesen. 59. Wie hat sich die Zahl der linksextremen Parteien, Vereine, Verbände oder sonstigen Organisationen in Schleswig-Holstein seit dem Jahr 2000 entwi- ckelt? Antwort: Seit 2000 hat es keine Neugründungen im Bereich des dogmatischen Links- extremismus gegeben. Für den Bereich der undogmatischen Szene lässt sich strukturbedingt keine statische Anzahl an Gruppen benennen. Insofern sind auch keine zahlenba- sierten Entwicklungen darstellbar. Es handelt sich im Wesentlichen um eine Drucksache 18/3054 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 42 unorganisierte Szene. Neben einigen, über Jahren bestehenden, Gruppen, gibt es Teilgruppen mit eigenständigen Namen, Aktionsnamen, die nur tempo- rär einmalig oder gelegentlich genutzt werden. Es kommt auch immer wieder zu Umbenennungen von Gruppen, wobei mitunter unklar bleibt, ob es sich um eine reine Umbenennung oder doch um eine Neugründung handelt. 60. In welchen Teilen des Landes bestehen Schwerpunkte linksextremistischer Aktivitäten? Antwort: Regionale Schwerpunkte bilden regelmäßig die Regionen um Lübeck und Kiel. Die Anzahl der polizeilich bekannt gewordener Straftaten mit linksextre- mistischem Hintergrund – als ein Gradmesser für verfassungsfeindliche Aktivi- täten – bestätigt die Aktionsbereitschaft der dortigen autonomen Szenen. Dies ist zum Teil auch in der Stadt Neumünster über das südliche Schleswig- Holstein bis an den Hamburger Stadtrand wahrnehmbar. 61. Wie viele Personen gehören in Schleswig-Holstein linksextremen Parteien, Vereinen, Verbänden oder sonstigen Organisationen an? Antwort: Mitgliederzahlen für Schleswig-Holstein lt. Verfassungsschutzbericht 2014: Marxisten-Leninisten und sonstige revolutionäre Marxisten (dogmatischer Linksextremismus) 380 Autonome, Postautonome und sonstige undogmati- sche Linksextremisten 300 Gesamt Land 680 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/3054 43 62. Wie hat sich die Zahl der Mitglieder in linksextremen Parteien, Vereinen, Ver- bänden oder sonstige Organisationen in den letzten 20 Jahren entwickelt? Antwort: Es wird auf Anlage 6 verwiesen. 63. Welche Altersstruktur besteht nach Kenntnis der Landesregierung in linksextr- emen Parteien, Vereinen, Verbänden oder sonstige Organisationen? Altersgruppe Prozentuale Vertei- lung bis 25 13 % 26 bis 35 37 % 36 bis 45 23 % 46 bis 55 12 % 56 bis 65 14 % über 65 1 % Ein großer Anteil des Personenpotentials über 45 Jahre ist dem dogmatischen Linksextremismus zuzuordnen. Im Bereich der undogmatischen Linksextre- misten finden sich überwiegend die Personengruppen bis zum 45. Lebensjahr, dabei sind Angehörige der autonomen Szene zumeist unter 36 Jahre. 64. Wie ist der Anteil von Männern und Frauen in linksextremen Parteien, Verei- nen, Verbänden oder sonstige Organisationen? Antwort: Nach den vorliegenden Erkenntnissen kann von einem prozentualen Anteil von 20 % Frauen und 80 % Männern innerhalb der linksextremistischen Be- strebungen in Schleswig-Holstein ausgegangen werden. Drucksache 18/3054 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 44 65. Welche linksextremen Parteien, Vereine, Verbände oder sonstige Organisatio- nen sind durch eine Bereitschaft zur Gewalt geprägt? Antwort: In Schleswig-Holstein sind Personenzusammenschlüsse aus dem autonomen / undogmatischen Spektrum als „gewaltorientiert“ einzustufen. Die überwiegende Anzahl der linksextremistisch geprägten Straf- und Gewalt- taten gingen in den letzten Jahren von Gruppierungen und Personen des un- dogmatischen Linksextremismus aus. Ganz überwiegend sind dabei Mitglie- der der autonomen Szene als gewaltbereit zu nennen. Anlass- und themenbe- zogen kam es jedoch in Einzelfällen auch aus den Reihen der dogmatischen Organisationen zu Unterstützungshandlungen und teilweise Gewaltanwen- dungen. Insbesondere Jugendorganisationen wie die SDAJ fallen durch ihre positiven Aussagen zur Gewaltbereitschaft auf. 66. Welche linksextremen Parteien, Vereine, Verbände oder sonstige Organisatio- nen sind bereits durch die Begehung von Straftaten durch ihre Mitglieder auf- gefallen? Antwort: Es wird auf die Antwort zu Frage 15 verwiesen. 67. Welche Organisationsstruktur weisen linksextreme Parteien, Vereine, Verbän- de oder sonstige Organisationen auf? Antwort: Linksextremistische dogmatische Parteien, Vereine, Verbände wie DKP, MLPD oder die VVN-BdA sind zentralistisch geführt. Auf Landesebene bestehen Be- zirksorganisationen. Regional agieren Ortsgruppen. Grundsätzlich unterliegen diese Organisationen dem Parteiengesetz (PartG) in der Fassung der Be- kanntmachung vom 31. Januar 1994 (BGBl. I S. 149), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 23. August 2011 (BGBl. I S. 1748). Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/3054 45 Undogmatische Personenzusammenschlüsse weisen wenig organisatorische Strukturen auf. Dennoch werden Mittel wie Plena, Arbeitskreise, Themenzirkel und Koordinierungsgruppen genutzt, um die politische Arbeit zu strukturieren. Hierarchien werden dabei grundsätzlich abgelehnt. 68. Wie beurteilt die Landesregierung die Vernetzung von linksextremen Parteien, Vereinen oder sonstigen Organisationen untereinander? Antwort: Linksextremistische Organisationen und Personenzusammenschlüsse sind stark und gut vernetzt; je nach aktuellem Anlass werden Bündnisse organisiert und wird miteinander kooperiert. Für die gemeinsame Zielerreichung wird in- tensiv zusammen gearbeitet. Oft werden gegenseitig Unterstützungsleistun- gen erbracht, wie zum Beispiel Mobilisierung zu Veranstaltungen, Solidaritäts- veranstaltungen, Konzerte, Vorträge und anderes. Nach dem Wegfall des je- weiligen Bündnisgrundes gehen die Wege wieder auseinander. Es gibt ver- schiedene Bündnisse, die auch über längere Zeiträume zusammenarbeiten. Die Autonomie der einzelnen Bündnispartner wird dabei nicht in Abrede ge- stellt und gegenseitig respektiert. Einzelne Bündnisse sind jedoch auch an den zu unterschiedlichen ideologischen Ideen zerbrochen, diese Brüche füh- ren dann zu langanhaltenden Fehden. 69. Wie beurteilt die Landesregierung die Vernetzung von linksextremen Partei- en, Vereinen, Kameradschaften oder sonstigen Organisationen in Schleswig Holstein zu linksextremen Gruppen in anderen Bundesländern? Antwort: Die zu Frage 68 gemachten Angaben treffen ebenso auf die Bündnisarbeit im Bundesbereich zu. Aktuelle Beispiele sind die Ausschreitungen zum Jahreswechsel 2013 / 2014 in Hamburg oder auch die aktuellen Ereignisse in den ersten Monaten des lau- fenden Jahres. Es kam sowohl bei den Blockupy-Protesten am 18. März 2015 in Frankfurt am Main, als auch bei den verschiedenen Veranstaltungen zum G7-Gipfeltreffen zu einer intensiven Zusammenarbeit zwischen schleswig- Drucksache 18/3054 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 46 holsteinischen und bundesweit agierenden Gruppierungen der linksextremisti- schen Szene. Dabei übernehmen einzelne Personen und Gruppierungen tra- gende Rollen für die gesamten Protestveranstaltungen. Vom 14. – 15. April 2015 hat das G7-Außenministertreffen in Lübeck zur Vor- bereitung des für den 7. und 8. Juni 2015 anstehenden G7-Gipfels in Elmau (BY) stattgefunden. Die Proteste gegen dieses Außenministertreffen wurden von dem regionalen Bündnis „Stop G7 Lübeck“ organisiert. Insbesondere die regionale linksextremistische Szene hat die bundesweite Mobilisierung, Zu- sammenarbeit und logistische Unterstützung mit Bündnispartnern mehrerer Bundesländer betrieben und somit in den Gesamtkontext der Kampagne „STOP G7 Elmau“ gestellt. Ein bundesweit agierendes Organisationsnetzwerk ist in diesem Zusammen- hang besonders hervorzuheben: Die Organisation „Avanti - Projekt undogma- tische Linke" ("Avanti") hat in Schleswig-Holstein ihre Wurzeln. Sie wurde aus dem Zusammenschluss von Kieler und Lübecker Autonomen gegründet, ge- rade um die ansonsten in der autonomen Szene vorherrschende Organisati- onsfeindlichkeit zu überwinden. Ziel ist es, ein kontinuierliches, öffentlich wahrnehmbares Arbeiten zu politischen Themen zu ermöglichen. "Avanti" hat sich auf norddeutscher Ebene ausgeweitet und sich in den letzten Jahren pa- rallel zu den eigenen Expansionsbemühungen in dem bundesweiten Netzwerk „Interventionistische Linke“ IL engagiert. Dieses Bündnis, bestehend aus selb- ständigen Organisationen und Einzelpersonen überwiegend des linksextremis- tischen Spektrums, hat sich in den letzten Jahren zu einer einheitlichen Orga- nisation mit IL-Ortsgruppen fortentwickelt. Die IL besteht aus über 20 deut- schen (drei in Schleswig-Holstein) und einer österreichischen Ortsgruppe. 70. Wie beurteilt die Landesregierung insgesamt den Organisationsgrad linksext- remer Gruppen in Schleswig Holstein? Antwort: Insbesondere die linksextremistischen Parteien, Vereine, und Verbände wei- sen einen hohen Organisationsgrad auf. Dies verlangt im Falle der Parteien bereits das Parteiengesetz. Auch bei Ver- Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/3054 47 einen und Verbänden sind Aufbau- und Ablauforganisation homogen aufei- nander abgestimmt. Demgegenüber zeichnen sich undogmatische Gruppierungen wie beispiels- weise die IL durch einen basisdemokratischen Führungsansatz aus. Hierbei verläuft die Entscheidungsfindung primär im Rahmen von so genannten Plena und Arbeitsgruppen. Diese Organisationen verstehen sich gerade als Gegen- konzept zu herkömmlichen Organisationsformen. Bei den Autonomen Gruppierungen handelt es sich im Wesentlichen um eine unorganisierte Szene. Neben einigen, über Jahre bestehenden, Gruppen, gibt es Teilgruppen mit eigenständigen Namen oder Aktionsnamen, die nur tempo- rär oder einmalig genutzt werden. Daher ist grundsätzlich von einem niedrigen Organisationsgrad auszugehen. 71. Wie viele Personen in Schleswig Holstein sind insgesamt und aufgeschlüsselt nach einzelnen Kreisen und kreisfreien Städten dem linksextremen Spektrum zuzuordnen? Antwort: Es wird auf die Antwort zu Frage 20 verwiesen. Regionen in Schleswig-Holstein Prozentualer Anteil Nördlicher Landesteil 12 % Kiel , Neumünster und Umland 40 % Lübeck und Umland 30 % Südlicher Landesteil / Hamburger Rand 18 % Drucksache 18/3054 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 48 72. Wie viele Personen, die dem linksextremen Spektrum zuzuordnen sind, sind bereits durch Straftaten in Erscheinung getreten? Antwort: Es wird auf die Antwort zu Frage 15 verwiesen. 73. Wie hat sich die Zahl der Personen in Schleswig Holstein, die dem linksextre- men Spektrum zuzuordnen sind, in den letzten 20 Jahren entwickelt? Antwort: Es wird auf die Antwort zu Frage 62 verwiesen. 74. Wie hat sich die Zahl der Straftaten von Personen, die dem linksextremen Spektrum zuzuordnen sind, in den letzten 20 Jahren entwickelt? Antwort: Es wird auf die Antwort zu Frage 15 verwiesen. 75. Auf welche Weise geraten Personen erstmals in Kontakt mit dem linksextre- en Spektrum? Antwort: Der erste Kontakt mit der linksextremistischen Szene findet oft über Freund- schaften und Mitschüler statt. Dabei werden Szenetreffs, häufig innerhalb be- stehender Jugendzentren, aufgesucht. Ein möglicher Erstkontakt zur Szene kann auch durch Musik zum Beispiel auf Konzerten linksextremistischer Bands erfolgen. Weitere Zugänge können Solidaritätsaktionen und Demonstrationen sein. Ta- gespolitische Geschehnisse, wie zum Beispiel die Lage von Flüchtlingen im Wohnort, können eine erste Berührung mit der linksextremistischen Szene bie- ten. Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/3054 49 76. Auf welche Weise erfolgt seitens linksextremer Gruppierungen die Anwerbung neuer Mitglieder? Antwort: Anwerbung im klassischen Sinne findet in der linksextremistischen Szene nicht statt. Es werden aber viele Angebote gemacht, die geeignet sind, neue Mitglieder zu interessieren und danach in der Szene zu halten wie zum Bei- spiel: - Jugendkongresse, - Demonstrationen, - Gegenveranstaltungen zu Veranstaltungen des rechtspolitischen Lagers, - Konzerte, - Szenetreffs, - Kneipenabende, - Antifa-Café, - politische Infoveranstaltungen, - politische Stadtrundgänge. 77. Welche Medien spielen bei der Anwerbung neuer Mitglieder durch linksextre- me Gruppen eine besondere Rolle? Antwort: Vor allem das Internet mit verschiedenen politischen Blogs, Homepages und Videos ist geeignet, Menschen für die Themen und die politische Arbeit im Linksextremismus zu interessieren. Musik spielt hierbei eine besondere Rolle; dazu wird auf die Antwort zu Frage 88 verwiesen. 78. Aus welchen Mitteln finanzieren linksextreme Gruppierungen ihre Mitglieder- werbung und ihre sonstigen Ausgaben? Antwort: Benötigte Finanzmittel werden zu einem bedeutenden Teil aus Spenden und Beiträgen generiert, die regelmäßig oder anlassbezogen eingeworben werden. Für thematische Einzelaktionen und große Mobilisierungen und Kampagnen Drucksache 18/3054 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 50 finden Solidaritätsveranstaltungen statt, um die Kosten decken zu können. 79. Wie hoch ist nach Einschätzung der Landesregierung das Spendenaufkom- men bei linksextremen Gruppierungen? Antwort: Hierzu liegen der Landesregierung keine Erkenntnisse vor. 80. Welche linksextremen Parteien oder Zusammenschlüsse haben seit dem Jahr 2000 an Kommunal-, Landes-, Bundes- und Europawahlen mit welchen Er- gebnissen teilgenommen (bitte jeweils in Prozent und in absoluten Zahlen an- geben)? Antwort: Landtagswahl Kommunalwahl* 2000 2005 2009 2012 2003 2008 2013 DKP 0,1% 1.279 MLPD * Gemeindewahl in den kreisfreien Städten und Kreiswahl in den Kreisen Europawahl Bundestagswahl 2004 2009 2014 2002 2005 2009 2013 DKP 0,1% 941 0,1% 696 0,1% 566 MLPD 0,0% 331 0,1% 1.131 0,0% 616 0,0% 521 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/3054 51 81. Welche linksextremen Parteien oder Zusammenschlüsse sind derzeit mit wie vielen Mandaten in welchen kommunalen Volksvertretungen vertreten? Antwort: In den kommunalen Volksvertretungen sind aktuell keine linksextremistischen Parteien oder Zusammenschlüsse vertreten. 82. Wie setzt sich nach Kenntnis der Landesregierung die Wählerschaft linksext- remer Parteien oder Zusammenschlüsse zusammen? Antwort: Es wird auf die Antwort zu Frage 31 verwiesen. 83. Welche und wie viele Straftaten mit linksextremistischem Hintergrund wurden seit dem Jahr 2000 in Schleswig-Holstein insgesamt und aufgeschlüsselt nach Kreisen und kreisfreien Städten registriert? Antwort: Es wird auf Anlage 2 verwiesen. 84. Welche Publikationen (zum Beispiel Printmedien, CDs, DVDs oder Newsletter) mit linksextremer Prägung werden in Schleswig-Holstein herausgegeben oder werden hier vertrieben? Antwort: Einzelne Ortsgruppen der DKP bringen unregelmäßig Informationsblätter her- aus. Diese sind im Internet für die DKP auf „http://www.dkp-sh.de/“ abrufbar. Der „Antifa-Rundbrief“ der VVN-BdA SH wird vierteljährlich auf der Seite „http://schleswig-holstein.vvn-bda.de/antifa-rundbrief/“ veröffentlicht. Die ebenfalls vierteljährlich erscheinende Publikation der „Rote Hilfe“ wird auf der Seite „http://www.rote-hilfe.de/downloads/category/4-die-rote-hilfe-zeitung- rhz“ veröffentlicht. Die Zeitschrift wird nach eigenen Angaben in einer Auflage von 7.650 Exemplaren „im Eigendruck im Selbstverlag“ gedruckt und vertrie- Drucksache 18/3054 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 52 ben. Das Einzelheft kostet vier Euro. Für Mitglieder der „Rote Hilfe“ ist der Bei- trag für die Zeitschrift im Mitgliedsbeitrag inbegriffen. Weiter geben verschiedene Gruppierungen des linksextremistischen Spekt- rums zur Mobilisierung für Demonstrationen oder Veranstaltungen selbst ent- worfene Flyer und Plakate heraus. Wo und in welcher Höhe diese gedruckt werden, ist nicht bekannt. Für die undogmatische Szene haben sich Drucksachen als zu teuer erwiesen und werden nicht regelmäßig verlegt. Es gibt jedoch im Internet regelmäßig erscheinende Online-Publikationen wie zum Beispiel „La Quimera - Antifascist Watch-Group S-H“ auf www.quimera.noblogs.org. Aber auch das Format „enough is enough - Zeitung für antirassistische und antifaschistische Politik und Kultur in Schleswig-Holstein“ eine ehemals druckbasierte Zeitschrift die nunmehr ausschließlich online unter www.enoughisenough.eu zu lesen ist. 85. Wie hoch ist nach Kenntnis der Landesregierung die Zahl der Abonnenten von Publikationen mit linksextremer Prägung in Schleswig-Holstein? Antwort: Hierzu liegen der Landesregierung keine Erkenntnisse vor. 86. Welche Veranstaltungen haben linksextreme Gruppierungen seit dem Jahr 2010 in Schleswig-Holstein wo organisiert? Antwort: Linksextremistische Organisationen treten häufig als Träger oder Unterstützer von Demonstrationen, Mahnwachen und Informationsveranstaltungen auf. So setzen sie die Hemmschwelle herab, mit ihnen in Kontakt zu treten. Dabei nut- zen sie häufig politische Themen, die weite Teile der Bevölkerung ansprechen und die für sich genommen keinen Bezug zum Linksextremismus bilden müs- sen. Beispiele hierfür sind etwa die Bekämpfung des Rechtsextremismus, der Umgang mit Flüchtlingen o. ä. Diese Themen werden regelmäßig auch von demokratischen Kräften besetzt. Werden hierzu Veranstaltungen organisiert, treten Organisationen und Teilnehmer aus nichtextremistischen und extremis- Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/3054 53 tischen Milieus in der Regel gemeinsam auf. Eine eindeutige Zuordnung zum jeweiligen Spektrum ist dadurch erschwert und oft sogar unmöglich. Dies ist beabsichtigt. Auf diese Weise versuchen Linksextremisten, verdeckt Einfluss auf den politischen Diskurs zu nehmen, ohne ihre wahren Ziele preisgeben zu müssen. Deshalb werden im Rahmen derartiger Veranstaltungen in der Regel auch keine linksextremistischen Inhalte transportiert. In der Folge kann wegen der fehlenden inhaltlichen oder eindeutigen personellen Verfassungsfeindlich- keit keine Zuordnung einzelner Veranstaltungen zum Linksextremismus vor- genommen werden. Im Übrigen wird auf die Beantwortung zu Frage 97 verwiesen. 87. In welchen Fällen wurden seit dem Jahr 2010 linksextremen Gruppierungen öffentliche Einrichtungen für die Durchführung von Veranstaltungen zur Verfü- gung gestellt? Antwort: Die aktuell 6. Auflage der Wanderausstellung der Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes – Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten VVN-BdA e.V. (VVN-BdA) „Neofaschismus in Deutschland“ ist von September bis Ende November 2014 in Neumünster, Eckernförde, Lübeck und in Kappeln in ver- schiedenen öffentlichen Einrichtungen gezeigt worden. 88. Wie beurteilt die Landesregierung die Bedeutung und die Rolle von Musik mit linksextremer Prägung sowie der entsprechenden Musiker? Antwort: Musik spielt insbesondere bei der Heranführung junger Menschen an den Linksextremismus eine herausragende Rolle. Vor allem beliebte Musikstile wie Rap, HipHop, Punk oder Punkrock sind dabei von Bedeutung. Bands mit zum Teil nationalem und internationalem Bekanntheitsgrad geben Livekonzerte in Szeneobjekten, wo dann Kontakte zur linksextremistischen Szene geknüpft oder vertieft werden. Auch werden Szeneaktivitäten sowie Prozesskosten und Geldstrafen bzw. - bußen durch sogenannte „Soli-Konzerte“ finanziert. Drucksache 18/3054 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 54 Vor den Protesten zum G8-Gipfel in Heiligendamm wurde u.a. der Bekannt- heitsgrad eines Jan Delay genutzt, der in seiner Videobotschaft öffentlich dazu aufrief, nach Heiligendamm zu kommen und Vermummungsutensilien mitzu- bringen. Inhaltlich setzt sich die Musik vorwiegend mit den politischen Gegnern, der rechtsextremistischen Szene sowie der Bundesrepublik Deutschland und ihren Repräsentanten, auseinander. Die Entmenschlichung des Gegners („Wir wol- len keine Bullenschweine“, SLIME) sowie Aufrufe zur Gewalt stellen diesbe- züglich keine Seltenheit dar. 89. Welche linksextremen Gruppierungen richten ihre Aktivitäten im Schwerpunkt auf Jugendliche und junge Erwachsene aus? Antwort: Insbesondere autonome Gruppierungen bestehen zu einem überwiegenden Teil aus Schülern und jungen Erwachsen. Die SDAJ legt als DKP nahe Jugendorganisation ihre Arbeit besonders auf junge Menschen aus. 90. Welche linksextremen Gruppierungen wurden von der Landesregierung seit dem Jahr 2000 verboten? Antwort: Die Landesregierung hat seit dem Jahr 2000 keine linksextremistische Grup- pierung verboten. 91. Gibt es seit dem Jahr 2000 in Schleswig-Holstein Vorfälle mit linksextremem Hintergrund an Schulen und wenn ja, welche? Antwort: In Einzelfällen kommt es dazu, dass sich Personen mit linksextremistischen Hintergrund auf dem Schulgelände aufhalten. Es kommt auch immer wieder zu Sachbeschädigungen durch das Beschriften von Schulgebäuden mit Graffi- tis oder Aufklebern. Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/3054 55 92. In welcher Form und in welchem Umfang wird in den Schulen das Thema "Linksextremismus" behandelt (bitte für jede Schulart angeben)? Antwort: Es wird auf die Antwort zu Frage 41 verwiesen. 93. Welche Maßnahmen kann die Schulkonferenz beschließen, um an der Schule aufkommenden Linksextremismus vorzubeugen? Antwort: Es wird auf die Antwort zu Frage 42 verwiesen. 94. Wie werden Lehrkräfte in Schleswig-Holstein im Umgang mit Gewalt und Akti- vitäten mit linksextremistischem Hintergrund geschult? Antwort: Es wird auf die Antwort zu Frage 43 verwiesen. 95. Gibt es in Schleswig-Holstein seit dem Jahr 2000 Vorfälle mit linksextremisti- schem Hintergrund an Hochschulen, Universitäten oder Fachhochschulen und wenn ja, welche? Antwort: Hierzu liegen der Landesregierung keine Informationen vor. 96. Wie beurteilt die Landesregierung die Rolle der sog. Antifa-Bewegung an Hochschulen, Universitäten und Fachhochschulen? Antwort: Linksextremisten sind seit vielen Jahren bemüht, Einfluss auf Allgemeine Stu- dentenausschüsse (AStA) zu nehmen und in diesen Gremien mitzuwirken. Der Landesregierung liegen keine Informationen vor, ob und inwieweit dieses Ziel erreicht worden ist. Drucksache 18/3054 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 56 97. Wo fanden seit dem Jahr 2010 linksextreme Aufzüge, Demonstrationen, Kundgebungen oder sonstige Versammlungen statt und wie viele Personen haben daran jeweils teilgenommen? Antwort: Es wird auf Anlage 7 verwiesen. Hier sind alle polizeilich bekannt gewordenen Veranstaltungen aufgeführt, an denen auch Gruppierungen aus dem linksextremistischen Bereich teilgenom- men haben. Eine eindeutige Zuordnung einzelner Veranstaltungen zum Links- extremismus ist nicht möglich. Hierzu wird auf die Beantwortung der Frage 86 verwiesen. Insofern kann vor dem Hintergrund der überwiegenden Teilnahme des nicht- extremistischen Spektrums an den Veranstaltungen eine sicherheitsbehördli- che Einstufung der Veranstaltung als linksextremistisch nicht per se erfolgen. Für einen Teil der aufgeführten Veranstaltungen gibt es Hinweise, dass Mit- glieder linksextremistischer Organisationen und Gruppierungen an der Durch- führung bzw. Organisation zumindest beteiligt waren. 98. Bei welchen linksextremen Aufzügen, Demonstrationen, Kundgebungen oder sonstigen Versammlungen war seit dem Jahr 2010 der Einsatz der Polizei mit wie vielen Einsatzkräften erforderlich? Antwort: Es wird auf die Antwort zu Frage 97 verwiesen. Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/3054 57 99. Bei welchen linksextremen Aufzügen, Demonstrationen, Kundgebungen oder sonstigen Versammlungen kam es zu Übergriffen gegen Einsatzkräfte der Po- lizei? Antwort: Es wird auf die Antwort zu Frage 97 verwiesen. Zu Übergriffen kam es bei folgenden Veranstaltungen: - 27.03.2010 in Lübeck, Gegendemonstrationen zum Trauermarsch der NPD, „Bomben auf Lübeck“ - 26.03.2011 in Lübeck , Gegendemonstrationen zum Trauermarsch der NPD, „Bomben auf Lübeck“ - 31.03.2012 in Lübeck, Gegendemonstrationen zum Trauermarsch der NPD, „Bomben auf Lübeck“ 100. Wie viele Polizistinnen und Polizisten wurden seit dem Jahr 2010 bei Einsät- zen im Zusammenhang mit linksextremen Aktivitäten wie verletzt? Antwort: Es wird auf die Antwort zu Frage 97 verwiesen. 101. Welche Kosten für Polizeieinsätze im Zusammenhang mit linksextremen Akti- vitäten sind dem Land seit dem Jahr 2010 jeweils jährlich entstanden? Antwort: Es wird auf die Antwort zu Frage 51 verwiesen. Drucksache 18/3054 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 58 102. Wie viele Personen wurden seit dem Jahr 2010 jeweils im Zusammenhang mit linksextremen Aktivitäten verletzt? Antwort: Es wird auf die Antwort zu Frage 97 verwiesen. 103. Welche Programme, Projekte und Maßnahmen zur Bekämpfung des Linksext- remismus werden durch das Land zu welchen Kosten durchgeführt? 104. Welche Programme, Projekte und Maßnahmen zur Bekämpfung des Linksext- remismus werden durch das Land mit welchen Mitteln gefördert? Antwort: Die Beantwortung der Fragen 103 und 104 erfolgt gemeinsam. Die Umsetzung des Landes- und Bundesprogrammes mit der angestrebten Stärkung der demokratischen Kompetenzen beinhaltet auch die Bekämpfung linksextremistischer bzw. linksmilitanter Tendenzen als eine Form der Ausprä- gung. Hier bedarf es gemeinsamer Anstrengungen von Staat und Zivilgesellschaft. Mittelfristig sieht das o. g. Bundesprogramm ein so genanntes „Demokratie- zentrum“ vor, in dem sich die verschiedenen Extremismus-Formen wiederfin- den sollen. Spezielle Programme, Projekte und Maßnahmen zum Thema „Linksextremis- mus“ unterliegen in Schleswig-Holstein derzeit einer lageorientierten internen Prüfung. 105. Wie beurteilt die Landesregierung den Erfolg von Programmen, Projekten und Maßnahmen zur Bekämpfung des Linksextremismus? Antwort: Die über das aufgebaute Beratungsnetzwerk in Schleswig-Holstein vorhande- nen Angebote werden zunehmend und mit steigender Tendenz von Privatper- Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/3054 59 sonen und Institutionen in Anspruch genommen und erreichen dadurch größe- re Teile der Zivilgesellschaft. Dadurch werden demokratische Kompetenzen insgesamt zum zentralen The- ma der Vermittlung, so dass die linke Militanz ebenfalls Adressat der Demo- kratieförderung ist. Aus den im Rahmen der Projektförderung zu erstellenden Verwendungsnach- weisen ergeben sich entsprechende Überblicke über den erreichten Perso- nenkreis und zum Teil auch über eine mediale Aufbereitung. Bei einigen Projekten, z. B. öffentliche Veranstaltungen oder Weiterleiten von Broschüren und Faltblättern, wird die jeweils festgestellte Reichweitenmes- sung als ein Erfolgskriterium bewertet. Zukünftig durchzuführende Evaluatio- nen zur Qualitätskontrolle sollen wissenschaftlich fundierte Aussagen zum Er- folg ermöglichen. Drucksache 18/3054 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 60 IV. Islamismus und Extremismus mit Auslandsbezug 106. Wie definiert die Landesregierung den Begriff „Islamismus“? Antwort: Die Landesregierung definiert „Islamismus“ als eine Form des religiös moti- vierten politischen Extremismus. Der Extremismusbegriff ist für alle Phäno- menbereiche einheitlich definiert. Hierzu wird auf die Antwort zu Frage Nr. 3 verwiesen. Entscheidend ist die Subsumption der Ideologie bzw. den bestimm- ten Vorgehens- und Verhaltensweisen zuzuordnenden Personenmehrheiten unter die Extremismusbegrifflichkeit. Islamismus beginnt dort, wo ausschließlich islamische Gebote und Normen als verbindliche Handlungsanweisungen mit Absolutheitsanspruch verwendet werden. Islamisten vermeinen den einzig „wahren Islam“ zu vertreten und wol- len ihre Denkweise als verbindliche Ordnung für Staat und Gesellschaft ver- wirklichen. Ihre Vorstellung von Islam soll auf alle Lebensbereiche ohne Rück- sicht auf individuelle Freiheiten ausgedehnt werden. Damit wenden sie sich gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung. So richten sich Islamisten gegen das Prinzip der Volkssouveränität, da sie Gott als alleinigen Souverän und Gesetzgeber ansehen. Ebenso sind sie ge- gen das Prinzip der Gewaltenteilung, denn nach ihrer Auffassung ist eine Trennung von Staat und Religion unmöglich. Auch gilt Islamisten ein politi- sches System als verboten, in dem sich Legislative, Exekutive und Judikative gegenseitig kontrollieren. Letztlich wenden sich Islamisten mit ihrer Ideologie gegen die Menschen- rechte. Sie sprechen sich beispielsweise für die konsequente Umsetzung der „Hadd“-Strafen (sogenannte Körperstrafen) aus. Darunter fallen auch, je nach Vergehen, das Auspeitschen, die Amputation von Gliedmaßen oder die Todes- strafe. Diese Strafen sind mit der durch Art. 1 des Grundgesetzes gewährleis- teten Menschenwürde nicht vereinbar. Ebenso beabsichtigen Islamisten die Religionsfreiheit einzuschränken. Andere Religionen dürfen nach ihren Verständnis nur noch mit Einschränkungen oder gar nicht mehr ausgeübt werden. Eine freie Entfaltung der Persönlichkeit so- wie die Gleichbehandlung aller Menschen vor dem Gesetz sind ebenfalls nicht Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/3054 61 gegeben. So gelten unter anderem jeweils für Männer und Frauen sowie für Muslime und Nichtmuslime unterschiedliche Vorschriften. Der „Islamismus“ in Deutschland und Schleswig-Holstein hat dabei unter- schiedliche Erscheinungsformen. Diese unterscheiden sich vor allem in ihrer Art und Weise der Rechtfertigung und Anwendung von Gewalt. Dabei reicht das Spektrum der Islamisten von sogenannten legalistischen Personenzu- sammenschlüssen, die u. a. die Anwendung von Gewalt zur Durchsetzung ih- rer verfassungsfeindlichen Ziele ablehnen, bis zu „Jihadisten“, die ihre Ziele mit Gewalt und Terror verfolgen. 107. Welche islamistisch-extremistischen Organisationen existieren in Schleswig- Holstein? Antwort: Es liegen Hinweise zu Einzelpersonen in Schleswig-Holstein vor, die Bezüge zu nachfolgenden islamistisch-extremistischen Organisationen haben sollen: - „al-Qaida“ und affiliierte Gruppierungen - „Islamistisch-kurdische Netzwerke“ - „Islamischer Staat“ sowie dessen Vorläuferorganisationen - „Jabhat al-Nusra“ - „Kaukasisches Emirat“ - „Hizb Allah“ - „Muslimbruderschaft“ sowie affiliierte Gruppierungen - „Türkische Hizbullah“ - „Tablighi Jamaat“ Nach aktuellem Erkenntnisstand liegen jedoch keine Hinweise auf tatsächliche Strukturen dieser Organisationen in Schleswig-Holstein vor. Die Ziele der islamistischen „Milli Görüs“-Bewegung werden in Deutschland von Teilen der „Islamischen Gemeinschaft Milli Görüs e. V.“ (IGMG) vertreten. Innerhalb dieser Vereinigung ist jedoch in den letzten Jahren ein Reformpro- zess vollzogen worden, der zu einer Abkehr zahlreicher Mitglieder von der Ideologie Necmettin Erbakans führte. Deshalb können heute nicht mehr alle Drucksache 18/3054 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 62 Gliederungen der IGMG als verfassungsfeindlich angesehen werden. Dies gilt auch für Schleswig-Holstein. Das hiesige der „Milli Görüs“-Bewegung zuzurechnende Potential umfasst da- bei bis zu 50 Personen. Bei den „Salafistischen Bestrebungen“, einer Teilmenge des Islamismus, han- delt es sich ebenfalls um eine islamistische Bewegung und nicht um eine feste Organisation. Ihr gehören aktuell etwa 240 Personen in Schleswig-Holstein an. 108. Welche sonstigen extremistischen Organisationen mit Auslandsbezug existie- ren in Schleswig-Holstein? Antwort: In Schleswig-Holstein sind nachfolgende Organisationen mit Auslandsbezug Beobachtungsobjekt des Verfassungsschutzes: - „Arbeiterpartei Kurdistans“ (PKK) mit deren Nachfolge-, Teil- und Neben- organisationen - „Revolutionäre Volksbefreiungspartei/-front“ (DHKP-C) - „Türkische Kommunistische Partei/Marxisten-Leninisten“ (TKP/M-L) - „Ülkücü-Bewegung“ (Idealisten-Bewegung) einschließlich der „Föderation der türkisch-demokratischen Idealistenvereine in Europa e. V.“ (ADÜTDF) - „Nationaler Widerstandsrat Iran“ (NWRI). 109. Welche islamistisch-extremistischen Organisationen oder extremistischen Or- ganisationen mit Auslandsbezug sind als gemeinnützig anerkannt? Antwort: Es wird auf die Antwort zu Frage 7 verwiesen. In der Folge werden die jeweiligen Antworten zu islamistischen Organisationen unter A) und zu sonstigen extremistischen Organisationen mit Auslandsbezug unter B) angegeben. Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/3054 63 110. Wie hat sich die Zahl der islamistisch-extremistischer Organisationen sowie sonstiger extremistischer Organisationen mit Auslandsbezug in Schleswig- Holstein seit dem Jahr 2000 entwickelt? Antwort: A) Wie in der Antwort zu Frage Nr. 107 bereits dargestellt wurde, ist das struktu- rierte islamistische Spektrum im Lande auf wenige einzelne islamistische Or- ganisationen bzw. Bewegungen konzentriert. Daneben unterhalten Einzelper- sonen Kontakte zu verschiedenen anderen islamistischen Organisationen, diese verfügen selbst aber nicht über Organisationsstrukturen im Lande. Über eigene Organisationsstrukturen verfügen im Land lediglich die „Islami- sche Gemeinschaft Milli Görus“ (IGMG) bzw. die „Milli-Görus-Bewegung“ und die sog. „Salafistischen Bestrebungen“. Die IGMG galt bis vor kurzem in Gänze als eine türkische legalistische extre- mistische Organisation, die seit den 1990er Jahren vom Verfassungsschutz beobachtet wird. Aufgrund von Reform- und Abspaltungsprozessen von der Ideologie der „Milli Görus-Bewegung“ wird die IGMG aktuell aber nicht mehr in ihrer Gesamtheit als verfassungsfeindlich eingestuft. Hinsichtlich des Perso- nenpotenzials dieser Bewegung in Schleswig-Holstein wird auf die Antworten zu Frage 107 verwiesen. Die „Salafistische Bestrebung“ ist Teilbereich des Phänomens Islamismus. Hierunter werden Personen erfasst, die der sog. Salafistischen Bewegung zu- gerechnet werden. Die Salafistischen Bestrebungen werden seit 2010 vom Verfassungsschutz als eigenständiges Phänomen beobachtet. B) Die Zahl der sonstigen extremistischen Organisationen mit Auslandsbezug in Schleswig-Holstein ist seit dem Jahr 2000 konstant. Zu den Gesamtzahlen der Anhänger dieser Organisationen wird auf die Antwort zu Frage 113 verwiesen. Drucksache 18/3054 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 64 Der Kernbestand der fünf sonstigen extremistischen Organisationen mit Aus- landsbezug, die aktuell in Schleswig-Holstein Beobachtungsobjekte sind (sie- he Antwort auf Frage 108), wird seit dem Jahr 2000 kontinuierlich beobachtet. Mehrfache organisationsinterne Umbenennungen führten dazu, dass die „Ar- beiterpartei Kurdistans“ (PKK) zeitweise unter den Bezeichnungen „KADEK“ (Verfassungsschutzberichte 2002/2003) und „KONGRA-GEL“ (Verfassungs- schutzberichte 2003 bis 2008) als Beobachtungsobjekt geführt wurde. Da sich im Bereich der extrem-nationalistischen Türken neben der ADÜTDF in den letzten Jahren eine nicht in Vereinsstrukturen eingebundene Anhängerszene herausgebildet hat, wurde das Beobachtungsobjekt erweitert auf die „Ülkücü- Bewegung“ und wird erstmals im Verfassungsschutzbericht 2014 unter dieser Bezeichnung erwähnt. Bei zwei linksextremistischen türkischen Organisationen wurde auf Landes- ebene die Beobachtung eingestellt, weil sich hier keine Organisationsstruktu- ren mehr nachweisen ließen (MLKP im Jahr 2010, THKP-C im Jahr 2013). Da es sich von vornherein um Splittergruppen innerhalb des linksextremistischen türkischen Spektrums handelte, das insgesamt an Bedeutung verlor, hatte die Einstellung der Beobachtung allerdings keine Auswirkungen auf das gesamte Anhängerpotenzial des Extremismus mit Auslandsbezug in Schleswig- Holstein. Dieses blieb über die Jahre konstant und umfasst nur einen kleinen Anteil der hier lebenden Menschen mit ausländischer Herkunft. Schwankungen in der Anhängerzahl und der sicherheitspolitischen Bedeutung der Organisationen sind in aller Regel durch tagespolitische Ereignisse in den jeweiligen Herkunftsländern begründet. Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/3054 65 111. In welchen Teilen des Landes bestehen Schwerpunkte islamistisch- extremistischer Organisationen sowie sonstiger extremistischer Organisatio- nen mit Auslandsbezug? Antwort: A) Zu Personen mit Bezügen zu islamistischen Organisationen sowie zu Anhä- ngern der salafistischen Bestrebungen lässt sich sagen, dass die Schwer- punkte der Aktivitäten in Schleswig-Holstein vor allem in den kreisfreien Städ- ten Kiel, Lübeck und Neumünster sowie dem Hamburger Rand liegen. Dane- ben sind jedoch auch Einzelpersonen und kleinere Gruppierungen in Flens- burg sowie im ländlichen Raum aktiv. B) Im Bereich der sonstigen extremistischen Organisationen mit Auslandsbezug liegen die Schwerpunkte in den Städten Kiel, Lübeck, Rendsburg und Neumü- nster und im Hamburger Randbereich. 112. Wie viele Personen gehören in Schleswig-Holstein islamistisch- extremistischen Organisationen sowie sonstigen extremistischen Organisatio- nen mit Auslandsbezug an? Antwort: A) Für das Jahr 2014 wird von einem gesamten islamistischen Potential von 360 Personen ausgegangen. Davon weisen etwa 50 Personen Bezüge zu Grup- pierungen arabischen Ursprungs und ca. 60 Personen zu Organisationen tür- kischen Ursprungs auf. Rund 230 Personen haben Bezüge zu den salafisti- schen Bestrebungen und die übrigen 20 Personen weisen Bezüge zu sonsti- gen Gruppierungen auf. Drucksache 18/3054 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 66 B) Die Verfassungsschutzbehörde geht für das Jahr 2014 von einer Zahl der Mit- glieder bzw. Anhänger sonstiger extremistischer Organisationen mit Auslands- bezug in Schleswig-Holstein von 1.125 Personen aus. 113. Wie hat sich die Zahl der Mitglieder in islamistisch-extremistischen Organisa- tionen sowie sonstigen extremistischen Organisationen mit Auslandsbezug in den letzten 20 Jahren entwickelt? Antwort: A) Jahr IGMG Salafistische Bestrebung Summe in islamistischen Or- ganisationen organisierter Personen 1995 400 400 1996 400 400 1997 400 400 1998 500 500 1999 500 500 2000 500 500 2001 500 500 2002 500 500 2003 500 500 2004 500 500 2005 500 500 2006 480 480 2007 470 470 2008 470 470 2009 470 470 2010 470 470 2011 470 190 660 2012 470 200 670 2013 470 210 680 2014 50 230 280 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/3054 67 B) Mitglieder- bzw. Anhängerzahlen der sonstigen extremistischen Organisatio- nen mit Auslandsbezug: Jahr Kurdische extremistische Organisationen Iranische extremistische Organisationen Türkische linksextremistische Organisationen Türkische extrem- nationalistische Organisationen Gesamt 1995 600 40 110 250 1.000 1996 650 40 130 300 1.120 1997 700 40 120 350 1.210 1998 800 20 120 450 1.390 1999 800 30 115 470 1.415 2000 800 30 75 470 1.375 2001 750 30 70 470 1.320 2002 750 30 60 470 1.310 2003 750 30 55 470 1.305 2004 750 30 50 450 1.280 2005 700 30 50 450 1.230 2006 650 30 50 450 1.180 2007 650 25 50 450 1.175 2008 650 25 50 420 1.145 2009 650 25 Einzelmitglieder 400 1.075 2010 650 25 Einzelmitglieder 400 1.075 2011 650 25 Einzelmitglieder 400 1.075 2012 650 25 Einzelmitglieder 450 1.125 2013 650 25 Einzelmitglieder 400 1.075 2014 bis heute 700 25 Einzelmitglieder 400 1.125 Drucksache 18/3054 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 68 114. Welche Altersstruktur besteht nach Kenntnis der Landesregierung in islamis- tisch-extremistischen Organisationen sowie sonstigen extremistischer Organi- sationen mit Auslandsbezug? Antwort: A) Die Altersstruktur von Anhängerinnen und Anhängern im Bereich der „Salafis- tischen Bestrebungen“ in Schleswig-Holstein setzt sich folgendermaßen zu- sammen: Altersgruppe Prozentuale Verteilung bis 25 Jahre 17 % 26 bis 35 34 % 36 bis 45 27 % 46 bis 55 17 % 56 bis 65 5 % über 65 Jahre keine Person ist älter als 65 Jahre Der größte Teil der Anhänger der „Salafistischen Bestrebungen“ in Schleswig- Holstein ist jünger als 35 Jahre. Dieser Umstand verdeutlicht, dass sich die Ideologie der Salafisten vorrangig an Jugendliche und junge Erwachsene rich- tet. Nichts desto trotz spielen auch Personen zwischen 36 und 45 Jahren in- nerhalb der salafistischen Bestrebungen eine Rolle und machen etwa ein Vier- tel des Potentials aus. Nur ein kleiner Teil der Salafisten ist zwischen 45 und 65 Jahren alt. Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/3054 69 Die Personen mit Bezügen zu den sonstigen islamistischen Bestrebungen in Schleswig-Holstein weisen folgende Altersstruktur auf: Altersgruppe Prozentuale Verteilung bis 25 Jahre 8 % 26 bis 35 32 % 36 bis 45 29 % 46 bis 55 21 % 56 bis 65 7 % über 65 Jahre 3 % Innerhalb der sonstigen islamistischen Bestrebungen ist nur ein verhältnismä- ßig geringer Anteil der Personen jünger als 25 Jahre. Der überwiegende Teil der Anhänger dieser Bestrebungen ist zwischen 25 und 45 Jahren alt. Auch lebensältere Personen zwischen 46 und 55 Jahren sind zu einem Anteil von etwa zwanzig Prozent vertreten nur 10 % der Anhängerschaft ist dabei älter als 55 Jahre. B) Die Altersstruktur der Anhängerinnen und Anhänger sonstiger extremistischer Organisationen mit Auslandsbezug in Schleswig-Holstein stellt sich wie folgt dar: Altersgruppe Prozentuale Verteilung bis 25 Jahre 9 % 26 bis 35 25 % 36 bis 45 30 % 46 bis 55 24 % 56 bis 65 9 % über 65 Jahre 3 % Drucksache 18/3054 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 70 115. Wie hoch ist der Anteil von Männern und Frauen in islamistisch- extremistischen Organisationen sowie sonstigen extremistischer Organisatio- nen mit Auslandsbezug? Antwort: A) Insgesamt betrachtet ist der Frauenanteil im Bereich der Anhängerschaft is- lamistischer Bestrebungen gering. Im Bereich der sonstigen islamistischen Bestrebungen besteht ein Männeran- teil von über 90 %. Der Frauenanteil beträgt dementsprechend unter 10 %. Unter den Salafisten ist der Männeranteil dabei nochmals höher. B) Der prozentuale Anteil von Frauen an der Anhängerschaft extremistischer Or- ganisationen mit Auslandsbezug in Schleswig-Holstein beträgt 10 %, der Anteil der Männer beträgt 90 %. 116. Welche islamistisch-extremistischen Organisationen sowie sonstigen extre- mistischen Organisationen mit Auslandsbezug sind durch eine Bereitschaft zur Gewalt geprägt? Antwort: A) Im Bereich Islamismus wird bezüglich der Gewaltbereitschaft von Organisatio- nen in zwei größere Bereiche unterteilt. Zum einen sind dies islamistisch- terroristische Gruppierungen, welche Gewalt weitestgehend vorbehaltlos und als nahezu einziges Mittel zur Durchsetzung ihrer Ziele einsetzen. Hierbei ist anzumerken, dass in Schleswig-Holstein lediglich Einzelpersonen als Anhä- nger, Sympathisanten oder Unterstützer aktiv sind. Dazu gehören: - „al-Qaida“ und affiliierte Gruppierungen - „Islamistisch-kurdische Netzwerke“ - „Islamischer Staat“ sowie dessen Vorläuferorganisationen - „Jabhat al-Nusra“ - „Kaukasisches Emirat“ Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/3054 71 Daneben bestehen Organisationen, welche zwar Gewalt als ein Mittel zur Durchsetzung ihrer Ziele einsetzen, dies jedoch vorwiegend in ihrem Heimat- land tun. Deutschland und auch Schleswig-Holstein wird von diesen Organisa- tionen vornehmlich als Rückzugsraum betrachtet und Personen mit Bezügen zu diesen Organisationen verhalten sich hier in der Regel überwiegend fried- lich. Dazu gehören: - „Hizb Allah“ - „Muslimbruderschaft“ sowie affiliierte Gruppierungen - „Türkische Hizbullah“ - „Tablighi Jamaat“ Hinsichtlich der „Salafistischen Bestrebungen“ ist anzumerken, dass sich in- nerhalb dieser islamistischen Strömung verschiedene Ansichten zum Umgang mit Gewalt finden. Es existieren sowohl salafistische Personen und Gruppie- rungen die Gewalt ablehnen, als auch solche, welche ein zumindest ambiva- lentes Verhältnis zur Legitimierung und Nutzung von Gewalt als Mittel zur Zie- lerreichung aufweisen. Letztlich finden sich auch unter Salafisten Personen, die jihadistisch eingestellt sind, d.h. sie nutzen Gewalt als vorrangiges oder mithin einziges Mittel um ihre Ziele umzusetzen. B) Unter den nicht religiös motivierten Organisationen mit Auslandsbezug ist die „Arbeiterpartei Kurdistans“ (PKK) die nach Anhängerzahl, Organisationsgrad und Mobilisierungspotenzial in Deutschland bedeutendste Kraft. Der Bundes- minister des Innern hat im November 1993 vereinsrechtliche Betätigungsver- bote gegen die PKK und die PKK-Europaführung verhängt, weil diese Organi- sationen gegen Strafgesetze verstießen, sich gegen den Gedanken der Völ- kerverständigung richteten und die innere Sicherheit gefährdeten. Die PKK steht aktuell auf der EU-Liste der terroristischen Organisationen. In der Türkei und den südlich angrenzenden Ländern unterhält die PKK eine Guerillatruppe, die laufend an Kampfhandlungen beteiligt ist; außerdem war die PKK in der Türkei für diverse Anschläge verantwortlich. Unter dem Eindruck der Verbote hat die PKK inzwischen von massenmilitan- Drucksache 18/3054 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 72 ten öffentlichen Aktionen in Deutschland bzw. Europa weitgehend abgelassen. Allerdings kalkuliert die PKK den Einsatz von Gewalt und Militanz auch in Eu- ropa taktisch, abhängig von den Gegebenheiten in ihren nahöstlichen Her- kunftsgebieten und der gewünschten Wahrnehmung auf der Bühne der euro- päischen Politik. Linksextremistische türkische Organisationen werden eben- falls als gewaltorientiert eingeschätzt, hier insbesondere die DHKP-C, die in den letzten Jahren immer wieder Anschläge in der Türkei verübt hat. In Schleswig-Holstein konnten aus diesem politischen Spektrum in den letzten Jahren keine organisationsgesteuerten Gewalttaten festgestellt werden. Im Bereich der Ülkücü-Bewegung und des NWRI wird verbale aber keine tat- sächliche Gewalt wahrgenommen. 117. Welche islamistisch-extremistischen Organisationen sowie sonstigen extre- mistischen Organisationen mit Auslandsbezug sind bereits durch die Bege- hung von Straftaten durch ihre Mitglieder aufgefallen? Antwort: Es wird auf die Antwort zu Frage Nr. 15 verwiesen. A) Derzeit führt die Staatsanwaltschaft Hamburg ein Verfahren gegen Einzelper- sonen aus Schleswig-Holstein wegen der Fortführung der verbotenen Vereini- gung „Millatu Ibrahim“, die durch das Bundesministerium des Innern seit dem 25.05.2012 (unanfechtbar seit dem 16.07.2012, siehe BAnz AT 03.08.2012 B2) verboten wurde. Einzelne Mitglieder sind in Schleswig-Holstein wohnhaft und agierten von dort aus für diese Vereinigung. B) Die Zuwiderhandlung gegen das Betätigungsverbot der „Arbeiterpartei Kurdis- tans“ (PKK) stellt per se nach § 20 Vereinsgesetz eine Straftat dar, die Funkti- onärstätigkeit für die PKK und die DHKP-C wird nach aktueller Strafverfol- gungspraxis als Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland nach §§ 129 a/b StGB geahndet. Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/3054 73 118. Welche Organisationsstruktur weisen islamistisch-extremistische Organisatio- nen sowie sonstigen extremistischen Organisationen auf? Antwort: A) In Schleswig-Holstein weisen die „Salafistischen Bestrebungen“ und die „Milli Görus-Bewegung“ Organisationsstrukturen auf. Zu den „Salafistischen Bestrebungen“ ist folgendes anzumerken: In Schles- wig-Holstein bestehen verschiedene Trägervereine von Moscheen und Ge- betsräumen, die unterschiedliche Bezüge zu Salafisten aufweisen. Diese wer- den untergliedert in „von Salafisten frequentierte“ und in „von Salafisten domi- nierte“ Einrichtungen. In letzteren betätigen sich Salafisten u. a. als Imame oder Vorstandsmitglieder. Demgegenüber weisen in den frequentierten Verei- nen lediglich Einzelpersonen oder kleine Gruppen salafistische Bezüge auf. Diese Personen nehmen jedoch im Verein in der Regel keine exponierte Stel- lung ein oder entfalten dort Außenwirkung. Die Organisationsstruktur innerhalb der Vereine bzw. innerhalb salafistischer Personenzusammenschlüsse orientiert sich häufig nicht am herkömmlichen Verständnis eines Vereins. Dennoch weisen derartige Vereine zumeist einen gewissen Organisationsgrad im Sinne des Vereinsgesetzes auf. Parallel dazu kann es aber auch informelle Führungsstrukturen geben, die für den unkundi- gen Außenstehenden nur schwer erkennbar sind. Es gibt zwar einzelne Füh- rungspersonen, die über ein – z. T. nur vermeintlich – großes ideologisches Wissen verfügen. Diese sind dementsprechend angesehen und fungieren oft- mals als Imame. Vorstandsmitglieder nehmen daher oft nur rein formale Führungsrollen ein, sind aber für die ideologische Ausrichtung des Vereins in der Praxis nicht zu- ständig. Diese Aufgabenverteilung erfolgt auch deshalb, um die den Sicher- heitsbehörden häufig bekannten ideologischen Führungsfiguren nicht als Re- präsentanten des Vereins nach außen erkennbar werden zu lassen. Daneben gibt es je nach Personenzusammenschluss eine unterschiedlich große Zahl von Aktivisten, denen keine Führungsfunktion zukommen, die sich Drucksache 18/3054 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 74 aber z. B. durch die Organisation von Veranstaltungen oder einfache Arbeiten auszeichnen. B) Die sonstigen extremistischen Organisationen mit Auslandsbezug weisen je- weils eine hierarchische Organisationsstruktur auf. Die Befehlsstrukturen rei- chen jeweils von der im Ausland befindlichen Hauptzentrale bis auf die Orts- ebenen in Schleswig-Holstein. 119. Wie beurteilt die Landesregierung die Vernetzung von islamistisch- extremistischen Organisationen sowie sonstigen extremistischen Organisatio- nen untereinander? Antwort: A) In Schleswig-Holstein sind lediglich Einzelpersonen mit Bezügen zu islamis- tisch-extremistischen Organisationen bekannt. Es liegen keine Hinweise für tatsächliche Strukturen dieser Organisationen in Schleswig-Holstein vor. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage Nr. 107 verwiesen. Unter den hier bekannten Einzelpersonen, die Bezüge zu islamistischen Or- ganisationen aufweisen, bestehen zum Teil persönliche Kennverhältnisse. Diese resultieren häufig daraus, dass Personen mit Bezügen zu verschiede- nen Gruppierungen dieselben Moscheevereine aufsuchen. Die Kontakte be- schränken sich jedoch auf die Treffen in der Moschee sowie auf die im Rah- men der dortigen Aktivitäten stattfindenden Veranstaltungen. Innerhalb der „Salafistischen Bestrebungen“ sind die als einschlägig bekannten Moschee- vereine in Schleswig-Holstein lose bis gut vernetzt. In der Regel beteiligen sich Salafisten nicht an einer zielgerichteten oder an- lassbezogenen Kooperation mit anderen Akteuren zur Erreichung gemeinsa- mer politischer Ziele. Die salafistische Grundhaltung, wonach nur derjenige als „echter Muslim“ gelten kann, der nach salafistischen Vorgaben lebt, schließt über taktisch motivierte Zusammenarbeitsformen hinausgehende Bündnisse aus. So kann es zwar sein, dass sich Salafisten an Demonstrationen gegen Is- Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/3054 75 lamfeindlichkeit beteiligen, eine tiefergehende Vernetzung streben sie jedoch grundsätzlich nicht an. Dies gilt insbesondere für die eine Zusammenarbeit mit nichtislamistischen Vereinigungen und Einrichtungen. Hinsichtlich der Vernetzung im Bereich der „Milli-Görüs-Bewegung“ liegen hier keine belastbaren Erkenntnisse vor. B) Innerhalb der jeweiligen extremistischen Organisationen mit Auslandsbezug wird die Vernetzung als lückenlos beurteilt. Zwischen unterschiedlichen ext- remistischen Organisationen gibt es vereinzelt anlass- oder themenbezogene Vernetzungen, z. B. zwischen der PKK und Organisationen des türkischen und deutschen Linksextremismus. 120. Wie beurteilt die Landesregierung die Vernetzung von islamistisch- extremistischen Organisationen sowie sonstigen extremistischen Organisatio- nen mit Auslandsbezug in Schleswig Holstein zu islamistisch-extremistischen Organisationen sowie sonstigen extremistischen Organisationen in anderen Bundesländern? Antwort: A) Die Qualität der Vernetzung der in Schleswig-Holstein ansässigen Einzelper- sonen zu islamistischen Vereinigungen in anderen Ländern reicht von einfa- chen Kennverhältnissen bis hin zur Teilnahme an überregionalen Veranstal- tungen. Auch Salafisten in Schleswig-Holstein unterhalten Kontakte zu einschlägigen Personen in anderen Bundesländern. Diese gehen zum Teil über bloße Kenn- verhältnisse hinaus. So haben sich Salafisten aus Schleswig-Holstein bei- spielsweise an überregionalen bzw. bundesweiten salafistischen Personenzu- sammenschlüssen beteiligt, zum Beispiel zum Zwecke der Verbreitung jihadis- tischer Propaganda. So hat das Bundesministerium des Innern am 25.05.2012 Drucksache 18/3054 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 76 die islamistische Vereinigung „Millatu Ibrahim“ verboten. (vgl. hierzu die Ant- wort auf Frage Nr. 117) B) Bedingt durch die hierarchischen Strukturen der extremistischen Organisatio- nen mit Auslandsbezug (siehe Antwort auf Frage 118) wird die Vernetzung in- nerhalb dieser jeweiligen Organisationen auch über die Grenzen von Bundes- ländern hinweg als lückenlos beurteilt. 121. Wie beurteilt die Landesregierung die Vernetzung von islamistisch- extremistischen Organisationen sowie sonstigen extremistischen Organisatio- nen mit Auslandsbezug zu Organisationen des internationalen Terrorismus? Antwort: A) Einzelpersonen in Schleswig-Holstein verfügen über Bezüge zu internationa- len islamitisch-terroristischen Organisationen. Die Qualität dieser Bezüge ist unterschiedlich. So finden sich Sympathiebekundungen im Internet ebenso wie Hinweise auf die mutmaßliche logistische Unterstützung jihadistischer Gruppierungen im Ausland. Darüber hinaus liegen im Einzelfall Anhaltspunkte dafür vor, dass sich Akteure aus Schleswig-Holstein am bewaffneten Kampf in Syrien oder dem Irak beteiligen. B) Die PKK und die DHKP-C gelten per se als Organisationen des internationa- len Terrorismus. Durch die innerhalb dieser Organisation jeweils bestehende Befehlskette sind die örtlichen Untergliederungen mit der international agie- renden Hauptzentrale der jeweiligen Organisation vernetzt. Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/3054 77 122. Wie beurteilt die Landesregierung insgesamt den Organisationsgrad von is- lamistisch-extremistischen Organisationen sowie sonstigen extremistischen Organisationen mit Auslandsbezug in Schleswig Holstein? Antwort: A) Der Organisationsgrad der „Salafistischen Bestrebungen“ ist durch flache Hie- rarchien gekennzeichnet. Zur konkreten Ausgestaltung salafistischer Struktu- ren in Schleswig-Holstein wird auf die Antwort zu Frage 118 verwiesen. B) Der Organisationsgrad der sonstigen extremistischen Organisationen mit Aus- landsbezug wird unterschiedlich hoch eingeschätzt. Gerade die PKK verfolgt das Ziel, unter dem Motto „Kein Kurde ohne Bindung an die Organisation“ möglichst viele kurdisch-stämmige Menschen in Deutschland durch Veranstal- tungen, Vereinsarbeit und Spendensammlungen zu erreichen. Der NWRI hin- gegen hat mittlerweile in der iranisch-stämmigen Bevölkerung eine marginale Position inne. Im Bereich der Ülkücü-Bewegung hat sich neben den fest in Vereinsstrukturen eingebundenen türkischen Nationalisten in den letzten Jah- ren eine diffuse Anhängerszene etabliert, die ihre politischen Ansichten im In- ternet verbreitet. Drucksache 18/3054 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 78 123. Wie viele Personen in Schleswig Holstein sind insgesamt und aufgeschlüsselt nach einzelnen Kreisen und kreisfreien Städten dem islamistisch- extremistischen Spektrum zuzuordnen? Antwort: Nach Beobachtungen der Verfassungsschutzbehörde lebt die Mehrzahl des islamistischen Bestrebungen zuzurechnenden Personenpotentials im städti- schen Raum. Ort Salafismus sonstiger Islamismus Kiel 38 % 48 % Lübeck 21 % 23 % Neumünster 15 % 13 % Flensburg 10 % 2 % Hamburger Rand (Pinneberg, Elmshorn, Norderstedt) 16 % 14 % 124. Wie viele Personen, die dem islamistisch-extremistischen Spektrum zuzuord- nen sind, sind bereits durch Straftaten in Erscheinung getreten? Antwort: Es wird auf die Antwort zu Frage Nr. 15 verwiesen. Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/3054 79 125. Wie hat sich die Zahl der Personen in Schleswig Holstein, die dem islamis- tisch-extremistischen Spektrum zuzuordnen sind, in den letzten 20 Jahren entwickelt? Antwort: Jahr Gesamtzahl der Is- lamisten 1995 500 1996 490 1997 470 1998 570 1999 585 2000 575 2001 580 2002 565 2003 565 2004 575 2005 575 2006 560 2007 560 2008 555 2009 585 2010 600 2011 610 2012 760 2013 760 2014 360 126. Wie hat sich die Zahl der Straftaten von Personen, die dem islamistisch- extremistischen Spektrum zuzuordnen sind, in den letzten 20 Jahren entwi- ckelt? Antwort: Es wird auf die Antwort zu Frage Nr. 15 verwiesen. Drucksache 18/3054 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 80 127. Auf welche Weise geraten Personen erstmals in Kontakt mit dem islamistisch- extremistischen Spektrum? Antwort: Der erste Kontakt mit dem islamistischen Spektrum kann auf sehr unterschied- liche Weise zustande kommen. Islamistische Inhalte finden sich beispielswei- se in zahl- und variantenreicher Form im Internet und sind zum Teil für den un- kundigen Betrachter oftmals nur schwer von seriösen islamisch-religiösen In- halten zu unterscheiden. Daher kann ein erster Kontakt mit dem islamistisch- extremistischen Spektrum im Internet schon bei der bloßen Suche nach religi- ösen Grundbegriffen stattfinden, ohne dass der Islamismusbezug sich hier so- fort offenbart. Neben der Variante des ersten Kontakts im Internet spielen die realweltlichen Beziehungen eine große Rolle. So kann ein erster Kontakt zu islamistischer Ideologie vom sozialen Nahraum ausgehen, etwa von Freunden, Geschwis- tern oder Eltern. Ebenso denkbar ist ein erster Kontakt über Informationsver- anstaltungen einschlägig bekannter islamistischer Prediger (sog. Islamsemina- re) oder den Besuch einer islamistisch beeinflussten Moschee. Letztlich kann ein erster Kontakt zum Bereich Islamismus auch über die Öf- fentlichkeitsarbeit bzw. Missionierungstätigkeit von Islamisten entstehen. Hier- für wird auf die Antwort zu Frage 129 verwiesen. 128. Wie ist das Verhältnis von deutschen Staatsangehörigen zu angehörigen an- derer Staaten innerhalb des islamistisch-extremistischen Spektrums? Antwort: Etwa 65 % der Anhänger „Salafistischer Bestrebungen“ in Schleswig-Holstein sind deutsche Staatsangehörige (inklusive doppelter Staatsangehörigkeit). Dagegen sind nur etwa 29 % der Anhänger sonstiger islamistischer Bestre- bungen deutsche Staatsangehörige (inklusive doppelter Staatsangehörigkeit). Der vergleichsweise höhere Anteil deutscher Staatsangehöriger im Bereich der Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/3054 81 „Salafistischen Bestrebungen“ ist unter anderem damit erklärbar, dass sich dort neben einer höheren Zahl von Konvertiten auch vermehrt Personen wie- derfinden, die selbst oder deren Eltern eingebürgert worden sind. 129. Auf welche Weise erfolgt seitens islamistisch-extremistischer Gruppierungen die Anwerbung neuer Mitglieder? Antwort: Eine Möglichkeit, die einige islamistische Organisationen sowie vor allem die Anhänger der „Salafistischen Bestrebungen“ verstärkt nutzen, ist die offensive Missionierungsarbeit. Ein Beispiel hierfür ist die deutschlandweite kostenlose Verteilung von Koranen im Rahmen der „LIES!“-Aktion. Initiiert wurde das Pro- jekt „LIES!“ ursprünglich Ende 2011 durch das in Nordrhein-Westfalen ansäs- sige salafistische Netzwerk „Die Wahre Religion“ (DWR). Angeführt wird die- ses Netzwerk durch den islamistischen Prediger Ibrahim Abou-Nagie. Ziel ist es, möglichst vielen Menschen in Deutschland eine kostenlose Koranüberset- zung zukommen zu lassen. An speziell hierfür errichteten Informationsständen werden in ganz Deutschland solche Verteilungen veranstaltet. Dabei erhalten Interessierte nicht nur ein Koran-Exemplar, sondern es kann auch zu einem ersten Kontakt mit der salafistischen Ideologie kommen. Auf den Plakaten und Flyern wird darüber hinaus auf die Internetseiten des salafistischen Netzwer- kes „Die Wahre Religion“ hingewiesen. Auch in Schleswig-Holstein fanden zahlreiche Koranverteilungen statt. Diese wurden auch hier überwiegend von Angehörigen der salafistischen Szene organisiert. Der Schwerpunkt der Aktio- nen lag dabei in den vergangenen Jahren in Lübeck, Neumünster, Kiel, Pin- neberg und Bad Segeberg. Nahezu alle islamistischen Gruppierungen, vor allem aber jihadistische Orga- nisationen wie der sogenannte „Islamische Staat“ oder „al-Qaida“ und deren affiliierte Gruppierungen werben darüber hinaus im Internet aktiv um Sympa- thisanten und Mitglieder. Der sog. „Islamische Staat“ beispielsweise ruft in mehreren seiner Online-Veröffentlichungen zur Auswanderung in sein Ein- flussgebiet auf, weil dort nach eigener Aussage die Scharia, das islamische Recht, gelte und Muslime angeblich ein gottgefälliges Leben führen könnten. Hierdurch sollen nicht nur ein bestimmtes Klientel, sondern letztlich alle gläu- Drucksache 18/3054 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 82 bigen Muslime angesprochen werden, sich dem „Islamischen Staat“ anzu- schließen. Auch andere jihadistische Organisationen werben auf vergleichba- rem Weg um Unterstützer und Mitglieder. Zudem ist nicht auszuschließen, dass Veteranen und Befürworter des bewaffneten Kampfes in Moscheen und Gebetshäusern für eine Teilnahme an gewaltsamen Auseinandersetzungen werben. 130. Welche Medien spielen bei der Anwerbung neuer Mitglieder durch islamis- tisch-extremistische Gruppen eine besondere Rolle? Antwort: Bei der Anwerbung von Mitgliedern ist das Internet im Phänomenbereich Is- lamismus das vorrangige Medium mit dem versucht wird, Anhänger und Sym- pathisanten zu werben. Hier werden in erster Linie soziale Netzwerke wie Fa- cebook und Online-Plattformen wie Youtube genutzt, um Propaganda zu ver- linken und Materialien zur Verfügung zu stellen und zu verbreiten. Wichtig ist in diesem Zusammenhang nicht nur die Nutzung des Internets über stationäre Rechner bzw. Laptops oder Tablets, sondern auch die Nutzung von Online- Diensten, welche vorrangig über internetfähige Mobiltelefone funktionieren. Flyer, wie sie beispielsweise bei den Koranverteilungen ausgehändigt werden (siehe Frage 129), sowie sonstige Publikationen in Schriftform spielen im Ver- gleich zum Internet nur eine nachrangige Rolle bei der Werbung neuer Mit- glieder. 131. Aus welchen Mitteln finanzieren islamistisch-extremistische Gruppierungen ih- re Mitgliederwerbung und ihre sonstigen Ausgaben? Antwort: Hinsichtlich der Finanzierung islamistischer Strukturen in Schleswig-Holstein liegen im Detail keine belastbaren Informationen vor. Es bestehen jedoch An- haltspunkte dafür, dass die Finanzierung der Mitgliederwerbung sowie der sonstigen Ausgaben islamistischer Gruppierungen in Schleswig-Holstein im Wesentlichen über Spenden erfolgt. Diese werden zu verschiedenen Gele- Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/3054 83 genheiten, vornehmlich als Abgabe im Anschluss an das für Muslime obligato- rische Freitagsgebet, aber auch nach sonstigen religiösen Festen abgegeben. Darüber hinaus lässt sich bundesweit beobachten, dass im Internet verstärkt Spendensammlungen initiiert werden. Diese haben - teilweise verdeckt - das Ziel islamistische Personenzusammenschlüsse oder Einzelpersonen zu unter- stützen. Es ist dabei nicht auszuschließen, dass sich auch Islamisten aus Schleswig-Holstein an solchen Aktionen beteiligen. Es konnte jedoch noch nicht festgestellt werden, dass eine solche Sammlung von in Schleswig- Holstein ansässigen Personen initiiert wurde oder Gruppierungen oder Einzel- personen von dieser Art des Gelderwerbs profitiert hätten. Von einigen Vereinen im salafistischen Bereich ist weiterhin bekannt, dass sie sogenannte „Moschee-Läden“ betreiben. Das hierbei erwirtschaftete Geld wird ebenfalls zur Finanzierung ihrer Zwecke genutzt. Für Schleswig-Holstein ist nicht bekannt, dass eine Finanzierung von Einzel- personen oder Vereinen aus dem Ausland stattfindet. 132. Wie hoch ist nach Einschätzung der Landesregierung das Spendenaufkom- men bei islamistisch-extremistischer Gruppierungen? Antwort: Es liegen hier keine Informationen zur Höhe von Spenden oder sonstigen Geldleistungen von Einzelpersonen mit Bezug zu islamistischen Organisatio- nen vor. Es muss jedoch davon ausgegangen werden, dass auch in Schles- wig-Holstein von Einzelpersonen solche Spenden geleistet werden. Im Bereich der salafistischen Bestrebungen wird geschätzt, dass im Rahmen der Freitagspredigten in den einschlägigen Moscheen ein Betrag zwischen 3 und 10 Euro pro Person gespendet wird. Je nach Zahl der Besucher sowie de- ren finanziellen Möglichkeiten entsprechend ergeben sich so pro Objekt sehr unterschiedliche Beträge. So könnte ein Verein mit durchschnittlich 150 bis 180 Besuchern monatlich auf Spendeneinnahmen von etwa 2.000 bis hin zu maximal 7.000 Euro kommen. Genaue Hinweise auf die Summe der wöchent- lichen Einnahmen liegen hier jedoch nicht vor. Drucksache 18/3054 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 84 133. Welche und wie viele Straftaten mit islamistisch-extremistischem Hintergrund wurden seit dem Jahr 2000 in Schleswig-Holstein insgesamt und aufgeschlüs- selt nach Kreisen und kreisfreien Städten registriert? Antwort: Es wird auf Anlage 2 verwiesen. 134. Welche Publikationen (zum Beispiel Printmedien, CDs, DVDs oder Newsletter) mit islamistisch-extremistischer Prägung werden in Schleswig-Holstein her- ausgegeben oder werden hier vertrieben? Antwort: Es liegen keine Hinweise darauf vor, dass in Schleswig-Holstein islamistisch geprägte Publikationen herausgegeben werden. Es ist bekannt, dass die Europa-Ausgabe der formal unabhängigen Tageszei- tung „Milli-Gazete“ in Schleswig-Holstein im Abonnement erhältlich ist. Die „Milli-Gazete“ ist als Sprachrohr der „Milli Görüs“-Bewegung ein wichtiges Bin- deglied zwischen deren einzelnen Komponenten und trägt zur Verfestigung der ideologischen Positionen bei. Die über das Internet erhältlichen Online-Publikationen können aufgrund der unüberschaubar hohen Anzahl hier nicht abschließend aufgeführt werden. 135. Wie hoch ist nach Kenntnis der Landesregierung die Zahl der Abonnenten von Publikationen mit islamistisch-extremistischer Prägung in Schleswig-Holstein? Antwort: Es liegen keine Zahlen für Abonnenten der einzigen hier vertriebenen Zeitung „Milli Gazete“ vor. Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/3054 85 136. Welche Veranstaltungen haben islamistisch-extremistische Gruppierungen seit dem Jahr 2010 in Schleswig-Holstein wo organisiert? Antwort: Es wird auf Anlage 8 verwiesen. 137. In welchen Fällen wurden seit dem Jahr 2010 islamistisch-extremistischen Gruppierungen öffentliche Einrichtungen für die Durchführung von Veranstal- tungen zur Verfügung gestellt? Antwort: Hier liegen keine Informationen dazu vor, dass islamistisch-extremistischen Gruppierungen öffentliche Einrichtungen für die Durchführung von Veranstal- tungen zur Verfügung gestellt wurden. 138. Wie beurteilt die Landesregierung die Bedeutung und die Rolle von Musik mit islamistisch-extremistischer Prägung sowie der entsprechenden Musiker? Antwort: Musik kann im Rahmen von Radikalisierungsprozessen als ein Faktor eine Rolle spielen. Islamisten und vor allem Salafisten gilt Musik allerdings als grundsätzlich ver- boten. Die einzige erlaubte Form von Musik ist die der sogenannten „Nashid“. Hierbei handelt es sich um eine Form des religiösen Gesanges. Dabei singen aus- schließlich Männer, wobei keinerlei Instrumente verwendet werden. Seit etwa den 1970er Jahren wurde diese Form der Musik zunehmend auch von islamis- tischen Gruppierungen verwendet. Vor allem unter Jihadisten sind Gesänge mit militanten Inhalten verbreitet und werden in zahlreichen Varianten, darun- ter auch in deutscher Sprache und mit Videos unterlegt, in hoher Zahl im In- ternet verbreitet. Drucksache 18/3054 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 86 Die Interpreten derartiger „Nashids“ sind zwar bekannt und erreichen verein- zelt eine gewisse Bekanntheit. Jedoch haben sie grundsätzlich keine heraus- ragende Rolle in der Szene. 139. Welche islamistisch-extremistischen Gruppierungen richten ihre Aktivitäten im Schwerpunkt auf Jugendliche und junge Erwachsene aus? Antwort: Ein Schwerpunkt in der Ausrichtung auf Jugendarbeit ist in Schleswig-Holstein vorrangig im Bereich Salafismus erkennbar. Viele Aspekte des Salafismus las- sen erkennen, dass sie zwar vom Grundsatz her Menschen jeden Alters an- sprechen sollen, durch ihre spezifischen Charakteristika jedoch in erster Linie auf Jugendliche und junge Erwachsene ausgerichtet sind. Auch öffentlichkeitswirksame Aktionen wie etwa die „LIES!“-Kampagne zur kostenlosen Koranverteilung sprechen vor allem Jugendliche und junge Er- wachsene an und wird in Schleswig-Holstein zum überwiegenden Teil auch von Personen dieser Altersgruppe durchgeführt. Daneben wird von Salafisten aber auch eine Vielzahl weiterer Angebote für Jugendliche und junge Erwach- sene gemacht, wie etwa gemeinsame Sport- und Freizeitaktivitäten oder die Verfügbarkeit eines Ansprechpartners rund um die Uhr für nahezu alle Belan- ge, welche das sonstige Umfeld im Zweifel nicht bieten kann. Darüber hinaus sind auch eine Vielzahl der Propagandamaterialien, mit denen salafistische Ideologie verbreitet wird, sowie die Verbreitungswege der Propa- ganda selbst auch auf Jugendliche und junge Erwachsene ausgelegt. Die Materialien weisen in der Regel eine professionelle Aufmachung auf. Sa- lafistisch-jihadistische Magazine beispielsweise sind reich mit Fotos illustriert und erinnern in ihrer Bildsprache und dem Layout an eine Mischung aus Ju- gendzeitschrift und modernem Nachrichtenmagazin. Propagandavideos is- lamistischer Organisationen verfügen oft über professionelle mediale Gestal- tung und Schnitt und sind in ihrer Aufmachung z.T. an us-amerikanische Film- trailer angelehnt. Sie sprechen in ihrer Gestaltung damit ebenso verstärkt ein jüngeres Publikum an. Auch die Verbreitungswege dieser Propaganda richten sich in erster Linie an ein Publikum, welches im Umgang mit dem Internet, so- Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/3054 87 zialen Netzwerken und den aktuellsten Möglichkeiten digitaler Kommunikation über Smartphones wie Instant-Messengern, Kurznachrichtendiensten u.a. sehr versiert sind. Darüber hinaus hat sich innerhalb des Salafismus eine eigene Jugendkultur herausgebildet, der von einigen Forschern als „Pop-Jihadismus“ bezeichnet wird. Hier werden Symbole anderer Jugend- bzw. Subkulturen, wie etwa aus der Rocker- oder Hip-Hop-Szene übernommen und etwa in Form von Symbo- len und Kleidung an die eigene „Ideologie“ angepasst. Letztlich zielt die salafistische Ideologie mit ihrem allumfassenden Anspruch auch verstärkt auf Jugendliche und junge Erwachsene ab. So geben Salafis- ten beispielsweise vermeintlich einfache Antworten auf alle wichtigen Fragen des täglichen Lebens. Sie schaffen ein Überlegenheitsgefühl durch die Über- höhung der eigenen Ideologie bei gleichzeitiger Abwertung anderer ethnischer oder religiöser Gruppierungen. Sie bieten einen eindeutig strukturierten Ta- gesablauf und eine Welt, die nicht komplex ist sondern lediglich „schwarz“ und „weiß“ bzw. die Dinge sind nur entweder „richtig“ oder „falsch“ und es gibt nur „Freund“ oder „Feind“. Zwar richtet sich die Zielrichtung auch hier vom Grund- satz her an alle Menschen, es werden aufgrund der Besonderheiten des all- gemeinen psychologischen Reifeprozesses des Menschen vom Kind zum Er- wachsen jedoch mehrheitlich vor allem jüngere Menschen angesprochen bzw. sind diese hierfür oft in größerem Maße empfänglich. Darüber hinaus macht die „Milli-Görus-Bewegung“ in Deutschland jugendspe- zifische Angebote. 140. Welche islamistisch-extremistischen Gruppierungen wurden von der Landes- regierung seit dem Jahr 2000 verboten? Antwort: Von der Landesregierung Schleswig-Holstein wurde bisher noch keine islamis- tische Gruppierung verboten. Hierzu ist anzumerken, dass vor allem islamistiche Gruppierungen, die ihren Ursprung im Ausland haben, i.d.R. bundesweit oder zumindest in mehreren Drucksache 18/3054 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 88 Bundesländern Aktivitäten entfalten. Dies gilt ebenso für islamistische Vereini- gungen und Netzwerke, die primär im Internet aktiv sind. Daher ist die hierfür zuständige Verbotsbehörde das Bundesministerium des Innern, und nicht das schleswig-holsteinische Ministerium für Inneres und Bundesangelegenheiten. So hat das Bundesministerium des Innern am 25.05.2012 die islamistische Vereinigung „Millatu Ibrahim“ verboten (hierzu wird auch auf die Antwort zu Frage Nr. 117 verwiesen.) Darüber hinaus wurde die als Ersatzorganisation von „Millatu Ibrahim“ anzusehende Gruppierung „Tauhid Germany“ mit Verfü- gung vom 26.02.2015, ausgehändigt am 26.03.2015, durch das Bundesminis- terium des Innern verboten. Eine Person aus Schleswig-Holstein wurde dabei als Mitglied angesehen. 141. In welcher Form und in welchem Umfang wird in den Schulen das Thema "is- lamistischer Extremismus" behandelt (bitte für jede Schulart angeben) Antwort: Es wird auf die Antwort zu Frage 41 verwiesen. 142. Welche Maßnahmen kann die Schulkonferenz beschließen, um an der Schule aufkommenden islamistischen Extremismus vorzubeugen? Antwort: Es wird auf die Antwort zu Frage 42 verwiesen. 143. Gibt es seit dem Jahr 2000 in Schleswig-Holstein Vorfälle mit islamistisch- extremistischem Hintergrund an Schulen und wenn ja, welche? Antwort: An einer Schule gab es den Versuch einer Koranverteilung auf dem Schulhof. Darüber hinaus wurde von drei Familien berichtet, die auffällig wurden - in al- len Fällen wurden diese Fälle gemeldet und von Seiten der Behörden beglei- tet. Auf einigen Schulcomputern wurden einschlägige Symbole und Videos ge- funden. Zudem gab es an einigen Schulen Äußerungen von Schülerinnen/ Schülern mit islamistischem Inhalt. An das IQSH wurden vereinzelte Anfragen Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/3054 89 aus Schulen gerichtet, die spezifische Auffälligkeiten (Demagogie, Agitation) einzelner Schülerinnen und Schüler zum Gegenstand hatten. 144. Wie werden Lehrkräfte in Schleswig-Holstein im Umgang mit Gewalt und Akti- vitäten mit islamistisch-extremistischem Hintergrund geschult? Antwort: Es wird auf die Antwort zu Frage Nr. 43 verwiesen. Darüber hinaus sind seit 2014 folgende Maßnahmen ergriffen worden:  Am IQSH befindet sich eine Koordinationsstelle „Extremismusprävention“ im Aufbau, um eine Anlaufstelle für Schulen und spezifische Beratungsan- gebote zur Verfügung stellen zu können. Die Kollegin der Koordinierungs- stelle kooperiert mit dem Rat für Kriminalitätsverhütung.  Das IQSH stellt allen Schulen auf Nachfrage Material der Polizei „Mitre- den“ (DVD mit Begleitheft) zur Verfügung.  Die IQSH-Mediathek bietet digitale Unterrichtsmaterialien zum Thema.  Am 26.02.2015 hat der IQSH Landesfachtag „Islamismus und Salafismus als Herausforderung in der Schule“ in Kooperation mit dem Rat für Krimi- nalitätsverhütung stattgefunden. Die Impulsreferate stehen als download zur Verfügung.  Das IQSH bietet einen Zertifikatskurs für Lehrkräfte mit dem „Willkommen heißend, demokratisch, inklusiv“ an.  Im September wird es eine dreitägige Fortbildungstagung „Islamische Theologie“ in Kooperation mit dem Pädagogisch-Theologischen Institut SH (PTI) geben. 145. Gibt es in Schleswig-Holstein seit dem Jahr 2000 Vorfälle mit islamistisch- extremistischem Hintergrund an Hochschulen, Universitäten oder Fachhoch- schulen und wenn ja, welche? Antwort: Hierzu liegen der Landesregierung keine Informationen vor. Drucksache 18/3054 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 90 146. Wo fanden seit dem Jahr 2010 islamistisch-extremistische Aufzüge, Demonst- rationen, Kundgebungen oder sonstige Versammlungen statt und wie viele Personen haben daran jeweils teilgenommen? Antwort: Im genannten Zeitraum haben in Schleswig-Holstein derartige Veranstaltun- gen nicht stattgefunden. Die durchgeführten Koranverteilungen der Aktion „Lies“ sind keine Versammlungen im Sinne des Versammlungsrechts. (Zu den „Lies“-Aktionen wird auch auf die Antwort zu Frage 136 verwiesen.) 147. Bei welchen islamistisch-extremistischen Aufzügen, Demonstrationen, Kund- gebungen oder sonstigen Versammlungen war seit dem Jahr 2010 der Einsatz der Polizei mit wie vielen Einsatzkräften erforderlich? Antwort: Es wird auf die Antwort zu Frage Nr. 146 verwiesen. 148. Bei welchen islamistisch-extremistischen Aufzügen, Demonstrationen, Kund- gebungen oder sonstigen Versammlungen kam es zu Übergriffen gegen Ein- satzkräfte der Polizei? Antwort: Es wird auf die Antwort zu Frage Nr. 146 verwiesen. 149. Wie viele Polizistinnen und Polizisten wurden seit dem Jahr 2010 bei Einsät- zen im Zusammenhang mit islamistisch-extremistischen Aktivitäten wie ver- letzt? Antwort: Es wird auf die Antwort zu Frage Nr. 146 verwiesen. Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/3054 91 150. Welche Kosten für Polizeieinsätze im Zusammenhang mit islamistisch- extremistischen Aktivitäten sind dem Land seit dem Jahr 2010 jeweils jährlich entstanden? Antwort: Es wird auf die Antwort zu Frage Nr. 146 verwiesen. 151. Wie viele Personen wurden seit dem Jahr 2010 jeweils im Zusammenhang mit islamistisch-extremistischen Aktivitäten verletzt? Antwort: Es wird auf die Antwort zu Frage Nr. 146 verwiesen. 152. Welche Programme, Projekte und Maßnahmen zur Bekämpfung des islamisti- schen Extremismus werden durch das Land zu welchen Kosten durchge- führt? 153. Welche Programme, Projekte und Maßnahmen zur Bekämpfung des islamisti- schen Extremismus werden durch das Land mit welchen Mitteln gefördert? Antwort: Die Beantwortung der Fragen 152 und 153 erfolgt gemeinsam, da eine Unter- scheidung von Kosten und Mitteln nicht möglich ist. Seit dem 1. Januar 2015 stellt das Land erstmalig 150.000,00 € für das „Lan- desprogramm zur Vorbeugung und Bekämpfung von religiös motiviertem Ext- remismus in Schleswig-Holstein“ zur Verfügung. Mittlerweile wurde die Türki- sche Gemeinde in Schleswig-Holstein e. V. als freier Träger mit der Umset- zung dieses Landesprogramms beauftragt. Der eigentliche Programmstart erfolgte am 1. April 2015. Dabei werden die Bereiche Prävention, Intervention und Angehörigenberatung den Schwerpunkt bilden. Eine Aussage zum Erfolg des Landesprogramms kann erst nach einer angemessenen Laufzeit getroffen werden. Drucksache 18/3054 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 92 Daneben werden bereits die Bediensteten des Justizvollzuges im Rahmen von Veranstaltungen in Zusammenarbeit mit dem Landeskriminalamt und dem Ver- fassungsschutz für diesen Phänomenbereich sensibilisiert. Hier werden ihnen Möglichkeiten aufgezeigt, islamistisch-terroristische Zusammenhänge zu er- kennen. Neben Informationen zu Hintergründen werden auch für die Praxis wichtige Kenntnisse, zum Beispiel zu Symbolen von jihadistischen Organisati- onen, vermittelt. Bei Unklarheiten hinsichtlich der Einschätzung beispielsweise arabischer Literatur, die von Gefangenen nachgefragt wird, kann auf die Hilfe eines im Innenministerium tätigen Islamwissenschaftlers zurückgegriffen wer- den. Bezogen auf die innere Sicherheit in den Justizvollzugsanstalten wird in erster Linie auf die Kommunikation zwischen Vollzugsbeamten und Gefange- nen gesetzt. Die Bediensteten haben die Möglichkeit, außerhalb ihrer Dienst- zeit ihre Fremdsprachenkompetenz zu erweitern. Die Teilnahme an diesem Sprachunterricht ist für die Vollzugsbeamten kostenfrei. Es werden Kurse u.a. in den Sprachen Türkisch, Russisch und Arabisch angeboten. 154. Wie beurteilt die Landesregierung den Erfolg von Programmen, Projekten und Maßnahmen zur Bekämpfung des islamistischen Extremismus? Antwort: Das Landesprogramm startete zum 1. April 2015, so dass derzeit keine valide Beurteilung durchgeführt werden kann. Ein in diesem thematischen Zusammenhang durchgeführter Landesfachtag am 26. Februar 2015 in Kiel traf jedoch auf erhebliche Nachfrage und dem vielfach geäußertem Wunsch nach einer Fortsetzung entsprechender Fachta- gungen. Daher wird das Programm hinsichtlich der Nachfrage positiv eingeschätzt und eine zügige Etablierung dieses speziellen Angebots erwartet. Auf Grundlage kriminologisch-soziologischer Erkenntnisse kann hinsichtlich des primärpräventiven Ansatzes davon ausgegangen werden, dass die Ver- mittlung von religionsbezogenem Wissen und die Stärkung der demokrati- schen Kompetenzen Radikalisierungstendenzen wirksam entgegenwirken können. Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/3054 93 Über konkrete Interventionsmaßnahmen wird darüber hinaus erwartet, dass in Einzelfällen z. B. in betroffenen Familien wirksame Hilfe gegen Radikalisierun- gen gewährt werden kann. 155. Wie beurteilt die Landesregierung die Gefahr durch Personen, die von der Teilnahme an Ausbildungscamps oder Kampfhandlungen im Zusammenhang mit dem sog. Dschihad nach Schleswig-Holstein zurück kehren? Antwort: Von Personen, die von der Teilnahme an Ausbildungscamps oder Kampfhand- lungen im Zusammenhang mit dem sog. Jihad nach Schleswig-Holstein zu- rückkehren, geht derzeit die größte Gefahr für die innere Sicherheit aus. Je nach Rückkehrmotivation der Personen ergeben sich hier unterschiedliche mögliche Szenarien. Die Sicherheitsbehörden gehen davon aus, dass ein Teil der Rückkehrer aus den Kampfgebieten in Syrien oder dem Irak aufgrund ihrer Erfahrungen im Krisengebiet oder in einem militärischen Ausbildungslager ei- ne erhebliche Wesensveränderung erfahren hat. So ist angesichts der Brutali- tät, mit der der sogenannte „Islamische Staat“ seine Ziele zu erreichen ver- sucht, damit zu rechnen, dass einige Rückkehrer eine erheblich Verrohung und Radikalisierung erlebt haben. Diese Personen könnten sich daher eher bereitfinden, entweder eigeninitativ oder im Auftrag jihadistisch geprägter Ter- roristengruppen Anschläge in Deutschland zu verüben. Dass diese, zunächst abstrakte Gefahr, sich jederzeit konkretisieren kann, zeigt beispielsweise der Anschlag auf das „Jüdische Museum“ in Brüssel vom 24. Mai 2014. Zudem besteht die Möglichkeit, dass diese Rückkehrer als ideologische Multi- plikatoren dienen und andere Personen indoktrinieren. Ebenso könnten solche Rückkehrer auch motiviert sein, ihre Unterstützung des „internationalen Jihads“ durch logistische oder finanzielle Hilfe für terroristische Organisationen in Deutschland fortzusetzen. Drucksache 18/3054 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 94 156. Wie viele Personen aus Schleswig-Holstein sind nach Kenntnis der Landesre- gierung bislang ausgereist um an Kampfhandlungen im Ausland im Zusam- menhang mit religiösem Extremismus teilzunehmen oder sich für eine Teil- nahme an Kampfhandlungen oder für terroristische Handlungen ausbilden zu lassen? Antwort: Nach derzeitigem Kenntnisstand sind 23 Personen aus Schleswig-Holstein aus mutmaßlich jihadistischen Gründen in Richtung des syrisch-irakischen Bürgerkriegsgebietes ausgereist. 157. Wie viele Personen, die im Ausland an Kampfhandlungen im Zusammenhang mit religiösem Extremismus teilgenommen haben oder die sich für die Teil- nahme an Kampfhandlungen oder für terroristische Handlungen haben ausbil- den lassen, sind nach Kenntnis der Landesregierung nach Schleswig-Holstein zurück gekehrt? Antwort: Von diesen 23 Personen sind bisher neun nach Schleswig-Holstein zurückge- kehrt. Aufgrund der Bürgerkriegssituation in Syrien und dem Irak können die Sicherheitsbehörden nicht mit letzter Bestimmtheit sagen, ob diese Personen dort an Kampfhandlungen teilgenommen haben. Hierzu liegen keine eigenen Erkenntnisse vor. 158. Wie viele Personen, die im Ausland an Kampfhandlungen im Zusammenhang mit religiösem Extremismus teilgenommen haben oder die sich für die Teil- nahme an Kampfhandlungen oder für terroristische Handlungen haben ausbil- den lassen, sind nach Kenntnis der Landesregierung hierbei ums Leben ge- kommen? Antwort: Von den 23 jihadistisch motivierten Ausgereisten aus Schleswig-Holstein sind mutmaßlich sieben Personen ums Leben gekommen. Gesicherte Erkenntnis- se darüber, dass diese bei Kämpfen getötet worden sind, liegen nicht vor. Die Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/3054 95 Verfassungsschutzbehörde verfügt insoweit nicht über belastbare eigene Er- kenntnisquellen. Drucksache 18/3054 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 96 Anlage 1 zu Frage 29 Kommunalwahlen in Schleswig-Holstein Wahl- termin Kommune1) NPD WaKB Wahlalter- native Kie- ler Bürger2) Bündnis Nati- onaler Sozia- listen für Lübeck Bündnis Rechts für Lübeck Prozent (Stimmen) Prozent (Stimmen) Prozent (Stimmen) Prozent (Stimmen) 02.03. 2003 Lübeck 0,8 0,5 25.05. 2008 Kiel 1,7 (1.478) Herzogtum Lauenburg 2,1 (1.668) Ostholstein 1,4 (1.108) Nordfries- land 0,7 (463) Husum (Gemein- dewahl) 0,0 (1) 26.05. 2013 Kiel 1,1 (810) Neumüns- ter 1,6 (408) Kreis Pin- neberg 1,0 (1.105) 1) Kommune: Kreis, kreisfreie Stadt oder Gemeinde, in der eine rechtsextremistische Partei oder Wählergemeinschaft an den Wahlen teilgenommen hat 2) Wählergemeinschaft WaKB, die am 17. Februar 2013 von NPD und Freien Kräften aus Kiel gegründete wurde und in Kiel statt der NPD zur Kommunalwahl antrat. Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/3054 97 Landtagswahlen NPD IPD Wahltermin Anzahl Prozent Anzahl Prozent 27.02.2000 15.121 1,0 20.02.2005 27.676 1,9 27.09.2009 14.991 0,9 849 0,1 06.05.2012 9.832 0,7 Bundestagswahlen NPD DVU Wahltermin Zweitstimmen Bund in Prozent (An- zahl) Zweitstimmen in SH in Prozent (An- zahl) Zweitstimmen Bund in Prozent (An- zahl) Zweitstimmen in SH in Prozent (An- zahl) 22.09.2002 0,4 (215.232) 0,3 (4.701) nicht angetre- ten nicht angetre- ten 18.09.2005 1,6 (748.568) 1,0 (17.061) nicht angetre- ten nicht angetre- ten 27.09.2009 1,5 (635.525) 1,0 (15.848) 0,1 (45.752) 0,1 (1.807) 22.09.2013 1,3 (560.828) 0,7 (11.229) nicht angetre- ten nicht angetre- ten Drucksache 18/3054 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 98 Europawahlen NPD DVU Wahltermin Ergebnis Bund in Prozent (An- zahl) Ergebnis in SH in Prozent (An- zahl) Ergebnis Bund in Prozent (An- zahl) Ergebnis in SH in Prozent (An- zahl) 13.06.2004 0,9 (241.743) 0,5 (4.208) nicht angetre- ten nicht angetre- ten 07.06.2009 nicht angetre- ten nicht angetre- ten 0,4 (111.695) 0,4 (2.895) 25.05.2014 1,0 (301.139) 0,5 (4.996) aufgelöst aufgelöst Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/3054 99 Anlage 2 zu den Fragen 32, 83, 133 Für Islamismus und Ausländerextremismus kann nur eine Gesamtzahl dargestellt werden (Ausländer). Gesamtübersicht Links Rechts Ausländer Sonstige 2 0 0 5 PMK 185 283 5 20 PMK Gew 87 55 0 0 Terror 0 0 0 0 ST o. PM -/- -/- -/- 275 Gesamt 272 338 5 295 Extremist. 266 337 5 10 2 0 0 6 PMK 77 445 10 10 PMK Gew 41 65 2 4 Terror 0 0 1 0 ST o. PM -/- -/- -/- 263 Gesamt 118 510 13 277 Extremist. 106 510 13 4 2 0 0 7 PMK 198 381 11 5 PMK Gew 38 59 1 1 Terror 0 0 2 0 ST o. PM -/- -/- -/- 321 Gesamt 236 440 14 327 Extremist. 219 439 14 4 2 00 8 PMK 204 710 11 14 PMK Gew 43 46 2 1 Terror 0 0 1 0 ST o. PM -/- -/- -/- 43 Gesamt 247 756 14 58 Extremist. 237 754 13 11 2 00 9 PMK 244 708 8 29 PMK Gew 67 60 2 0 Terror 0 0 1 0 ST o. PM -/- -/- -/- 25 Gesamt 311 768 11 54 Extremist. 309 765 11 25 Drucksache 18/3054 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 100 2 0 1 0 PMK 167 623 2 21 PMK Gew 64 37 1 4 Terror 0 0 3 0 ST o. PM -/- -/- -/- 28 Gesamt 231 660 6 53 Extremist. 225 657 6 3 2 0 1 1 PMK 150 534 3 18 PMK Gew 43 27 2 2 Terror 0 0 0 0 ST o. PM -/- -/- -/- 32 Gesamt 193 561 5 52 Extremist. 191 559 1 42 2 0 1 2 PMK 191 510 12 23 PMK Gew 34 23 2 3 Terror 0 0 0 0 ST o. PM -/- -/- -/- 37 Gesamt 225 533 14 63 Extremist. 188 523 10 7 2 0 1 3 PMK 213 519 12 67 PMK Gew 22 26 1 0 Terror 0 0 4 0 ST o. PM -/- -/- -/- 53 Gesamt 235 545 17 120 Extremist. 207 541 15 30 2 01 4 PMK 172 418 16 45 PMK Gew 6 21 1 5 Terror 0 0 2 ST o. PM -/- -/- -/- 57 Gesamt 178 439 19 107 Extremist. 146 434 16 14 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/3054 101 Übersicht nach Kreisen Für die polizeiliche Sachbearbeitung und Auswertung ist vor 2013 keine gesonderte regionale Erfassung und Auswertung der KTA-PMK erfolgt. Dithmarschen 2013 2014 PMK-Links 11 Fälle 5 Fälle Delikte: 1 x § 242 StGB 4 x § 303 StGB 9 x § 303 StGB 1 x § 248a StGB 1 x § 304 StGB PMK-Rechts 35 Fälle 21 Fälle Delikte: 28 x § 86a StGB 19 x § 86 a StGB 1 x § 130 StGB 1 x § 185 StGB 3 x § 185 StGB 1 x § 224 StGB 2 x § 223 StGB 1 x § 224 StGB PMK-Ausländer 0 Fälle 0 Fälle Delikte: Drucksache 18/3054 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 102 Herzogtum Lauenburg 2013 2014 PMK-Links 12 Fälle 18 Fälle Delikte: 1 x § 86a StGB 1 x § 111 StGB 1 x § 186 StGB 1 x § 113 StGB 1 x § 187 StGB 12 x § 303 StGB 1 x § 242 StGB 3 x § 304 StGB 1 x § 248a StGB 1 x § 306 StGB 4 x § 303 StGB 1 x § 304 StGB 1 x § 306 StGB 1 x § 52 WaffG PMK-Rechts 40 Fälle 46 Fälle Delikte: 30 x § 86a StGB 28 x § 86a StGB 5 x § 130 StGB 1 x § 86 StGB 1 x § 185 StGB 8 x § 130 StGB 1 x § 241 StGB 2 x § 185 StGB 2 x § 303 StGB 1 x § 241 StGB 1 x § 26 VersammlG 4 x § 303 StGB 2 x § 304 StGB PMK-Ausländer 0 Fälle 0 Fälle Delikte: Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/3054 103 Nordfriesland 2013 2014 PMK-Links 3 Fälle 8 Fälle Delikte: 1 x § 86a StGB 2 x § 86a StGB 2 x § 303 StGB 1 x § 224 StGB 5 x § 303 StGB PMK-Rechts 17 Fälle 16 Fall Delikte: 14 x § 86a StGB 8 x § 86a StGB 2 x § 130 StGB 1 x § 111 StGB 1 x § 224 StGB 5 x § 130 StGB 1 x § 185 StGB 1 x § 303 StGB PMK-Ausländer 0 Fälle 0 Fälle Delikte: Drucksache 18/3054 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 104 Ostholstein 2013 2014 PMK-Links 8 Fälle 8 Fälle Delikte: 2 x § 186 StGB 1 x § 86a StGB 1 x § 223 StGB 1 x § 185 StGB 1 x § 224 StGB 4 x § 303 StGB 1 x § 242 StGB 2 x § 248a StGB 3 x § 303 StGB PMK-Rechts 33 Fälle 26 Fälle Delikte: 26 x § 86a StGB 20 x § 86a StGB 2 x § 130 StGB 2 x § 130 StGB 1 x § 168 StGB 1 x § 185 StGB 1 x § 185 StGB 1 x § 224 StGB 2 x § 303 StGB 1 x § 303 StGB 1 x § 304 StGB 1 x § 27 JuSchG PMK-Ausländer 1 Fall 0 Fälle Delikte: 1 x § 129a StGB Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/3054 105 Pinneberg 2013 2014 PMK-Links 28 Fälle 27 Fälle Delikte: 2 x § 224 StGB 1 x § 111 StGB 23 x § 303 StGB 2 x § 126 StGB 2 x § 306 StGB 3 x § 187 StGB 1 x § 26 VersammlG 1 x § 224 StGB 1 x § 241 StGB 4 x § 242 StGB 2 x § 248a StGB 13 x § 303 StGB PMK-Rechts 86 Fälle 53 Fälle Delikte: 53 x § 86a StGB 35 x § 86a StGB 2 x § 86 StGB 6 x § 130 StGB 6 x § 130 StGB 5 x § 185 StGB 13 x § 185 StGB 2 x § 223 StGB 2 x § 223 StGB 1 x § 224 StGB 3 x § 224 StGB 1 x § 248a StGB 2 x § 241 StGB 3 x § 303 StGB 4 x § 303 StGB 1 x § 27 JuSchG PMK-Ausländer 4 Fällle 3 Fälle Delikte: 2 x § 303 StGB 1 x § 123 StGB 1 x § 129b StGB 1 x § 130 StGB 1 § 20 VereinsG 1 x § 223 StGB Drucksache 18/3054 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 106 Plön 2013 2014 PMK-Links 8 Fälle 2 Fälle Delikte: 1 X § 187 StGB 1 x § 248a StGB 1 x § 224 StGB 1 x § 303 StGB 2 x § 242 StGB 4 x § 303 StGB PMK-Rechts 24 Fälle 23 Fälle Delikte: 14 x § 86a StGB 20 x § 86a StGB 3 x § 130 StGB 3 x § 130 StGB 1 x § 187 StGB 6 x § 303 StGb PMK-Ausländer 0 Fälle 0 Fäll Delikte: Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/3054 107 Schleswig-Flensburg 2013 2014 PMK-Links 4 Fälle 3 Fälle Delikte: 1 x § 111 StGB 1 x § 186 StGB 2 x § 303 StGB 1 x § 248a StGB 1 x § 304 StGB 1 x § 303 StGB PMK-Rechts 13 Fälle 17 Fälle Delikte: 6 x § 86a StGB 13 x § 86a StGB 3 x § 130 StGB 1 x § 86 StGB 1 x § 223 StGB 2 x § 130 StGB 1 x § 240 StGB 1 x § 185 StGB 2 x § 303 StGB PMK-Ausländer 0 Fälle 0 Fäll Delikte: Drucksache 18/3054 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 108 Segeberg 2013 2014 PMK-Links 37 Fälle 14 Fälle Delikte: 1 x § 111 StGB 4 x § 185 StGB 1 x § 240 StGB 10 x § 303 StGB 2 x § 224 StGB 29 x § 303 StGB 3 x § 306 StGB 1 x § 26 VersammlG PMK-Rechts 31 Fälle 22 Fälle Delikte: 18 x § 86a StGB 18 x § 86a StGB 1x § 86 StGB 1 x § 86 StGB 7 x § 130 StGB 2 x § 130 StGB 1 x § 243 StGB 1 x § 185 StGB 3 x § 303 StGB 1 x § 304 StGB PMK-Ausländer 1 Fall 1 Fall Delikte: 1 x § 89a StGB 1 x § 241 StGB Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/3054 109 Stadt Flensburg 2013 2014 PMK-Links 7 Fälle 7 Fälle Delikte: 1 x § 111 StGB 1 x § 185 StGB 1 x § 240 StGB 6 x § 303 StGB 5 x § 303 StGB PMK-Rechts 15 Fälle 15 Fälle Delikte: 12 x § 86a StGB 10 x § 86a StGb 2 x § 130 StGB 2 x § 185 StGb 1 x § 303 StGB 1 x § 223 StGB 2 x § 224 StGB PMK-Ausländer 0 Fälle 0 Fälle Delikte: Drucksache 18/3054 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 110 Stadt Kiel 2013 2014 PMK-Links 26 Fälle 17 Fälle Delikte: 2 x § 86a StGB 1 x § 86a StGB 1 x § 123 StGB 2 x § 185 StGB 1 x § 185 StGB 1 x § 186 StGB 1 x § 223 StGB 13 x § 303 StGB 1 x § 224 StGB 17 x § 303 StGB 3 x § 33 KunstUrhG PMK-Rechts 52 Fälle 35 Fälle Delikte: 27 x § 86a StGB 19 x § 86a StGB 1 x § 111 StGB 11 x § 130 StGB 1 x § 113 StGB 1 x § 166 StGB 14 x § 130 StGB 1 x § 185 StGB 5 x § 185 StGB 2 x § 223 StGB 2 x § 223 StGB 1 x § 303 StGB 1 x § 224 StGB 1 x § 303 StGB PMK-Ausländer 4 Fälle 7 Fälle Delikte: 1 x § 89a StGB 1 x § 86a StGB 2 x § 241 StGB 1 x § 129a StGB 1 X § 253 StGB 1 x § 241 StGB 1 x § 303 StGB 3 x § 20 VereinsG Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/3054 111 Stadt Lübeck 2013 2014 PMK-Links 23 Fälle 23 Fälle Delikte: 1 x § 90a StGB 2 x § 86a StGB 4 x § 185 StGB 2 x § 111 StGB 1 x § 224 StGB 2 x § 185 StGB 2 x § 240 StGB 1 x § 241 StBG 1 x § 242 StGB 1 x § 248a StGB 13 x § 303 StGB 14 x § 303 StGB 1 § 306 StGB 1 x § 33 KunstUrhG PMK-Rechts 56 Fälle 64 Fälle Delikte: 33 x § 86a StGB 34 x § 86a StGB 1 x § 86 StGB 16 x § 130 StGB 8 x § 130 StGB 7 x § 185 StGB 1 x 167 StGB 6 x § 223 StGB 2 x § 185 StGB 1 x § 303 StGB 1 x § 189 StGB 2 x § 223 StGB 2 x § 224 StGB 2 x § 248a StGB 4 x § 303 StGB PMK-Ausländer 4 Fälle 4 Fälle Delikte: 1 x § 126 StGB 2 x § 89a StGB 1 x § 241 StGB 1 x § 241 StBG 1 x § 303 StGB 1 x § 20 VereinsG 1 x § 20 VereinsG Drucksache 18/3054 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 112 Stadt Neumünster 2013 2014 PMK-Links 7 Fälle 1 Fall Delikte: 1 x § 113 StGB 1 x § 185 StGB 1 x § 125 StGB 4 x § 303 StGB 1 x § 306 StGB PMK-Rechts 22 Fälle 29 Fälle Delikte: 11 x § 86a StGB 14 x § 86a StGB 6 x § 130 StGB 1 x § 113 StGB 1 x § 166 StGB 7 x § 130 StGB 1 x § 185 StGB 1 x § 185 StGB 2 x § 223 StGB 1 x § 223 StGB 1 x § 224 StGB 1 x § 224 StGB 4 x § 303 StGB PMK-Ausländer 0 Fälle 0 Fälle Delikte: Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/3054 113 Steinburg 2013 2014 PMK-Links 4 Fälle 1 Fall Delikte: 3 x § 303 StGB 1 x § 303 StGB 1 x § 304 StGB PMK-Rechts 41 Fälle 14 Fälle Delikte: 29 x § 86a StGB 7 x § 86a StGB 1 x § 113 StGB 4 x § 130 StGB 3 x § 130 StGB 1 x § 185 StGB 2 x § 185 StGB 1 x § 223 StGB 1 x § 201a StGB 1 x § 222 StGB 2 x § 223 StGB 1x § 224 StGB 1 x § 242 StGB 1 x § 303 StGG PMK-Ausländer 1 Fall 0 Fälle Delikte: 1 x § 303 StGB Drucksache 18/3054 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 114 Stormarn 2013 2014 PMK-Links 21 Fälle 5 Fälle Delikte: 1 x § 113 StGB 1 x § 86a StGB 1 x § 186 StGB 2 x § 303 StGB 1 x § 224 StGB 2 x § 242 StGB 1 x § 242 StGB 1 x § 249 StGB 15 x § 303 StGB 1 x § 315b StGB PMK-Rechts 42 Fälle 31 Fälle Delikte: 32 x § 86a StGB 24 x § 86a StGB 1 x § 86 StGB 2 x § 130 StGB 2 x § 303 StGB 1 x § 241 StGB 1 x § 243 StGB 4 x § 303 StGB 1 x § 241 StGB 1 x § 223 StGB 4 x § 130 StGb PMK-Ausländer 0 Fälle 1 Fall Delikte: 1 x § 130 StGB Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/3054 115 Rendsburg-Eckernförde 2013 2014 PMK-Links 8 Fälle 7 Fälle Delikte: 1 x § 113 StGB 1 x § 202a StGB 1 x § 130 StGB 2 x § 242 StGB 1 x § 224 StGB 4 x § 303 StGB 4 x § 303 StGB 1 x § 52 WaffG PMK-Rechts 34 Fälle 22 Fälle Delikte: 26x § 86a StGB 18 x § 86a StGB 6 x § 130 StGb 1 x § 86 StGB 1 x § 185 StGB 3 x § 130 StGB 1 x § 241 StGB PMK-Ausländer 0 Fälle 0 Fall Delikte: Drucksache 18/3054 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 116 Anlage 3 zu Frage 35 Unter Veranstaltungen werden hier Demonstrationen, Kundgebungen, Konzerte, Lie- derabende, szenetypische Aktionen oder sonstige Veranstaltungen aufgeführt, die eine Teilnehmerzahl von mind. 5 Personen ausweisen. Die überwiegende Anzahl der Musikveranstaltungen wurden von Angehörigen der lokalen bzw. regionalen Szene organisiert. Bei den sonstigen Veranstaltungen handelt es sich überwiegend um von der NPD organisierte Veranstaltungen, bei denen der politische Aspekt im Vorder- grund steht und die Live-Musik das Rahmenprogramm darstellt. Jahr Art und Ort der Veranstaltung 2010 - Gedenkveranstaltung zu Ehren von Horst WESSEL im Raum Lauenburg - Flugblattverteilaktion im Rahmen einer linken Demo in Itzehoe - Flugblattverteilaktion in Rendsburg - Denkmalpflegeaktion im Raum Itzehoe - „Tag der Ehre“ Denkmalpflegeaktion in Lübeck, Bad Oldesloe, Eutin und Kiel - NPD-Infostände in Nortorf, Rendsburg, Eckernförde, Fehmarn, Preetz - Gedenkveranstaltung zu Ehren von Karl Dönitz im Raum Reinbek - Heldengedenken und Kranzniederlegung im Raum Preetz, Pinneberg, Dithmarschen, Seth, Drelsdorf - Informationsveranstaltung zum „Tag der deutschen Teilein- heit“ in Neumünster - 5 Konzerte, die alle im südöstlichen Landesteil stattfanden - Keine Liederabende - 6 sonstige Musikveranstaltungen im Bereich Wilster, Büns- dorf, je zweimal in Albersdorf und Altratjensdorf 2011 - Flugblattverteilaktion in Lübeck - NPD-Infostände in Kiel, Bad Schwartau, Fehmarn, Pinne- berg, Wahlstedt, Raum Ostholstein, Neumünster, Nor- Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/3054 117 derstedt, Kaltenkirchen, Lütjenburg - Gedenkveranstaltung zu Ehren von Horst WESSEL im Raum Lauenburg - Flugblattverteilaktion zum Trauermarsch in Lübeck - Umweltaktionstage im Raum Ostholstein, Pinneberg, Flens- burg, Kiel - NPD-Landesparteitag im Raum Steinburg - NPD-Sommerfest im Raum Tönning - Gedenkveranstaltung zu Ehren von Karl Dönitz im Raum Reinbek - 2 Konzerte, die im südöstlichen Landesteil stattfanden - 2 Liederabende in Neumünster - Keine sonstigen Musikveranstaltungen 2012 - NPD-Infostände in Kiel, Bad Bramstedt, Henstedt-Ulzburg, Norderstedt, Boostedt, Trappenkamp, Bad Segeberg, Neu- münster, Kellinghusen, Uetersen, Kaltenkirchen, Hohen- westedt, Pinneberg, Todenbüttel, Hohenlockstedt, Elmshorn, Itzstedt, Todesfelde - NPD-Landesparteitag im Raum Steinburg - Sonnenwendfeier in Martensrade - Flugblattverteilaktion in Kiel - NPD-Sommerfest im Raum Nordfriesland - Gedenkveranstaltung zu Ehren von Karl Dönitz im Raum Reinbek - 2 Konzerte, die im süd-/südöstlichen Landesteil veranstaltet wurden - Keine Liederabende - keine sonstigen Musikveranstaltungen 2013 - NPD-Infostände in Henstedt-Ulzburg, Lübeck, Bad Bramstedt, Bad Segeberg, Neumünster, Uetersen, Boostedt, Wahlstedt, - NPD-Jahreshauptversammlung im Raum Kiel - Flugblattverteilaktionen in Itzehoe, Neumünster, Kiel, Ahrensburg, Lübeck, Preetz, Plön Drucksache 18/3054 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 118 - Müllsammelaktion in Lübeck - NPD-Schulungsveranstaltung zur Kommunalwahl - Transparentaktion zum Bombenterror in Bad Oldesloe - Denkmalpflegeaktion im Raum Lübeck - NPD-Plakataktionen in Neumünster und Kiel - Heldengedenken und Kranzniederlegungen im Raum Neu- münster und Plön - 4 Konzerte, die im südöstlichen Landesteil veranstaltet wur- den - Ein Liederabend im südöstlichen Landesteil - keine sonstigen Musikveranstaltungen 2014 - NPD-Infostände in Kaltenkirchen, Bad Bramstedt, Trappen- kamp, Kiel, Remmels, Hohenwestedt, Todenbüttel, Todes- felde, Henstedt-Ulzburg, Rickling, Preetz, Boostedt - Flugblattverteilaktionen in Neumünster, Kiel, Leck, Flens- burg, Norderstedt, Klixbüll, Niebüll, Boostedt, Harrislee - NPD-Mitgliederversammlung - NPD-Plakataktion in Uetersen - Denkmalpflegeaktionen im Raum Lübeck, Kiel - Solidaritätsveranstaltung für Christiane Dolscheid in Neumü- nster - NPD-Schulungsveranstaltung zur Kommunalwahl - NPD-Grillfest im Raum Neumünster - Müllsammelaktionen in Lübeck, Reinfeld, Schabeutz - Heldengedenken und Kranzniederlegung im Raum Neumü- nster - Ein Konzert in Neumünster - Kein Liederabend - Keine sonstigen Musikveranstaltungen Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/3054 119 Anlage 4 zu den Fragen 47, 48, 50, 52 Die folgende Aufstellung umfasst keine Kleinstkundgebungen wie so genannte „Info- tische“ der NPD. Ebenfalls nicht aufgeführt sind Ereignisse, zu denen die rechtsext- remistische Szene lediglich intern mobilisiert hatte und die nicht auf eine öffentliche Wahrnehmbarkeit angelegt waren sowie Veranstaltungen, an denen lediglich verein- zelt Rechtsextremisten teilgenommen haben. Ort Datum Teilneh- mer Gegen- demon- stranten Einge- setzte PVB Verletz- te PVB verletzte Teilneh- mer Husum 06.03.2010 10 95 60 Lübeck 27.03.2010 250 1.000 1.852 1* Plön 17.04.2010 10 241 116 Kiel 08.05.2010 20 160 Kiel 17.06.2010 15 46 Bargteheide 19.06.2010 60 14 Lauenburg 19.06.2010 10 Neumünster 21.08.2010 80 88 Heide 21.08.2010 20 Rendsburg 28.08.2010 15 Kiel 11.09.2010 10 Itzehoe 06.01.2011 20 100 243 Pinneberg 05.02.2011 25 45 83 Travemünde 12.03.2011 30 Lübeck 26.03.2011 250 1.400 2.424 4* unbek. Kiel 26.03.2011 30 Husum 09.04.2011 20 24 Kiel 16.04.2011 15 7 Bornhöved 25.04.2011 20 6 Husum 01.05.2011 40 30 1 Laboe 08.05.2011 20 Büchen 18.06.2011 15 145 52 1 Drucksache 18/3054 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 120 Bad Segeberg 16.07.2011 15 20 6 Neumünster 29.10.2011 10 43 Lübeck 31.03.2012 120 2.500 1.838 2* unbek. Plön 31.03.2012 25 200 160 Neumünster 01.05.2012 130 191 Schleswig 08.09.2012 15 110 30 Neumünster 16.02.2013 10 80 41 Neumünster 04.05.2013 25 81 Kiel 13.08.2013 20 94 Kiel 29.03.2014 8 12 Boostedt 06.12.2014 15 * Die verletzten Polizeivollzugsbeamten wurden jeweils durch die Teilnehmer der Ge- gendemonstrationen verletzt. Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/3054 121 Anlage 5 zu Frage 57 Organisation Parteien, Vereine, sonstige Organisationen Wo in Schleswig-Holstein Deutsche Kommunistische Partei (DKP) Partei DKP Schleswig-Holstein DKP Kiel DKP Lübeck-Ostholstein DKP Wedel DKP Elmshorn DKP Flensburg Sozialistische Deutsche Arbeiterju- gend (SDAJ) DKP angeschlossene Ju- gendorganisation SDAJ Landesverband Schleswig-Holstein SDAJ Kiel Marxistisch Leninistische Partei Deutschland (MLPD) Partei MLPD Kiel MLPD Lübeck MLPD Nordfriesland MLPD Nordstrand Vereinigung der Verfolgten des Na- ziregimes – Bund der Antifaschis- tinnen und Antifaschisten (VVN-BdA e.V.) eingetragener Verein Landesvereinigung Schles- wig-Holstein Rote Hilfe e.V. eingetragener Verein Rote Hilfe e.V. Ortsgruppe Kiel Marx21 dogmatische Gruppierung Lübeck Freien Arbeiterinnen und Arbei- terunion (FAU) anarchistische Gruppierung FAU-IAA Kiel FAU-IAA Flensburg Anarchistische Gruppe Schwarzen- bek anarchistische Gruppierung Schwarzenbek Interventionistische Linke (IL) undogmatische Gruppierung IL Ortsgruppe Kiel IL Ortsgruppe Lübeck IL Ortsgruppe Norderstedt Autonome Antifa-Koordination Kiel Autonome Gruppierung Kiel Antifaschistische Aktion Rendsburg Autonome Gruppierung Rendsburg Antifaschistische Aktion Neumüns- ter Autonome Gruppierung Neumünster Drucksache 18/3054 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 122 Autonome Antifa Eckernförde Autonome Gruppierung Eckernförde Antifa Koordination Lübeck Autonome Gruppierung Lübeck Antifa Herzogtum Lauenburg [AHL] Autonome Gruppierung Kreisgebiet Herzogtum- Lauenburg Plan-B Antifa Segeberg Autonome Gruppierung Bad Segeberg Antifa Pinneberg Autonome Gruppierung Pinneberg Antifaschistische Initiative Elmshorn Autonome Gruppierung Elmshorn Antifa Itzehoe Autonome Gruppierung Itzehoe Antifaschistische Aktion Dithmar- schen Autonome Gruppierung Kreisgebiet Dithmarschen Antifaschistische Aktion Stormarn Autonome Gruppierung Kreisgebiet Stormarn La Rage Lübeck Autonome Gruppierung Lübeck Rote Szene Kiel Autonome Gruppierung Kiel Basta!-Linke Jugend Autonome Gruppierung Lübeck RadikalfeministischeFrauenKollektiv (RAFFK) Autonome Gruppierung Flensburg Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/3054 123 Anlage 6 zu Frage 62 Jahr dogmatischer Linksextremismus undogmatischer Linksextremismus gesamt 1994 700 350 1.050 1995 650 350 1.000 1996 650 350 1.000 1997 650 350 1.000 1998 610 360 970 1999 580 360 940 2000 500 360 860 2001 500 360 860 2002 500 360 860 2003 500 340 840 2004 500 320 820 2005 500 320 820 2006 500 320 820 2007 500 350 850 2008 500 350 850 2009 500 330 830 2010 500 330 830 2011 450 300 750 2012 430 300 730 2013 390 300 690 2014 380 300 680 Drucksache 18/3054 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 124 Anlage 7 zu Frage 97 Ort Datum Teil- neh- mer eingesetzte PVB verletzte PVB verletzte Teilnehmer Lübeck 27.03.2010 1.000 1.852 1 Pinneberg 05.02.2011 45 83 Lübeck 26.03.2011 1.400 2.424 4 unbek. Kiel 27.05.2011 40 7 Lübeck 31.03.2012 2.500 1.838 2 unbek. Kiel 30.04.2012 170 66 1 Neumünster 01.05.2012 130 191 Lübeck 08.05.2012 60 57 Mölln 17.11.2012 750 110 Kiel 24.11.2012 200 50 Neumünster 16.02.2013 80 41 Pinneberg 11.04.2013 130 113 Kiel 04.05.2013 600 150 Kiel 06.06.2013 130 Kiel 13.06.2013 30 Neumünster 12.08.2013 180 47 Kiel 29.08.2013 20 6 Kiel 19.09.2013 10 6 Neumünster, Kiel, Martens- rade, Nessen- dorf 05.10.2013 50 40 Lübeck 31.10.2013 25 Kiel 02.11.2013 80 6 Kiel 22.11.2013 160 Kiel 20.03.2014 10 15 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/3054 125 Anlage 8 zu Frage 136 Zu nachfolgenden seit 2010 durch islamistisch-extremistische Gruppierungen organi- sierten öffentlichkeitswirksamen Veranstaltungen liegen hier Informationen vor. Jahr Veranstaltungsort Titel/Art der Veranstaltung 2014 Bad Segeberg 2x Koranverteilung 2014 Kiel 3x Koranverteilung 2014 Neumünster 3x Koranverteilung 2014 Lübeck 17x Koranverteilung 2014 Neumünster Vortragsveranstaltungen mit ausländischem Gastimam während Ramadan 2013 Kiel Islamseminar während Ramadan mit ausländischem Prediger 2013 Kiel Abschlussfeierlichkeiten Ramadan mit mehreren salafis- tisch orientierten Vereinen 2013 Kiel Vortrag mit salafistischem Imam aus Berlin 2013 Kiel Islamseminar mit ägyptischem Scheich 2013 Neumünster 3x Koranverteilung 2013 Pinneberg 8x Koranverteilung 2012 Kiel Gastvortrag mit Scheich aus Saudi-Arabien 2012 Kiel Vortrag mit salafistischem Prediger Mohammed CIFTCI 2012 Kiel Islamseminar während Ramadan 2012 Neumünster Vortrag mit salafistischem Prediger Abul BARAA 2012 Kiel 3x Koranverteilung 2012 Neumünster 1x Koranverteilung 2012 Lübeck 7x Koranverteilung 2012 Pinneberg 1x Koranverteilung 2012 Elmshorn 2x Koranverteilung 2011 Kiel Vortrag mit salafistischem Prediger Mohammed CIFTCI 2011 Kiel Vortrag mit salafistischem Prediger Abul BARAA 2010 Es sind keine öffentlichkeitswirksamen Veranstaltungen im Jahr 2010 bekannt geworden. Drucksache 18/3054 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 126